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inhalt g gebühren/kosten - RA-Micro Software GmbH

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Notar<strong>kosten</strong>rechnungen im Kostenregister erfassen - lokal<br />

Bei Wahl dieser Einstellung werden bei Erstellung einer Notar<strong>kosten</strong>rechnung die berechneten<br />

Kosten direkt in das Kostenregister gebucht.<br />

Beachten Sie bitte, dass für die Nutzung dieser Einstellung das Notariat lizenziert sein muss.<br />

Meldung nach Buchung Aktenkonto/OP-Liste abschalten - lokal<br />

Mit dieser Einstellung lässt sich entscheiden, ob nach erfolgter Buchung eine Bestätigungsmeldung<br />

erscheinen soll oder nicht.<br />

Alternative Anrechnungsmethode Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG - zentral<br />

Wählen Sie diese Einstellung, wenn Sie eine alternative Anrechnung von Geschäfts<strong>gebühren</strong> nach<br />

Nr. 2300 ff. VV RVG auf Verfahrens<strong>gebühren</strong> wünschen.<br />

Alternative Abrechnungsmethode der Dokumentenpauschale gem. Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG -<br />

zentral<br />

Die Abrechnung der Dokumentenpauschale Nr. 7000 I a) bis d) VV RVG ist nicht eindeutig geregelt.<br />

Standardmäßig erfolgt die Abrechnung im Programm in der Weise, dass die zu den Nummern 7000<br />

I a) bis d) erfassten Ablichtungen getrennt gezählt werden. Die insgesamt nach a) bis d)<br />

abrechenbaren Ablichtungen werden sodann einheitlich berechnet: die ersten 50 Ablichtungen<br />

werden mit 0,50 € berechnet, alle weiteren mit 0,15 €.<br />

Alternativ ist es denkbar, dass die getrennte Zählung der Ablichtungen nach a) bis d) auch eine<br />

getrennte Berechnung zulässt. Wählen Sie diese Einstellung, wenn Sie die Ablichtungen nach a) bis<br />

d) jeweils getrennt berechnen wollen mit der Folge, dass für jeden Buchstaben die ersten 50<br />

Ablichtungen mit 0,50 €, alle weiteren mit 0,15 € berechnet werden.<br />

Alternative Anzeige der Anrechnung - zentral<br />

Wählen Sie diese Einstellung, wenn Sie eine alternative Anzeige der Anrechnungen gemäß<br />

Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG wünschen.<br />

Alternative Berechnung der Telekommunikationsentgelte bei Beratungshilfe - zentral<br />

Mit dieser Einstellung wählen Sie die alternative Berechnung der Telekommunikationsentgelte bei<br />

der Beratungshilfe, d. h., dass die Gebühr nicht nach der für die Beratungshilfe anfallenden<br />

Gebühr, sondern nach einer fiktiven Gebühr berechnet.<br />

Anrechnung der Nr. 2300 VV RVG bei Adhäsionsverfahren - zentral<br />

Für die Tätigkeit im Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff StPO) entsteht eine Verfahrensgebühr Nr. 4143<br />

VV RVG. War der Rechtsanwalt zuvor außergerichtlich mit der Geltendmachung derselben<br />

Ansprüche befasst und erhält erst anschließend den Auftrag, die Forderungen im<br />

Adhäsionsverfahren durchzusetzen, ist es bislang umstritten, ob eine Anrechnung der<br />

außergerichtlichen Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG stattfindet.<br />

Im Gesetz ist dies nicht ausdrücklich geregelt. Ein Teil des Schrifttums wendet in diesem Fall aber<br />

die Anrechnungsregelung in Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG an.<br />

Bei gesetzter Einstellung erfolgt die Anrechnung der Geschäftsgebühr 2300 VV RVG auf die<br />

Verfahrensgebühr Nr. 4143 VV RVG daher nach dieser Vorschrift.<br />

Alternatives PKH-Formular - zentral<br />

Ist diese Einstellung gesetzt, wird in den Programmfunktionen zum PKH-Formular RVG ein<br />

alternatives Formular aufgerufen. Dieses basiert auf der Grundlage des Beschlusses des OLG<br />

Schleswig vom 03.03.2008.<br />

Buchung KFB ins Aktenkonto/letzte Einstellung merken – lokal<br />

Programmseitig wird bei Kostenfestsetzungsanträgen die Buchung automatisch als Sollstellung im<br />

Aktenkonto vorgeschlagen.<br />

Haben Sie hier eingestellt, dass sich das Programm die letzte Einstellung merken soll, wird die<br />

letzte benutzerbezogene Entscheidung beim Buchen ins Aktenkonto gespeichert und bei der<br />

nächsten KFB-Erstellung wieder vorgeschlagen.<br />

G Gebühren/Kosten 45<br />

Stand: 03/09

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