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Gemeinde Toppenstedt<br />

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

mit örtlicher Bauvorschrift<br />

<strong>Begründung</strong> mit Umweltbericht<br />

Stand: Entwurf 08.12.2009<br />

Auftraggeber<br />

Gemeinde Toppenstedt<br />

Bearbeitung<br />

v. MANSBERG • WISKOTT + PARTNER<br />

in Zusammenarbeit mit<br />

BÜRO LEPTIEN • KRACK<br />

Stadt- und Landschaftsplanung<br />

Stadtkoppel 4, 21337 Lüneburg<br />

Tel. 04131-58852<br />

leptien-krack@t-online.de


Gemeinde Toppenstedt<br />

<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

Inhalt<br />

<strong>Begründung</strong><br />

1. Anlass und Entwicklungsziel ..................................................................................... 3<br />

2. Bestandssituation .................................................................................................... 4<br />

3. Städtebauliches Konzept ......................................................................................... 6<br />

4. Planinhalt / Wesentliche Festsetzungen ................................................................... 7<br />

5. Ver- und Entsorgung ............................................................................................... 17<br />

Umweltbericht<br />

1. Einleitung ................................................................................................................ 18<br />

2. Beschreibung und Bewertung der Umweltbelange mit Darstellung der<br />

Auswirkungen der Planung ..................................................................................... 19<br />

3. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes .......................................... 33<br />

4. Vermeidung, Verminderung und Kompensation erheblich<br />

nachteiliger Umweltauswirkungen .......................................................................... 34<br />

5. Anderweitige Planungsmöglichkeiten ...................................................................... 37<br />

6. Zusätzliche Angaben ............................................................................................... 37<br />

7. Zusammenfassung .................................................................................................. 39<br />

8. Quellenverzeichnis .................................................................................................. 40<br />

Anlagen<br />

- Quantifizierung Eingriff-Ausgleich (4 Seiten)<br />

- Lage der Kompensationsflächen (1 Seite)<br />

- Zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimentsgruppen im Einzelhandel (1 Seite)<br />

08.12.2009 2


Gemeinde Toppenstedt<br />

<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

<strong>Begründung</strong><br />

1. Einleitung<br />

1.1 Anlass und Entwicklungsziel<br />

Die Gemeinde Toppenstedt möchte mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes für diesen Bereich<br />

im Sinne einer nachhaltigen Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten ein großflächiges<br />

Gewerbegebiet entwickeln und damit Gewerbebetrieben Ansiedlungsmöglichkeiten bieten, für die<br />

eine Autobahnanbindung und die Nähe zur Metropole Hamburg besondere Standortvorteile bieten.<br />

Der Standort liegt am Rande der Gemeinde Toppenstedt, nahe der Autobahn A 7 und der Autobahnauffahrt<br />

Thieshope. Die Gesamtplanung des Gewerbegebietes setzte eine frühzeitige Abstimmung<br />

mit der Gemeinde Brackel voraus, auf dessen Gebiet sich die Autobahnauffahrt bereits<br />

befindet. Diese erfoIgte zunächst im Rahmen der Flächennutzungsplanung, in der die grundsätzliche<br />

Zielrichtung der Planung aufeinander abgestimmt wurde (21. Flächennutzungsplanänderung<br />

SG Salzhausen sowie 23. Änderung SG Hanstedt).<br />

Um eine für die Funktionsfähigkeit des Gewerbegebietes notwendige, verkehrliche Anbindung an<br />

das übergeordnete Straßenverkehrsnetz zu erhalten, wird das Gewerbegebiet über einen Kreisel<br />

direkt an den vorhandenen Autobahnanschluss angebunden.<br />

Die Gemeinde Toppenstedt berücksichtigt in ihrer Gewerbegebietsplanung dabei die Trassenplanung<br />

für eine südliche Ortsumgehung für den Ort Thieshope. Die hierzu notwendige Verlegung der<br />

Landesstraße L 215 besitzt eine überörtlichen Bedeutung, die über die eigentliche Gewerbegebietsplanung<br />

hinausweist, und daher als eigenständiges Raumordnungsverfahren bzw. Planfeststellungsverfahren<br />

durchgeführt wird. Innerhalb des Geltungsbereichs dieses Bebauungsplanes<br />

wird daher die aus Sicht der Gemeinde Toppenstedt städtebaulich vertretbare und somit zielführende<br />

Trassenvariante einschließlich des geplanten Kreisels freigehalten. Letztendlich steht die<br />

Gemeinde Toppenstedt hinsichtlich ihrer Planung in einer Anpassungspflicht gegenüber der planfestgestellten<br />

Umgehungsstraße.<br />

Die Gewerbegebietsplanung setzt, gerade auch vor dem Hintergrund konkreter Ansiedlungswünsche,<br />

den Schwerpunkt der Gewerbeentwicklung auf Betriebe der Logistikbranche. Außerdem<br />

sollen ortsansässigen Gewerbebetrieben im Samtgemeindegebiet in dem geplanten Gewerbegebiet<br />

räumliche und infrastrukturelle Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet werden, die in den vorhandenen<br />

Gewerbegebieten in Oelstorf und Garstedt so nicht bestehen.<br />

Im Rahmen der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde die grundsätzliche Standortfrage<br />

des Gewerbegebietes geklärt sowie die übergreifenden Zielsetzungen wiedergegeben. Ausschlaggebend<br />

für die Wahl dieses Standortes als zukünftiger Schwerpunkt für die Gewerbeentwicklung<br />

innerhalb der Samtgemeinde Salzhausen waren vor allem folgende Gründe:<br />

• Die Lage des geplanten Gewerbegebietes direkt an der Autobahnabfahrt Thieshope ist für eine<br />

gute überregionale Verkehrsanbindung hervorragend geeignet. Die Kreisstraße K 6 und die<br />

Landesstraße L 215 sind zudem für den regionalen Verkehr bedeutend.<br />

• Innerhalb des Samtgemeindegebietes gibt es aufgrund des naturräumlichen Potentials und der<br />

Nähe zu Siedlungsräumen keine Flächen, die die Möglichkeit bieten, ein größeres Gewerbegebiet<br />

auszuweisen. So liegen weite Teile des Samtgemeindegebietes im Landschaftsschutzgebiet<br />

„Garlstorfer Wald und weitere Umgebung“ bzw. es liegen, wie im Landschaftsrahmenplan<br />

für den Landkreis Harburg dargestellt, Gebiete vor, die die Voraussetzungen für ein Natur- oder<br />

Landschaftsschutzgebiete erfüllen.<br />

• Die Fläche im Norden des Samtgemeindegebietes stellt unter der Zielvorgabe, Natur und Landschaft<br />

möglichst wenig zu beeinträchtigen (Minimierungsgebot), die einzige größere Fläche dar,<br />

die für die Ausweisung eines Gewerbegebietes geeignet ist.<br />

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Gemeinde Toppenstedt<br />

<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

2. Bestandssituation<br />

2.1 Lage und Beschreibung des Plangebietes<br />

Das insgesamt ca. 47,47 ha große Plangebiet liegt zwischen Tangendorf und Thieshope. Es wird<br />

im Westen von der in Hochlage befindlichen Autobahn (BAB 7) und im Osten von der Kreisstraße<br />

K 6 begrenzt. Es handelt sich von Nordwesten kommend um eine weitgehend ebene Fläche, die,<br />

dann jedoch merklich, nach Südosten und Süden zur stillgelegten Bahntrasse Lüneburg - Buchholz<br />

hin abfällt.<br />

Der überwiegende Teil der Fläche wird zur Zeit intensiv landwirtschaftlich als Acker genutzt. Im<br />

Norden, mittig gelegen und am Südrand, westlich einer kleinen mit Kiefern bestandenen Fläche,<br />

liegen Brachflächen vor.<br />

Innerhalb der landwirtschaftlichen Fläche liegen einzelne Gehölzgruppen. Im Südosten befinden<br />

sich bei einem Hügelgrab einige Eichen. Im Westen, in der Mitte der Ackerfläche steht eine Pumpstation<br />

mit Laubsträuchern und Laubbäumen (hauptsächlich Buchen).<br />

Der nördliche Rand des Plangebietes (entlang der Ackergrenze) ist mit Eichen, Birken und einzelnen<br />

Kiefern bestanden. Dieser Gehölzstreifen setzt sich entlang der östlichen Flurstücksgrenze<br />

nach Süden, in die Ackerfläche hinein, in einer Länge von ca. 150 m fort.<br />

Im Süden entlang eines unbefestigten Weges stehen beidseitig hohe Eichen und entlang der östlich<br />

vorbeiführenden Kreisstraße Birken und ältere Obstbäume. Die südlich befindliche, stillgelegte<br />

Bahntrasse bildet aufgrund ihrer Ausprägung ein linienförmiges, biotopvernetzendes System.<br />

Das Landschaftsbild im Planungsraum ist belastet durch die Autobahn im Westen (Lärmbelastung/<br />

Barriere), durch die nördlich des Plangebietes verlaufende Hochspannungsleitung und die östlich<br />

des Plangebietes stehenden Windenergieanlagen.<br />

2.2 Planerische Vorgaben<br />

Die Verträglichkeit mit den regionalplanerischen Zielsetzungen des Regionalen Raumordnungsprogrammes<br />

(RROP) des Landkreises Harburg wurde mit der genehmigten 21. Änderung<br />

des F-Planes sichergestellt.<br />

Die Planung orientiert sich hinsichtlich der geplanten gewerblichen Siedlungsentwicklung an den<br />

Leitbildern des RROP.Danach ist die Gewerbeflächenentwicklung im Landkreis Harburg zur Schaffung<br />

wohnortnaher Arbeitsstätten voranzutreiben. Die Gewerbeflächenausweisung soll sich vorrangig<br />

in den zentralen Orten und entlang der Auf- und Abfahrten der Autobahnen A1, A7 und<br />

A250 erfolgen.<br />

Der geplante Gewerbestandort stellt einen räumlich selbständigen Standort dar, der die dörflich<br />

strukturierten Siedlungsbereiche (vor allem die Orte Tangendorf und Thieshope) in ihrer baulichräumlichen<br />

Struktur belässt. Potentielle Nutzungskonflikte zwischen emittierenden Betrieben und<br />

Wohnbebauung werden vermieden.<br />

Gemäß RROP des Landkreises Harburg liegt das Plangebiet innerhalb eines nahezu flächendeckend<br />

angelegten Vorsorgegebietes für Landwirtschaft. Das Plangebiet ist darüber hinaus mit keinen<br />

Entwicklungszielen belegt, die der geplanten Entwicklung grundsätzlich entgegenstehen. Die<br />

Gemeinde Toppenstedt räumt daher der gewerblichen Entwicklung Vorrang gegenüber dieser allgemeinen<br />

raumordnerischen Zielsetzung ein. Erhebliche Konflikte mit dieser Festsetzung sind<br />

nicht zu erwarten.<br />

Die geplante gewerbliche Entwicklung ist auch mit der Darstellung des Vorrangebietes „Trinkwasserschutz“<br />

vereinbar, wenn Verunreinigungen und sonstige Beeinträchtigungen ausgeschlossen<br />

werden können. Die Verbote und Beschränkungen werden in Verordnungen geregelt. Das Plangebiet<br />

liegt im Trinkwasserschutzgebiet der Wasserwerke Winsen, Stelle und Ashausen (Schutzzone<br />

III b). Dieses Wasserschutzgebiet wurde durch Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg am<br />

21.09.1995 festgesetzt. Die Behandlung von Abwasser und wassergefährdenden Stoffen ist auf die<br />

Einhaltung der Verordnung abzustimmen. Der vorliegenden Entwässerungsplanung wurde seitens<br />

der unteren Wasserbehörde zugestimmt.<br />

08.12.2009 4


Gemeinde Toppenstedt<br />

<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

Östlich des Plangebietes liegt ein Vorrangstandort für Windenergienutzung. Das Plangebiet berücksichtigt<br />

die im Rahmen der Festlegung der Vorrangstandorte zu Grunde gelegten Abstände.<br />

Entscheidend für die Eignung des Standortes ist vor allem das Klima (Windhäufigkeit und -<br />

geschwindigkeit) und das Relief (Geländehöhen) sowie die Reliefbeschichtung (z. B. Gebäude,<br />

Dämme, Bäume). Klima und Relief werden durch die Planung nicht berührt, so dass die generelle<br />

Eignung sichergestellt bleibt. Die Reliefbeschichtung stellt mit zunehmender Nabenhöhe einen<br />

immer geringeren Einflussfaktor dar. Der Vorrangstandort gilt für raumbedeutsame Windenergieanlagen,<br />

also für Anlagen mit einer Nabenhöhe die weit über der geplanten, ca. 15 m hohen Bebauung<br />

liegt, so dass der durch die Bebauung mögliche „Bremseffekt“ die Eignung dieser Fläche nicht<br />

erheblich beeinträchtigen wird. Der geplante Standort steht somit den Ansprüchen des Windenergiestandortes<br />

nicht entgegen.<br />

Im Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Salzhausen (Gemeinde Toppenstedt, 21. Änderung)<br />

ist das Plangebiet als gewerbliche Baufläche aufgenommen. Der Bebauungsplan sieht die überwiegende<br />

Ausweisung von Sondergebietsflächen mit der Zweckbestimmung „Logistik“ vor. Logistikbetriebe<br />

stellen eine besondere Form im gewerblichen Nutzungsspektrum dar und sind somit<br />

aus der Darstellung des Flächennutzungsplanes entwickelt.<br />

An den Rändern der gewerblichen Fläche sind tiefe Grünflächen dargestellt, die sich in die Baufläche<br />

hinein entwickeln und hier vorhandene Grünstrukturen aufnehmen und verbinden. Um den Ort<br />

Thieshope nicht durch Verkehre aus dem Gewerbegebiet zu belasten, soll die verkehrliche Erschließung<br />

des Plangebietes über die verlegte Kreisstraße (K 6) erfolgen, die im Flächennutzungsplan<br />

ca. die Mitte der gewerblichen Baufläche quert. Im Erläuterungsbericht ist hierzu<br />

ausgeführt, dass die konkrete Lage der Kreisstraße im Bebauungsplanverfahren geklärt werden<br />

muss, dass aber die Kreisstraße, die die Funktion einer überörtlichen Verkehrsverbindung besitzt,<br />

zur inneren Erschließung des geplanten Gewerbegebietes nicht herangezogen werden kann. Die<br />

Gesamtplanung sieht die Anbindung des Gewerbestandortes an den Autobahnanschluss „Thieshope“<br />

vor, der sich bereits auf Brackeler Gemeindegebiet befindet. Mit der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der Samtgemeinde Hanstedt wird diese beabsichtigte städtebauliche<br />

Entwicklung dargestellt.<br />

Durch die geplante Ortsumgehung von Thieshope (siehe nachfolgendes Kapitel) wird diese Planung<br />

überlagert. Die grundsätzliche Zielvorstellung der Samtgemeinde – Ausweisung eines Gewerbegebietes<br />

und verkehrliche Entlastung des Ortes Thieshope – ist mit der überörtlichen<br />

Straßenplanung vereinbar.<br />

2.3 Raumordnungsverfahren Ortsumgehung Thieshope (L215)<br />

Im Zuge der Bauleitplanung für das Gewerbegebiet Tangendorf sind die beteiligten Gemeinden<br />

Brackel und Toppenstedt zu dem Ergebnis gekommen, dass negative Auswirkungen für die angrenzenden<br />

Ortschaften Tangendorf und Thieshope reduziert werden könnten, wenn eine Ortsumgehung<br />

von Thieshope umgesetzt werden würde.<br />

Die beiden Gemeinden haben daher in Abstimmung mit den beteiligten Straßenbauträgern, Bund,<br />

Land und Landkreis beim Landkreis die Durchführung einer Anhörungskonferenz nach § 14 (1)<br />

Nieders. Raumordnungsgesetz (NROG) i.V.m. § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) beantragt. Diese<br />

Antragskonferenz hat am 17.06.2009 stattgefunden.<br />

Innerhalb des Untersuchungsbereichs wurde eine Vorprüfung durchgeführt und für einen Vorzugskorridor<br />

südlich von Thieshope vertiefende Umweltdaten ermittelt. Die Daten wurden inzwischen<br />

aufbereitet und das Raumordnungsverfahrens nach § 15 (4) ROG i. V. m. § 14(2) NNROG eingeleitet.<br />

Die Zustimmung des betroffenen Straßenbauträgers als wesentliche Voraussetzung für die<br />

Durchführung eines Raumordnungsverfahrens liegt vor.<br />

Ziel des Raumordnungsverfahrens ist es, eine notwendige Trassenfindung durchzuführen und eine<br />

Vorzugstrasse festzulegen. Dabei werden verschiedene Varianten für eine nördliche und südliche<br />

Umgehung von Thieshope geprüft:<br />

• Nördlich der Ortslage Thieshope verlaufen die Trassenvarianten E1-E3. Sie führen durch für<br />

Natur und Landschaft und für die Erholung wertvolle bewaldete Bereiche (Pattenserdicke).Je<br />

nach Verlauf der Trasse wird eine zusätzliche Anbindung über die West-Rampe notwendig.<br />

Damit wäre ein zusätzlicher erheblicher Erschließungsaufwand verbunden.<br />

08.12.2009 5


Gemeinde Toppenstedt<br />

<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

Die übrigen Varianten verlaufen auf der Südseite der Ortslage Thieshope.<br />

• Variante C verläuft direkt am südlichen Ortsrand, also noch auf dem Gebiet der Gemeinde Brackel<br />

und somit außerhalb des Plangebietes.<br />

• Die Varianten A1-A4 teilen das Plangebiet in eine Nord- und eine Südhälfte. Bereits im Rahmen<br />

der vorbereitenden Bauleitplanung wurde die Verlegung der Kreisstraße K6 in mehreren Erschließungsvarianten<br />

geprüft. Dabei wurde, in Abstimmung mit dem zuständigen Behörden von<br />

einer mittig durch das Gewerbegebiet führenden Straßenführung abgesehen, da für die Erschließung<br />

des Gewerbegebietes eine übergeordnete Straße nicht herangezogen werden kann.<br />

Als Folge wäre die verkehrliche Anbindung der nördliche Hälfte des Gewerbegebietes nicht gewährleistet<br />

und eine gewerbliche Entwicklung in diesem Bereich ausgeschlossen. Gleiches gilt<br />

nun auch für die Verlegung der L215.<br />

• Die Variante D verlegt die L215 an den südlichen Rand des Plangebietes unter Inanspruchnahme<br />

der stillgelegten Bahntrasse. Dies zöge einen kompletten Brückneubau nach sich, da<br />

das vorhandene Brückenbauwerk die notwendige Straßenraumbreite nicht besitzt. Mit der Anbindung<br />

über die West-Rampe wäre ein zusätzlicher erheblicher Erschließungsaufwand verbunden.<br />

Zudem stellen gerade die Flächen der Bahntrasse und die bewaldeten Bereiche<br />

westlich der Autobahn die für Natur und Landschaft weitaus wertvolleren Bereiche dar. Auch die<br />

Lärmsituation würde sich für Thieshope nur wenig verändern, da bereits nachgewiesen wurde,<br />

dass die prognostizierte Verkehrslärmbelastung maßgeblich durch den von der Autobahn ausgehenden<br />

und von den Gewerbegebäuden reflektierten Verkehrsschall herrühren kann. Dies<br />

wird durch diese Variante nicht geändert.<br />

• Die Varianten B1 und B2 verlaufen am nördlichen Rand des Gewerbegebietes und entsprechen<br />

grundsätzlich den frühzeitig geklärten gemeindlichen städtebaulichen Zielvorstellungen, wobei<br />

die Variante B1 eine weniger aufwändige Autobahnanbindung ermöglicht (Verzicht auf eine<br />

neue Autobahnrampe) und daher aus Sicht der Gemeinde Toppenstedt zu bevorzugen ist.<br />

Für die Ortsumgehung Thieshope ist nach Abschluss des derzeit laufenden Raumordnungsverfahrens<br />

die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens vorgesehen.<br />

Dabei werden Regelungen zur Einmündung der geplanten verlegten L 215/K6 im Planfeststellungsverfahren<br />

getroffen. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen<br />

als Baulastträger für die L 215 und dem Landkreis Harburg ist abzuschließen. Regelungen zur<br />

Gestaltung von Knotenpunkten bleiben der Planfeststellung vorbehalten.<br />

Die Feststellung der Straßenplanung ersetzt dabei andere behördliche Genehmigungen, Verleihungen,<br />

Erlaubnisse, Bewilligungen oder Zustimmungen. In jedem Fall wird die letztendlich festgestellte<br />

Trasse die Festsetzungen des Bebauungsplanes überlagern.<br />

Die Gemeinde Toppenstedt legt daher die Variante B1 als Vorzugsvariante der gemeindlichen<br />

Planung zugrunde.<br />

3. Städtebauliches Konzept<br />

Grundlage für den Bebauungsplanentwurf bildet ein im planerischen Vorlauf erarbeitetes Erschließungs-<br />

und Entwicklungskonzept. In ihm werden folgende grundlegenden städtebauliche Zielvorstellungen<br />

für die zukünftige städtebauliche Entwicklung des Plangebiets dargestellt:<br />

• Die äußere verkehrliche Erschließung erfolgt über einen geplanten Kreisverkehr im Nordosten<br />

des Plangebietes. Der Kreisel stellt im Zusammenhang mit der geplanten Ortsumgehung L 215<br />

eine direkte Anbindung an die vorhandene Autobahnrampe der Anschlussstelle Thieshope her.<br />

