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Begründung

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Gemeinde Toppenstedt<br />

<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

Die maßgeblichen fachgesetzlichen und fachplanerischen Ziele werden jeweils schutzgutbezogen<br />

im Kontext mit der Darstellung der Umweltauswirkungen dargelegt.<br />

2. Beschreibung und Bewertung der Umweltbelange mit Darstellung der<br />

Auswirkungen der Planung<br />

Im Folgenden werden die Umweltbelange beschrieben und bewertet sowie die Auswirkungen der<br />

Planung auf den jeweiligen Umweltbelang erläutert. Als Umweltbelange sind in § 1 Abs. 6 Nr. 7<br />

BauGB u. a. aufgelistet:<br />

a) Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die<br />

Landschaft und die biologische Vielfalt,<br />

b) Erhaltungsziele und Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen<br />

Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes,<br />

c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung<br />

insgesamt,<br />

d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter und<br />

e) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität.<br />

Die Erfassung und Bewertung der Umweltbelange berücksichtigt die dazu vorliegenden Erkenntnisse<br />

und die dazu eingeholten Gutachten und gutachterlichen Stellungnahmen.<br />

Die vorliegende Planung ist auch in ihren Wechselwirkungen bzw. möglichen kumulierenden Wirkungen<br />

mit bereits umgesetzten Planungen in der Umgebung zu betrachten. Folgende Planungen<br />

sind in Untersuchung der Auswirkungen für den Bebauungsplan Gewerbegebiet Tangendorf eingeflossen:<br />

- Bebauungsplan Ohlendorf 222 – Gemüsebaubetrieb Behr AG (Gemeinde Seevetal)<br />

- Bodenabbau Holtorfsloh und Bodenabbau Toppenstedt<br />

- Windpark Wulfsen (Gemeinde Wulfsen) und Windpark Toppenstedt (Gemeinde Toppenstedt).<br />

Diese Planungen bedingen einzeln, aber auch in ihrer gemeinsamen Wirkung, Beeinträchtigungen<br />

insbesondere im Hinblick auf die Umweltbelange Mensch (Lärm), Tiere und Pflanzen (Lebensraumverluste,<br />

-veränderungen), Boden (Abbau, Versiegelung) und Landschaft (Beeinträchtigung /<br />

Neugestaltung des Landschaftsbildes, verminderte Erholungseignung).<br />

Für die vorliegende Planung bedeuten diese Beeinträchtigungen zum einen eine Vorbelastung der<br />

jeweiligen Umweltbelange, zum anderen fließen diese in eine Gesamtbetrachtung ein, die bestehende<br />

und planbedingte Wirkungen gemeinsam berücksichtigt.<br />

Weiterhin berücksichtigt werden die laufenden Planungen zur Lärmsanierung der Bundesautobahn<br />

im Rahmen des Monitorings zum Ausbau der A 7 sowie zu den Ortsumgehungen L 215 Thieshope<br />

und K 37 Pattensen, die einerseits eine Verminderung der Lärmbelastung der betroffenen Ortslagen<br />

(positive Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch) zum Ziel haben, andererseits aber auch<br />

Beeinträchtigungen insbesondere für die Umweltbelange Boden (Versiegelung) sowie Tiere und<br />

Pflanzen (Lebensraumverluste, -veränderungen) zur Folge haben.<br />

In der nachfolgende Tabelle wird die Bestandssituation der einzelnen Umweltbelange ihrer Entwicklung<br />

aufgrund der Auswirkungen der Planung des vorliegendenden Bebauungsplans gegenübergestellt.<br />

Dazu wird in der linken Spalte der aktuelle Zustand des jeweiligen Umweltbelangs<br />

beschrieben, der anhand der genannten Grundlagen ermittelt wurde. Daran anschließend erfolgt<br />

die Bewertung, wobei vorhandene Vorbelastungen berücksichtigt werden. Der Bewertung liegt eine<br />

Einstufung der Empfindlichkeit zugrunde, die ggf. mit der Zuordnung eines besonderen Schutzbedarfs<br />

abschließt. In der rechten Tabellenspalte werden dann die Auswirkungen des Bebauungsplans<br />

auf den jeweiligen Umweltbelang erläutert und auf ihre Erheblichkeit bewertet.<br />

08.12.2009 19

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