inhalt g gebühren/kosten - RA-Micro Software GmbH
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Notar<strong>kosten</strong>rechnungen im Kostenregister erfassen - lokal<br />
Bei Wahl dieser Einstellung werden bei Erstellung einer Notar<strong>kosten</strong>rechnung die berechneten<br />
Kosten direkt in das Kostenregister gebucht.<br />
Beachten Sie bitte, dass für die Nutzung dieser Einstellung das Notariat lizenziert sein muss.<br />
Meldung nach Buchung Aktenkonto/OP-Liste abschalten - lokal<br />
Mit dieser Einstellung lässt sich entscheiden, ob nach erfolgter Buchung eine Bestätigungsmeldung<br />
erscheinen soll oder nicht.<br />
Alternative Anrechnungsmethode Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG - zentral<br />
Wählen Sie diese Einstellung, wenn Sie eine alternative Anrechnung von Geschäfts<strong>gebühren</strong> nach<br />
Nr. 2300 ff. VV RVG auf Verfahrens<strong>gebühren</strong> wünschen.<br />
Alternative Abrechnungsmethode der Dokumentenpauschale gem. Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG -<br />
zentral<br />
Die Abrechnung der Dokumentenpauschale Nr. 7000 I a) bis d) VV RVG ist nicht eindeutig geregelt.<br />
Standardmäßig erfolgt die Abrechnung im Programm in der Weise, dass die zu den Nummern 7000<br />
I a) bis d) erfassten Ablichtungen getrennt gezählt werden. Die insgesamt nach a) bis d)<br />
abrechenbaren Ablichtungen werden sodann einheitlich berechnet: die ersten 50 Ablichtungen<br />
werden mit 0,50 € berechnet, alle weiteren mit 0,15 €.<br />
Alternativ ist es denkbar, dass die getrennte Zählung der Ablichtungen nach a) bis d) auch eine<br />
getrennte Berechnung zulässt. Wählen Sie diese Einstellung, wenn Sie die Ablichtungen nach a) bis<br />
d) jeweils getrennt berechnen wollen mit der Folge, dass für jeden Buchstaben die ersten 50<br />
Ablichtungen mit 0,50 €, alle weiteren mit 0,15 € berechnet werden.<br />
Alternative Anzeige der Anrechnung - zentral<br />
Wählen Sie diese Einstellung, wenn Sie eine alternative Anzeige der Anrechnungen gemäß<br />
Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG wünschen.<br />
Alternative Berechnung der Telekommunikationsentgelte bei Beratungshilfe - zentral<br />
Mit dieser Einstellung wählen Sie die alternative Berechnung der Telekommunikationsentgelte bei<br />
der Beratungshilfe, d. h., dass die Gebühr nicht nach der für die Beratungshilfe anfallenden<br />
Gebühr, sondern nach einer fiktiven Gebühr berechnet.<br />
Anrechnung der Nr. 2300 VV RVG bei Adhäsionsverfahren - zentral<br />
Für die Tätigkeit im Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff StPO) entsteht eine Verfahrensgebühr Nr. 4143<br />
VV RVG. War der Rechtsanwalt zuvor außergerichtlich mit der Geltendmachung derselben<br />
Ansprüche befasst und erhält erst anschließend den Auftrag, die Forderungen im<br />
Adhäsionsverfahren durchzusetzen, ist es bislang umstritten, ob eine Anrechnung der<br />
außergerichtlichen Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG stattfindet.<br />
Im Gesetz ist dies nicht ausdrücklich geregelt. Ein Teil des Schrifttums wendet in diesem Fall aber<br />
die Anrechnungsregelung in Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG an.<br />
Bei gesetzter Einstellung erfolgt die Anrechnung der Geschäftsgebühr 2300 VV RVG auf die<br />
Verfahrensgebühr Nr. 4143 VV RVG daher nach dieser Vorschrift.<br />
Alternatives PKH-Formular - zentral<br />
Ist diese Einstellung gesetzt, wird in den Programmfunktionen zum PKH-Formular RVG ein<br />
alternatives Formular aufgerufen. Dieses basiert auf der Grundlage des Beschlusses des OLG<br />
Schleswig vom 03.03.2008.<br />
Buchung KFB ins Aktenkonto/letzte Einstellung merken – lokal<br />
Programmseitig wird bei Kostenfestsetzungsanträgen die Buchung automatisch als Sollstellung im<br />
Aktenkonto vorgeschlagen.<br />
Haben Sie hier eingestellt, dass sich das Programm die letzte Einstellung merken soll, wird die<br />
letzte benutzerbezogene Entscheidung beim Buchen ins Aktenkonto gespeichert und bei der<br />
nächsten KFB-Erstellung wieder vorgeschlagen.<br />
G Gebühren/Kosten 45<br />
Stand: 03/09