Dabei wird die Trassenvariante B1 (s. Kapitel 2.3) als Vorzugsvariante der Planung zugrunde<br />

gelegt.<br />

• Erschließung und Bereitstellung von Baugebieten für Gewerbebetriebe - insbesondere der Logistikbranche.<br />

Die Gemeinde Toppenstedt steht in konkreten Verhandlungen mit mehreren ansiedlungswilligen<br />

Betrieben, die sich aufgrund der sehr guten überregionalen Verkehrsanbindung<br />

und der Größe und des Zuschnittes der geplanten Baugebiete an diesem und nicht an<br />

anderen, ebenfalls verfügbaren Standorten ansiedeln und Arbeitsplätze schaffen möchten.<br />

• Die schutzwürdigen Nutzungen in der Umgebung sollen vor erheblichen Belastungen durch<br />

Immissionen, ausgehend von den Baugebieten und Verkehrsflächen, geschützt werden.<br />

08.12.2009 6


Gemeinde Toppenstedt<br />

<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

• Der Standort soll eine positive und zielgerichtete Gestaltung erfahren. Das betrifft die Baugebiete<br />

und die darin zulässigen Nutzungen einschließlich zulässiger Werbeanlagen und eine angemessene<br />

Ein- und Durchgrünung.<br />

• Gemäß der eingangs genanten Zielsetzungen des Bebauungsplanes wird ein Gewerbegebiet<br />

bzw. ein gewerbliches Sondergebiet festgesetzt, dessen Hauptzufahrt von Norden über den<br />

Kreisel erfolgt. Im Südosten soll eine weitere untergeordnete direkte Anbindung an die K 6 zulässig<br />

sein.<br />

• Die innere Erschließung erfolgt von Westen über den Kreisel durch zwei Stichstraßen. Die Art<br />

der Erschließung resultiert aus konkreten Ansiedlungswünschen und der Notwendigkeit große<br />

zusammenhängende Bauflächen anzubieten.<br />

• Die vorhandenen erhaltenswerten Grünstrukturen werden erhalten und durch weitere Grünbereiche<br />

miteinander vernetzt.<br />

4. Planinhalt / Wesentliche Festsetzungen<br />

4.1 Art und Maß der baulichen Nutzung<br />

4.1.1 Sondergebiet „Logistik“<br />

Aufgrund der schon eingangs benannten konkreten Ansiedlungswünsche und der beschriebenen<br />

Standortgunst des Plangebietes ist es Ziel der Gemeinde, Gewerbebetriebe der Logistikbranche<br />

anzusiedeln. Für diese besondere Art gewerblicher Betriebe ist die Lage außerhalb gewachsener<br />

Ortschaften und die sehr verkehrsgünstige Anbindung attraktiv oder sogar Standortvoraussetzung.<br />

Die geplante ausschließlich großflächige Ansiedlung von Logistikbetrieben stellt eine Nutzungsstruktur<br />

dar, die sich von Baugebieten nach den §§ 2-10 BauNVO wesentlich unterscheidet und<br />

nicht mit der Festsetzung eines Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO zu erreichen ist. Hinzu<br />

kommt, dass Gewerbegebiete vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden<br />

Gewerbebetrieben dienen. Das setzt wiederum voraus, dass vom Grundsatz her nur solche Betriebsformen<br />

in Frage kommen, die nachts ein geringeres Emissionsaufkommen besitzen als tags.<br />

Dies verdeutlichen auch die bei der Lärmbeurteilung maßgeblichen Immissionsrichtwerte der „TA<br />

Lärm“, in der für gewerbliche Anlagen in Gewerbegebieten in die Nachtzeit deutlich niedrigere<br />

Richtwerte angesetzt werden.<br />

Die geplante Ansiedlung von Logistikbetrieben stellt jedoch eine besondere gewerbliche Nutzung<br />

dar, die aufgrund ihrer Anforderungen insbesondere hinsichtlich der zu erwartenden Verkehrsbewegungen<br />

tags und nachts - in eine besondere Nutzungskategorie fällt. Die Festsetzung der geplanten<br />

Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Logistik“ ermöglicht es, von dieser<br />

Kategorisierung abzuweichen und hinsichtlich der einem Logistikbetrieb in der Regel innewohnenden<br />

gleichgewichtigen täglichen und nächtlichen Nutzung zu entsprechen. Das im Rahmen dieser<br />

Planung zugrunde gelegte prognostizierte Verkehrsaufkommen berücksichtigt die der Sondergebietausweisung<br />

zugrunde liegenden Nutzungen.<br />

Dementsprechend sind im Plangebiet nur Gebäude, Einrichtungen und Betriebsanlagen für Logistikunternehmen<br />

zulässig, sowie notwendige Einrichtungen wie Geschäfts- und Büronutzungen<br />

einschließlich diese Nutzungen ergänzenden Einrichtungen wie Sozial-, Lager- und Nebenräume.<br />

Hinsichtlich der zulässigen Geschäfts- und Büronutzungen sowie sonstiger schutzwürdiger Nutzungen<br />

sind der von der Autobahn ausgehende Verkehrslärm und die östlich des Plangebietes<br />

stehenden Windenergieanlagen zu berücksichtigen. Die diesbezüglich vorgenommenen Einschränkungen<br />

sind unter Kapitel 4.3 dargelegt.<br />

Andere gewerbliche Nutzungsarten oder sonstige nach § 8 BauNVO allgemein oder ausnahmsweise<br />

zulässige Nutzungen, wie z. B. Tankstellen und Anlagen für sportliche, kirchliche, kulturelle,<br />

soziale, gesundheitliche Zwecke sind somit nicht zulässig.<br />

Um die Ansiedlung zukünftiger Betriebe insbesondere hinsichtlich der inneren Lärmentwicklung<br />

sicherzustellen, sind auch Betriebswohnungen im Gewerbegebiet Tangendorf nicht zulässig. Die<br />

Gemeinde Tangendorf geht davon aus, dass der in Logistikunternehmen übliche Mehrschichtbetrieb<br />

eine soziale Kontrolle im Plangebiet hinreichend sichert, so dass auch aus diesen Erwägungen<br />

Wohnnutzungen nicht notwendig sind.<br />

08.12.2009 7


Gemeinde Toppenstedt<br />

<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

Die Festsetzung eines Industriegebietes kommt aus Sicht der Gemeinde nicht in Frage. Hier wären<br />

zwar Logistikunternehmen ebenfalls zulässig. Jedoch wären darüber hinaus auch solche Gewerbeund<br />

Industriebebtriebe zulässig, die mit der städtebaulichen Zielsetzung nicht vereinbar ist und die<br />

auf die vorliegende verkehrliche Lagegunst in der Form nicht angewiesen wären.<br />

4.1.2 Gewerbegebiet<br />

Innerhalb des Plangebietes wird im Eingangsbereich des Gewerbegebietes Tangendorf ein Gewerbegebiet<br />

GE ausgewiesen. Im Gegensatz zu den Sondergebieten eröffnet der Nutzungskatalog<br />

nach § 8 BauNVO hier ein vergleichsweise vielfältiges gewerbliche Nutzungsspektrum.<br />

Bestimmte Nutzungen und Einrichtungen die gemäß § 8 BauNVO zulässig bzw. ausnahmsweise<br />

zulässig sind, sollen nicht zulässig sein, da diese Nutzungen nicht dem geplanten Entwicklungsziel<br />

des Gewerbegebietes entsprechen, die städtebauliche Entwicklung vorrangig auf die Ansiedlung<br />

sonstiger gewerblichen Nutzungen (z. B. produzierendes Gewerbe, Handwerksbetriebe) auszurichten<br />

und gewerbliche Nutzungen, die eher den gewachsenen Ortschaften zuzuordnen sind, auszuschließen.<br />

Der Gebietscharakter eines Gewerbegebietes wird hierdurch nicht eingeschränkt.<br />

Zu den nicht zulässigen Anlagen gehören daher solche für kirchliche, kulturelle, soziale, sportliche<br />

und gesundheitliche Zwecke. Aber auch Vergnügungsstätten und Bordelle sowie Schnellrestaurants,<br />

die im Zusammenhang mit autobahnorientierten Nutzungen vorkommen können, entsprechen<br />

nicht vorgenannten Zielsetzung.<br />

Unter Schnellrestaurants sind dabei solche Restaurants zu verstehen, bei denen der Schwerpunkt<br />

auf schnelle Bedienung und auf schnellem Verzehr („fastfood“) der Speisen liegt. Das Angebot ist<br />

begrenzt und der Service durch das Personal ist reduziert. Somit können auch Selbstbedienungsrestaurants<br />

zur Kategorie der Schnellrestaurants zählen. Imbissbuden hingegen zählen nicht zu<br />

den Schnellrestaurants, da diese nicht über Sitzplätze verfügen und die Auswahl an Speisen kleiner<br />

ist.<br />

Tankstellen im Gewerbegebiet sind nur als Betriebstankstellen zulässig. Vermieden werden soll,<br />

dass durch die Nähe zur Autobahn und dem Betrieb einer öffentlichen Tankstelle die Voraussetzung<br />

für gewerbliche Stellplatzanlagen geschaffen werden. Die Entstehung einer solchen großflächigen<br />

und als Verkehrsfläche einzuordnenden Nutzung ist, auch vor dem Hintergrund der<br />

Schutzziele des festgesetzten Wasserschutzgebiet (Schutzzone III b), nicht Entwicklungsziel der<br />

Gemeinde.<br />

Das Gewerbegebiet bildet einen räumlich selbständigen Standort, der zwar sehr gut an die überörtlichen<br />

Verkehre angebunden ist, jedoch städtebaulich nicht an vorhandene Siedlungsbereiche<br />

anknüpft und zudem auch außerhalb der nächstgelegenen zentralen Versorgungsbereiche liegt. Es<br />

sind daher solche Einzelhandelsnutzungen unzulässig, die aufgrund ihrer Größe und Sortimente<br />

als nahversorgungs- und zentrenrelevant einzustufen sind. Einzelhandelsnutzungen sind daher nur<br />

insoweit zulässig, als sie die städtebauliche Funktion und Aufgabe des Plangebietes als Gewerbestandort<br />

und die übergeordneten raumordnerischen Zielsetzungen nicht beeinträchtigen.<br />

Grundlage für die Einschränkung und Zuordnung der Einzelhandelssortimente bildet die Auflistung<br />

des Einzelhandelserlasses des Landes Nordrhein-Westfalen, der hinsichtlich seiner Sortimentstruktur<br />

in vergleichbarer Weise die Einzelhandelsstruktur der Gemeinden und Samtgemeinden im<br />

Landkreis Harburg abbildet und daher auf die örtliche Situation in der Gemeinde Toppenstedt angewendet<br />

wird. Die Auflistung der zentren- und nahversorgungsrelevanten ist der <strong>Begründung</strong> als<br />

Anlage beigefügt.<br />

4.2 Maß der baulichen Nutzung / Bauweise / Baugrenzen<br />

Innerhalb der Baugebiete orientiert sich die Höhe der Ausnutzung an den Erfahrungswerten und an<br />

der Zielsetzung einen möglichst sparsamen Flächenverbrauch zu erreichen. Die Grundflächenzahl<br />

(GRZ) von 0,8 und die maximal zulässige Gebäudehöhe von 15,0 m geben den künftigen Bauherren<br />

eine flexible und großzügige Überbaubarkeit der Grundstücke. Bei der Ermittlung der Grundfläche<br />

sind nach Anlagen nach § 19 Abs. 4, wie z. B. Nebenanlagen, Garagen, Stellplätze und ihre<br />

Zufahrten, mitzurechnen.<br />

08.12.2009 8


Gemeinde Toppenstedt<br />

<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

Die maximal zulässige Gebäudehöhe von 15,0 m über der Geländeoberfläche sollen eine für das<br />

Landschaftsbild vertretbare Höhenentwicklung der Gebäude ermöglichen. Die Gebäude können<br />

durch die vorhandenen und die umfangreichen neu zu pflanzenden Gehölzbestände in die Landschaft<br />

eingebunden werden. Eine negative Fernwirkung wird vermieden.<br />

Aus Sicht des nördlich gelegenen Ortrandes von Thieshope liegt das Gewerbegebiet GE und der<br />

nördliche Teil des SO3 in der Hauptsichtrichtung. Der Bebauungsplan setzt daher für diesen Bereich<br />

eine maximale Gebäudehöhe von 10 m fest. In Zusammenhang mit dem vorgelagerten und<br />

zu bepflanzenden 4,5 m bis max. 6 m hohen Schutzwalles wird eine Beeinträchtigung zusätzlich<br />

vermieden.<br />

Ausnahmsweise kann bei Gebäuden mit geneigten Dächern eine Gesamthöhe von 18 (SO) bzw.<br />

13 m (GE) zulässig sein, wenn die für die Höhenwirkung von Gebäuden maßgebliche Traufhöhe<br />

erhalten bleibt.<br />

• Bauweise / Grenzabstände<br />

Damit innerbetriebliche Abläufe optimal baulich auf den Grundstücken realisiert werden können,<br />

sind bzgl. der Gebäudelängen keine Einschränkungen (abweichende Bauweise) getroffen. Auch<br />

die weit gefassten, überbaubaren Grundstücksflächen lassen eine flexible Ausnutzung der Baugebiete<br />

zu.<br />

Hinsichtlich der einzuhaltenden Grenzabstände nach NBauO gelten in den Sondergebieten die<br />

Regelungen wie für Gewerbe- und Industriegebiete.<br />

• Baugrenzen<br />

Die Baugrenzen verlaufen in einem Regelabstand von 3 m zu den Grenzen des Baugebietes bzw.<br />

zu den Pflanzflächen innerhalb der Baugebiete entlang der südlichen Grenze. Entlang der inneren<br />

Erschließungsstraßen verläuft die Baugrenze einseitig in einem Abstand von 5 m zur Straßenbegrenzungslinie,<br />

um hier einen ausreichend großen Raum für Baumpflanzungen sicherzustellen.<br />

Zur Bundesautobahn (Rampe) und der freigehaltenen Trasse der Ortsumgehung (L215) sowie der<br />

Kreisstraße K6 berücksichtigt die Baugrenze die Anforderungen nach Straßenrecht, also von Bauverbotszonen<br />

entlang der Landesstraße / Kreisstraße (20 m) und der Autobahn (40 m).<br />

4.3 Immissionsschutz<br />

• Gerüche<br />

Um in Hinblick auf die Immissionsart Geruch möglichen Nutzungskonflikten vorzubeugen, die<br />

durch das Nebeneinander der vorhandenen schützenswerten Wohnbebauung im Außenbereich<br />

und des Gewerbegebietes Tangendorf entstehen können, werden Betriebe und Anlagen, die störende<br />

Gerüche emitieren über die entsprechende textlichen Festsetzunge ausgeschlossen.<br />

Gemäß § 31 Abs. 1 BauGB können aber Ausnahmen von dieser Festsetzung erfolgen, wenn durch<br />

Gutachten nachgewiesen werden kann, dass keine erheblichen Belästigungen i. S. § 3 Bundesimmissionsschutzgesetz<br />

zu befürchten sind. Durch diese Festsetzungen wird eine Beeinträchtigung<br />

der angrenzenden schutzbedürftigen Nutzung durch Gerüche ausgeschlossen.<br />

• Gewerbelärm<br />

Insgesamt darf von den festgesetzten Gewerbe- und Sondergebieten nur in begrenztem Umfang<br />

Gewerbelärm ausgehen. Die in der Umgebung bestehenden schutzwürdigen Nutzungen, das sind<br />

vor allem die Wohnnutzungen in den Ortslagen von Thieshope und Tangendorf sowie einzelne<br />

Wohngebäude im Außenbereich (Westermoor 1, Ahlbergstraße 9), sind zu berücksichtigen. Das<br />

macht eine entsprechende Lärmkontingentierung für die einzelnen gewerblichen Baugebiete<br />

(SO/GE) erforderlich.<br />

Den Baugebieten sind dazu Emissionskontingente zugeordnet (LEK – Maßeinheit: dB(A)/m² )<br />

zugeordnet. Die gutachterlich ermittelten Schallkontingente (Gutachten M+O 04.09.09) berücksichtigen<br />

die Anforderungen der Umgebung und die im Gebiet zulässigen Nutzungen gleichermaßen.<br />

Bei der Gesamtbetrachtung der gewerblichen Geräuschsituation im Planungsraum ist auch die<br />

Lärmvorbelastung durch die östlich des Plangebietes liegenden Windenergieanlagen in die Pla-<br />

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Gemeinde Toppenstedt<br />

<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

nung eingeflossen. Danach ist unter abwägender Berücksichtigung der vorherrschenden Windrichtung<br />

und der Verteilung der gewerblichen Lärmentwicklung sowie der Überdeckung durch den<br />

prognostizierten gebietsprägenden Verkehrslärm (A7 und L215) eine schärfere Lärmkontingentierung<br />

nicht erforderlich. Die Gemeinde Toppenstedt folgt dieser gutachterlichen Einschätzung.<br />

• Verkehrslärm<br />

Im Hinblick auf Verkehrslärm ist das Plangebiet insbesondere durch die angrenzende Autobahntrasse<br />

der BAB 7 und die geplante Ortsumgehung (verlegte Landesstraße L215) geprägt.<br />

Die Beurteilung des Verkehrslärms, der durch die geplante der Verlegung der L215 und den Umbau<br />

der Autobahnrampe (Kreisel) resultiert, ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanes sondern<br />

wird im Planfeststellungsverfahren abschließend geklärt.<br />

Für den von der Autobahn BAB 7 ausgehenden Verkehrslärm wird auf die Ergebnisse eines lärmtechnischen<br />

Gutachtens von 2008 zurückgegriffen (M+O 16.04.08). Danach ist vor allem der Bereich<br />

nördlich der freigehaltenen Trasse für die Ortsumgehung (L215 neu ) - also die Fläche zwischen<br />

Thieshoper Wadern und Thieshoper Neuland - von der Lärmentwicklung berührt. Grund für die<br />

Erhöhung des Verkehrslärms zwischen Thieshoper Wadern und Thieshoper Neuland sind die möglichen<br />

neuen Gebäude im Plangebiet, die den Lärm der Autobahn reflektieren können. Damit diese<br />

Schallreflexionen weitestgehend vermieden werden, wird festgesetzt, dass die Fassaden der Gebäude,<br />

die parallel oder in einem Winkel kleiner als 30 Grad zur L215 neu aufgestellt werden, entweder<br />

hochabsorbierend zu verkleiden sind oder vergleichbare Maßnahmen, wie z. B. eine lärmoptimierte<br />

Stellung der Gebäude, durchzuführen sind.<br />

Die Festsetzung gibt den Auslösefall für Schutzmaßnahmen wieder. Die gutachterliche Analyse<br />

zeigt, dass der Winkel 30 Grad sein sollte, um keine Schutzmaßnahmen auszulösen. Es ist Aufgabe<br />

des folgenden Baugenehmigungsverfahren durch Beilegung eines entsprechenden Schallschutzgutachtens<br />

den Nachweis zu erbringen, dass die beantragte Baukörperstellung den Forderungen des<br />

Lärmschutzes gemäß den Festsetzungen im Bebauungsplan entspricht.<br />

Zur Einhaltung der Orientierungswerte innerhalb des Gewerbegebietes (SO1, SO2 und GE) ist,<br />

soweit schutzwürdige Nutzungen (Büros etc.) in einem Abstand von weniger als 200 m zur Achse<br />

der BAB A 7 errichtet werden sollen, Schallschutz durch bauliche Vorkehrungen zu treffen.<br />

Entsprechend DIN 4109 werden dafür Lärmpegelbereiche für den passiven Schallschutz der Fassaden<br />

bestimmt. Die Lärmpegelbereiche werden anhand der maßgeblichen Außenlärmpegel, die<br />

sich bei Verkehrslärm durch einen Zuschlag von 3 dB(A) zum errechneten Beurteilungspegel ergeben,<br />

ermittelt. Dies geschieht im Baugenehmigungsverfahren, da dann die Stellung des Baukörpers<br />

festliegt und Abschirmungen sowie Reflexionen benachbarter Gebäude sowie am eigenen<br />

Gebäude berücksichtigt werden können. Im Falle eines Bauantrages wird somit sichergestellt, dass<br />

ein Schallschutznachweis erbracht wird. Der Schallschutznachweis stellt sicher, dass der hinreichende<br />

bauliche Schallschutz ausgeführt wird.<br />

• Windenergieanlagen<br />

Hinsichtlich der zulässigen Geschäfts- und Büronutzungen im SO2 und SO3 sind die östlich des<br />

Plangebietes stehenden Windenergieanlagen zu berücksichtigen. Im Bereich des geplanten Gewerbegebietes<br />

können je nach Wetterlage und Sonnenstand erhebliche Schattenwurfimmissionen<br />

auftreten. Diese betroffenen Bereiche wurden auf Grundlage der konkreten Schattenwurfberechnung<br />

der vorhandenen Anlagenstandorte (sog. „worst-case“-Berechnung) ermittelt und berücksichtigen<br />

darüber hinaus sowohl die Gesamtausdehnung des Vorrangstandortes, die potentiell ein<br />

näheres Heranrücken der WEA zulässt als auch die max. Gesamthöhe der WEA, die aufgrund der<br />

Einflugschneise des Flugplatzes Holtdorfsloh nicht über die bisher genehmigte Höhe von 105 m<br />

hinausgehen wird.<br />

Um die Nutzung der privilegierten Windenergieanlagen (Vorrangstandort gemäß RROP) durch die<br />

geplanten gewerbliche Nutzungen, die ihrerseits einen Schutzanspruch genießen, nicht wesentlich<br />

zu beeinträchtigen, ist in den Sondergebieten SO2 und SO3 der Schutz von Aufenthaltsräumen vor<br />

schädlichen Umwelteinwirkungen durch Schattenwurf durch bauliche Maßnahmen sicherzustellen.<br />

