20 Jahre „Adj´isten magyarok“ - UMIZ
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Betrachtet man aber die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur medialen Versorgung der<br />
Volksgruppen genauer, so sind lediglich in der europäischen Charta der Regional- oder<br />
Minderheitensprachen, welche Österreich mitunterzeichnet hat, und im ORF-Gesetz<br />
detaillierte mediale Versorgungspflichten in den Volksgruppensprachen festgelegt.<br />
So ist das Ziel des Chartaabkommens den Schutz derer geschichtlich gewachsenen Regionaloder<br />
Minderheitensprachen zu bewahren „von denen einige allmählich zu verschwinden<br />
drohen, zur Erhaltung und Entwicklung der Traditionen und des kulturellen Reichtums<br />
Europas“. 104 Anlässlich der Legitimierung des Gesetzes hat Österreich „Burgenlandkroatisch<br />
im burgenland-kroatischen Sprachgebiet im Burgenland, Slowenisch im slowenischen<br />
Sprachgebiet in Kärnten und Ungarisch im ungarischen Sprachgebiet im Burgenland als<br />
Sprachen bezeichnet, auf die Teil III des Abkommens anwendbar sein soll“. 105<br />
Im Teil III der europäischen Charta wird die mediale Versorgungspflicht der Vertragsparteien<br />
in Artikel 11 Abs. 1 angesprochen, diese lautet wie folgt:<br />
„Die Vertragsparteien verpflichten sich, für die Sprecher von Regional- oder<br />
Minderheitensprachen in den Gebieten, in denen diese Sprachen gebraucht werden,<br />
unter Berücksichtigung der Situation jeder Sprache und in dem Ausmaß, in dem die<br />
staatlichen Stellen in diesem Bereich unmittelbar oder mittelbar Zuständigkeit,<br />
Befugnisse oder Einfluß haben, unter Achtung des Grundsatzes der Unabhängigkeit<br />
und Autonomie der Medien (…) Maßnahmen zu treffen: soweit Hörfunk und<br />
Fernsehen eine öffentliche Aufgabe erfüllen“. 106<br />
Es wird nachdrücklich nach Abs. 1 a.) iii erklärt: „angemessene Vorkehrungen dafür zu<br />
treffen, daß Rundfunkveranstalter Sendungen in den Regional- oder Minderheitensprachen<br />
anbieten“. 107<br />
In der Charta wird sowohl auf die Förderung der elektronischen Medien sowie der<br />
Printmedien eingegangen, denn laut Vertrag sollen die unterzeichnenden Länder ihre<br />
104 Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (1992), online im WWW unter:<br />
http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/148.htm [11.10.<strong>20</strong>09].<br />
105 http://www.bka.gv.at/site/3517/default.aspx [11.10.<strong>20</strong>09].<br />
106 Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (1992), online im WWW unter:<br />
http://conventions.coe.int/Treaty/ger/Treaties/Html/148.htm [11.10.<strong>20</strong>09].<br />
107 Artikel 11 Abs. 1 a.) iii der Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen (1992), online im<br />
WWW unter: ebenda.<br />
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