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4 Die Umsatzsteuer beim Ein- und Verkauf

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<strong>Die</strong> Summe der Zahllasten aller Produktionsstufen (190,00 €) stimmt mit dem<br />

Betrag überein, den der Endverbraucher an <strong>Umsatzsteuer</strong> bezahlt.<br />

Merke<br />

l Auf jeder Produktionsstufe entsteht ein Mehrwert als Unterschied zwischen<br />

Nettoeinkaufs- <strong>und</strong> Nettoverkaufspreis.<br />

l <strong>Die</strong>ser Mehrwert unterliegt der <strong>Umsatzsteuer</strong> (= Zahllast).<br />

l<br />

wird die <strong>Umsatzsteuer</strong> nur vom Endverbraucher getragen.<br />

l Für das Unternehmen ist die <strong>Umsatzsteuer</strong> ein durchlaufender Posten.<br />

l <strong>Die</strong> Zahllast ergibt sich aus der Saldierung der Vorsteuer mit der <strong>Umsatzsteuer</strong>.<br />

l Nettopreis (Warenwert) +<strong>Umsatzsteuer</strong> =Bruttopreis (Rechnungsbetrag).<br />

Voranmeldung <strong>und</strong> Jahressteuererklärung: Regelmäßig muss der Unternehmer<br />

eine <strong>Umsatzsteuer</strong>voranmeldung (VA) abgeben. In der Regel ist der VA-Zeitraum<br />

der Kalendermonat. Nur falls die <strong>Umsatzsteuer</strong> im Vorjahr 7.500,00 € nicht überschritt,<br />

gilt als VA-Zeitraum das Vierteljahr. Injedem Fall ist die VA innerhalb von<br />

10 Tagen nach Monatsende abzugeben <strong>und</strong> die angegebene Zahllast an das Finanzamt<br />

abzuführen. Überwiegt ausnahmsweise die Vorsteuer-Forderung die <strong>Umsatzsteuer</strong>-Schuld,<br />

so wird dieser Vorsteuerüberhang vom Finanzamt zurückerstattet.<br />

Wie der Name „Voranmeldung“ ausdrückt, liegt dem Finanzamt damit eine vorläufige<br />

Meldung vor. Entsprechend sind die monatlichen (vierteljährlichen) Überweisungen<br />

der Zahllast nur als Vorauszahlungen auf die tatsächliche Gesamtzahllast<br />

eines Jahres anzusehen. Daher muss der Unternehmer zur endgültigen<br />

Berechnung der Zahllast bis zum 31. Mai des Folgejahres eine <strong>Umsatzsteuer</strong>-<br />

Jahreserklärung abgeben.<br />

4.2 Steuersätze in Hotellerie <strong>und</strong> Gastronomie<br />

<strong>Die</strong> meisten Umsätze werden mit 19 %besteuert. Für einige Umsätze gelten Vergünstigungen<br />

(7 %), andere sind steuerbefreit.<br />

Dem allgemeinen Steuersatz von 19 % (Regelbesteuerung nach UStG) unterliegen<br />

die meisten Lieferungen (von Waren) <strong>und</strong> Leistungen (= <strong>Die</strong>nstleistungen) eines<br />

Unternehmers im oder ins Inland. Dazu zählt insbesondere:<br />

l der Kauf <strong>und</strong> <strong>Verkauf</strong> der meisten Sachgüter wie Pkw,Maschinen, Elektrogeräte,<br />

Möbel, Büromaterial, Textilien usw.,<br />

l Leistungen wie Reparaturen, Wartung, Werbung, Heizöl, Strom, Gas (nicht<br />

Wasser!),<br />

l früher: Beherbergungsumsatz (vor 2010; jetzt zu 7%)<br />

80 642780

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