Anwaltsblatt 2002/04 - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
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Resonanz<br />
von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Beklagte können sein<br />
sowohl das Justizministerium, wenn es sich um Zivil- oder Strafprozesse<br />
handelt, aber auch das Finanzministerium, wenn es sich um<br />
in deren Kompetenzbereich fallende Prozesse handelt. Das Berufungsgericht<br />
hat dann innerhalb von vier Monaten ab Antragstellung<br />
in nichtöffentlicher Sitzung über diesen Antrag zu entscheiden;<br />
dieses „Schnellverfahren“ hindert jedoch nicht, dass die Parteien<br />
die nötigen Urkunden vorlegen können bzw selbst einvernommen<br />
werden. In die Sache selbst wird nicht eingegriffen, sondern<br />
entscheidet der Richter aufgrund der Komplexität des Falles,<br />
der Vorgangsweise der Parteien und des Richters im Prozess.<br />
Gegen diese Entscheidung kann ein Rechtsmittel an den Obersten<br />
Gerichtshof (Corte di Cassazione) eingebracht werden, das aber<br />
keine aufschiebende Wirkung hat. Erst nach Ausschöpfung dieses<br />
Rechtsweges kann, im Fall der Abweisung des Schadenersatzanspruches,<br />
der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in<br />
Strassburg angerufen werden.<br />
Gem Art 4 dieses Gesetzes kann dieser Antrag nicht nur nach Prozessbeendigung<br />
gestellt werden – bei sonstiger Präklusion<br />
innerhalb von 6 Monaten nach Rechtskraft des Urteiles – sondern<br />
auch während des Prozesses.<br />
In der Übergangsphase können alle die, die schon einen Antrag<br />
an den Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg gestellt haben,<br />
über den noch nicht entschieden worden ist, sich entschließen<br />
einen Antrag auf Schadenersatz vor dem italienischen Gericht zu<br />
stellen.<br />
Dieses Gesetz, das dieses Jahr in Kraft getreten ist, soll auch einen<br />
massiven Druck auf die Gerichtsbarkeit ausüben, um die Prozesse<br />
zu beschleunigen. Ob diese Zielstellung tatsächlich erreicht wird,<br />
wird die Zukunft weisen.<br />
Dr. Ulrike Christine Walter<br />
ist Rechtsanwältin in Wien und niedergelassene europäische<br />
Rechtsanwältin in Gorizia/Friaul/Italien.<br />
230 AnwBl <strong>2002</strong>/4