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Begründung

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Gemeinde Toppenstedt<br />

<strong>Begründung</strong> Bebauungsplan „Gewerbegebiet Tangendorf“<br />

Beschreibung und Bewertung<br />

Kiebitzerfassung 2001) einbezogen und mit der Kartierung, die 2009 im Zuge<br />

der Planung für die Ortsumgehung Thieshope erfolgte, auch eine aktuelle<br />

Bestandserfassung (WINKLER LANDSCHAFTSARCHITEKTEN im Auftrag des<br />

Landkreises Harburg, 2009).<br />

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes zuzüglich des Anschlussbereiches<br />

zur BAB konnten 27 Brutvogelarten mit insgesamt 69 Revierpaaren<br />

festgestellt werden (2002). Mit Rebhuhn, Feldlerche, Neuntöter und Nachtigall<br />

wurden drei gemäß Roter Liste Niedersachsen gefährdete Arten und mit<br />

der Schafstelze eine Art der Vorwarnliste festgestellt (WINKLER LAND-<br />

SCHAFTSARCHITEKTEN, 2009). Im an das Plangebiet angrenzenden Bereich<br />

wurde außerdem ein Revierpaar des Mäusebussards kartiert. Diese Art zählt<br />

zu den gem. § 10 BNatSchG streng geschützten Vogelarten.<br />

Zu diesen Brutvogelarten wurden sechs weitere Arten festgestellt, die das<br />

Gebiet als Rast- und / oder Nahrungshabitat nutzen. Hinzuweisen ist in diesem<br />

Zusammenhang auf den 1999 kartierten Kiebitz, der ebenfalls zu den<br />

streng geschützten Arten zählt. 2001 konnte jedoch kein Nachweis für das<br />

Vorkommen von Kiebitzen erbracht werden. Das Gebiet stellt aufgrund der<br />

vorherrschenden sandigen, ackerbaulich genutzten Flächen kein traditionelles,<br />

d. h. besonders wertvolles Rastgebiet für den Kiebitz dar. Es wird aber<br />

offensichtlich – wenn auch unregelmäßig – von rastenden Kiebitzen genutzt<br />

und weist somit eine Bedeutung als Rasthabitat auf.<br />

Auswirkungen durch den Bebauungsplan / Prognose<br />

Im Hinblick auf das Vorkommen von gefährdeten Vogelarten sowie Arten mit<br />

spezielleren Lebensraumansprüchen können für das Gebiet zwei Bereiche<br />

hervorgehoben werden. Es handelt sich zum einen um die weitgehend offene<br />

Feldflur zwischen Tangendorf / Thieshope im Norden und dem Wirtschaftsweg<br />

an der aufgelassenen Bahnstrecke im Süden. Der Bereich ist<br />

durch das Vorkommen typischer, zum Teil gefährdeter Bodenbrüter wie<br />

Rebhuhn, Feldlerche und Schafstelze gekennzeichnet, die zum Teil eine<br />

hohe Revierdichte aufweisen (Feldlerche: 5 Revierpaare). Im östlichen Teil<br />

dieser Feldflur finden sich im Zusammenhang mit einer Ruderalflur und unterschiedlich<br />

strukturierten Feldhecken darüber hinaus Vorkommen der gefährdeten<br />

Arten Neuntöter und Nachtigall sowie als weitere Gehölzbrüter<br />

Dorngrasmücke, Goldammer, Feldsperling und Hänfling. Der gesamte östliche<br />

Teilbereich besitzt somit eine hohe Bedeutung für Brutvögel. Der westliche<br />

Teil der Feldflur, der den Bereich bis etwa 250 m parallel zur Autobahn<br />

umfasst, weist hingegen nur ein eingeschränktes Artenspektrum und entbauungsplangebiet<br />

anschließenden Lebensraumkomplexe ist zu erwarten, dass ein<br />

Ausweichen betroffener Arten, zumindest für Feldlerche, Schafstelze und Kiebitz,<br />

möglich ist. Das Rebhuhn ist in größerem Maße an eine Strukturvielfalt gebunden,<br />

die im näheren Umfeld des Plangebietes nur bedingt gegeben ist. Für den Kiebitz<br />

können vertikale Strukuren wie Windkraftanlagen und Hochspannungsleitungen bei<br />

der Wahl des Rastplatzes beeinträchtigend wirken.<br />

Die wertgebenden Tierarten der Gehölzstrukturen entlang des Wirtschaftsweges /<br />

des Bahndammes (faunistischer Funktionsraum 2) werden durch das geplante Vorhaben<br />

indirekt beeinträchtigt. Zwar bleiben die Gehölzbiotope als die wesentlichen,<br />

wertgebenden Brut- und Nahrungshabitate für zahlreiche Vogel- und Fledermausarten<br />

erhalten. Die geplante, unmittelbar angrenzende Bebauung mit Gebäuden und<br />

Straßen einschließlich der zu erwartenden Licht- und Lärmemissionen hat aber die<br />

Beeinträchtigung wichtiger Teillebensräume zur Folge. Insbesondere Vogelarten der<br />

Halboffenlandschaft sowie die festgestellten Fledermausarten sind auf ein Nebeneinander<br />

von Gehölz- und Offenlandbiotopen angewiesen. Eine unmittelbar an die<br />

Gehölzbiotope angrenzende Bebauung würde demzufolge einen deutlichen Qualitätsverlust<br />

der bedeutsamen Gehölzbiotope bedeuten. Gleiches gilt für Gehölzstrukturen<br />

im Norden des Bebauungsplangebietes.<br />

Die Inanspruchnahme von Tierlebensräumen von z. T. gefährdeten Tieren (besonderer<br />

Schutzbedarf) und Pflanzen stellt eine erhebliche Beeinträchtigung dar, die zu<br />

kompensieren ist.<br />

Im Hinblick auf die Artenschutzbestimmungen der §§ 19 und 42 BNatSchG ist zunächst<br />

zu prüfen, ob Biotope durch das geplante Bauvorhaben zerstört werden, die<br />

für die festgestellten streng geschützten Arten nicht ersetzbar sind (§ 19 BNatSchG,<br />

Eingriffsregelung). Dies ist nicht der Fall, da zum einen das Bruthabitat der streng<br />

geschützten Vogelart Mäusebussard im Gehölz innerhalb der Autobahnauffahrt<br />

nordwestlich des Gebietes nicht vom Bauvorhaben beansprucht wird. Zum anderen<br />

bleiben die Gehölzstrukturen, die sich als relevante Nahrungshabitate der streng<br />

geschützten Fledermausarten Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler und<br />

Zwergfledermaus herausgestellt haben, weitestgehend erhalten und auch ein Ausweichen<br />

auf benachbarte Bereiche mit gleichwertigen Habitatstrukturen ist für diese<br />

Arten möglich. Gleiches gilt für den streng geschützten Kiebitz, der während der<br />

Rast auf benachbarte Flächen im weiteren Raum ausweichen kann.<br />

Auch hinsichtlich der Zugriffsverbote des § 42 (1) BNatSchG (Besonderer Artenschutz)<br />

kann die Verwirklichung von Verbotstatbeständen ausgeschlossen werden.<br />

Zwar sind durch das geplante Vorhaben Beeinträchtigungen insbesondere durch<br />

08.12.2009 25

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