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inhalt g gebühren/kosten - RA-Micro Software GmbH

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Berechnung gem. § 134 Abs. I Satz 1 B<strong>RA</strong>GO Übergangsvorschrift<br />

Aktivieren Sie diese Einstellung, wenn die Kostenrechnung ein Mandat betrifft, das vor dem 01.01.2002<br />

angenommen wurde.<br />

Mandate und Aufträge, die bis zum 31.12.2001 angenommen wurden, sind lt. § 134 B<strong>RA</strong>GO nach dem<br />

bis zu diesem Stichtag geltenden Gesetz abzurechnen. Wird für solche Mandate im Jahr 2002 eine<br />

Gebührenrechnung erstellt, ist die Einstellung Berechnung gem. § 134 Abs. 1 S. 1 B<strong>RA</strong>GO<br />

Übergangsvorschrift zu setzen. Alle Gebührenwerte werden in diesem Fall aus der bis zum 31.12.2001<br />

gültigen DM-Gebührentabelle entnommen und entsprechend dem €-Umrechnungskurs in €<br />

umgerechnet und auch nur in € in der Rechnung ausgegeben. Eine zusätzliche Angabe der ursprünglichen<br />

DM-Beträge ist nicht erforderlich. Wurde die Einstellung von Ihnen aktiviert, können Sie<br />

wählen, ob Sie auf dem Rechnungsblatt den Gegenstandswert in Euro oder DM angeben möchten.<br />

Berechnung für Instanz<br />

Wählen Sie die Instanz aus, bezüglich welcher die Rechnung erstellt werden soll. Die jeweilige<br />

Quotenerhöhung wird daraufhin bei der Gebührenerfassung automatisch berücksichtigt.<br />

Gebührenkürzung<br />

Bei Optionen können Sie wählen, ob die Tatbestände in der Rechnung gekürzt werden sollen.<br />

Falls Sie eine Gebührenrechnung ohne Kürzungen berechnen wollen, wählen Sie keine.<br />

Wenn der Gebührenrechnung eine zehnprozentige Kürzung gem. Einigungsvertrag vom 31. August<br />

1990 (BGBl. II 889, 936) i. V. m. § 1 Ermäßigungssatz-AnpassungsVO vom 15. April 1996 (BGBl. I<br />

604), mit Wirkung ab dem 01. Juli 1996, zugrunde liegen soll, wählen Sie um 10%.<br />

Für Gebührenrechnungen mit einer zwanzigprozentigen Kürzung gem. Einigungsvertrag mit Wirkung bis<br />

01. Juli 1996 wählen Sie um 20%.<br />

Gebührenerfassung<br />

Klicken Sie auf<br />

um die angefallenen Gebühren für die Rechtsanwalts<strong>gebühren</strong>rechnung zu<br />

erfassen. Wählen Sie zunächst die Gebühr aus, die Sie berechnen möchten. Dies können Sie, indem Sie<br />

die Gebühr direkt eintragen, z. B. 31 I 1 B<strong>RA</strong>GO. In der Tatbestandsauswahl wird automatisch der § 31<br />

I 1 B<strong>RA</strong>GO markiert. Sie können auch in der Tatbestandsauswahl den § 31 I 1 auswählen und dann<br />

bestätigen. Der Paragraf wird dann in die Rechnungsposition eingefügt. Mit Klick der rechten Maustaste<br />

auf den markierten Paragrafen und Wahl von Informationen zum Tatbestand, wird Ihnen der jeweilige<br />

Gesetzestext angezeigt.<br />

Sofern Sie eine Gebühr berechnen möchten, die nicht in der Gebührendatenbank enthalten ist, können<br />

Sie eine direkte Eingabe in der Rechnungsposition durchführen. Erfolgt bei Eingabe der<br />

Rechnungspositionen eine Texteingabe, fragt das Programm beim Bestätigen dieser Rechnungszeile, ob<br />

der eingegebene Text in der Zeile gespeichert werden soll. Nicht mehr benötigte Eingaben können aus<br />

der Liste gelöscht werden, indem der entsprechende Listeneintrag ausgewählt und auf gedrückt<br />

wird. In der Datenbank werden auch die Gebührentatbestände vorgeschlagen, die für die Berechnungen<br />

nach dem DAV-Abkommen notwendig sind.<br />

Bei Tatbestand sehen Sie den Text zur ausgewählten Gebühr, wie er in der Rechnungszeile ausgegeben<br />

wird. Sie können in dem Eingabefeld Änderungen vornehmen. Bei Quote können Sie die Gebührenquote<br />

festlegen. Sofern Sie eine Gebühr aus der Tatbestandsauswahl gewählt haben, wird automatisch eine<br />

Quote in das Eingabefeld eingefügt. Klicken Sie mit der Maus das Eingabefeld an, erhalten Sie eine<br />

Auswahl der für diesen Paragrafen vorgegebenen Quoten. Sie können die Quote auch selbst festlegen.<br />

Bei Gegenstandswert geben Sie den Gegenstandswert ein, vgl. § 7 Abs. 1 B<strong>RA</strong>GO. Falls zu der Akte<br />

bereits ein Gegenstandswert in der Aktenanlage gespeichert wurde, wird dieser automatisch<br />

eingelesen. Sie können aber auch einen frei bestimmten Betrag eingeben. Als Gebühr wird Ihnen die<br />

vom Programm anhand Ihrer Eingaben errechnete Gebührenhöhe angezeigt.<br />

Wenn die von Ihnen in der Tatbestandsauswahl ausgewählte Gebühr nach § 6 Abs. 1 B<strong>RA</strong>GO wegen<br />

mehrerer Auftraggeber erhöht werden kann, erscheint bei den Rechnungspositionen automatisch eine<br />

weitere Spalte Auftraggeber (Ag), in die Sie die Anzahl der Auftraggeber eingeben können. Die<br />

Gebührenquote braucht nicht vom Anwender erhöht zu werden, da diese vom Programm automatisch<br />

berechnet wird.<br />

Wenn Sie Gebühren berechnen möchten, die nicht auf Grundlage einer Quote berechnet werden, z. B.<br />

für die Verteidigung in Strafsachen, besteht keine Eingabemöglichkeit für Quote und Gegenstandswert.<br />

16 G Gebühren/Kosten<br />

Stand: 03/09

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