Dies gilt nicht, wenn die Fenster der Aufenthaltsräume auf der den WEA abgewandten Seite liegen<br />

oder wenn über andere geeignete Maßnahmen, wie z. B. ein Schattenwurfabschaltmodul, sichergestellt<br />

ist, dass Schattenwurfemissionen zu keiner erheblichen Beeinträchtigung führen.<br />

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Gemeinde Toppenstedt<br />

<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

• Schutzwall<br />

Neben den genannten und gutachterlich ermittelten passiven Lärmschutzmaßnahmen wird die<br />

städtebauliche Notwendigkeit gesehen, auch durch aktive Schutzmaßnahmen die Immissionsbelastung<br />

insbesondere gegenüber der nördlich des Gewerbegebietes liegenden Ortsrand von Thieshope<br />

zu vermindern.<br />

Der Bebauungsplan setzt daher nördlich der L215 neu innerhalb einer öffentlichen Grünfläche (P5)<br />

zwingend die Errichtung eines mind. 4,5 m bis max. 6,0m hohen Schutzwalles fest. Der zu bepflanzende<br />

Wall besitzt mehrere Schutzfunktionen:<br />

- Der Wall vermindert zusätzlich den auf den Siedlungsbereich einwirkenden Verkehrslärm<br />

(L215 neu ) und<br />

- bewirkt zeitnah eine optische Abschirmung sowohl der L215 neu als auch des Gewerbegebietes<br />

zum höher gelegenen Thieshope.<br />

- Zugleich wird das Gewerbegebiet in die Landschaft eingebunden. Der Bodenauftrag sollte mit<br />

im Zuge der Bauarbeiten gewonnenem Bodenmaterial erfolgen.<br />

Im Bereich des Kreisels soll der Wall auf dem Gebiet der Gemeinde Brackel weitergeführt werden.<br />

4.4 Verkehrliche Erschließung / Verkehrsflächen<br />

• Geplante Ortsumgehung L215 neu (von Bebauung freizuhaltende Fläche)<br />

Für die voraussichtliche Erschließung des Gewerbegebietes ist es erforderlich, die östliche Rampe<br />

der Anschlussstelle umzubauen und einen Kreisverkehrsplatz herzustellen. Da die Autobahnrampe<br />

nicht an einer untergeordneten Gemeindestraße enden darf, wird die geplante Ortsumgehung<br />

(L215) an den neuen Kreisverkehrsplatz angebunden.<br />

Mit der Ortsumgehung wird sowohl der durch das Gewerbegebiet verursachte zusätzliche Verkehr<br />

als auch der bisherige Durchgangsverkehr aus der Thieshope ferngehalten.<br />

Die Trasse der geplanten Umgehungsstraße wird als von Bebauung freizuhaltende Fläche festgesetzt,<br />

um eine spätere Umsetzung der Planfeststellung sicherzustellen (s. auch Kapitel 2.3). Die<br />

Festsetzung schließt eine bauliche Nutzung der betreffenden Flächen aus. Infolgedessen bleiben<br />

die bisher auf den Freihalteflächen ausgeübten landwirtschaftlichen bzw. verkehrlichen (K6) Nutzungen<br />

weiterhin zulässig.<br />

Regelungen zur Übernahme der für die Umgehungsstraße benötigten Flächen sowie zur Entschädigung<br />

der betroffenen Eigentümer bleiben dem Planfeststellungsverfahren vorbehalten. Dies<br />

bedeutet auch, dass alle hiermit verbundenen Verkehrsuntersuchungen im<br />

Planfeststellungsverfahren umfassend und abschließend geklärt werden.<br />

• Verkehrsflächen für die innere Erschließung<br />

Die innere Erschließung des gesamten Gewerbegebietes erfolgt über den Kreisel als eine nach<br />

Osten führende Stichstraße, von der eine weitere Stichstraße nach Süden abzweigt. Die gewählte<br />

Erschließung berücksichtigt dabei die Nutzungsanforderungen ansiedlungswilliger Betriebe.<br />

Die Ausgestaltung der Verkehrsflächen setzt der Bebauungsplan nicht fest. Diese ergeben sich<br />

aus der verkehrstechnischen Untersuchung und aus der abgestimmten Ausbauplanung. Die darin<br />

geplanten Knotenpunkte und Fahrbahnbreiten entsprechen den ermittelten Anforderungen. Innerhalb<br />

des Gewerbegebietes ist ein einseitiger Gehweg mit begleitendem Grünstreifen geplant.<br />

Nördlich der freigehaltenen Trasse für die Ortsumgehung (L215 neu ) wird innerhalb der angrenzenden<br />

Grünfläche ein 5 m breiter Streifen für den Bau eines Radweges einschließlich Abstands- und<br />

Entwässerungsstreifen von Gehölzpflanzungen freigehalten. Die Planung sieht dabei auch eine<br />

potentielle Radwegeanbindung zur K6 alt (Thieshoper Post) vor.<br />

• Flächen, die nach Straßenrecht von Bebauung freizuhalten sind<br />

Zur Autobahnrampe muss nach Straßenrecht eine Bauverbotszone von 40 m berücksichtigt werden,<br />

gemessen ab dem befestigten Fahrbahnrand. Soweit sich diese Bauverbotszonen innerhalb<br />

des Gewerbegebietes SO 1 befindet, wird sie als von Bebauung freizuhaltende Flächen zeichnerisch<br />

festgesetzt.<br />

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Außerdem wird entlang der freigehaltenen Trasse der L215 neu zum befestigten Fahrbahnrand eine<br />

20 m tiefe Bauverbotszone berücksichtigt. Auch hier werden diese Bauverbotszonen innerhalb der<br />

Baugebiete (SO 1, GE und SO 3 im Bereich der L215 neu ) als von Bebauung freizuhaltende Flächen<br />

zeichnerisch festgesetzt.<br />

Zur K 6 beschränkt sich die Festsetzung der Bauverbotszone aus Gründen der Darstellbarkeit und<br />

Lesbarkeit der Planzeichnung auf eine textliche Festsetzung. Die Rechtswirkung ist die selbe. Die<br />

Bauverbotszone im Bereich der K 6 liegt nahezu vollständig in festgesetzten Grünflächen, wodurch<br />

die Bebauung dieser Bereiche ausgeschlossen ist.<br />

Darüber hinaus bedürfen innerhalb der nach Straßenrecht geltenden Baubeschränkungszone<br />

(100m bei Autobahnen/Bundesstraßen und 40m bei Landes- /Kreisstraßen) bauliche Anlagen der<br />

Zustimmung der Straßenbaubehörde.<br />

• Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belastende Flächen<br />

In der das Gewerbegebiet in Nord-Süd-Richtung gliedernden privaten Grünflächen verläuft eine mit<br />

einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu belastende Fläche. Das Gehrecht gilt zugunsten der Allgemeinheit<br />

für Fußgänger und Radfahrer und wird Bestandteil eines der Naherholung dienenden<br />

Fuß- und Radwegesystems. Das Leitungsrecht wird insbesondere für die Ableitung des Oberflächenwassers<br />

zu dem südöstlich liegenden Regenrückhaltebecken benötigt.<br />

Ein weiteres Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit für Fußgänger und Radfahrer verläuft an der<br />

südlichen Plangebietsgrenze innerhalb einer privaten Grünfläche. Der so gesicherte Weg schließt<br />

an einen öffentlichen Weg an und ist Bestandteil eines übergeordneten Radwanderweges.<br />

Ein Fahr- und Leitungsrecht zu Gunsten der Träger der Ver- und Entsorgung und eines Gehrechts<br />

zugunsten der Allgemeinheit für Fußgänger und Radfahrer ist in Verlängerung der nach Süden<br />

führenden Stichstraße festgesetzt. Die Fahr- und Leitungsrechte werden auch hier für die Ableitung<br />

des Oberflächenwassers zum Regenrückhaltebecken benötigt. Die Breite von jeweils 5 m berücksichtigt<br />

Leitungen mit eventuellen Abständen und den notwendigen Unterhaltungsweg.<br />

Die Flächen der Geh-, Fahr- und Leitungsrechte sind außerdem für die Pflege und Unterhaltung<br />

der Grün- und Pflanzflächen zu belasten.<br />

• Fuß-, Rad- und Wirtschaftweg<br />

Der vorhandene Weg im Süden des Plangebietes wird, soweit er sich auf öffentlichem Grund befindet,<br />

als öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzt. Der Weg soll als<br />

Wirtschaftsweg und als Fuß- und Radweg genutzt werden. Der Weg wird über privatem Grund in<br />

östliche Richtung weitergeführt (Geh-, Fahr- und Leitungsrecht) und stellt abknickend nach Norden<br />

eine Verbindung in das Gewerbegebiet her.<br />

• Regelungen für Ein- und Ausfahrten<br />

Zur K 6 werden aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs Ein- und Ausfahrtbereiche<br />

über eine textliche Festsetzung ausgeschlossen.<br />

Davon ausgenommen ist ein im südöstlichen Bereich der K 6 liegender Zufahrtsbereich, der als<br />

temporäre Baustellenzufahrt für bauvorbereitende Maßnahmen im SO3 bis zur Fertigstellung der<br />

endgültigen Umgehungsstraße und als Zufahrt für Mitarbeiter der im SO3 ansässigen Betriebe<br />

dienen soll. Es handelt sich somit um eine bedingte Festsetzung gemäß § 9 (2) BauGB i.V.m. § 9<br />

(1) Nr. 11 BauGB. Durch die Inanspruchnahme der Zufahrt wird sich die Verkehrsbelastung auf der<br />

K6 vorübergehend erhöhen. Die K6 wird für diese Zwischennutzung als grundsätzlich ausreichend<br />

leistungsfähig eingeschätzt. Eine abschließende Einschätzung erfolgt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.<br />

Voraussetzung und Bedingung für die weitere bauliche Entwicklung des Gewerbegebietes Tangendorf<br />

ist jedoch die Verlegung der L215, die die Erschließung des Plangebietes sichert. Eine<br />

darauf beruhende gesicherte Erschließung ist im Rahmen des baulichen Genehmigungsverfahrens<br />

nachzuweisen.<br />

Dieser Zufahrtsbereich kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Zustimmung<br />

durch den Straßenbauträger und die zuständige Verkehrsbehörde vorliegt. Innerhalb des festgesetzten<br />

Bereiches darf nur eine Zufahrt in einer Breite von maximal 6 m geschaffen werden. Die in<br />

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<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

dieser Flächen im Vergleich zur vorherrschenden Vornutzung (= Acker) erhöht wird. Sie sollen im<br />

Zusammenhang mit Gehölzen entwickelt und insgesamt im Sinne eines Biotopverbundes vernetzt<br />

werden.<br />

• Landschaftswälle<br />

Ergänzend zum zwingend festgesetzten Schutzwall im Norden sollen auch entlang der östlichen<br />

Gebietsgrenze Wallaufhöhungen optional ermöglicht werden (P1) um zu den nordöstlichen Offenlandbereichen<br />

hin (gute Sichtbarkeit von der L 215 aus Richtung Pattensen) eine gute Einbindung<br />

des Gewerbegebietes in die umgebende Landschaft zu erreichen.<br />

Der Bodenauftrag sollte mit im Zuge der Bauarbeiten gewonnenem Bodenmaterial erfolgen. Durch<br />

unterschiedliche Böschungswinkel sowie den Wechsel der Gehölzarten und ihrer Anordnung, ist<br />

ein abwechslungsreiches Erscheinungsbild anzustreben. Die Böschungen sollen vor allem zur<br />

Landschaft hin möglichst flach ausgezogen werden und generell nicht steiler als im Böschungsverhältnis<br />

1:1,5 hergestellt werden. Der Umgang mit Boden bzw. Oberboden wird durch die DIN<br />

18300 „Erdarbeiten“ und die DIN 18915 „Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten“<br />

geregelt. Zur Bepflanzung der Aufhöhungen sind standortheimische Bäume und Sträucher der<br />

Pflanzenliste vorzusehen.<br />

4.5.2 Begrünung der Straßenräume<br />

Die geplanten Straßenverkehrsflächen werden entsprechend der abgestimmten Ausbauplanung<br />

angelegt. Dabei sind die nicht versiegelten Flächenanteile als offene Bodenfläche zu erhalten und<br />

als Vegetationsflächen zu entwickeln.<br />

Die Erschließungsstraßen im Gewerbegebiet werden mit großkronigen Laubbäumen bepflanzt. Als<br />

standortgerechte Arten, die verwendet werden können, sind Winter-Linde und Spitz-Ahorn vorgesehen.<br />

Eine Baumreihe wird innerhalb des Gewerbe- bzw. Sondergebietes gepflanzt (siehe 4.5.3),<br />

die andere in der Verkehrsfläche entlang des Gehweges. Der Abstand der Bäume soll durchschnittlich<br />

15 m innerhalb der Reihe betragen. Auf diese Weise erhalten die Straßenräume einen<br />

prägenden Alleecharakter.<br />

Für die Pflanzung von Straßenbäumen sollen großkronige Bäume verwendet werden, da sie geeignet<br />

sind, ein maßstäblich angemessenes Gegenüber zu der großvolumigen Gewerbebebauung<br />

zu entwickeln und Leitfunktionen zu übernehmen. Zudem leisten sie aufgrund ihres biologisch aktiven<br />

Grünvolumens umwelthygienische Wohlfahrtswirkungen wie Staubfilterung und Temperaturausgleich.<br />

4.5.3 Gestaltung der privaten Freiflächen<br />

Für die gewerblichen Bauflächen ist eine GRZ von 0,8 vorgesehen. Eine Überschreitung der GRZ<br />

gemäß 19 Abs. 4 BauNVO von max. 50 % kann daher bei vollständiger Inanspruchnahme der GRZ<br />

nicht ausgeschöpft werden. Es ist mit einer möglichen Versiegelung von 80 % der Gewerbegebietsflächen<br />

zu rechnen. Zum Schutz des Grundwassers soll bei stark genutzten Verkehrs- und<br />

Betriebsflächen wie bei den öffentlichen Straßen eine Vollversiegelung erfolgen, geeignete Abscheideeinrichtungen<br />

sind je nach Art des Betriebes vorzusehen.<br />

Pflanzmaßnahmen innerhalb der Bauflächen haben positive Auswirkungen auf das Kleinklima, das<br />

Ortsbild und auf die Tier- und Pflanzenwelt. Je angefangener 1000 qm Versiegelungsfläche soll<br />

deshalb ein großkroniger standortheimischer Laubbaum gepflanzt werden. Je 5 oberirdische Stellplätze<br />

ist zudem zusätzlich ein Laubbaum zu pflanzen.<br />

In den Bereichen, in denen die Baugrenze einen Abstand von 5 m zur Straßenverkehrsfläche einhält<br />

(Südseite des GE und Westseite des SO 2), ist eine Reihe Bäume der für den Straßenraum<br />

ausgewählten Art (s. 4.5.2) zu pflanzen. Der Abstand der Bäume soll durchschnittlich 15 m innerhalb<br />

der Reihe betragen. Zusammen mit den Baumpflanzungen im Straßenraum entsteht auf diese<br />

Weise eine Allee. Nach vorstehendem Absatz geforderte Bäume werden auf diese Pflanzungen<br />

angerechnet.<br />

Innerhalb der Sondergebiete sollen entlang der südlichen Grenze eine 20 m tiefe Baum-Strauch-<br />

Hecke nach Süden aufgebaut werden. Sie dient der Einbindung in die Landschaft und der Abschottung<br />

des Gewerbes im Hinblick auf die Tierwelt (Fledermäuse/Vögel).<br />

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<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

4.5.4 Regenwasserrückhaltung und Versickerung<br />

Durch 45 Rammkernsondierungen konnte festgestellt werden, dass im Norden lehmige und im<br />

Süden kiesige und lehmige Böden vorhanden sind. Das bedeutet, dass eine wünschenswerte dezentrale<br />

Versickerung der anfallenden, unbelasteten Niederschlagswässer (Dachflächen) im Regelfall<br />

nicht vollständig möglich sein wird. Auf den Grundstücken werden daher Mulden angelegt, in<br />

denen - soweit es die örtlichen Bodenverhältnisse zulassen - unbelastetes Niederschlagswasser<br />

von den Dachflächen versickert und mengenmäßig rückgehalten wird. Überschüssige Oberflächenwässer<br />

der Gewerbe- und Straßenverkehrsflächen werden nach entsprechender Vorbehandlung<br />

(Sandfang/Ölabscheider) über Rohre den Rückhalte- und Versickerungsflächen zugeführt.<br />

Im Südosten des Plangebietes ist ein Rückhaltebecken vorgesehen. Diese Anlage wird so dimensioniert,<br />

dass eine Überlastung der vorhandenen Vorflut (Maschenbeek/Pferdebach) durch die<br />

Niederschlagswässer aus dem Gewerbegebiet nicht eintreten kann. Die Anlage der Rückhaltebecken<br />

ist möglichst naturnah auszugestalten, so dass sie auch Lebensraumfunktionen übernehmen<br />

kann – Initialpflanzungen sind entsprechend durchzuführen.<br />

Da das Plangebiet innerhalb der Zone III b des gemeinsamen Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk<br />

Ashausen des Wasserbeschaffungsverbandes Harburg liegt, sind bauliche und technische<br />

Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grund- und Schichtenwasser<br />

führen, unzulässig. Es dürfen daher auch keine Drainagen mit dauerhaft grundwasserabsenkenden<br />

Eigenschaften eingebaut werden. Dies kann zu erhöhten Anforderungen an<br />

unterirdische Gebäudeteile (Keller) führen.<br />

4.6 Naturschutzfachliche Kompensation außerhalb des Plangebietes<br />

Die in dem Grünordnungsplan vorgenommene Eingriffsbewertung und -bilanzierung kommt zu dem<br />

Ergebnis, dass der geplante Eingriff nicht vollständig im Plangebiet ausgeglichen werden kann.<br />

Für die externe Kompensation können gemeindeeigene, innerhalb der Gemarkung Tangendorf<br />

gelegene Flächen herangezogen werden:<br />

1. Östlich des Plangebietes innerhalb eines weitgehend ausgeräumten, strukturarmen Bereiches<br />

östlich des Ahlenberges (Flur 1 – „Kämpen“, Flurst. 216/1: ca. 7,2 ha anrechenbar) und<br />

2. im südlichen Anschluss an das Plangebiet (Flur 4, Flurst. 2/1, 2/3 und 3: 4,25 ha anrechenbar).<br />

Die heutigen Ackerflächen sollen zu Extensivgrünland / Sukzessionsflächen / Gehölzflächen entwickelt<br />

werden (s. Umweltbericht 4.3). Die Kompensationsflächen werden als „Ergänzungsfläche“<br />

dem Bebauungsplan zugeordnet. Die rechtliche Sicherung erfolgt über einen städtebaulichen Vertrag.<br />

Die detaillierte Bilanzierung sowie die Lage der Fläche ist der Anlage zu entnehmen.<br />

4.7 Örtliche Bauvorschrift<br />

Das Gewerbegebiet Tangendorf wird aufgrund der geplanten Nutzungen von großvolumigen Baukörpern<br />

geprägt sein, die in die umgebende Landschaft und im Besonderen auch in Ortsrandlagen<br />

der nahe gelegenen Dörfer wirken. Um diese negative Wirkung der Gebäudekubaturen zu minimieren,<br />

sollen die Fassaden in ihrer Farbgebung möglichst unauffällig gestaltet sein. Es sind daher nur<br />

helle und unauffällige Farben zulässig, die einen störenden Kontrast zur Umgebung vermeiden.<br />

Betriebe, die sich in dem Gewerbegebiet ansiedeln wollen, soll die Möglichkeit geboten werden,<br />

auch auf ihren Betriebsgrundstücken selbst auf sich aufmerksam zu machen. Aufgrund dessen ist<br />

dort die Errichtung von Werbeanlagen mit Bezug zur Stätte der Leistung zulässig.<br />

Werbeanlagen, die an oder unmittelbar vor Gebäuden angebracht werden, dürfen nicht über die<br />

Traufe reichen. Mit der Vorschrift soll zum einen erreicht werden, dass sich Werbung dem Gebäude<br />

unterordnet, also nicht in die Dachflächen oder über das Gebäude ragt und zum anderen die<br />

Werbung nicht zu sehr auf die freien Landschaftsbereiche einwirkt.<br />

Aufgrund der Größe der Baugebiete ist davon auszugehen, dass sich auch Betriebe ansiedeln die<br />

keinen einsehbaren Zufahrtsbereich zum öffentlichen Straßenraum besitzen. Um diesen Betrieben<br />

in rückwärtiger Lage eine angemessene Präsentation zu geben, sollen maximal 3 Sammelwerbeanlagen<br />

- jeweils 1 pro Sondergebiet - an zentralen Stellen zulässig sein.<br />

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<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

Das Planungsgebiet des neuen Gewerbegebietes Tangendorf grenzt im Westen an die Autobahn.<br />

Im Norden kommt es auf ca. 250 m (Sichtweite) an den Ortsteil Thieshope heran. Im Osten und<br />

Süden ist es von freier Landschaft umgeben. Um empfindliche Beeinträchtigungen durch Werbeanlagen<br />

– insbesondere durch störende Lichteimmissionen in den Abend- und Nachtstunden – sowohl<br />

für das Landschaftsbild als auch für die Erholungseignung in der umgebenden freien<br />

