Begründung
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Gemeinde Toppenstedt<br />
<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />
Die übrigen Varianten verlaufen auf der Südseite der Ortslage Thieshope.<br />
• Variante C verläuft direkt am südlichen Ortsrand, also noch auf dem Gebiet der Gemeinde Brackel<br />
und somit außerhalb des Plangebietes.<br />
• Die Varianten A1-A4 teilen das Plangebiet in eine Nord- und eine Südhälfte. Bereits im Rahmen<br />
der vorbereitenden Bauleitplanung wurde die Verlegung der Kreisstraße K6 in mehreren Erschließungsvarianten<br />
geprüft. Dabei wurde, in Abstimmung mit dem zuständigen Behörden von<br />
einer mittig durch das Gewerbegebiet führenden Straßenführung abgesehen, da für die Erschließung<br />
des Gewerbegebietes eine übergeordnete Straße nicht herangezogen werden kann.<br />
Als Folge wäre die verkehrliche Anbindung der nördliche Hälfte des Gewerbegebietes nicht gewährleistet<br />
und eine gewerbliche Entwicklung in diesem Bereich ausgeschlossen. Gleiches gilt<br />
nun auch für die Verlegung der L215.<br />
• Die Variante D verlegt die L215 an den südlichen Rand des Plangebietes unter Inanspruchnahme<br />
der stillgelegten Bahntrasse. Dies zöge einen kompletten Brückneubau nach sich, da<br />
das vorhandene Brückenbauwerk die notwendige Straßenraumbreite nicht besitzt. Mit der Anbindung<br />
über die West-Rampe wäre ein zusätzlicher erheblicher Erschließungsaufwand verbunden.<br />
Zudem stellen gerade die Flächen der Bahntrasse und die bewaldeten Bereiche<br />
westlich der Autobahn die für Natur und Landschaft weitaus wertvolleren Bereiche dar. Auch die<br />
Lärmsituation würde sich für Thieshope nur wenig verändern, da bereits nachgewiesen wurde,<br />
dass die prognostizierte Verkehrslärmbelastung maßgeblich durch den von der Autobahn ausgehenden<br />
und von den Gewerbegebäuden reflektierten Verkehrsschall herrühren kann. Dies<br />
wird durch diese Variante nicht geändert.<br />
• Die Varianten B1 und B2 verlaufen am nördlichen Rand des Gewerbegebietes und entsprechen<br />
grundsätzlich den frühzeitig geklärten gemeindlichen städtebaulichen Zielvorstellungen, wobei<br />
die Variante B1 eine weniger aufwändige Autobahnanbindung ermöglicht (Verzicht auf eine<br />
neue Autobahnrampe) und daher aus Sicht der Gemeinde Toppenstedt zu bevorzugen ist.<br />
Für die Ortsumgehung Thieshope ist nach Abschluss des derzeit laufenden Raumordnungsverfahrens<br />
die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens vorgesehen.<br />
Dabei werden Regelungen zur Einmündung der geplanten verlegten L 215/K6 im Planfeststellungsverfahren<br />
getroffen. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen<br />
als Baulastträger für die L 215 und dem Landkreis Harburg ist abzuschließen. Regelungen zur<br />
Gestaltung von Knotenpunkten bleiben der Planfeststellung vorbehalten.<br />
Die Feststellung der Straßenplanung ersetzt dabei andere behördliche Genehmigungen, Verleihungen,<br />
Erlaubnisse, Bewilligungen oder Zustimmungen. In jedem Fall wird die letztendlich festgestellte<br />
Trasse die Festsetzungen des Bebauungsplanes überlagern.<br />
Die Gemeinde Toppenstedt legt daher die Variante B1 als Vorzugsvariante der gemeindlichen<br />
Planung zugrunde.<br />
3. Städtebauliches Konzept<br />
Grundlage für den Bebauungsplanentwurf bildet ein im planerischen Vorlauf erarbeitetes Erschließungs-<br />
und Entwicklungskonzept. In ihm werden folgende grundlegenden städtebauliche Zielvorstellungen<br />
für die zukünftige städtebauliche Entwicklung des Plangebiets dargestellt:<br />
• Die äußere verkehrliche Erschließung erfolgt über einen geplanten Kreisverkehr im Nordosten<br />
des Plangebietes. Der Kreisel stellt im Zusammenhang mit der geplanten Ortsumgehung L 215<br />
eine direkte Anbindung an die vorhandene Autobahnrampe der Anschlussstelle Thieshope her.<br />
Dabei wird die Trassenvariante B1 (s. Kapitel 2.3) als Vorzugsvariante der Planung zugrunde<br />
gelegt.<br />
• Erschließung und Bereitstellung von Baugebieten für Gewerbebetriebe - insbesondere der Logistikbranche.<br />
Die Gemeinde Toppenstedt steht in konkreten Verhandlungen mit mehreren ansiedlungswilligen<br />
Betrieben, die sich aufgrund der sehr guten überregionalen Verkehrsanbindung<br />
und der Größe und des Zuschnittes der geplanten Baugebiete an diesem und nicht an<br />
anderen, ebenfalls verfügbaren Standorten ansiedeln und Arbeitsplätze schaffen möchten.<br />
• Die schutzwürdigen Nutzungen in der Umgebung sollen vor erheblichen Belastungen durch<br />
Immissionen, ausgehend von den Baugebieten und Verkehrsflächen, geschützt werden.<br />
08.12.2009 6