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inhalt g gebühren/kosten - RA-Micro Software GmbH

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werden soll. Wenn die vorgeschlagene Adressnummer des Gerichts nicht derjenigen des zuständigen<br />

Gerichts entspricht, erfassen Sie diese unter Adressnr. Gericht. Geben Sie danach die<br />

Geschäftsnummer ein. Falls Sie eine Berechnung für die zweite Instanz vornehmen, können Sie rechts<br />

neben den Rubrumsangaben die Parteistellung in der zweiten Instanz festlegen. Danach erfassen Sie<br />

Angaben zu Vorschüssen und sonstigen bereits erhaltenen Zahlungen etc. Sofern Sie eine erhaltene<br />

Zahlung auf Beratungshilfe eintragen, können Sie zusätzlich angeben, in welcher Höhe diese Zahlung<br />

auf die Prozess<strong>kosten</strong>hilfe-Gebühren angerechnet werden soll. Zur Auswahl stehen zunächst 0,00 €,<br />

23,00 € und 28,00 €. Andere Anrechnungsbeträge können manuell eingegeben werden. Sofern Sie die<br />

Anrechnung der Beratungshilfe einschließlich der insoweit entstandenen Umsatzsteuer erfolgen soll,<br />

wählen Sie die entsprechende Option neben dem Eingabefeld des Anrechnungsbetrages aus. Das<br />

Programm errechnet die auf den eingegebenen (Netto-)Betrag berechnete Umsatzsteuer automatisch.<br />

Mandate und Aufträge, die bis zum 31.12.2001 angenommen wurden, sind lt. § 134 B<strong>RA</strong>GO nach dem<br />

bis zu diesem Stichtag geltenden Gesetz abzurechnen. Wird für solche Mandate erst im Jahr 2002<br />

Prozess<strong>kosten</strong>hilfe beantragt, ist die Einstellung Berechnung gem. § 134 Abs. 1 S. 1 B<strong>RA</strong>GO<br />

Übergangsvorschrift zu setzen. Alle Gebührenwerte werden in diesem Fall aus der bis zum 31.12.2001<br />

gültigen DM-Gebührentabelle entnommen und entsprechend dem €-Umrechnungskurs in €<br />

umgerechnet und auch nur in € in der Rechnung ausgegeben. Eine zusätzliche Angabe der ursprünglichen<br />

DM-Beträge ist nicht erforderlich.<br />

Rechnungsblatt<br />

Im nächsten Schritt erfassen Sie die entstandenen Gebühren sowie sonstige mit abzurechnende Kosten.<br />

Sofern Auslagen zur Akte vorhanden sind, können Sie diese über<br />

mit einer gesonderten<br />

Eingabemaske wählen. Die Anrechnung der Gebühren nach § 13 Abs. III B<strong>RA</strong>GO erfolgt automatisch.<br />

Im Rechnungsblatt wird dies angezeigt, indem der Satz (§ 13 Abs. 3 ist beachtet!) farbig hinterlegt ist.<br />

Nach § 6 Abs. 1 B<strong>RA</strong>GO erhöhte Quoten werden automatisch berechnet und eingetragen.<br />

Buchen<br />

Der nachfolgende Schritt ermöglicht Ihnen, den Rechnungsbetrag zu buchen.<br />

Rechnung buchen<br />

Gehen Sie hierzu genauso vor, wie unter G24 Kostenrechnung RVG auf S. 10 beschrieben.<br />

Kanzleianschrift<br />

Aktivieren Sie (durch Setzen eines Häkchens per Mausklick) die Einstellung Kanzleianschrift drucken,<br />

wenn Sie möchten, dass Ihre Kanzleianschrift als Absender auf das PKH-Formular gedruckt wird. Geben<br />

Sie hierzu unter Adresse Kanzlei die Adressnummer Ihrer Kanzlei ein (in der Regel wird das die<br />

Nummer 1 sein) und bestätigen Sie diese mit . Die vollständige Kanzleianschrift, die auf das<br />

Formular gedruckt werden soll, wird Ihnen daraufhin angezeigt.<br />

Druckvorschau<br />

Zu den Einzelheiten des Arbeitsschritts Druckvorschau vgl. Sie die Erläuterungen unter<br />

G24 Kostenrechnung RVG auf S. 12.<br />

FAKTURIERUNG<br />

Über Fakturierung können Sie Rechnungen erstellen, die nicht unmittelbar in den Geltungsbereich von<br />

B<strong>RA</strong>GO, RVG oder KostO fallen. Sie können hier wählen, ob Sie eine kaufmännische Rechnung oder<br />

eine Vorschussrechnung erstellen möchten oder Brutto-Pauschalhonorare abrechnen wollen.<br />

Die Kaufmännische Rechnung ermöglicht Ihnen, Rechnungen wie ein Kaufmann zu erstellen, z. B.<br />

Rechnungen für Veräußerungen des Anlagevermögens. Mit der Vorschussrechnung erhalten Sie die<br />

Möglichkeit, eine Rechnung über pauschale Vorschussanforderungen jeder Art zu erstellen, die als<br />

Vorschuss ins Aktenkonto gebucht werden.<br />

22 G Gebühren/Kosten<br />

Stand: 03/09

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