inhalt g gebühren/kosten - RA-Micro Software GmbH
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Wenn Sie in D15.18 Einstellungen Gebühren/Kosten, Allgemeines die Einstellung Vertreterliste<br />
anzeigen gewählt haben und zu der Adressnummer eines Rechnungsempfängers ein Vertreter<br />
gespeichert ist, können Sie bei der Wahl des Rechnungsempfängers wählen, ob der Vertreter<br />
oder der Mandant der Rechnungsempfänger sein soll.<br />
RVG oder B<strong>RA</strong>GO?<br />
Sofern die ausgewählte Akte vor dem 01.07.2004 angelegt wurde, werden Sie zur Sicherheit<br />
gefragt, ob im Hinblick auf das Anlagedatum die Kostenrechnung nach der B<strong>RA</strong>GO erstellt werden<br />
soll. Beantworten Sie diese Frage mit NEIN, wenn<br />
• in einer vor dem 01.07.04 angelegten Akte ein weitergehender Auftrag abzurechnen ist (Klageverfahren<br />
nach außergerichtlicher Tätigkeit; Mahnverfahren nach außergerichtlicher Tätigkeit,<br />
Berufung etc.),<br />
• für ein vor dem 01.07.04 begonnenes Mandat nach dem 01.07.04 eine Vergütungsvereinbarung<br />
über die Abrechnung nach RVG getroffen wurde.<br />
Beantworten Sie diese Frage jedoch mit JA, wenn Sie die Programmfunktion G24 Kostenrechnung<br />
RVG nur versehentlich gewählt haben. Das Programm wechselt dann automatisch zu<br />
G15 Kostenrechnung B<strong>RA</strong>GO.<br />
Empfänger<br />
Wenn das Programm zur Aktennummer die Adressnummer für den Mandanten ermittelt hat, liest<br />
es diese automatisch als Empfänger ein. Sollten Sie den Rechnungsempfänger einer anderen<br />
Adressnummer zuordnen wollen, geben Sie diese hier ein. Sofern bereits erfasst, können Sie<br />
weitere Aktenbeteiligte direkt auswählen. Wollen Sie eine neue Adresse erfassen, bestätigen Sie<br />
das leere Eingabefeld Empfänger mit , um das Adressfenster aufzurufen.<br />
Wegen der aus steuerrechtlichen Gründen erforderlichen Besonderheiten bei Erstellung von<br />
Abrechnungen an andere Empfänger als den Mandanten/Gebührenschuldner beachten Sie<br />
bitte die Hinweise weiter unten zum Thema Rechnungsausgleich durch Rechtsschutzversicherung/sonstige<br />
Dritte.<br />
Betreff<br />
Geben Sie ggf. in die drei Eingabefelder im Bereich Betreff einen Betreff für die Rechnung ein.<br />
Wenn zu dem gewählten Empfänger bereits ein Aktenbetreff gespeichert war, wird dieser automatisch<br />
vorgeschlagen. Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit , wird der Betreff unmittelbar in die<br />
Rechnungsvorschau eingelesen.<br />
Hier vorgenommene Änderungen am Rechungsbetreff oder Neueingaben von Betreffzeilen<br />
werden in den Aktenstammdaten nicht dauerhaft gespeichert.<br />
Entwurf verwenden<br />
Wenn Sie zu dieser Akte bereits eine Kostenrechnung RVG erstellt und nach Erstellung eines<br />
Schlusstextes als Entwurf gespeichert haben (vgl. S. 381), wird nach Bestätigung der<br />
Aktennummer rechts neben der Aktenkurzbezeichnung der Hinweis Entwurf verwenden<br />
eingeblendet. Sobald Sie in die Eingabemaske für die Gebührentatbestände wechseln, wird der<br />
gespeicherte Entwurf automatisch eingelesen und kann überarbeitet werden.<br />
Rechnungsausgleich durch RSV / Sonst. Dritte<br />
Wenn die Rechnung durch einen anderen als den Mandanten beglichen werden soll (z. B. die<br />
Rechtsschutzversicherung, den Gegner, die gegnerische Versicherung usw.), wählen Sie<br />
Rechnungsausgleich durch RSV / sonst. Dritte. Haben Sie zuvor als Rechnungsempfänger einen<br />
sonstigen zur Akte gespeicherten Dritten erfasst und die Frage nach dem Rechnungsausgleich<br />
durch die Rechtsschutzversicherung oder einen Dritten mit Ja beantwortet, wählt <strong>RA</strong>-MICRO diese<br />
Option automatisch. Der Ablauf der Rechnungserstellung wird hierdurch geändert. Erstellen Sie die<br />
Rechnung in den nächsten Schritten wie gewohnt.<br />
Nunmehr werden eine Rechnung an den Mandanten, zugleich eine Kopie dieser Rechnung sowie ein<br />
Anschreiben an den zahlungspflichtigen Dritten, mit dem dieser zum Ausgleich der Rechnung<br />
entsprechend der konkreten Zahlungspflicht im Einzelfall (Bruttobetrag, Nettobetrag, unter<br />
Berücksichtigung einer Selbstbeteiligung) aufgefordert wird, erstellt.<br />
Soll der Rechnungsausgleich durch die Rechtsschutzversicherung erfolgen, erfassen Sie eine<br />
vereinbarte Selbstbeteiligung in dem entsprechenden Eingabefeld. Das Programm erstellt dann<br />
eine Rechnung an den Mandanten/Auftraggeber und zusätzlich eine Kopie dieser Rechnung samt<br />
Begleitschreiben an die Rechtsschutzversicherung. Je nach konkreter Abrechnungssituation<br />
(Selbstbeteiligung, Vorsteuerabzugsberechtigung des Mandanten) stehen Ihnen dabei besondere<br />
G Gebühren/Kosten 3<br />
Stand: 03/09