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Anwaltsblatt 2002/04 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag

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Resonanz<br />

von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Beklagte können sein<br />

sowohl das Justizministerium, wenn es sich um Zivil- oder Strafprozesse<br />

handelt, aber auch das Finanzministerium, wenn es sich um<br />

in deren Kompetenzbereich fallende Prozesse handelt. Das Berufungsgericht<br />

hat dann innerhalb von vier Monaten ab Antragstellung<br />

in nichtöffentlicher Sitzung über diesen Antrag zu entscheiden;<br />

dieses „Schnellverfahren“ hindert jedoch nicht, dass die Parteien<br />

die nötigen Urkunden vorlegen können bzw selbst einvernommen<br />

werden. In die Sache selbst wird nicht eingegriffen, sondern<br />

entscheidet der Richter aufgrund der Komplexität des Falles,<br />

der Vorgangsweise der Parteien und des Richters im Prozess.<br />

Gegen diese Entscheidung kann ein Rechtsmittel an den Obersten<br />

Gerichtshof (Corte di Cassazione) eingebracht werden, das aber<br />

keine aufschiebende Wirkung hat. Erst nach Ausschöpfung dieses<br />

Rechtsweges kann, im Fall der Abweisung des Schadenersatzanspruches,<br />

der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in<br />

Strassburg angerufen werden.<br />

Gem Art 4 dieses Gesetzes kann dieser Antrag nicht nur nach Prozessbeendigung<br />

gestellt werden – bei sonstiger Präklusion<br />

innerhalb von 6 Monaten nach Rechtskraft des Urteiles – sondern<br />

auch während des Prozesses.<br />

In der Übergangsphase können alle die, die schon einen Antrag<br />

an den Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg gestellt haben,<br />

über den noch nicht entschieden worden ist, sich entschließen<br />

einen Antrag auf Schadenersatz vor dem italienischen Gericht zu<br />

stellen.<br />

Dieses Gesetz, das dieses Jahr in Kraft getreten ist, soll auch einen<br />

massiven Druck auf die Gerichtsbarkeit ausüben, um die Prozesse<br />

zu beschleunigen. Ob diese Zielstellung tatsächlich erreicht wird,<br />

wird die Zukunft weisen.<br />

Dr. Ulrike Christine Walter<br />

ist Rechtsanwältin in Wien und niedergelassene europäische<br />

Rechtsanwältin in Gorizia/Friaul/Italien.<br />

230 AnwBl <strong>2002</strong>/4

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