Landschaft zu unterbinden, will die Gemeinde das Ausmaß und Gestaltung von Werbanlagen verbindlich<br />

regeln.<br />

Damit besonders in den Abend- und Nachtstunden keine störenden Lichtimmissionen und empfindlichen<br />

Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes auftreten, ist Lichtwerbung mit wechselnden und<br />

beweglichen Lichtquellen nicht zulässig und das Anbringen sonstiger Lichtwerbung bis auf eine<br />

Höhe von maximal 5,00 m begrenzt.<br />

4.8 Denkmalpflege<br />

Im Plangebiet befinden sich 4 Bodendenkmale. Es handelt sich hierbei zum einen um Reste der<br />

eingeebneten Grabhügel „Tangendorf-10“ nördlich der Planstraße und „Tangendorf-13“ am Straßenrand<br />

Tangendorf-Thieshope, zum anderen um zwei bestehende Grabhügel (Tangendorf-11<br />

und -12) im Südosten des Plangebietes.<br />

Das Plangebiet, insbesondere der südwestliche Bereich, wurde darüber hinaus durch den Landkreis<br />

Harburg als vorrangige archäologische Verdachtsfläche eingestuft. Das Helms-Museum hat<br />

daher im Januar 2008 in Abstimmung mit der Gemeinde und der unteren Denkmalschutzbehörde<br />

die Verdachtsflächen einer archäologischen Voruntersuchung unterzogen, die jedoch diesen Verdacht<br />

nicht bestätigen konnte. Es gab keinerlei Befunde. Siehe dazu auch den Umweltbericht.<br />

4.9 Städtebauliche Werte<br />

Sondergebiete<br />

- SO 1<br />

- SO 2<br />

- SO 3<br />

Gewerbegebiete<br />

Straßenverkehrsflächen<br />

- vorhanden (K 6)<br />

- innere Erschließung<br />

Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung<br />

(Fuß-, Rad- und Wirtschaftsweg)<br />

Von Bebauung freizuhaltende Fläche für die<br />

L 215 NEU<br />

Private und öffentliche Grünflächen<br />

- Pflanzflächen, teilw. zum Erhalt<br />

- Sukzessionsfläche<br />

- Extensivgrünland<br />

- Option für Radweg an der L 215 neu<br />

Regenrückhaltebecken<br />

Gesamtfläche<br />

7,51 ha<br />

6,55 ha<br />

18,62 ha<br />

1,12 ha<br />

0,64 ha<br />

32,68 ha<br />

1,89 ha<br />

1,76 ha<br />

0,40 ha<br />

1,69 ha<br />

8,05 ha<br />

1,00 ha<br />

47,47 ha<br />

08.12.2009 16


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<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

5. Ver- und Entsorgung<br />

Wasser<br />

• Trinkwasser:<br />

Die Trinkwasserversorgung erfolgt über die Wasserleitungsgenossenschaft Tangendorf.<br />

• Regenwasser:<br />

Das anfallende Regenwasser soll - soweit es die Bodenverhältnisse zulassen - möglichst dezentral<br />

versickert werden. Da das Plangebiet im Trinkwasserschutzgebiet (Zone III b) der Wasserwerke<br />

Winsen, Stelle und Ashausen liegt, darf nur unbelastetes Wasser direkt dem<br />

Untergrund zugeführt werden.<br />

Aufgrund des Untergrundes kann ein Teil des Regenwassers nicht direkt auf den Grundstücksflächen<br />

versickert werden. Gleiches gilt für das im Straßenraum anfallende Regenwasser. Die<br />

Ableitung des Regenwassers erfolgt gedrosselt über das im Südosten des Plangebietes vorgesehene<br />

und ausreichend dimensionierte Regenrückhaltebecken.<br />

• Abwasser:<br />

Die Entsorgung des Schmutzwassers erfolgt durch die Samtgemeinde. Das Schmutzwasser<br />

wird zum Klärwerk Wulfsen geleitet. Eine Abnahmemenge von 16,0 L/s aus dem gesamten<br />

Gewerbegebiet ist gewährleistet.<br />

• Löschwasser:<br />

Die Löschwasserversorgung ist für die Erstversorgung gewährleistet. Es können aus dem Netz<br />

ca. 48 cbm/h zur Verfügung gestellt werden. Eine weitergehende Sicherstellung der Versorgung<br />

ist über den festgesetzten separaten öffentlichen Brunnen bzw. eigene Löschwasserbrunnen<br />

oder Zwischenspeicher der Gewerbeansiedler möglich. Bei Gewerbe- und Sondergebieten ist<br />

eine Löschwasserversorgung von 3.200 l/min über 2 Std. sicherzustellen. Dabei sind 50% der<br />

Wassermenge in mindestens 150m, weitere 50% in maximal 300m Entfernung bereitzustellen.<br />

Dies ist im Rahmen des baulichen Genehmigungsverfahrens nachzuweisen.<br />

Abfall<br />

• Die Abfallentsorgung erfolgt durch den Landkreis Harburg. Laut Satzung besteht Anschlusszwang.<br />

Die innere Erschließung erfolgt über Verkehrsflächen, die für den Schwerverkehr ausgelegt<br />

sind. Eine Müllentsorgung auf den öffentlichen Flächen ist somit möglich. An der freien<br />

Strecke der Kreisstraße ist eine Abholung von Abfallbehältern nicht vorgesehen.<br />

Die Untere Abfallbehörde weist u. a. darauf hin, dass die Ausschreibung der öffentlichen Müllentsorgung<br />

nur die Befahrung öffentlicher Straßen erfasst. Es besteht jedoch die Möglichkeit,<br />

dass Privatflächen ebenfalls befahren werden können, wenn sie für Müllfahrzeuge ausgebaut<br />

werden und ein Haftungsausschluss eingeräumt wird.<br />

Falls es nicht zu einem Vertrag zwischen Müllentsorgungsunternehmen und Grundeigentümer<br />

kommt, ist eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung zu gewährleisten, in dem hierfür notwendige<br />

Flächen sichergestellt werden.<br />

Energie<br />

• Die Versorgung mit Strom und Erdgas erfolgt durch die SVO Energie GmbH.<br />

08.12.2009 17


Gemeinde Toppenstedt<br />

<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

Umweltbericht<br />

1. Einleitung<br />

Die Umweltprüfung ist in die bestehenden Verfahrensschritte der Bauleitpläne integriert. Sie ist als<br />

Regelverfahren für die Bauleitpläne ausgestaltet und zur Vereinheitlichung der bisher nebeneinander<br />

stehenden planungsrechtlichen Umweltverfahren genutzt worden.<br />

Im Rahmen der Umweltprüfung wurden das Grünordnungskonzept / Eingriffsregelung zum Bebauungsplan<br />

Gewerbegebiet Tangendorf erstellt und der Bearbeitung zugrunde gelegt (Winkler –<br />

Landschaftsarchitekten, Entwurf September 2009).<br />

Im Umweltbericht sind die aufgrund der Umweltprüfung ermittelten Belange des Umweltschutzes<br />

darzulegen. Er dient im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der<br />

Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) der Informationspflicht der Gemeinde.<br />

1.1 Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des Bebauungsplans<br />

• Standort<br />

Das überplante Gebiet liegt zwischen den Ortschaften Tangendorf und Thieshope. Es wird im<br />

Westen von der Autobahn (BAB 7) und im Osten von der Kreisstraße K 6 begrenzt. Die überwiegend<br />

intensiv landwirtschaftlich genutzte Fläche fällt nach Südosten und Süden zur stillgelegten<br />

Bahntrasse Lüneburg - Buchholz hin ab.<br />

• Ziel und Inhalt<br />

Die Gemeinde Toppenstedt setzt mit der vorliegenden Planung die Vorgaben des Flächennutzungsplanes<br />

um. In dem 47,47 ha großen, direkt an der Autobahn liegenden Plangebiet sind ein<br />

rd. 2 ha großes Gewerbegebiet und rd. 33 ha Sondergebiete für Logistik vorgesehen. Mit der direkten<br />

Anbindung des außerhalb der Ortslage Toppenstedt liegenden Plangebietes an die Autobahn<br />

ist eine optimale verkehrliche Erschließung für transportintensive Gewerbebetriebe mit großem<br />

Flächenbedarf (Logistik) gegeben.<br />

Der Bedarf an Grund und Boden ist Kap. 4.7 der <strong>Begründung</strong> zu entnehmen<br />

1.2 Übergeordnete Umweltschutzziele (Fachgesetze / Fachplanungen)<br />

Zahlreiche Fachgesetze formulieren bezogen auf die Belange der Umwelt konkrete Ziele des Umweltschutzes,<br />

wobei sich einige Fachgesetze auf alle Umweltbelange beziehen und sich andere<br />

nur mit dem Schutz bzw. dem Umgang mit bestimmten oder einzelnen Umweltbelangen befassen.<br />

Internationale oder gemeinschaftliche Ziele sind nach den Feststellungen im Mustereinführungserlass<br />

für die Bauleitplanung vollständig in das Baugesetzbuch (BauGB) eingearbeitet<br />

worden.<br />

Im Rahmen der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde die grundsätzliche Vereinbarkeit<br />

der Planung mit den Zielen des Umweltschutzes aus einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen<br />

hergeleitet.<br />

An Fachgesetzen wurden dazu das BauGB, die Baunutzungsverordnung (BauNVO), das Bundes-<br />

Immissionsschutz-Gesetz (BImSchG), das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), das Gesetz<br />

über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), das<br />

Niedersächsische Naturschutzgesetz (NNatG), das Niedersächsische Wassergesetz (NWG) und<br />

das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG) ausgewertet.<br />

Außerdem wurden die im RROP 2000 des Landkreises Harburg festgelegten regionalplanerischen<br />

Zielsetzungen berücksichtigt.<br />

Das Plangebiet liegt im Trinkwasserschutzgebiet der Wasserwerke Winsen, Stelle und Ashausen<br />

(Schutzzone III b). Dieses Wasserschutzgebiet wurde durch Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg<br />

am 21.09.1995 festgesetzt.<br />

08.12.2009 18


Gemeinde Toppenstedt<br />

<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

Die maßgeblichen fachgesetzlichen und fachplanerischen Ziele werden jeweils schutzgutbezogen<br />

im Kontext mit der Darstellung der Umweltauswirkungen dargelegt.<br />

2. Beschreibung und Bewertung der Umweltbelange mit Darstellung der<br />

Auswirkungen der Planung<br />

Im Folgenden werden die Umweltbelange beschrieben und bewertet sowie die Auswirkungen der<br />

Planung auf den jeweiligen Umweltbelang erläutert. Als Umweltbelange sind in § 1 Abs. 6 Nr. 7<br />

BauGB u. a. aufgelistet:<br />

a) Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die<br />

Landschaft und die biologische Vielfalt,<br />

b) Erhaltungsziele und Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen<br />

Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes,<br />

c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung<br />

insgesamt,<br />

d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter und<br />

e) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität.<br />

Die Erfassung und Bewertung der Umweltbelange berücksichtigt die dazu vorliegenden Erkenntnisse<br />

und die dazu eingeholten Gutachten und gutachterlichen Stellungnahmen.<br />

Die vorliegende Planung ist auch in ihren Wechselwirkungen bzw. möglichen kumulierenden Wirkungen<br />

mit bereits umgesetzten Planungen in der Umgebung zu betrachten. Folgende Planungen<br />

sind in Untersuchung der Auswirkungen für den Bebauungsplan Gewerbegebiet Tangendorf eingeflossen:<br />

- Bebauungsplan Ohlendorf 222 – Gemüsebaubetrieb Behr AG (Gemeinde Seevetal)<br />

- Bodenabbau Holtorfsloh und Bodenabbau Toppenstedt<br />

- Windpark Wulfsen (Gemeinde Wulfsen) und Windpark Toppenstedt (Gemeinde Toppenstedt).<br />

Diese Planungen bedingen einzeln, aber auch in ihrer gemeinsamen Wirkung, Beeinträchtigungen<br />

insbesondere im Hinblick auf die Umweltbelange Mensch (Lärm), Tiere und Pflanzen (Lebensraumverluste,<br />

-veränderungen), Boden (Abbau, Versiegelung) und Landschaft (Beeinträchtigung /<br />

Neugestaltung des Landschaftsbildes, verminderte Erholungseignung).<br />

Für die vorliegende Planung bedeuten diese Beeinträchtigungen zum einen eine Vorbelastung der<br />

jeweiligen Umweltbelange, zum anderen fließen diese in eine Gesamtbetrachtung ein, die bestehende<br />

und planbedingte Wirkungen gemeinsam berücksichtigt.<br />

Weiterhin berücksichtigt werden die laufenden Planungen zur Lärmsanierung der Bundesautobahn<br />

im Rahmen des Monitorings zum Ausbau der A 7 sowie zu den Ortsumgehungen L 215 Thieshope<br />

und K 37 Pattensen, die einerseits eine Verminderung der Lärmbelastung der betroffenen Ortslagen<br />

(positive Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch) zum Ziel haben, andererseits aber auch<br />

Beeinträchtigungen insbesondere für die Umweltbelange Boden (Versiegelung) sowie Tiere und<br />

Pflanzen (Lebensraumverluste, -veränderungen) zur Folge haben.<br />

In der nachfolgende Tabelle wird die Bestandssituation der einzelnen Umweltbelange ihrer Entwicklung<br />

aufgrund der Auswirkungen der Planung des vorliegendenden Bebauungsplans gegenübergestellt.<br />

Dazu wird in der linken Spalte der aktuelle Zustand des jeweiligen Umweltbelangs<br />

beschrieben, der anhand der genannten Grundlagen ermittelt wurde. Daran anschließend erfolgt<br />

die Bewertung, wobei vorhandene Vorbelastungen berücksichtigt werden. Der Bewertung liegt eine<br />

Einstufung der Empfindlichkeit zugrunde, die ggf. mit der Zuordnung eines besonderen Schutzbedarfs<br />

abschließt. In der rechten Tabellenspalte werden dann die Auswirkungen des Bebauungsplans<br />

auf den jeweiligen Umweltbelang erläutert und auf ihre Erheblichkeit bewertet.<br />

08.12.2009 19


Gemeinde Toppenstedt<br />

<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

Beschreibung und Bewertung<br />

Auswirkungen durch den Bebauungsplan / Prognose<br />

1. Mensch und Gesundheit<br />

Im Hinblick auf das Schutzgut Mensch ist im Wesentlichen die Gesundheit<br />

des Menschen zu betrachten. Hierzu gehört auch die Erholung vor dem<br />

Hintergrund des Wohlbefindens und des Erhaltes der Gesundheit.<br />

Das Untersuchungsgebiet liegt von den südlichsten bebauten Grundstücken<br />

in Thieshope ca. 250 m und zu dem nächstgelegenen Baugebiet „Thieshoper<br />

Neuland“ (Abrundungssatzung der Gemeinde Brackel) ca. 220 m entfernt.<br />

Zwischen Plangebiet und südlichem Ortsrand verlaufen bis zu 10 m breite<br />

Gehölzstreifen, die u. a. im Zuge der 1. Änderung und Erweiterung der<br />

Abgrenzungs- und Abrundungssatzung „Thieshoper Neuland“ (Gemeinde<br />

Brackel, 2003) als Kompensationsmaßnahme neu angelegt wurden und eine<br />

Eingrünung des südlichen Ortsrandes von Thieshope bewirken soll.<br />

Der Ort Tangendorf schließt sich südöstlich, jenseits der stillgelegten Bahntrasse<br />

(die in diesem Bereich in Hochlage verläuft) an. Zwischen diesem Ort<br />

und dem Gewerbegebiet liegt eine Pufferzone (Bahnanlage / Grünfläche)<br />

von ca. 250 m.<br />

Des weiteren befinden sich vereinzelt schutzwürdige Nutzungen im Außenbereich.<br />

Sie sind dem Schutzanspruch gemischter Nutzungen zuzuordnen.<br />

Der von der Autobahn A 7 ausgehende Verkehrslärm stellt einen die<br />

menschliche Gesundheit beeinträchtigenden Faktor dar. Das Gebiet besitzt<br />

mit den angrenzenden Freiräumen für die dortigen Anwohner eine eingeschränkte<br />

Erholungsfunktion.<br />

Westlich des Plangebietes befinden sich 3 Windenergieanlagen.<br />

• Bewertung: Im Plangebiet besteht eine Vorbelastung vor allem aufgrund<br />

des Verkehrs auf der Autobahn BAB 7 sowie auch aufgrund der vorhandenen<br />

Windenergieanlagen. Das Plangebiet hat keine besondere Bedeutung<br />

für die Erholungsfunktion.<br />

Mit der Planung geht ein zusätzliches Verkehrsaufkommen einher, dass aus einer<br />

generellen Verkehrszunahme und aus der Entwicklung des Gewerbegebietes zusätzlichen<br />

Verkehrsbelastung resultiert.<br />

• Ortsumgehung (Verlegung L215):Die Bewertung und Überprüfung der Leistungsfähigkeit<br />

des Verkehrs wird im Rahmen des zur geplanten Ortsumgehung von Thieshope<br />

durchzuführenden Planfeststellungsverfahren untersucht. Somit werden die<br />

aus der Verkehrsuntersuchung abgeleiteten Maßnahmen und Lärmbeurteilungen im<br />

Rahmen des Pflanfeststellungsverfahrens durchgeführt und festgelegt.<br />

Für die Ortsdurchfahrt von Thieshope kann aufgrund der geplanten Ortsumgehung<br />

eine deutliche Verkehrsentlastung angenommen werden, so dass hier u.a. für Fußgänger<br />

/ Schulkinder etc. von einer deutlich abnehmenden Verkehrsgefährdung<br />

ausgegangen werden kann.<br />

Es ist daher auch von einer erheblichen Abnahme von Erschütterungen innerhalb<br />

der Ortslage durch Straßenverkehr auszugehen.<br />

Generell trägt die verlegte Durchgangsstraße (L 215) dazu bei, dass mögliche Emissionen,<br />

die vom gewerblichen Verkehr ausgehen, für die Wohnnutzung weitestgehend<br />

minimiert werden, so dass keine unzumutbaren Beeinträchtigungen entstehen.<br />

• Verkehrslärm (Autobahn): Die Beurteilung der Lärmsituation hat den Umstand zu<br />

berücksichtigen, dass der Siedlungsbereich von Thieshope einen durch Verkehrswege<br />

(L 215, BAB 7) vorbelasteten Bereich darstellt. Der im September 2007 ergangene<br />

Planfeststellungsbeschluss zur nachträglichen Lärmvorsorge an der BAB 7<br />

weist der Wohnbebauung in Thieshope den Schutzanspruch eines Dorfgebietes zu.<br />

Die Flächennutzungspläne stellen Thieshope und Tangendorf als Dorfgebiete dar,<br />

so dass die aus dem Flächennutzungsplan entwickelte Abrundungssatzung (Thieshoper<br />

Neuland), diesen Schutzanspruch bestätigt.<br />

Zum weitestgehenden Schutz der Wohnbebauung wird für die Beurteilung ihrer<br />

Schutzwürdigkeit die Nutzungskategorie „Allgemeines Wohngebiet“ herangezogen.<br />

Die zu erwartende Lärmentwicklung durch Verkehrslärm, der durch die Autobahn<br />

verursacht wird, wurde gutachterlich ermittelt (M+O, 16.04.08). Dabei können die<br />

08.12.2009 20


Gemeinde Toppenstedt<br />

<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

Beschreibung und Bewertung<br />

Auswirkungen durch den Bebauungsplan / Prognose<br />

Ergebnisse auch auf den geänderten Bebauungsplanentwurf angewendet werden.<br />

Es wurde der Schutzanspruch eines „Allgemeinen Wohngebietes“ (WA) zugrunde<br />

gelegt. Dabei wurden insbesondere die schutzwürdigen und potentiell betroffenen<br />

Wohngebäude der Ortslage Thieshope bei der Untersuchung betrachtet.<br />

Auswirkungen im Sinne einer erhöhten Verkehrslärmbelastung ergeben sich vor<br />

allem auf den Bereich nördlich der freigehaltenen Trasse der Ortsumgehung, also<br />

die Fläche zwischen Thieshoper Wadern und Thieshoper Neuland. Für die Erhöhung<br />

des Verkehrslärms zwischen Thieshoper Wadern und Thieshoper Neuland<br />

sind die möglichen neuen Gebäude im B-Plan, die den Lärm der Autobahn reflektieren<br />

können, verantwortlich.<br />

Die für diesen Bereich angesetzten schalltechnischen Orientierungswerte der DIN<br />

18005 (55/45 dB(A) tags/nachts für Allgemeine Wohngebiete) sind schon in der derzeitigen<br />

Bestandssituation überschritten. In Folge der Planung ändert sich Schallsituation<br />

nicht erheblich, da die Beurteilungspegel um nicht mehr als 2 dB(A) steigen.<br />

Schutzwürdige Nutzungen (Büros etc.) innerhalb des Gewerbegebietes können<br />

durch den von der Autobahn ausgehenden Verkehrslärm ebenfalls erheblich beeinträchtigt<br />

werden. In dem Gutachten werden Lösungsansätze beschrieben und Festsetzungsvorschläge<br />

zur Vermeidung und somit zum Schutz schutzwürdiger<br />

Nutzungen getroffen (passiver Schallschutz). Die Vorschläge wurden geprüft. Sie<br />

sind zum Schutz der Wohnnutzung in Thieshope erforderlich und in den Bebauungsplan<br />

eingearbeitet.<br />

• aktiver Lärmschutz: Die geplante Wallanlage an der freigehaltenen Trasse der<br />

