Begründung
Begründung
Begründung
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Gemeinde Toppenstedt<br />
<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />
Beschreibung und Bewertung<br />
Kiebitzerfassung 2001) einbezogen und mit der Kartierung, die 2009 im Zuge<br />
der Planung für die Ortsumgehung Thieshope erfolgte, auch eine aktuelle<br />
Bestandserfassung (WINKLER LANDSCHAFTSARCHITEKTEN im Auftrag des<br />
Landkreises Harburg, 2009).<br />
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes zuzüglich des Anschlussbereiches<br />
zur BAB konnten 27 Brutvogelarten mit insgesamt 69 Revierpaaren<br />
festgestellt werden (2002). Mit Rebhuhn, Feldlerche, Neuntöter und Nachtigall<br />
wurden drei gemäß Roter Liste Niedersachsen gefährdete Arten und mit<br />
der Schafstelze eine Art der Vorwarnliste festgestellt (WINKLER LAND-<br />
SCHAFTSARCHITEKTEN, 2009). Im an das Plangebiet angrenzenden Bereich<br />
wurde außerdem ein Revierpaar des Mäusebussards kartiert. Diese Art zählt<br />
zu den gem. § 10 BNatSchG streng geschützten Vogelarten.<br />
Zu diesen Brutvogelarten wurden sechs weitere Arten festgestellt, die das<br />
Gebiet als Rast- und / oder Nahrungshabitat nutzen. Hinzuweisen ist in diesem<br />
Zusammenhang auf den 1999 kartierten Kiebitz, der ebenfalls zu den<br />
streng geschützten Arten zählt. 2001 konnte jedoch kein Nachweis für das<br />
Vorkommen von Kiebitzen erbracht werden. Das Gebiet stellt aufgrund der<br />
vorherrschenden sandigen, ackerbaulich genutzten Flächen kein traditionelles,<br />
d. h. besonders wertvolles Rastgebiet für den Kiebitz dar. Es wird aber<br />
offensichtlich – wenn auch unregelmäßig – von rastenden Kiebitzen genutzt<br />
und weist somit eine Bedeutung als Rasthabitat auf.<br />
Auswirkungen durch den Bebauungsplan / Prognose<br />
Im Hinblick auf das Vorkommen von gefährdeten Vogelarten sowie Arten mit<br />
spezielleren Lebensraumansprüchen können für das Gebiet zwei Bereiche<br />
hervorgehoben werden. Es handelt sich zum einen um die weitgehend offene<br />
Feldflur zwischen Tangendorf / Thieshope im Norden und dem Wirtschaftsweg<br />
an der aufgelassenen Bahnstrecke im Süden. Der Bereich ist<br />
durch das Vorkommen typischer, zum Teil gefährdeter Bodenbrüter wie<br />
Rebhuhn, Feldlerche und Schafstelze gekennzeichnet, die zum Teil eine<br />
hohe Revierdichte aufweisen (Feldlerche: 5 Revierpaare). Im östlichen Teil<br />
dieser Feldflur finden sich im Zusammenhang mit einer Ruderalflur und unterschiedlich<br />
strukturierten Feldhecken darüber hinaus Vorkommen der gefährdeten<br />
Arten Neuntöter und Nachtigall sowie als weitere Gehölzbrüter<br />
Dorngrasmücke, Goldammer, Feldsperling und Hänfling. Der gesamte östliche<br />
Teilbereich besitzt somit eine hohe Bedeutung für Brutvögel. Der westliche<br />
Teil der Feldflur, der den Bereich bis etwa 250 m parallel zur Autobahn<br />
umfasst, weist hingegen nur ein eingeschränktes Artenspektrum und entbauungsplangebiet<br />
anschließenden Lebensraumkomplexe ist zu erwarten, dass ein<br />
Ausweichen betroffener Arten, zumindest für Feldlerche, Schafstelze und Kiebitz,<br />
möglich ist. Das Rebhuhn ist in größerem Maße an eine Strukturvielfalt gebunden,<br />
die im näheren Umfeld des Plangebietes nur bedingt gegeben ist. Für den Kiebitz<br />
können vertikale Strukuren wie Windkraftanlagen und Hochspannungsleitungen bei<br />
der Wahl des Rastplatzes beeinträchtigend wirken.<br />
Die wertgebenden Tierarten der Gehölzstrukturen entlang des Wirtschaftsweges /<br />
des Bahndammes (faunistischer Funktionsraum 2) werden durch das geplante Vorhaben<br />
indirekt beeinträchtigt. Zwar bleiben die Gehölzbiotope als die wesentlichen,<br />
wertgebenden Brut- und Nahrungshabitate für zahlreiche Vogel- und Fledermausarten<br />
erhalten. Die geplante, unmittelbar angrenzende Bebauung mit Gebäuden und<br />
Straßen einschließlich der zu erwartenden Licht- und Lärmemissionen hat aber die<br />
Beeinträchtigung wichtiger Teillebensräume zur Folge. Insbesondere Vogelarten der<br />
Halboffenlandschaft sowie die festgestellten Fledermausarten sind auf ein Nebeneinander<br />
von Gehölz- und Offenlandbiotopen angewiesen. Eine unmittelbar an die<br />
Gehölzbiotope angrenzende Bebauung würde demzufolge einen deutlichen Qualitätsverlust<br />
der bedeutsamen Gehölzbiotope bedeuten. Gleiches gilt für Gehölzstrukturen<br />
im Norden des Bebauungsplangebietes.<br />
Die Inanspruchnahme von Tierlebensräumen von z. T. gefährdeten Tieren (besonderer<br />
Schutzbedarf) und Pflanzen stellt eine erhebliche Beeinträchtigung dar, die zu<br />
kompensieren ist.<br />
Im Hinblick auf die Artenschutzbestimmungen der §§ 19 und 42 BNatSchG ist zunächst<br />
zu prüfen, ob Biotope durch das geplante Bauvorhaben zerstört werden, die<br />
für die festgestellten streng geschützten Arten nicht ersetzbar sind (§ 19 BNatSchG,<br />
Eingriffsregelung). Dies ist nicht der Fall, da zum einen das Bruthabitat der streng<br />
geschützten Vogelart Mäusebussard im Gehölz innerhalb der Autobahnauffahrt<br />
nordwestlich des Gebietes nicht vom Bauvorhaben beansprucht wird. Zum anderen<br />
bleiben die Gehölzstrukturen, die sich als relevante Nahrungshabitate der streng<br />
geschützten Fledermausarten Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler und<br />
Zwergfledermaus herausgestellt haben, weitestgehend erhalten und auch ein Ausweichen<br />
auf benachbarte Bereiche mit gleichwertigen Habitatstrukturen ist für diese<br />
Arten möglich. Gleiches gilt für den streng geschützten Kiebitz, der während der<br />
Rast auf benachbarte Flächen im weiteren Raum ausweichen kann.<br />
Auch hinsichtlich der Zugriffsverbote des § 42 (1) BNatSchG (Besonderer Artenschutz)<br />
kann die Verwirklichung von Verbotstatbeständen ausgeschlossen werden.<br />
Zwar sind durch das geplante Vorhaben Beeinträchtigungen insbesondere durch<br />
08.12.2009 25