20 Jahre „Adj´isten magyarok“ - UMIZ
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Ob das ORF-Gesetz die mediale Versorgung der sechs autochthonen Volksgruppen in<br />
Österreich befriedigend abdeckt, ist äußerst umstritten. Unzufriedenheit von Seiten des<br />
Burgenländisch-Ungarischen Kulturvereins ist vorhanden, da es an qualitativen und<br />
ausreichend bestückten Sendungen für die Volksgruppe mangelt und man daher eine<br />
Ausweitung oder Verbesserung dieser wünscht. 112<br />
Besonders die Versorgungspflicht der Wienerungarn war im Vergleich zu den<br />
Burgenlandungarn äußerst dürftig, denn es wurde beim Bundeskommunikationssenat<br />
Beschwerde gegen den ORF bezüglich der Verletzung des ORF-Gesetzes eingelegt.<br />
„(…) es wird gemäß § 37 Abs. 4 ORF-G festgestellt, dass der ORF gegen § 5 Abs. 1<br />
ORF-G iVm § 3 Abs. 1 ORF-G dadurch verstoßen hat, dass er es im Zeitraum 1.<br />
Jänner <strong>20</strong>06 bis 30. Juni <strong>20</strong>07 unterlassen hat, im Rahmen der gemäß § 3 ORF-G<br />
verbreiteten Programme angemessene Anteile in den Volksgruppensprachen der<br />
Slowenen, der Slowaken, der Tschechen und der Ungarn zu erstellen“. 113<br />
Das Angebot und die Zugänglichkeit zu Radio- und Fernsehprogrammen für die<br />
burgenländischen Ungarn sind laut Beschluss im Sinne des § 5 Abs. 1 des ORF-Gesetzes<br />
angemessen. Dennoch ist die Gruppe der Wienerungarn, was die Empfangsqualität ihrer<br />
Radiosendungen auf Mittelwelle betrifft, äußerst benachteiligt. Auch ein Fernsehprogramm<br />
für die Wienerungarn ist nicht vorhanden. 114 Prompt reagierte der ORF im <strong>Jahre</strong> <strong>20</strong>09 auf den<br />
Bescheid des Bundeskommunikationssenates und weitete sein Programm mit März <strong>20</strong>09 auf<br />
die erwähnt vernachlässigten Volksgruppen aus. Dadurch schuf man eine bessere<br />
Empfangsqualität der ungarischsprachigen Radiosendungen und strahlte die TV-Sendung<br />
Adj´Isten magyarok auch im Raum Wien aus. 115<br />
112 Vgl. Baumgartner (1995), S. 108.; vgl. Emailkontakt mit Iris Zsótér am 10.09.<strong>20</strong>09.<br />
113 Bundeskommunikationssenat: Bescheid (<strong>20</strong>08), online im WWW unter:<br />
http://<strong>20</strong>9.85.129.132/search?q=cache%3AsfJCUHRwUjYJ%3Awww.bundeskanzleramt.at%2FDocView.axd%<br />
3FCobId%3D30954+volksgruppensendungen+bundeskommunikationssenat&hl=de&gl=at Seite 1.<br />
[11.10.<strong>20</strong>09].<br />
114 Vgl. Bundeskommunikationssenat: Bescheid (<strong>20</strong>08), online im WWW unter:<br />
http://<strong>20</strong>9.85.129.132/search?q=cache%3AsfJCUHRwUjYJ%3Awww.bundeskanzleramt.at%2FDocView.axd%<br />
3FCobId%3D30954+volksgruppensendungen+bundeskommunikationssenat&hl=de&gl=at Seite 23.<br />
[11.10.<strong>20</strong>09].<br />
115 Vgl. http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_<strong>20</strong>090103_OTS0006 [09.09.<strong>20</strong>09].<br />
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