Ortsumgehung (L215neu) verändert aus lärmphysikalischer Sicht die Schallsituation<br />

positiv. Es ergibt sich eine Pegelminderung von ca. -0,5 dB(A).<br />

• Gewerbelärm: Die zu erwartende Lärmentwicklung durch die gewerblichen Nutzungen<br />

wurden gutachterlich ermittelt (M+O, 04.09.09). Bei der Beurteilung wurde<br />

die Schutzwürdigkeit der potentiell betroffenen Wohngebäude der Ortslagen Thieshope<br />

und Tangendorf sowie der relevanten Außenbereichswohnbebauung der zu<br />

erwartenden Lärmentwicklung im Gewerbegebiet gegenübergestellt.<br />

Das Gewerbegebiet wurde auf Grundlage der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau)<br />

nach den Kriterien der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA-<br />

Lärm beurteilt. Die Ergebnisse zeigen, dass die gebietsabhängigen Immissionsrichtwerte<br />

der TA Lärm tags generell eingehalten werden. Nachts sind dagegen Ü-<br />

berschreitungen festzustellen.<br />

08.12.2009 21


Gemeinde Toppenstedt<br />

<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

Beschreibung und Bewertung<br />

Auswirkungen durch den Bebauungsplan / Prognose<br />

Die im Gewerbegebiet zulässigen flächenbezogenen Schallleistungspegel werden<br />

nun soweit vermindert, dass die Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Ziel ist es<br />

dabei, die Flächen gleichmäßig so zu belasten, dass die Teilpegel von jeder Fläche<br />

am Immissionsort in etwa gleich sind. Mit der Festsetzung dieser Emissionskontingente<br />

für die Nachtzeit und deren Einhaltung können Umweltauswirkungen durch<br />

Geräusche ausgeschlossen werden, so dass erheblichen Beeinträchtigungen auf die<br />

menschliche Gesundheit nicht zu erwarten sind.<br />

Die Kontingentierung des gewerblichen Lärms berücksichtigt auch eine Vorbelastung<br />

durch die Geräuschentwicklung der Windenergieanlagen (WEA). Eine weitere<br />

Verschärfung der Kontingentierung ist jedoch nicht erforderlich, da<br />

- der Schall der WEA nur zu 15 % des Jahres in Richtung Thieshope abstrahlt,<br />

- davon ausgegangen werden kann, dass die zulässigen Lärmkontingente im Gewerbegebiet<br />

weder zeitlich noch flächenmäßig vollständig ausgeschöpft werden und<br />

- das vorhandene bzw. prognostizierte Verkehrslärmniveau (A7 und L 215) das<br />

zulässige gewerbliche Lärmniveau ohnehin deutlich überdeckt.<br />

Darüber hinaus kann gemäß Nr. 6.7 der TA Lärm aufgrund der allgemeinen Vorbelastung<br />

im Ortsteil Thieshope bei der Beurteilung des Lärms aus den WEA der Immissionsrichtwert<br />

auf 45 dB(A) nachts, angehoben werden, der dem<br />

Schutzanspruch eines Dorfgebietes entspricht. Dies entspricht auch der Genehmigung<br />

nach BImSchG für eine WEA von 2005.<br />

• Gerüche: Im Gewerbegebiet Tangendorf sind Nutzungen mit störenden Geruchsentwicklungen<br />

aufgrund der Gebietstypik von vornherein nicht auszuschließen. Die<br />

räumliche Entfernung des geplanten Gewerbegebietes zu den Wohnbereichen in<br />

Thieshope und Tangendorf vor allem aber zu den nahe gelegenen Wohnnutzungen<br />

im Außenbereich lässt die Entwicklung eines uneingeschränkten Gewerbegebietes<br />

im Hinblick auf die Emissionsart Gerüche nicht zu. Die Ansiedlung geruchsemitierender<br />

Anlagen und Betriebe wird daher durch den Bebauungsplan gelenkt. Die<br />

potentiell erhebliche Beeinträchtigung durch Gerüche wird vermieden.<br />

• Feinstaub: Seit dem 1. Januar 2005 ist ein Tagesmittelwert für Feinstaub (PM10)<br />

von 50 µg/m3 bei 35 zugelassenen Überschreitungen pro Jahr einzuhalten. Der<br />

Jahresmittelwert soll 40 µg/m3 nicht überschreiten.<br />

Überschreitungen treten meist dann auf, wenn zu einer relativ hohen Hintergrundkonzentration<br />

noch die Emissionen stark befahrener Straßen hinzukommen. Daher<br />

besteht nach die Gefahr einer Überschreitung des Tagesmittelwertes vor allem in<br />

den sog. „Straßenschluchten“ dicht besiedelte städtischern Ballungsräume. Hier ist<br />

es Aufgabe der Länder, Aktionspläne vorzubereiten, die durch kurzfristige Maßnah-<br />

08.12.2009 22


Gemeinde Toppenstedt<br />

<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

Beschreibung und Bewertung<br />

Auswirkungen durch den Bebauungsplan / Prognose<br />

men eine Überschreitung vermeiden oder deren Umfang verringern.<br />

2. Biotoptypen, Tiere und Pflanzen<br />

Biotoptypen<br />

Die Biotoptypen des Plangebietes und seiner Umgebung wurden 2002 im<br />

Rahmen einer flächendeckenden Kartierung nach dem „Kartierschlüssel für<br />

Biotoptypen in Niedersachsen“ (VON DRACHENFELS 2004) erfasst. Zur Aktualisierung<br />

der Daten wurden im Sommer 2009 die maßgeblichen Gehölzbestände<br />

und Nutzungskategorien überprüft.<br />

Das Plangebiet wird durch einen hohen Anteil an Ackerbauflächen geprägt.<br />

Es herrschen sandige Böden vor, auf denen überwiegend Gemüse und<br />

Hackfrüchte, aber auch Raps und Getreide angebaut werden.<br />

Nur bereichsweise finden sich unterschiedlich strukturierte Feldheckenabschnitte<br />

sowie Gebüsche, kleine Baumgruppen und Feldgehölze. Im Norden<br />

des Plangebietes liegt ein etwa 150 langer Strauch-Baumhecken-<br />

Im Gegensatz dazu ist der Bereich Thieshope / Brackel / Tangendorf ein ländlich<br />

strukturierter und somit wenig dicht besiedelter Raum, in dem trotz der Nähe zur<br />

Autobahn und des geplanten Gewerbegebietes davon ausgegangen werden kann,<br />

dass die Feinstaubbelastung zu keiner erheblichen Beeinträchtigung führt. Bestätigt<br />

wird diese Einschätzung dadurch, dass 2007 in ganz Niedersachsen für Feinstaub<br />

keine Grenzwertüberschreitung beobachtet wurde - also auch nicht für die weit mehr<br />

gefährdeten Stadtbereiche der Ballungsräume (LÜN Jahresbericht 2007).<br />

Auf lokaler Ebene und im Rahmen dieser Planung übernehmen die umfangreichen<br />

Pflanzmaßnahmen eine Filterfunktion oder können die verschmutzten Luftmassen<br />

umleiten.<br />

• Schattenwurf durch Windenergieanlagen (WEA): Die Planung hat ein Heranrücken<br />

des Gewerbegebietes an den vorhandenen WEA-Standort zur Folge. Im Rahmen<br />

der Genehmigung einer WEA erstelltes Gutachten (Windtest 2003) wurden u. a. die<br />

durch WEA verschatteten Bereiche ermittelt. Danach liegen Teile des Gewerbegebietes<br />

in Bereichen, deren Wirkung aufgrund der Schattendauer (mehr als 30 Stunden<br />

pro Jahr) als erheblich eingestuft wird. Schutzwürdige Nutzungen (Büros etc.)<br />

innerhalb dieser Bereiche können dadurch erheblich beeinträchtigt werden.<br />

Durch eine optimierte Lage und Ausrichtung der potentiell betroffenen schutzwürdigen<br />

Nutzungen (Aufenthaltsräume) oder sonstige bauliche Maßnahmen können<br />

dazu beitragen, dass erhebliche Beeinträchtigungen vermieden werden. Alternativ<br />

kann eine Vereinbarung mit dem Windkraftbetreiber über eine Schattenwurf-<br />

Abschaltautomatik zur Vermeidung einer erheblicher Beeinträchtigung führen.<br />

Die geplante Gewerbeansiedlung zieht in erster Linie eine großflächige Versiegelung<br />

von insgesamt ca. 28,21 ha bisher unversiegelter Fläche nach sich. Dadurch geht<br />

ein Großteil der bisher bestehenden Biotopflächen verloren. Im Hinblick auf die<br />

Pflanzen- und Tierwelt gehen damit insbesondere Lebensraumverluste, aber auch<br />

Zerschneidungseffekte und Isolationswirkungen einher.<br />

Bei den durch die Planung in Anspruch genommenen Biotopen handelt es sich fast<br />

ausschließlich um geringwertigen Acker, allerdings in großer Flächenausdehnung:<br />

Die Planung bedingt den Verlust von ca. 42,67 ha Sandacker.<br />

Die vorhandenen wertvollen Gehölzstrukturen werden fast vollständig erhalten, indem<br />

sie in die geplanten Grünflächen integriert werden. Nur wenige Bäume und<br />

einige Heckensträucher im Bereich der zu verlegenden L215 (von der Bebauung<br />

08.12.2009 23


Gemeinde Toppenstedt<br />

<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

Beschreibung und Bewertung<br />

Abschnitt, der durch alte Eichen geprägt wird. Entlang der Kreisstraße K 6<br />

und auf den Autobahnböschungen sind Baumreihen (Hauptbaumart: Sand-<br />

Birke) bzw. gepflanzte Gebüsche entwickelt. Eine kleine Eichen-<br />

Baumgruppe findet sich im Westen des Plangebietes an der Pumpstation,<br />

zwei weitere im Südosten an den beiden Hügelgräbern. Entlang des bahntrassenbegleitenden<br />

Sandweges am Südrand des Plangebietes steht eine<br />

mehr oder weniger dichte Reihe aus Eichen unterschiedlichen Alters, begleitet<br />

von strukturierten Gebüschbeständen. Im Südosten wurde außerdem ein<br />

standortfremdes Feldgehölz (Kiefern) kartiert.<br />

Neben den großflächigen Sandäckern und den einzelnen Gehölzbiotopen<br />

finden sich im Plangebiet nur noch halbruderale Gras- und Staudenfluren in<br />

überwiegend trockener Ausprägung. Eine größere Fläche dieses Biotoptyps<br />

grenzt westlich an die oben beschriebene Strauch- Baumhecke an, die übrigen<br />

kleineren Flächen finden sich an der Pumpstation, bei den Hügelgräbern<br />

und an der südöstlichen Plangebietsgrenze.<br />

• Bewertung: Aufgrund der überwiegend intensiven ackerbaulichen Nutzung<br />

und einer vergleichsweisen Strukturarmut kommt dem Großteil des Plangebietes<br />

nur eine geringe Wertigkeit zu.<br />

Die überwiegend in ihrem Bestand gefährdeten Gehölzbestände erreichen<br />

hingegen - je nach Ausprägung und Typ - eine mittlere bis hohe Wertigkeit.<br />

Den halbruderalen Gras- und Staudenfluren kommt aufgrund ihres Gefährdungsstatus<br />

ein mittlerer Wert zu.<br />

Eine Sonderstruktur stellt die ehemalige Bahnstrecke einschließlich des<br />

nahezu parallel verlaufenden Wirtschaftsweges am Südrand des Plangebietes<br />

dar. Hier haben sich auf den Böschungen und entlang der Wegränder<br />

zahlreiche, unterschiedlich alte und strukturierte Baum- und Gebüschbestände<br />

entwickelt, die stellenweise in Kontakt zu verbuschenden Brachen<br />

und kleinen Feldgehölzen liegen. Aufgrund der hohen Dichte an Altbaumbeständen<br />

kommt diesem Bereich eine hohe Bedeutung zu.<br />

Tiere<br />

Brut- / Rastvögel (Avifauna)<br />

Um die Auswirkungen der Planung auf die Avifauna abzuschätzen, erfolgte<br />

2002 eine umfassende Aufnahme des Brutvogelbestandes im Plangebiet.<br />

Erfasst wurden dabei auch Rastvögel und Nahrungsgäste. Zusätzlich wurden<br />

ältere Bestandskartierungen (u. a. Kartierung im Rahmen der Untersuchung<br />

zum Bau der Windkraftanlagen östlich des Plangebietes 1999;<br />

Auswirkungen durch den Bebauungsplan / Prognose<br />

freizuhaltende Fläche nach Straßenrecht) und der 7 m breiten Erschließung des SO<br />

3 stehen, können nicht erhalten werden. Dies gilt außerdem für eine wertvolle alte<br />

Eiche im Bereich des geplanten Walles nördlich der neuen L215. Die hier in Ost-<br />

West-Richtung verlaufende Feldhecke wird fast auf gesamter Länge von dem neuen<br />

Wall tangiert, wobei der Gehölzbestand abgesehen von den wallseitigen Randgehölzen<br />

im äußersten Nordosten vollständig erhalten werden soll.<br />

Im Hinblick auf den Flächenverlust von Biotoptypen mittlerer Wertigkeit ist darüber<br />

hinaus nur die mit einer halbruderalen Gras- und Staudenflur bestandene, ältere<br />

Ackerbrache im Norden sowie ein sich im Südosten an die Brache anschließender<br />

Gras- bzw. Sandweg durch Überbauung betroffen.<br />

Dem flächigen Biotopverlust steht die partielle Aufwertung bestehender und die<br />

Schaffung neuer Biotopstrukturen gegenüber:<br />

Im Rahmen der ausgewiesenen Grünflächen (ca. 8,05 ha) werden die bestehenden<br />

Gehölzstrukturen ergänzt und miteinander verbunden, um Wander- und Ausbreitungswege<br />

für Tiere und Pflanzen zu schaffen. In Verbindung mit diesen Gehölzstrukturen<br />

werden Sukzessionsflächen und Wiesen angelegt, so dass neue<br />

Lebensräume für verschiedene Tier- und Pflanzenarten entstehen.<br />

Die planbedingten Auswirkungen auf die bestehenden Biotope sind trotz der vorgesehenen<br />

Aufwertungs- und Pflanzmaßnahmen als erheblich einzustufen, da sie einen<br />

erheblichen Flächenumfang einnehmen. Es wird eine entsprechende<br />

Kompensation erforderlich.<br />

Hinsichtlich der Tierwelt wird durch das geplante Gewerbegebiet insbesondere die<br />

offene Feldflur (faunistischer Funktionsraum 1) infolge großflächiger Bebauung erheblich<br />

beeinträchtigt. Für die wertgebenden Vogelarten wie Rebhuhn und Feldlerche<br />

sowie für den Kiebitz als gelegentliche Gastvogelart haben die Planungen einen<br />

vollständigen Lebensraumverlust (Brut- und Rastlebensraum) zur Folge. Aufgrund<br />

einer vergleichbaren Strukturausstattung insbesondere der sich östlich an das Be-<br />

08.12.2009 24


Gemeinde Toppenstedt<br />

<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

Beschreibung und Bewertung<br />

Kiebitzerfassung 2001) einbezogen und mit der Kartierung, die 2009 im Zuge<br />

der Planung für die Ortsumgehung Thieshope erfolgte, auch eine aktuelle<br />

Bestandserfassung (WINKLER LANDSCHAFTSARCHITEKTEN im Auftrag des<br />

Landkreises Harburg, 2009).<br />

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes zuzüglich des Anschlussbereiches<br />

zur BAB konnten 27 Brutvogelarten mit insgesamt 69 Revierpaaren<br />

festgestellt werden (2002). Mit Rebhuhn, Feldlerche, Neuntöter und Nachtigall<br />

wurden drei gemäß Roter Liste Niedersachsen gefährdete Arten und mit<br />

der Schafstelze eine Art der Vorwarnliste festgestellt (WINKLER LAND-<br />

SCHAFTSARCHITEKTEN, 2009). Im an das Plangebiet angrenzenden Bereich<br />

wurde außerdem ein Revierpaar des Mäusebussards kartiert. Diese Art zählt<br />

zu den gem. § 10 BNatSchG streng geschützten Vogelarten.<br />

Zu diesen Brutvogelarten wurden sechs weitere Arten festgestellt, die das<br />

Gebiet als Rast- und / oder Nahrungshabitat nutzen. Hinzuweisen ist in diesem<br />

Zusammenhang auf den 1999 kartierten Kiebitz, der ebenfalls zu den<br />

streng geschützten Arten zählt. 2001 konnte jedoch kein Nachweis für das<br />

Vorkommen von Kiebitzen erbracht werden. Das Gebiet stellt aufgrund der<br />

vorherrschenden sandigen, ackerbaulich genutzten Flächen kein traditionelles,<br />

d. h. besonders wertvolles Rastgebiet für den Kiebitz dar. Es wird aber<br />

offensichtlich – wenn auch unregelmäßig – von rastenden Kiebitzen genutzt<br />

und weist somit eine Bedeutung als Rasthabitat auf.<br />

Auswirkungen durch den Bebauungsplan / Prognose<br />

Im Hinblick auf das Vorkommen von gefährdeten Vogelarten sowie Arten mit<br />

spezielleren Lebensraumansprüchen können für das Gebiet zwei Bereiche<br />

hervorgehoben werden. Es handelt sich zum einen um die weitgehend offene<br />

Feldflur zwischen Tangendorf / Thieshope im Norden und dem Wirtschaftsweg<br />

an der aufgelassenen Bahnstrecke im Süden. Der Bereich ist<br />

durch das Vorkommen typischer, zum Teil gefährdeter Bodenbrüter wie<br />

Rebhuhn, Feldlerche und Schafstelze gekennzeichnet, die zum Teil eine<br />

hohe Revierdichte aufweisen (Feldlerche: 5 Revierpaare). Im östlichen Teil<br />

dieser Feldflur finden sich im Zusammenhang mit einer Ruderalflur und unterschiedlich<br />

strukturierten Feldhecken darüber hinaus Vorkommen der gefährdeten<br />

Arten Neuntöter und Nachtigall sowie als weitere Gehölzbrüter<br />

Dorngrasmücke, Goldammer, Feldsperling und Hänfling. Der gesamte östliche<br />

Teilbereich besitzt somit eine hohe Bedeutung für Brutvögel. Der westliche<br />

Teil der Feldflur, der den Bereich bis etwa 250 m parallel zur Autobahn<br />

umfasst, weist hingegen nur ein eingeschränktes Artenspektrum und entbauungsplangebiet<br />

anschließenden Lebensraumkomplexe ist zu erwarten, dass ein<br />

Ausweichen betroffener Arten, zumindest für Feldlerche, Schafstelze und Kiebitz,<br />

möglich ist. Das Rebhuhn ist in größerem Maße an eine Strukturvielfalt gebunden,<br />

die im näheren Umfeld des Plangebietes nur bedingt gegeben ist. Für den Kiebitz<br />

können vertikale Strukuren wie Windkraftanlagen und Hochspannungsleitungen bei<br />

der Wahl des Rastplatzes beeinträchtigend wirken.<br />

Die wertgebenden Tierarten der Gehölzstrukturen entlang des Wirtschaftsweges /<br />

des Bahndammes (faunistischer Funktionsraum 2) werden durch das geplante Vorhaben<br />

indirekt beeinträchtigt. Zwar bleiben die Gehölzbiotope als die wesentlichen,<br />

wertgebenden Brut- und Nahrungshabitate für zahlreiche Vogel- und Fledermausarten<br />

erhalten. Die geplante, unmittelbar angrenzende Bebauung mit Gebäuden und<br />

Straßen einschließlich der zu erwartenden Licht- und Lärmemissionen hat aber die<br />

Beeinträchtigung wichtiger Teillebensräume zur Folge. Insbesondere Vogelarten der<br />

Halboffenlandschaft sowie die festgestellten Fledermausarten sind auf ein Nebeneinander<br />

von Gehölz- und Offenlandbiotopen angewiesen. Eine unmittelbar an die<br />

Gehölzbiotope angrenzende Bebauung würde demzufolge einen deutlichen Qualitätsverlust<br />

der bedeutsamen Gehölzbiotope bedeuten. Gleiches gilt für Gehölzstrukturen<br />

im Norden des Bebauungsplangebietes.<br />

Die Inanspruchnahme von Tierlebensräumen von z. T. gefährdeten Tieren (besonderer<br />

Schutzbedarf) und Pflanzen stellt eine erhebliche Beeinträchtigung dar, die zu<br />

kompensieren ist.<br />

Im Hinblick auf die Artenschutzbestimmungen der §§ 19 und 42 BNatSchG ist zunächst<br />

zu prüfen, ob Biotope durch das geplante Bauvorhaben zerstört werden, die<br />

für die festgestellten streng geschützten Arten nicht ersetzbar sind (§ 19 BNatSchG,<br />

Eingriffsregelung). Dies ist nicht der Fall, da zum einen das Bruthabitat der streng<br />

geschützten Vogelart Mäusebussard im Gehölz innerhalb der Autobahnauffahrt<br />

nordwestlich des Gebietes nicht vom Bauvorhaben beansprucht wird. Zum anderen<br />

bleiben die Gehölzstrukturen, die sich als relevante Nahrungshabitate der streng<br />

geschützten Fledermausarten Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler und<br />

Zwergfledermaus herausgestellt haben, weitestgehend erhalten und auch ein Ausweichen<br />

auf benachbarte Bereiche mit gleichwertigen Habitatstrukturen ist für diese<br />

Arten möglich. Gleiches gilt für den streng geschützten Kiebitz, der während der<br />

Rast auf benachbarte Flächen im weiteren Raum ausweichen kann.<br />

Auch hinsichtlich der Zugriffsverbote des § 42 (1) BNatSchG (Besonderer Artenschutz)<br />

kann die Verwirklichung von Verbotstatbeständen ausgeschlossen werden.<br />

Zwar sind durch das geplante Vorhaben Beeinträchtigungen insbesondere durch<br />

08.12.2009 25


Gemeinde Toppenstedt<br />

<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

Beschreibung und Bewertung<br />

sprechend eine geringe Bedeutung für Brutvögel auf (WINKLER LAND-<br />

SCHAFTSARCHITEKTEN, 2009).<br />

Zum anderen stellt der gehölzreiche Abschnitt entlang der ehemaligen Bahnlinie<br />

und des Wirtschaftsweges im Süden des Gebietes einen Bereich höherer<br />

Wertigkeit dar, da hier die Brutvogelgemeinschaft artenreich ausgebildet<br />

ist und einige Arten aufweist, die deutlich an strukturreiche, halboffene Gehölzabschnitte<br />

gebunden sind.<br />

Fledermäuse<br />

Fledermäuse zählen zu den streng geschützten Tierarten. Im Rahmen einer<br />

Bestandserfassung 2002 im Plangebiet und seinem Umfeld konnten vier<br />

Fledermausarten festgestellt werden, von denen eine Art unbestimmt blieb.<br />

Die weitaus meisten Ultraschall-Kontakte kamen mit Breitflügelfledermäusen<br />

und Zwergfledermäusen zustande. Die abgesuchten Strukturen im Untersuchungsgebiet<br />

wurden während der Begehungen in sehr unterschiedlicher<br />

Weise von Fledermäusen beflogen. In den Ortslagen gab es jeweils eine<br />

größere Zahl von Beobachtungen. Besonders viele Ultraschall- Kontakte<br />

gelangen zudem entlang des Weges, der nördlich des Bahndammes verläuft.<br />

Dagegen waren die Beobachtungen im Rest des Gebietes eher spärlich.<br />

Dem gehölzreichen Abschnitt entlang der ehemaligen Bahnstrecke und des<br />

Wirtschaftsweges kommt aufgrund der hohen Anzahl von Nachweisen eine<br />

besondere Bedeutung zu. Vor allem die stark gefährdete Breitflügelfledermaus,<br />

in geringerem Umfang auch die gefährdete Zwergfledermaus konnten<br />

hier während ihrer Jagdflüge wiederholt nachgewiesen werden. Es kann<br />

davon ausgegangen werden, dass sich die Mehrzahl der Quartiere in der<br />

Ortschaft Tangendorf befindet und dem betreffenden Abschnitt im Plangebiet<br />

in erster Linie eine hohe Bedeutung als Nahrungshabitat zukommt.<br />

Auswirkungen durch den Bebauungsplan / Prognose<br />

Weitere Tiergruppen<br />

Für weitere im Plangebiet vorkommende Tiergruppen erfolgte eine faunistische<br />

Potenzialanalyse. Insgesamt bietet das Plangebiet aufgrund der überwiegend<br />

ackerbaulichen Nutzung nur wenige Lebensraumstrukturen, die von<br />

wertbestimenden, d. h. gefährdeten oder eng an bestimmte Lebensräume<br />

gebundene Tierarten (Habitatspezialisten) genutzt werden können. Blütenreiche<br />

Säume und Staudenfluren, die von blütenbesuchenden Insekten genutzt<br />

werden, sind im Gebiet zumeist nur kleinflächig und strukturarm<br />

entwickelt. Eine Ausnahme bildet die größere ältere Acker-brache (Staudendas<br />

kleinflächige Beseitigen von Gehölzbeständen und die großflächige Versiegelung<br />

zu erwarten. Da die betroffenen Arten (Bodenbrüter: Feldlerche und Schafstelze;<br />

gehölzbrütende Arten: Nachtigall, Baumpieper, Dorngrasmücke, Goldammer,<br />

Hänfling und Blaumeise) den Lebensraumverlust fast ausnahmslos durch ein Ausweichen<br />

auf dem Untersuchungsgebiet benachbarte Bereiche mit gleichwertigen<br />

Habitatstrukturen (d.h. Offenland mit sporadischen Gehölzstrukturen) kompensieren<br />

können, bleibt die ökologische Funktion der durch das Vorhaben betroffenen Lebensstätten<br />

im räumlichen Zusammenhang für jede Art gewährleistet. In diesem<br />

Zusammenhang ist weiterhin zu berücksichtigen, dass auch die im Zuge der Kompensation<br />

zu pflanzenden Gehölzbestände nach einer gewissen Etablierungszeit<br />

wieder als Bruthabitat für Gehölzbrüter zur Verfügung stehen werden. Selbst wenn<br />

einzelne Brutreviere im Raum verloren gingen, würde sich dies nicht erheblich auf<br />

den Erhaltungszustand der Lokalpopulationen der betroffenen Arten auswirken. Die<br />

Eingriffe stehen somit weder § 42 (1) BNatSchG noch der Vogelschutzrichtlinie entgegen.<br />

Für die gefährdeten Arten Rebhuhn und Neuntöter, die in größerem Maße an eine<br />

Strukturvielfalt gebunden sind, die in der Umgebung des Plangebietes nur bedingt<br />

vorhanden ist, kann ein erfolgversprechendes Ausweichen auf benachbarte Flächen<br />

nur nach einer Aufwertung von Flächen im Hinblick auf die Lebensraumansprüche<br />

der beiden Arten gewährleistet werden.<br />

Zur Vermeidung eines Verbotstatbestandes nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG sind<br />

daher vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (sog. CEF-Maßnahmen, c=continuous<br />

e=ecological f=functionality) durchzuführen. Hierzu ist die Entwicklung eines vielfältigen<br />

Nutzungsmosaiks aus Extensivgrünland (extensive Beweidung / 1-2-Schürige<br />

Mähwiese), Sukzessionsflächen und Gehölzbständen innerhalb von offenen Ackerflächen<br />

vorzusehen. Mit der vorgezogenen Durchführung dieser Maßnahmen bleibt<br />

die ökologische Funktion der Lebensstätte des Rebhuhns im räumlichen Zusammenhang<br />

gewährleistet, so dass von einer Verwirklichung des Verbotstatbestandes<br />

nicht mehr auszugehen ist.<br />

Die erforderlichen vorgezogenen Maßnahmen für den störungsanfälligen Neuntöter<br />

können mit den Maßnahmen für das Rebhuhn kombiniert werden können. Wichtig<br />

für den Neuntöter sind dornreiche Gebüsche und Strauchhecken im Wechsel mit<br />

offenen Grünländern und / oder jungen Sukzessionsflächen. In Kombination mit den<br />

o. a. Extensivgrünlandbereichen und Sukzessionsgebüschen sind daher Pflanzungen<br />

Dorngebüschen / -heckenabschnitten erforderlich.<br />

08.12.2009 26


Gemeinde Toppenstedt<br />

<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

Beschreibung und Bewertung<br />

flur) im Norden des Plangbietes, die vergleichsweise arten- und blütenreich<br />

ausgebildet ist. Es ist aber davon auszugehen, dass keine selteneren und /<br />

oder eng eingenischten Arten vorkommen.<br />

Magere Grasfluren bzw. Magerrasen auf kleinklimatisch begünstigten<br />

Standorten, die potenziellen Lebensraum für spezialisierte Heuschreckenarten<br />

darstellen, kommen im Gebiet ebenfalls nur in sehr kleinflächiger und in<br />

degradierter, durch Eutrophierung gestörter Ausbildung vor, so dass auch<br />

hier keine besonderen Arten zu erwarten sind.<br />

Es ist davon auszugehen, dass im Gebiet lediglich weit verbreitete Allerweltsarten<br />

anzutreffen sind. Ein potenziell wertvoller Bereich befindet sich<br />

unmittelbar außerhalb des Plangebietes auf den gehölzarmen, südexponierten<br />

Böschungsabschnitten der ehemaligen Bahnstrecke. Hier ist auch ein<br />

Vorkommen von Reptilien (z. B. Waldeidechse, Blindschleiche) möglich, da<br />

in diesem Bereich lückige, sonnenexponierte Grasfluren im Komplex zu<br />

Schotterflächen liegen, die als Überwinterungshabitat genutzt werden können.<br />

An Feuchtstandorte bzw. Gewässer gebundene Tierarten wie beispielsweise<br />

Amphibien oder Libellen kommen aufgrund des Fehlens<br />

entsprechender Habitatstrukturen nicht vor.<br />

• Bewertung: Die Bewertung der einzelnen Tiergruppen kann im Hinblick auf<br />

eine faunistische Gesamtbewertung in der Darstellung faunistischer Funktionsräume<br />

besonderer Bedeutung zusammengeführt werden. Für das Plangebiet<br />

lassen sich zwei Bereiche abgrenzen, die sich durch eine mittlere<br />

bzw. hohe faunistische Wertigkeit auszeichnen:<br />

1. Die weitgehend offenen Feldflur zwischen der Gemeindegrenze von<br />

Tangendorf und Thieshope im Norden und der ehemaligen Bahnstrecke<br />

im Süden zeichnet sich durch eine Reihe typischer, zum Teil gefährdeter<br />

Brutvogelarten des Offenlandes aus. Der Bereich ist kleinflächig strukturiert<br />

und besitzt eine höhere Bedeutung für Brutvögel. Insgesamt kommt<br />

ihm eine mittlere faunistische Bedeutung zu.. Ausgenommen sind die<br />

straßennahen Abschnitte entlang der Autobahn und der K6.<br />

2. Die südlichen, durch unterschiedlich alte und strukturierte Gehölzbereiche<br />

gekennzeichneten Abschnitte entlang der ehemaligen Bahnstrecke<br />

besitzen eine hohe faunistische Wertigkeit aufgrund ihrer Bedeutung als<br />

Bruthabitat zahlreicher Arten der halboffenen Gehölzlandschaft sowie<br />

als bedeutendes Nahrungshabitat für Fledermäuse, insbesondere der<br />

Breitflügelfledermaus.<br />

Auswirkungen durch den Bebauungsplan / Prognose<br />

Zur Vermeidung des Tötungstatbestandes gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG sind<br />

alle die Rodung von Gehölzen bzw. die Beseitigung von Vegetation betreffenden<br />

Baumaßnahmen zu einem Zeitpunkt durchzuführen, an dem die Nester mit Sicherheit<br />

nicht besetzt sind (August bis Februar).<br />

08.12.2009 27


Gemeinde Toppenstedt<br />

<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

Beschreibung und Bewertung<br />

Für die im Plangebiet kartierten gefährdeten Brutvogelarten Rebhuhn, Feldlerche,<br />

Nachtigall und Neuntöter besteht ein besonderer Schutzbedarf. Gleiches<br />

gilt für die vorkommenden streng geschützten Fledermausarten.<br />

Im Hinblick auf die übrigen Tiergruppen besitzt das Untersuchungsgebiet<br />

aufgrund des insgesamt geringen tierökologischen Potenzials eine geringe<br />

Bedeutung (WINKLER LANDSCHAFTSARCHITEKTEN 2009, 1 und 2).<br />

3. Boden<br />

Das Plangebiet wird von glazifluviatilen Ablagerungen aus Sand und Kies<br />

eingenommen. Im Norden befindet sich Geschiebelehm der Grundmoräne<br />

mit Schluff (tonig, sandig, kiesig). Das Plangebiet gehört zur grundwasserfernen,<br />

ebenen bis welligen Geest. Der Boden wird durch Geschiebedecksand<br />

über Geschiebelehm, z.T. mit Flugsanddecke, gebildet. Es überwiegen<br />

mäßig trockene bis frische, örtlich staunasse, zumeist steinige, lehmige<br />

Sandböden mit Lehm im Untergrund. Als Bodentyp sind Braunerden und<br />

Pseudogley-Braunerden anzutreffen.<br />

Die im Plangebiet durchgeführten 45 Rammkernsondierungen bestätigen<br />

grundsätzlich diese Erkenntnisse. Für den geplanten Standort des RRB liegen<br />

diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. Nach den verfügbaren Kartenunterlagen<br />

dürfte es sich jedoch um versickerungsfähige, sanddominierte<br />

Bereiche handeln. Dies müsste noch vor Ort überprüft werden.<br />

Die Ertragsfähigkeit anzeigenden Bodenzahlen liegen im Plangebiet zwischen<br />

22 im äußersten Südosten und 40. Für den Boden besteht eine mittlere<br />

bis hohe Gefährdung gegenüber Winderosion.<br />

• Bewertung:<br />

Dem weitgehend landwirtschaftlich genutzten und überprägten Boden im<br />

Plangebiet kommt insgesamt eine allgemeine Bedeutung zu. Aufgrund des<br />

geringen Ertragspotenzials und der relativen Häufigkeit des Bodentyps wird<br />

kein besonderer Schutzbedarf gesehen.<br />

4. Wasser<br />

Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Der Oberflächenwasserabfluss<br />

geht insgesamt nach Südosten in Richtung „Maschenbeek“<br />

(Pferdebach), die als natürliche Vorflut für abfließendes<br />

Oberflächenwasser anzusehen ist. Sie gilt als „naturfernes Fließgewässer“<br />

und ist dem übergeordneten Einzugsgebiet der Luhe zuzuordnen.<br />

Auswirkungen durch den Bebauungsplan / Prognose<br />

Durch das Bauvorhaben gehen landwirtschaftliche Nutzflächen verloren. Die Bebau<br />

ung führt zu einer großflächigen Versiegelung durch Verkehrsflächen, Betriebs- flächen<br />

und Baukörper. Der natürlich gewachsene Boden mit seinen Funktionen (Filter,<br />

Puffer, Transformation, Speicher, Lebensraum, Archiv) wird dauerhaft überprägt. Bei<br />

einer Vollversiegelung wird die Oberfläche vom Kapillarsystem des Unterbodens<br />

abgetrennt, wodurch der Bodenwasserhaushalt nachhaltig beeinträchtigt wird. Darüber<br />

hinaus kommt es zu Aufschüttungen und Abgrabungen. Für Bereiche, die nicht<br />

versiegelt oder überbaut werden, besteht in der Bauphase die Gefahr der Bodenverdichtung<br />

durch den Einsatz schwerer Baumaschinen. Die Bodenfreilegung durch<br />

Entfernung und Beschädigung bodenschützender Vegetation kann zu Erosionsschäden<br />

führen.<br />

Auch bei Um- und Zwischenlagerungen ist der wertvolle Oberboden gefährdet. Hohe<br />

Drucke in den unteren Bereichen einer Bodendeponie beeinträchtigen die Sauerstoffversorgung<br />

der Bodenorganismen, fehlender Verdunstungsschutz kann zur<br />

Austrocknung führen.<br />

Die Versiegelung stellt eine erhebliche Beeinträchtigung dar, die zu kompensieren<br />

ist.<br />

Die Bodenversiegelung führt zu einer Verringerung des Wasseraufnahmevermögens<br />

und damit zu einer Reduzierung der Grundwasserneubildung im Wasserschutz gebiet.<br />

Die Verringerung der Grundwasserneubildungsrate kann durch Ableitung des<br />

Niederschlagswassers und Versickerung nicht vollständig aufgefangen werden, da<br />

mit zusätzlichen Verdunstungsverlusten und bereichsweise mit weniger durchlässi-<br />

08.12.2009 28


Gemeinde Toppenstedt<br />

<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

Beschreibung und Bewertung<br />

weise hoch sein. Im Bereich der Dämme (BAB, Bahn) wird der bodennahe<br />

Luftaustausch behindert. Vor allem in Richtung Tangendorf ist periodisch mit<br />

von dem schwach ausgeprägten Höhenrücken aus nach Süden abfließender<br />

Kaltluft zu rechnen, die sich im Südosten entlang der Bahnlinie staut. Aufgrund<br />

der Emissionen aus erhöhter Dammlage ist vor allem die BAB als<br />

Vorbelastung anzusehen. Ein bodennaher Luftaustausch zu den westlich der<br />

Autobahn gelegenen frischluftproduktiven Waldflächen wird dadurch behindert.<br />

• Bewertung: Dem Umweltbelang Luft kommt als Frischluftentstehungsgebiet<br />

keine besondere Schutzfunktion zu, dem Umweltbelang Klima wird kein<br />

besonderer Schutzbedarf zugeordnet. Im Plangebiet ist eine Vorbelastung<br />

zu verzeichnen.<br />

6. Landschaft<br />

Die weitläufig reliefierte Landschaft wird durch ausgeräumte Ackerfluren<br />

dominiert. Bereichsweise erfährt sie eine Gliederung durch Baumreihen,<br />

Baum-Strauch-Hecken und Gehölzgruppen. Den Gehölzen kommt eine wesentliche<br />

Bedeutung für das Landschaftsbild zu. Besonders gilt dies für die<br />

beiden Baumgruppen innerhalb der Ackerflächen, die Baum- Strauch-Hecke<br />

mit Altbaumbestand im Norden und eine alte Eiche unmittelbar nordwestlich<br />

des Plangebietes. Die K 6 wird durch eine Birkenallee begleitet, der 4 ältere<br />

Eichen vorgelagert sind. In den exponierten sichtoffenen Bereichen stellen<br />

die prägnanten Gehölze Landmarken dar und wirken raumbildend und –<br />

gliedernd. Das Gelände fällt von NN +44 m im Nordwesten auf NN +35 im<br />

Südosten ab.<br />

Die Erlebnisqualität und das Erholungspotenzial der Flächen sind relativ<br />

gering. So weist auch der Landschaftsrahmenplan (Karte der Erholungseignung)<br />

für das Plangebiet eine geringe Erholungseignung aus. In der Karte<br />

„Erholungsinfrastruktur“ ist entlang der L 215 Brackel – Thieshope – Pattensen<br />

ein Rad- und Wanderweg dargestellt. Innerhalb des Plangebietes sind<br />

Wegeverbindungen nur rudimentär ausgebildet und im Wesentlichen landwirtschaftlich<br />

motiviert. Lediglich der im Süden verlaufende Wirtschaftsweg<br />

ist auch für Erholungszwecke nutzbar, aber unzureichend an das Umfeld<br />

angebunden. Dennoch haben sich informelle pfadartige Wegebeziehungen<br />

ausgeprägt, die durch Nutzungsspuren nachvollziehbar sind. Eine solche der<br />

Kurzzeiterholung dienende Verbindung verläuft entlang einer Ackerfläche<br />

von Thieshope aus ins Plangebiet, quert die Brachfläche und führt über den<br />

Auswirkungen durch den Bebauungsplan / Prognose<br />

Aufheizungseffekten.<br />

Frischluftproduzierende Gehölzbereiche sind jedoch nur marginal betroffen. Der<br />

Verlustkalt- / frischluftproduktiver Flächen ist im Hinblick auf die Frischluftversorgung<br />

der Siedlungsbereiche als gering beeinträchtigend einzustufen, weil deren Bedeutung<br />

bereits heute eher gering ist.<br />

Als Folge der geplanten Bebauung werden vormals landschaftsprägende Vegetationsstrukturen<br />

zerstört oder negativ verändert. Insgesamt gehen ca. 590 m² Feldhecke<br />

mit einem großen Überhälter verloren. Die erhaltenen Gehölze werden zu einem<br />

großen Teil durch Baukörper verstellt. Der Sichtraum wird eingeschränkt oder unterbrochen,<br />

Fernblicke sind nicht mehr möglich. Damit einher geht eine Zerstörung von<br />

Raumwirkungen. Durch Bodenbewegungen sind zunächst weitere Landschaftsbildbeeinträchtigungen<br />

zu erwarten, durch eine landschaftsgerechte Ausgestaltung können<br />

diese aber die optische Einbindung des Gewerbegebietes in die Landschaft<br />

erleichtern. Die zu erwartenden bis maximal 15 m hohen Gebäude (im nördlichen<br />

Teil des Plangebietes 10 m) führen in der weitestgehend ausgeräumten Feldmark zu<br />

visuellen Störeffekten.<br />

Die Auswirkungen des Gewerbegebietes auf Erholungsfunktionen sind, abgesehen<br />

von einer allgemeinen Verringerung des Erholungspotenzials der Flächen, als relativ<br />

gering anzusehen, da die Flächen bislang schlecht erreichbar und weder zugänglich<br />

noch nutzbar sind. Eine pfadartige Verbindung wird unterbrochen.<br />

Die Überformung des natürlichen Landschaftsbildes mit Großformbebauung stellt<br />

eine erhebliche Beeinträchtigung dar, die zu kompensieren ist.<br />

Die aufgezeigten zu erwartenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind<br />

nicht vermeidbar und führen zu dauerhaften Veränderungen der Gestalt oder der<br />

Nutzung von Grundflächen, durch die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes<br />

und das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt werden können. Sie sind daher als<br />

Eingriffe im Sinne des NNatG anzusehen, für die Ausgleich bzw. Ersatz zu leisten<br />

08.12.2009 30


Gemeinde Toppenstedt<br />

<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

Beschreibung und Bewertung<br />

Sandweg nach Süden bis zum Wirtschaftsweg. Dieser bindet nach Osten an<br />

die K 6 an, weiter westlich endet der Ausbau. Entlang der Ackerfläche besteht<br />

parallel zur aufgelassenen Bahnlinie jedoch eine Querungsmöglichkeit<br />

bis zum Wegeanschluss im Bereich der Autobahn-Unterführung. So können<br />

auch die Wanderwege rund um Brackel und Tangendorf von Thieshope aus<br />

straßenunabhängig erreicht und genutzt werden. Die aufgelassene Bahnlinie<br />

stellt ein Entwicklungspotenzial für den Bau einer übergeordneten Rad- und<br />

Wanderwegeverbindung dar.<br />

Als Vorbelastungen des Landschaftsbildes und der landschaftsbezogenen<br />

Erholung wirken die nach Süden in Dammlage geführte Autobahn (visuelle<br />

und funktionelle Zerschneidung / Lärmbelastung / Schadstoffemissionen)<br />

sowie die 110-kv-Hochspannungsfreileitung (visuelle Beeinträchtigung) nördlich<br />

des Plangebietes und die Windenergieanlagen weiter im Osten. Im Bereich<br />

der Autobahn befinden sich zudem Funkmasten / Antennenträger.<br />

• Bewertung:<br />

Insgesamt kommt dem Plangebiet eine allgemeine Bedeutung für das Landschaftsbild<br />

zu. Ein besonderer Schutzbedarf besteht für raum- und strukturbildende<br />

Gehölze. Hervorzuheben sind die beiden Baumgruppen innerhalb<br />

der Ackerflächen, prägnante Einzelbäume im Offenland sowie die Baum-<br />

Strauch-Hecken und Baumreihen.<br />

7. Kultur- und Sachgüter<br />

In der Übersichtskarte der ur- und frühgeschichtlichen Funde der Geologischen<br />

Karte (NLFB 1985) sind im östlichen Plangebiet Grabhügel dargestellt.<br />

Innerhalb des Plangebietes liegen 4 Bodendenkmale. Ein exponierter<br />

Bereich mit 2 Grabhügeln (Tangendorf-11 und -12) ist z. T. gehölzbestanden<br />

und weithin als Landmarke sichtbar. Die eingeebneten Reste der Grabhügel<br />

Tangendorf-10 (mittig in Acker) und -13 (an der K 6) sind visuell nicht wahrnehmbar.<br />

Nach Auskunft der unteren Denkmalschutzbehörde ist der derzeitige bodendenkmalpflegerische<br />

Kenntnisstand als lückenhaft zu bezeichnen. Westlich<br />

der BAB 7 befinden sich Standorte zerstörter Grabhügelgruppen. Südlich der<br />

aufgelassenen Eisenbahnstrecke liegt ein Grabhügelfeld mit ehemals 60<br />

Hügeln und weiteren Urnengräbern. Hier wurden nach Bestandsaufnahmen<br />

u.a. reiche bronzezeitliche Grabausstattungen entdeckt.<br />

Auswirkungen durch den Bebauungsplan / Prognose<br />

ist. Die hierfür notwendigen Maßnahmen planerisch vorzubereiten ist u.a. Aufgabe<br />

der vorliegenden Grünordnungsplanung.<br />

Um erhebliche Beeinträchtigungen zu vermeiden wurde auf Anregung der unteren<br />

Denkmalschutzbehörde im Vorfeld der Realisierung der Planung eine archäologische<br />

Voruntersuchung durchgeführt.<br />

Insgesamt wurden 24 Sondageschnitte angelegt. Die Suchschnitte hatten eine Länge<br />

von rund 50 m und eine Breite von 2 m. In keinem der Suchabschnitte konnten<br />

eindeutige archäologische Befunde lokalisiert werden.<br />

Die nach alten Karten anzunehmenden obertägigen Grabhügel 10 und 13 sind nicht<br />

mehr existent. Ebenso ließen sich keine Spuren einer im Südwestteil des Plangebietes<br />

vermuteten Siedlung erkennen. Die noch sichtbaren Bodendenkmale werden in<br />

das Grünflächensystem integriert und nicht überbaut.<br />

Die zu erwartenden Auswirkungen sind somit nicht erheblich.<br />

08.12.2009 31


Gemeinde Toppenstedt<br />

<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

Beschreibung und Bewertung<br />

• Bewertung: Aufgrund der für prähistorische Siedlungen günstigen topografischen<br />

Bedingungen ist davon auszugehen, dass sich im Plangebiet<br />

weitere bislang noch unbekannte Bestattungsplätze und zugehörige Siedlungen<br />

befinden. Das Plangebiet hat daher für die Bodendenkmalpflege eine<br />

hohe Bedeutung. Es besteht ein besonderer Schutzbedarf.<br />

8. Wechselwirkungen<br />

Die betrachteten Umweltbelange können untereinander in Wechselbeziehungen<br />

stehen. Der Begriff Wechselwirkungen umfasst dabei die in der<br />

Umwelt ablaufenden Prozesse. Die Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig<br />

in unterschiedlichem Maße. Ein Eingriff in den einen Umweltbelang kann<br />

somit auch (in-)direkte Auswirkungen auf einen anderen haben. Diese können<br />

positiver wie auch negativer Art sein.<br />

So bilden z. B. Boden und Wasser, Luft und Klima die Lebensgrundlagen für<br />

Arten- und Lebensgemeinschaften und den Menschen. Der Boden stellt die<br />

Grundlage für Natur- und Kulturgeschichte dar und über seine filternde<br />

Funktion wird versickerndes Oberflächenwasser gereinigt. Dem entsprechend<br />

bestehen Wechselwirkungen mit Kultur- und sonstigen Sachgütern<br />

sowie Wasser / Grundwasser.<br />

Die Vegetation des Plangebietes, insbesondere die vorhandenen Gehölzstrukturen,<br />

bildet den wesentlichen Bestandteil des Lebensraums für Tiere.<br />

Gleichzeitig steht sie als wesentliches Strukturelement in Wechselwirkung<br />

mit dem Landschaftsbild und damit wiederum mit der Erholung des Menschen.<br />

Die vorhandenen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Luft durch KFZ-<br />

Abgase wirken sich auf die Umweltbelange Boden und Wasser aus, da sich<br />

Luftverunreinigungen an diesen Medien ablagern und anreichern können.<br />

Diese Prozesse erfolgen im Plangebiet v. a. entlang der Kreisstraße und der<br />

Autobahn. Nachrangig ist hierdurch auch die Tier- und Pflanzenwelt betroffen,<br />

die auf Boden und Vegetation als Lebensgrundlagen angewiesen ist<br />

und entsprechend Schadstoffe aufnimmt.<br />

• Bewertung: In der Beschreibung der einzelnen Umweltbelange sind die<br />

relevanten Wechselwirkungen mit anderen Umweltbelangen mit aufgeführt.<br />

Bedeutende, über die bereits beschriebenen Wechselwirkungen hinaus gehende<br />

Wirkungen sind nicht erkennbar.<br />

Auswirkungen durch den Bebauungsplan / Prognose<br />

Durch den Bebauungsplan entstehen keine über die bei den einzelnen Umweltbelangen<br />

aufgeführten Umweltauswirkungen hinaus gehende erhebliche Wechselwirkungen.<br />

Die vorgesehenen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen für die einzelnen<br />

Umweltbelange kommen auch den Wechselwirkungen zugute.<br />

08.12.2009 32


Gemeinde Toppenstedt<br />

<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

2.2 Zusammenfassung der zu erwartenden Umweltauswirkungen<br />

In der nachfolgenden Tabelle wird die Erheblichkeit der planbedingten Auswirkungen auf die Teilfunktionen<br />

der jeweiligen Schutzgüter bewertet.<br />

Schutzgut Beurteilung der Umweltauswirkungen Erheblichkeit<br />

Mensch Verkehrs- und Gewerbelärm belastet die schützenswerte<br />

•<br />

Wohnnnutzung in der näheren Umgebung des Plangebietes<br />

Starker Rückgang der Verkehrslärmbelastung im Bereich der +<br />

Ortsdurchfahrt Thieshope.<br />

Entlastung der Ortsdurchfahrt Thieshope durch Verlegung der +<br />

L215.<br />

Verlust und Neugliederung der Struktur des Erholungsraumes. -<br />

Verschattung schützwürdiger Nutzungen (Aufenthaltsräume)<br />

•<br />

Pflanzen und<br />

Tiere<br />

Boden<br />

Verlust von Lebensräumen (Ackerflächen) für in Teilen besonders<br />

schützenswerte Tierarten (Vögel / Fledermäuse) und<br />

Chance zur Errichtung von Potenzialen für neue Lebensräume<br />

durch Grüngestaltung des Baugebietes.<br />

Beeinträchtigung der Bodenfunktion (Grundwasser, Oberflächenwasserretention).<br />

Teilweiser Verlust der Bodenfunktion (Versiegelung, Bodenbewegung<br />

und Verdichtung).<br />

Wasser Beschleunigung des Wasserabflusses. •<br />

Verringerung der Grundwasserneubildungsrate.<br />

Verringerung des Schadstoffeintrages durch Aufgabe der intensiven<br />

ackerbaulichen Nutzung.<br />

Luft und<br />

Klima<br />

Landschaft<br />

Kultur- und<br />

Sachgüter<br />

Wechselwirkungen<br />

Veränderung des Kleinklimas durch zusätzliche Überbauung<br />

und Bodenversiegelung.<br />

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes vor allem durch gewerbliche<br />

Entwicklung in offener Ortsrandlage.<br />

Neustrukturierung des Landschaftsbildes am Ortsrand mit<br />

Chancen zur Aufwertung.<br />

Der Schutz der vorhandenen Bodendenkmale ist gewährleistet.<br />

Sonstige Denkmalsubstanz wurde nicht gefunden.<br />

Verschiebung der Wechselwirkungen zwischen den einzelnen<br />

Belangen des Umweltschutzes.<br />

• erheblich - nicht erheblich + positiv erheblich<br />

•<br />

•<br />

-<br />

•<br />

-<br />

-<br />

3. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes<br />

3.1 Bei Durchführung der Planung<br />

Die durch die Planung vorbereiteten Auswirkungen auf den Umweltzustand sind unter Punkt 2 des<br />

Umweltberichts beschrieben. Die Planung ist so angelegt, dass bei deren Realisierung keine erheblichen<br />

Auswirkungen insbesondere auf die Schutzgüter Mensch, Pflanzen und Tiere, Boden<br />

und Wasser und Landschaft verbleiben.<br />

3.2 Bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Die Fläche würde bei Nichtdurchführung weiter überwiegend als Ackerfläche genutzt werden. Aufgrund<br />

des eigenständig durchgeführten übergeordneten Planverfahrens für eine Ortsumgehung<br />

von Thieshope bliebe eine verkehrliche Entlastung der Ortschaft Thieshope durch die Verlegung<br />

der L215 absehbar.<br />

08.12.2009 33


Gemeinde Toppenstedt<br />

<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

4. Vermeidung, Verminderung und Kompensation erheblich nachteiliger<br />

Umweltauswirkungen<br />

Die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind<br />

gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB bei der Aufstellung der Bauleitpläne und in der Abwägung nach § 1<br />

Abs. 7 zu berücksichtigen. Die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind auf Grundlage<br />

der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gemäß § 1 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 21 Abs. 1<br />

BNatSchG zu beurteilen.<br />

Im Rahmen der Eingriffsregelung gemäß § 1a Abs. 3 BauGB ist zu prüfen, ob es sich bei dem Bebauungsplan<br />

um einen zulässigen Eingriff handelt. Die Zulässigkeit des Eingriffs wurde bereits im<br />

Rahmen der Aufstellung der 21. Flächennutzungsplanänderung grundsätzlich geprüft. Es wurde<br />

festgestellt, dass die geplanten Eingriffe ausgleichbar und die gemeindlichen Zielsetzungen, die<br />

dieser Planung zu Grunde liegen, höherrangig zu bewerten sind.<br />

Der Bebauungsplan setzt u. a. Verkehrsflächen und Baugebiete fest. Diese erforderlichen Festsetzungen<br />

lassen erhebliche Eingriffe zu, die abgesehen von unten näher beschriebenen Maßnahmen<br />

nicht weiter gemindert werden können, sofern die mit der Planung verfolgten Ziele erreicht<br />

werden sollen. Die durch die Eingriffe prognostizierten erheblich beeinträchtigten Schutzgüter sind<br />

nach Möglichkeit zu minimieren und die verbleibenden Beeinträchtigungen zu kompensieren.<br />

Im Folgenden werden auf die jeweiligen Umweltbelange bezogene Maßnahmen zur Vermeidung<br />

und Verminderung erheblicher Eingriffe dargelegt.<br />

4.1 Vermeidung und Verringerungsmaßnahmen<br />

Aufgrund der Standortentscheidung sind keine Vermeidungsmaßnahmen im Sinne des BauGB<br />

möglich. Daher sind die durch die Eingriffe prognostizierten erheblich beeinträchtigten Schutzgüter<br />

nach Möglichkeit zu minimieren und die verbleibenden Beeinträchtigungen zu kompensieren.<br />

Die folgende Verringerungsmaßnahmen sind möglich, und sollen, so sie einen bodenrechtlichen<br />

Bezug aufweisen, planungsrechtlich fixiert werden:<br />

Mensch und Gesundheit<br />

• Begrenzung von Lärm durch Lärmkontingentierung, Stellung der Gebäude und schallabsorbierende<br />

Fassaden sowie von Luftverunreinigungen durch Gerüche.<br />

• Errichtung und Erhalt von Schutzanlagen (Schutzwall) zwischen der vorhandenen Bebauung<br />

und dem neuen Gewerbegebiet und Ortsumgehung (L215 neu ).<br />

• Die Betriebe sind gehalten, die geltenden Vorschriften und Bestimmungen zur Vermeidung und<br />

zur Minimierung von Umweltbelastungen durch Gewerbelärm und Luftbelastungen zu beachten.<br />

• Im Gewerbegebiet sind nur die gewerblichen Nutzungen und Anlagen zulässig, die die im Umfeld<br />

vorhandene schutzbebedürftige Nutzung (Wohnen) nicht wesentlich beeinträchtigt. Somit<br />

ist eine wohnverträgliche Nutzung und Entwicklung des Gewerbegebietes gesichert.<br />

• Innerhalb des Gewerbegebietes sind schutzbedürftige Nutzungen (Aufenthaltsräume) aufgrund<br />

der Lärmbelastung durch die BAB 7 und der Beeinträchtigung durch Schattenwurf der WEA nur<br />

eingeschränkt zulässig.<br />

• Die Verlegung der Durchfahrtsstraße L215 schließt störenden Durchgangsverkehr in Thieshope<br />

aus.<br />

Maßnahmen zum Ausgleich erheblicher Umwelteinwirkungen des Bebauungsplanes auf den Menschen<br />

und seine Gesundheit sind nicht erforderlich.<br />

Tiere und Pflanzen<br />

• Verschiebung von Straßen / Baufeldern zum Erhalt vorhandener Gehölze / Lebensräume,<br />

Schonung von empfindlichen Landschaftsbereichen auch während der Bauphase keine Rodung<br />

in der Vegetationsperiode<br />

• Verzahnung der Grünflächen mit Strukturelementen des Umfeldes.<br />

• Abrücken der Bebauung / Pufferung: Einrichten ausreichend großer Pufferbereiche um die vorhandenen,<br />

zu erhaltenen Gehölzstrukturen zu entwickeln. Diese Pufferstreifen, die in Form von<br />

Sukzessionsflächen als Gras- und Staudenfluren entwickelt werden sollten, stellen vor allem einen<br />

wichtigen Teillebensraum für die gehölzbewohnenden Vogelarten (Nahrungsbiotop) und<br />

08.12.2009 34


Gemeinde Toppenstedt<br />

<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

Fledermausarten (Lebensraum der Beuteinsekten) dar Schutzmaßnahmen gemäß DIN 18920<br />

„Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen“ und der<br />

RAS-LP 4 „Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen“<br />

Wasser<br />

• Erhöhung der Versickerung durch Ableitung des Dachwassers und Versickerung in bewachsenen<br />

Mulden / Anlage von Rückhalte- und Versickerungsbereichen - damit Reduzierung der Niederschlagsverluste<br />

für den Wasserhaushalt grundwasserschonende Bauweise.<br />

• Verkehrsflächenentwässerung in Einläufe mit Ölabscheider – keine Versickerung von Straßenabwässern,<br />

zentrale Abwasserbeseitigung außerhalb des Gebietes, extensive Grünflächenpflege.<br />

• Sichere Sammlung des verunreinigten Fahrbahnabflusses und zentrale Abwasserbeseitigung<br />

außerhalb des Gebietes, Vorklärung des Niederschlagswassers von Dachflächen durch Absetzen<br />

der Feststoffe und teilweisen biologischen Abbau, Schutzmaßnahmen bei der Bauausführung,<br />

Uferbepflanzung.<br />

Klima<br />

• Anlage von Grünflächen mit Anbindung an die freie Landschaft, Bepflanzung des Straßenraumes<br />

mit großkronigen Bäumen.<br />

• Bau von Wegen in wasserdurchlässiger Bauweise, Beschränkung der Versiegelung auf das<br />

unbedingt notwendige Maß.<br />

• Gewährleistung Luftaustausch mit der Umgebung, Verschattung massiver Bauwerke durch<br />

Vegetationselemente, Temperaturausgleich und Erhöhung der Luftfeuchtigkeit durch Evapotranspiration.<br />

Landschaft<br />

• Weitestmöglicher Erhalt durch Schutzauflagen und Sicherung gewachsener Raumstrukturen,<br />

rasche Begrünung von Erdbauwerken, optische Eingliederung.<br />

• Pflanzmaßnahmen im Umfeld unter Berücksichtigung vorhandener Vegetationsstrukturen als<br />

Entwicklungsleitlinien – Neugestaltung und Aufwertung des Landschaftsraumes.<br />

• landschaftsgerechte Ausformung der Böschungen, Bepflanzung von Aufschüttungen.<br />

• Einbindung durch Pflanzmaßnahmen / durchgehende Pflanzungen.<br />

4.2 Ausgleichsmaßnahmen<br />

Für den durch die Planung entstehenden Eingriff ist ein naturschutzrechtlicher Ausgleich nach<br />

BauGB erforderlich. Innerhalb des Plangebietes sind folgende Maßnahmen geplant:<br />

• Ausgleichsfunktionen kommen den festgesetzten Maßnahmen zur inneren Durchgrünung und<br />

äußeren Eingrünung des Gewerbegebietes zu, auf die in der <strong>Begründung</strong> eingegangen wurde.<br />

Die Flächenentwicklung erfolgt überwiegend auf relativ geringwertigen Ackerflächen, so dass<br />

außerhalb der Bau- und Verkehrsflächen grundsätzlich ein Aufwertungseffekt erzielt werden<br />

kann. Geplant sind Gehölzpflanzungen aus standortheimischen Arten, ein- bis zweischürige<br />

Mähwiesen sowie Sukzessionsbereiche.<br />

• Hinsichtlich der Vogelwelt sollten zur Förderung von Arten der offenen Feldflur und der Halboffenlandschaft<br />

in erster Linie ungenutzte Säume und Gehölzstrukturen (Feldhecken, Feldgehölze)<br />

angelegt werden. Derartige Strukturen haben eine hohe Bedeutung vor allem als Brut- und<br />

Nahrungshabitat, besitzen aber auch eine hohe Schutzfunktion (Winter, Erntezeit etc.). Sämtliche<br />

Pflanzungen werden mit heimischen und standortgerechten Gehölzen vorgenommen. Neuanlagen<br />

von Gehölzen fördern gleichzeitig die Fledermäuse. Darüber hinaus fördert die<br />

Umwandlung von Ackerflächen in extensiv zu nutzendes Grünland sowie die Schaffung von<br />

Sukzessionsflächen und Gehölzbereichen die Strukturvielfalt.<br />

• Diesen Maßnahmen kommen Ausgleichsfunktionen für die Schutzgüter Tiere und Pflanzen /<br />

Biotope, Landschaftsbild und über die Nutzungsextensivierung auch für Boden und Wasser zu.<br />

• Die vorgenannten Maßnahmen dienen nicht nur der Erhöhung der Biotopqualität, sondern tragen<br />

auch zur Aufwertung des Landschaftsbildes bei.<br />

08.12.2009 35


Gemeinde Toppenstedt<br />

<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

Die Beeinträchtigungen der Pflanzenwelt und des Kleinklimas sind über eine Erhöhung des Grünvolumens<br />

innerhalb des Bebauungsplangebietes ausgleichbar. Auch die Eingriffe in das Landschaftsbild<br />

werden durch eine landschaftsgerechte Einbindung und Durchgrünung reduziert.<br />

4.3 Ersatzmaßnahmen<br />

Die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen können nicht vollständig innerhalb des Plangebietes<br />

durchgeführt werden. Beeinträchtigungen, die nicht am Ort des Eingriffs ausgeglichen werden können,<br />

sollten an anderer Stelle des vom Eingriff betroffenen Raumes ersetzt werden.<br />

Insbesondere die großflächige Versiegelung und die damit verbundene erhebliche Beeinträchtigung<br />

der Schutzgüter Boden und Wasser kann vor Ort nur in begrenztem Umfang kompensiert<br />

werden. Potenzielle Entsiegelungsflächen stehen nicht zur Verfügung. Deshalb muss die Kompensation<br />

über eine Nutzungsextensivierung auf bislang intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />

erfolgen.<br />

Verbleibende zu erwartende Beeinträchtigungen der Fauna (Vögel / Fledermäuse) sollen durch<br />

Maßnahmen kompensiert werden, die die allgemeinen Lebensraumbedingungen der betroffenen<br />

Tiergruppen verbessern. Die externen Ausgleichsflächen müssen dazu im räumlichen Bezug zur<br />

Eingriffsfläche stehen.<br />

Für die externe Kompensation (s. Anlage) können folgende gemeindeeigene, innerhalb der Gemarkung<br />

Tangendorf gelegene Flächen herangezogen werden:<br />

Fläche 1: Flur 1 – „Kämpen“, Flurst. 216/1 östlich des Plangebietes innerhalb eines weitgehend<br />

ausgeräumten, strukturarmen Bereiches östlich des Ahlenberges (ca. 7,2 ha anrechenbar).<br />

Von der bisher intensiv genutzten Ackerfläche werden rd. 7,2 ha als Sukzessionsfläche<br />

entwickelt (die verbleibenden rd. 1,78 ha sind als Kompensationsfläche für<br />

das Baugebiet „Dorfkoppeln“ verplant).<br />

Fläche 2: Flur 4, Flurst. 2/1, 2/3 und 3 im südlichen Anschluss an das Plangebiet (ca. 4,25 ha<br />

anrechenbar). Auf diesen bisher als Sportplatz genutzten Flurstücken wird ein Komplex<br />

aus Sukzessionsbereichen, Extensivgrünland und Gehölzen (Bäumen und Hecken;<br />

Dornengebüsche) entwickelt.<br />

Rechnerisch ermittelt wurde ein Kompensationsbedarf von 221.222 Wertpunkten, was bei einem<br />

Aufwertungseffekt von 2 Punkten je m² einer Fläche von 110.611 m² entspricht. Bei Anrechnung<br />

der geplanten Einzelbaumpflanzungen (26 Stk.) innerhalb der Fläche 2 reduziert sich der Flächenbedarf<br />

dort um 260 m² auf 38.151 m² und insgesamt auf 110.351 m². Die Kompensationsflächen<br />

werden als „Ergänzungsfläche“ dem Bebauungsplan zugeordnet.<br />

Aufgrund des räumlichen Bezuges der Kompensationsflächen zur Eingriffsfläche kann mit den<br />

geplanten Maßnahmen auch der zusätzliche Schutzbedarf, der durch den Lebensraumverlust von<br />

zum Teil gefährdeten Arten wie Rebhuhn, Feldlerche und Kiebitz entsteht, gedeckt werden. Die<br />

Anlage von Feldhecken und –gehölzen sowie Ruderalfluren inmitten bestehender Ackerflächen<br />

dienen insbesondere der Förderung von Arten der Halboffenlandschaft wie dem Rebhuhn, dem<br />

Neuntöter, aber auch den Fledermausarten. Beeinträchtigungen von Arten der offenen Feldflur<br />

(Feldlerche, Kiebitz) werden in erster Linie durch die Umwandlung von Acker in Intensivgrünland<br />

ausgeglichen.<br />

Der gesamte Kompensationsbedarf kann durch die beschriebenen Maßnahmen erfüllt werden (s.<br />

Anlage).<br />

4.4 CEF-Maßnahmen (Artenschutzmaßnahme Rebhuhn und Neuntöter)<br />

Zur Vermeidung eines Verbotstatbestandes nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG sind für die gefährdeten<br />

Arten Rebhuhn und Neuntöter vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen.<br />

Da im Umfeld des Plangebietes keine optimalen Lebensraumstrukturen für Rebhuhn und Neuntöter<br />

vorliegen und folglich für diese Vogelarten kein Ausweichen in die Umgebung möglich ist, kann<br />

nur auf diese Weise sichergestellt werden, dass weiterhin geeigneter Lebensraum zur Verfügung<br />

08.12.2009 36


Gemeinde Toppenstedt<br />

<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

steht und die Lokalpopulationen keine erheblichen Beeinträchtigungen bei Umsetzung der Planung<br />

erfährt.<br />

Das Rebhuhn ist an einen Lebensraum mit hoher Strukturvielfalt aus offenen und halboffenen Habitaten<br />

gebunden. Die CEF-Maßnahme umfasst daher die Entwicklung eines vielfältigen Nutzungsmosaiks<br />

aus Extensivgrünland (extensive Beweidung / 1-2-schürige Mähwiese),<br />

Sukzessionsflächen und Gehölzbeständen innerhalb von offenen Ackerflächen.<br />

Für den Neuntöter ist als CEF-Maßnahme eine verbuschende Brache mit Dornensträuchern, möglichst<br />

in Kontakt zu Grünland zu etablieren. Diese Maßnahme lässt sich, da sich die Lebensraumansprüche<br />

von Rebhuhn und Neuntöter teilweise decken, gut mit der CEF-Maßnahme für das<br />

Rebhuhn kombinieren. Als Gehölzbrüter sind für den Neuntöter jedoch von die Gebüsch- oder<br />

Heckenbestände von weit höherer Bedeutung. Es ist daher erforderlich, innerhalb der Kompensationsflächen<br />

Initialpflanzungen von Dornensträuchern wie Weißdorn und Schlehe vorzusehen. Je<br />

nach möglicher Vorlauf- bzw. Entwicklungszeit können kleine oder müssen größere Pflanzqualitäten<br />

verwendet werden, um zeitnah die Funktionen, die den verloren gehenden Lebensstätten entsprechen,<br />

zur Verfügung stellen zu können.<br />

Wichtig hierbei ist, dass die CEF-Maßnahmen für beide Arten in räumlichem Zusammenhang mit<br />

den verloren gehenden Lebensstätten stehen.<br />

Die angrenzend bzw. in direkter Umgebung des Plangebietes vorgesehenen Aufwertungs- und<br />

Entwicklungsmaßnahmen von Biotopen (Ersatzmaßnahmen) entsprechen den notwendigen CEF-<br />

Maßnahmen zur Bereitstellung von neuen Habitaten für Rebhuhn und Neuntöter, so dass innerhalb<br />

der hierfür vorgesehenen Flächen gleichzeitig die Maßnahmen zum Erhalt der Lebensraumkontinuität<br />

dieser Vogelarten erfolgen können.<br />

Mit der vorgezogenen Durchführung dieser Maßnahmen bleibt die ökologische Funktion der Lebensstätten<br />

von Rebhuhn und Neuntöter im räumlichen Zusammenhang gewährleistet.<br />

5. Anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />

Aufgrund konkreter Ansiedlungswünsche wurde der ursprünglich geplante innere Erschließungsring<br />

zugunsten einer reduzierten Stichstraßenlösung aufgegeben. Da der überwiegende Anteil der<br />

ansiedlungswilligen Betriebe der Logistikbranche zuzuordnen sind, sah man in der Folge von der<br />

Ausweisung als Gewerbegebiet ab, um den spezifischen betrieblichen Abläufen und Anforderungen<br />

durch die Ausweisung eines gewerblichen Sondergebietes Rechnung tragen zu können.<br />

Zu alternativen Anbindungs- und Erschließungsmöglichkeiten siehe hierzu Kapitel 2.3 der <strong>Begründung</strong>.<br />

6. Zusätzliche Angaben<br />

6.1 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung<br />

• Zur Gewinnung hinreichender Erkenntnisse zum Plangebiet wurde auf Grundlage von Behördengesprächen<br />

und eines Scoping-Termins der Untersuchungsrahmen für die Bestandserfassung<br />

abgesteckt.<br />

• Entsprechend den gesetzlichen Regelungen (§ 2 (4) BauGB) wurden die voraussichtlich erheblichen<br />

Umweltauswirkungen dieser Planung ermittelt, beschrieben und bewertet.<br />

• Die Verkehrs- und Lärmentwicklung (Gewerbe, Verkehr) wurde fachgutachterlich untersucht.<br />

• Eine archäologische Voruntersuchung zur Prüfung auf Erhalt und Ausdehnung etwaiger Denkmalsubstanz<br />

wurde im Bereich der Verdachtsflächen durchgeführt.<br />

• Eine Baugrunduntersuchung wurde durchgeführt (Rammkernsondierungen).<br />

• Im Rahmen der 21. Flächennutzungsplanänderung der SG Salzhausen erfolgte eine flächendeckende<br />

Biotoptypenkartierung (M 1:5000) für den „Gesamtuntersuchungsraum“ zwischen der<br />

BAB A7 im Westen, der Landesstraße L 215 im Norden, der Ahlbergstraße im Osten und der<br />

Straße „Westermoor“ südlich der ehemaligen Bahnlinie im Süden.<br />

• Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden im Rahmen der vertiefenden Biotoptypenkartierung<br />

genauere Informationen zu den meisten Vegetationsbeständen gesammelt. Diese<br />

Informationen betreffen vor allem die Arten- und Strukturausstattung der einzelnen<br />

Bestände; aufgrund des genaueren Maßstabes konnten darüber hinaus die einzelnen Bestände<br />

detaillierter abgegrenzt werden. Auf Grundlage des höheren Detaillierungsgrades wird auch eine<br />

differenziertere Bewertung möglich.<br />

08.12.2009 37


Gemeinde Toppenstedt<br />

<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

• Die Bestandserfassung des Schutzgutes Pflanzen erfolgte im Frühsommer 2002 in Form einer<br />

flächendeckenden Biotoptypenkartierung. Hierzu wurden im Gelände - unter Zuhilfenahme eines<br />

Luftbildes - alle deutlich unterscheidbaren Lebensräume gegeneinander abgegrenzt und<br />

zunächst in eine Arbeitskarte eingetragen. Die Abgrenzung der verschiedenen Bestände erfolgte<br />

in erster Linie nach vegetationskundlichen und nutzungsbedingten Kriterien.<br />

• Im Sommer 2009 erfolgte eine Überprüfung der maßgeblichen Gehölzbestände und Nutzungskategorien.<br />

• Die Zuordnung der Bestände zu Biotoptypen (Typisierung) richtete sich nach der „Kartieranleitung<br />

für Biotoptypen in Niedersachsen“ (von Drachenfels 2004). Aufgrund des wesentlich genaueren<br />

Bearbeitungsrahmens wird die Ausprägung der Biotoptypen im Bebauungsplan-gebiet<br />

detaillierter erfasst.<br />

• Ergänzend wurde eine generelle faunistische Potenzialabschätzung erstellt. Die Bestandsdaten<br />

und ihre Bewertung bilden die Grundlage für die Eingriffsabschätzung. Empfehlungen und Hinweise<br />

auf Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen werden abgeleitet.<br />

• Zur Erfassung der Fledermäuse wurde das Untersuchungsgebiet dreimal (05.06., 08.07. und<br />

16.07.02) entlang ausgewählter Strukturen (Baumreihen, Hecken, Feldgehölzen) begangen.<br />

Die Ortslagen von Thieshope und Tangendorf wurden im Rahmen der Begehungen jeweils<br />

zweimal aufgesucht.<br />

• Im Vorfeld der 21. Flächennutzungsplanänderung der SG Salzhausen wurde eine avifaunistische<br />

Bewertung des geplanten Gewerbegebietes hinsichtlich der Rastvorkommen des Kiebitz<br />

vorgenommen. In den Zeiträumen Februar/März bzw. Juli/November 2001 wurden insgesamt<br />

15 Begehungen durchgeführt.<br />

• Die Erfassung der Brutvögel erfolgte flächendeckend für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes.<br />

Zwischen Mitte April und Anfang Juni 2002 wurden 4 Begehungen in etwa zweiwöchigem<br />

Abstand durchgeführt (21.4., 4.5., 18.5., 4.6.). Im Rahmen der Geländekartierung wurden<br />

zudem Rastvögel und Nahrungsgäste erfasst, die das Gebiet während des Zuges bzw. aus angrenzenden<br />

Regionen zur Nahrungsaufnahme nutzen.<br />

• Ältere Bestandsdaten, die beispielsweise im Rahmen der Windkraftuntersuchung (KÖHLER &<br />

STORZ 1999) und der Kiebitzerfassung (JÖDICKE & WINKLER 2001) sowie von Naturschutzverbänden<br />

erhoben wurden, sind in die vorliegende Betrachtung mit eingeflossen.<br />

• Der „Fachbeitrag Natur und Landschaft Ortsumgehung Thieshope“ wurde ausgewertet und<br />

daraus folgend zusätzliche CEF-Maßnahmen für den Neuntöter abgeleitet.<br />

6.2 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring)<br />

Das Monitoring dient dazu, die erheblichen Umweltauswirkungen zu überwachen, die aufgrund der<br />

Durchführung des Bebauungsplanes eintreten.<br />

Gibt es Anhaltspunkte, dass sich die bei der Umweltprüfung zugrunde gelegten Rahmenbedingungen<br />

verändert haben, werden auf Grundlage der geltenden Prüfmethoden die tatsächliche Beeinträchtigung<br />

mit der prognostizierten abgeglichen und ggf. notwendige Maßnahmen ergriffen, die zu<br />

einer für das betroffene Schutzgut zumutbaren Belastung führen.<br />

Die Zuständigkeit für das Monitoring liegt dabei zum einen beim Träger des Bauleitplanverfahrens<br />

– hier der Gemeinde Toppenstedt – zum anderen sind die an der Bauleitplanung beteiligten Behörden<br />

nach § 4 c Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB verpflichtet, die Gemeinden<br />

über erhebliche, insbesondere unvorhergesehene nachteilige Umweltauswirkungen zu informieren.<br />

Insofern werden in diesem Rahmen die gesetzlich gebundenen Zuständigkeiten bzw. vorhandenen<br />

Überwachungsstrukturen abgebildet und zugeordnet.<br />

- Die Verkehrsentwicklung und der Immissionsschutz (Verkehrslärm und Gewerbelärm) liegt die<br />

Überwachung bei den hierfür zuständigen Behörden und Stellen.<br />

- Die Gemeinde ist verantwortlich für die Umsetzung der grünordnerischen Maßnahmen auf den<br />

öffentlichen Gemeindeflächen und den Privatflächen.<br />

- Die Gemeinde ist verantwortlich für die fachgerechte Durchführung der CEF- und der Ausgleichsmaßnahmen,<br />

die durch städtebaulichen Vertrag gesichert werden. Die Erfolgskontrolle<br />

wird durch die Gemeinde in Abstimmung mit den zuständigen Stellen erfolgen.<br />

08.12.2009 38


Gemeinde Toppenstedt<br />

<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

Umweltauswirkungen Maßnahmen<br />

Verkehrsentwicklung;<br />

erhebliche Erhöhung<br />

der Verkehrsmengen<br />

Verkehrslärm<br />

Gewerbelärm<br />

Schattenwurf<br />

Kompensationsmaßnahmen<br />

Regenrückhaltung<br />

Verkehrszählungen<br />

Zeitpunkt<br />

nach Umsetzung / Herstellung sowie<br />

bis 3 Jahre nach Herstellung;<br />

danach alle 5-10 Jahre und bei baulichen<br />

Veränderungen<br />

Begehungen, Verkehrszählungen bei Vorliegen von Anliegerbeschwerden<br />

und Meldungen<br />

Genehmigungsverfahren bei<br />

Neubau, Umbau oder Betriebserweiterung<br />

fachgesetzliche Überprüfungen<br />

Genehmigungsverfahren bei<br />

Umbau, Neubau, Betriebserweiterung<br />

fachgesetzliche Überprüfungen<br />

Abnahmen vor Ort<br />

Entwicklungskontrolle, Begehung<br />

wasserrechtliches Genehmigungsverfahren,<br />

Abnahmen vor Ort<br />

Kontrollen und Unterhaltungsmaßnahmen<br />

nach gesetzlicher Vorgabe oder bei<br />

Vorliegen von Beschwerden<br />

nach Vorlage der Anträge und nach<br />

Abschluss der Herstellung<br />

nach Umsetzung sowie bis 3 Jahre<br />

nach Herstellung<br />

danach alle 5-10 Jahre<br />

nach Vorlage der Anträge und nach<br />

Abschluss der Herstellung<br />

7. Zusammenfassung<br />

Die Gemeinde Toppenstedt beabsichtigt, ein Gewerbegebiet und Sondergebietsflächen für Logistik<br />

nach §§ 8 und 11 BauNVO auszuweisen. Aufgrund der guten überregionalen und regionalen Verkehrsanbindung<br />

sowie der Lage in einem vorbelasteten und vergleichsweise weniger wertvollem<br />

Natur und Landschaftsraum, ist die Fläche gut für eine gewerbliche Entwicklung mit dem Schwerpunkt<br />

Logistik geeignet.<br />

Durch das geplante Gewerbegebiet werden erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft<br />

vorbereitet. Beansprucht werden in erster Linie ackerbaulich genutzte Flächen.<br />

Zum Schutz der in der näheren Umgebung vorhandenen Wohnnutzung, wird die gewerbliche Nutzung<br />

dahingehend eingeschränkt, dass besonders lärm- oder geruchtsintensive gewerbliche Nutzungen<br />

und Anlagen eingeschränkt werden (Lärmkontingente) bzw. unzulässig sind.<br />

Die durch die Planung prognostizierte Verkehrslärmentwicklung wird vorrangig von den möglichen<br />

neuen Gebäuden im Plangebiet entlang der freigehaltenen Trasse für die Ortsumgehung (L215)<br />

bestimmt, die den Lärm der Autobahn reflektieren können. Diese Schallreflexionen können weitestgehend<br />

vermieden werden, wenn die maßgeblichen Fassaden entweder hochabsorbierend<br />

verkleidet werden oder vergleichbare Maßnahmen, wie z. B. eine lärmoptimierte Stellung der Gebäude,<br />

durchgeführt werden.<br />

Durch die großflächige Versiegelung sind vor allem die Schutzgüter Boden und Wasser betroffen.<br />

Das Landschaftsbild wird nachhaltig überprägt. Darüber hinaus sind nachteilige Auswirkungen auf<br />

die Tier- und Pflanzenwelt zu erwarten. Da keine Biotoptypen hoher und nur wenige mittlerer Bedeutung<br />

überplant werden, ist der Eingriff im Hinblick auf die Pflanzenwelt weniger gravierend. Die<br />

Tierwelt mit z. T. gefährdeten Vogel- und Fledermausarten ist demgegenüber stärker betroffen.<br />

Durch geeignete Vermeidungsmaßnahmen ist der Eingriff deutlich reduzierbar. So wird zu dem<br />

wertvollen Bereich um die aufgelassene Bahnlinie eine grüne Pufferzone eingerichtet. Die im Plangebiet<br />

vorhandenen Gehölze (Hecken, Baumgruppen, Einzelbäume) bleiben erhalten und bilden<br />

die Grundstruktur für die grünordnerische Entwicklung. Die bestehenden Grünelemente werden<br />

08.12.2009 39


Gemeinde Toppenstedt<br />

<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

durch Neupflanzungen, Sukzessionsflächen und Wiesen ergänzt und soweit möglich miteinander<br />

verknüpft, so dass ein zusammenhängender Grünverbund entsteht.<br />

Da die Eingriffe innerhalb des Bebauungsplangebietes nicht vollständig kompensiert werden können,<br />

müssen auch geeignete Flächen im Umfeld für Kompensationszwecke herangezogen werden.<br />

In zwei Teilbereichen sollen Ackerflächen zu Extensivgrünland, Sukzessionsflächen und Gehölzen<br />

entwickelt werden. Dadurch verbessern sich insbesondere die Lebensraumpotenziale für die betroffenen<br />

Tierarten der Halboffenlandschaft. Die Nutzungsextensivierung kommt zugleich den<br />

Schutzgütern Boden und Wasser zugute.<br />

Nach Durchführung der Maßnahmen verbleiben keine im Sinne der Eingriffsregelung erheblichen<br />

Beeinträchtigungen zurück.<br />

Die externen Kompensationsmaßnahmen sind zur Vermeidung eines Verbotstatbestandes nach<br />

Artenschutzrecht (§ 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG) vor Umsetzung der Planung durchzuführen, da sie<br />

gleichzeitig die lebensraumsichernden Maßnahmen (CEF-Maßnahmen) für die Lokalpopulationen<br />

der im Plangebiet vorkommenden gefährdeten Vogelarten Rebhuhn und Neuntöter darstellen.<br />

Die Ergebnisse des eigenständigen Planfeststellungsverfahrens für die Umgehungsstraße von<br />

Thieshope sind ggf. im Bebauungsplan im Sinne einer Anpassungspflicht zu berücksichtigen.<br />

8. Quellenverzeichnis<br />

BauGB: Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.<br />

2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316)<br />

BUNDESUMWELTAMT (03/05): Hintergrundpapier zum Thema Staub/Feinstaub (PM)<br />

BUNDESUMWELTAMT (2008): Auswertung PM10-Feinstaubbelastung in Deutschland im Jahr 2007<br />

HELMS MUSEUM (2008): Gewerbegebiet Tangendorf - Ergebnisbericht zur archäologischen Voruntersuchung<br />

im Januar 2008egionales Raumordnungsprogramm<br />

LANDKREIS HARBURG (2000): Regionales Raumordnungsprogramm<br />

MASUCH UND OLBRISCH (16.04.08): Lärmtechnische Untersuchung Gewerbegebiet Tangendorf -<br />

Verkehrslärm<br />

MASUCH UND OLBRISCH (04.09.09): Lärmtechnische Untersuchung Gewerbegebiet Tangendorf -<br />

Gewerbelärm<br />

SAMTGEMEINDE SALZHAUSEN: 21. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

STAATLICHES GEWERBEAUFSICHTSAMT HILDESHEIM (2008): Lufthygienisches Überwachungssystem<br />

Niedersachsen - LÜN; Jahresbericht 2007<br />

WINDTEST GMBH: Schattenwurfberechnung für die Umgebung des Windenergieparks bei Tangendorf<br />

WINKLER (2009, 1): Grünordnerischer Fachbeitrag mit Eingriffsregelung zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet<br />

Tangendorf“, Stand 09.09.2009<br />

WINKLER (2009, 2): Fachbeitrag Natur und Landschaft Ortsumgehung Thieshope, Stand:<br />

16.11.2009; im Auftrag des Landkreises Harburg<br />

08.12.2009 40

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