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inhalt g gebühren/kosten - RA-Micro Software GmbH

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G91 ZV-Kosten<br />

Mit dieser Programmfunktion erstellen Sie eine oder mehrere Abrechnungen, insbesondere auch<br />

monatliche Abrechnungen reiner Inkassomandate. Zugleich ermöglicht die Programmfunktion auch das<br />

Erstellen von Kostenfestsetzungsanträgen nach § 788 ZPO zur Festsetzung von Zwangsvollstreckungs<strong>kosten</strong>.<br />

Die Programmfunktion Rechnungsausgleich durch RSV steht Ihnen wahlweise zur Verfügung.<br />

G91 ZV-Kosten greift zur Ermittlung der in einer Akte entstandenen Rechtsanwaltsvergütung auf die<br />

Programmfunktion Z63 Foko-Kostenaufstellung aus dem Modul Z Zwangsvollstreckung zu. Die<br />

Auswertung der in einer Akte entstandenen Auslagen (Gerichts<strong>kosten</strong> und ähnliche Barauslagen) sowie<br />

der insgesamt eingegangenen Zahlungen erfolgt über das Aktenkonto.<br />

Für die Abrechnung werden folgende Kosten aus dem Forderungskonto ausgewertet:<br />

• Anwaltliches Aufforderungsschreiben (in der sich nach Stornierung/Anrechnung ergebenden Höhe),<br />

• Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides,<br />

• den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides,<br />

• Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.<br />

Nicht ausgewertet werden Buchungen über festgesetzte Kosten, da insoweit entweder die zugrunde<br />

liegenden Gebühren für die Anträge auf Erlass des Mahn- und Vollstreckungsbescheides in die<br />

Auswertung einfließen. Sollte der Buchung der festgesetzten Kosten die Vergütung in einem Prozessverfahren<br />

zugrunde liegen, ist eine isolierte Abrechnung über G15 Kostenrechnung B<strong>RA</strong>GO oder<br />

G24 Kostenrechnung RVG zu erstellen.<br />

Die Auswertung im Forderungskonto gebuchter Gebühren erfolgt unabhängig von der Frage, ob<br />

diese Gebühren in das Aktenkonto durchgeführt werden oder nicht.<br />

Aus dem Aktenkonto werden folgende Buchungen übernommen:<br />

• Barauslagen (Gerichts<strong>kosten</strong>, Gerichtsvollzieher<strong>kosten</strong>, Kosten für Anfragen,<br />

• Zahlungen Dritter,<br />

• Zahlungen auf Vorschussrechnungen.<br />

Die Programmfunktion unterscheidet in der Auswertung nicht zwischen Gebühren aus dem Forderungskonto<br />

und einem oder mehreren Forderungsunterkonten der Akte. Prüfen Sie vor dem Start<br />

der Abrechnung das Forderungskonto und ggf. vorhandene Unterkonten daher sorgfältig auf Richtigkeit<br />

und Vollständigkeit sowie ggf. vorhandene Doppelbuchungen derselben Gebühren.<br />

Geben Sie die gewünschte Aktennummer ein oder wählen Sie über aus der Aktenhistorie aus. Die<br />

Adressnummer des Mandanten wird vom Programm vorgeschlagen. Wollen Sie einen<br />

Kostenfestsetzungsantrag gem. § 788 ZPO erstellen, geben Sie die gewünschte Adressnummer des<br />

Prozessgerichts 1. Instanz oder ggf. des Vollstreckungsgerichts ein. Wählen Sie nun den gewünschten<br />

Einleitungstext für die Abrechnung aus. Die Auswahl eines Textbausteins für die Berechnungsgrundlage<br />

ist nicht erforderlich, da die Berechnungsgrundlage sich aus der vom Programm erzeugten Anlage mit<br />

der Einzeldarstellung der jeweiligen Gebühr ergibt.<br />

Ist für die gewählte Akte ein Forderungskonto nicht angelegt, erhalten Sie einen entsprechenden<br />

Programmhinweis.<br />

Existiert ein Forderungskonto, welches jedoch keine abrechnungsfähigen Kosten enthält<br />

(beispielsweise lediglich die Buchung festgesetzte Kosten oder vorgerichtliche Kosten des Mandanten),<br />

wird das Eingabefeld der Aktennummer durch das Programm geleert. Bitte prüfen Sie in<br />

diesem Fall gegebenenfalls die gewählte Aktennummer.<br />

Die Auswahlmaske für die im Forderungskonto gebuchten Gebühren wird automatisch aufgerufen.<br />

Angezeigt werden alle Kosten aus dem Forderungskonto, die nicht gegenüber dem Mandanten abgerechnet<br />

wurden, beispielsweise mit dem Übersendungsschreiben anlässlich des Erstellens der<br />

Maßnahme. Sind die in der Auswahl angezeigten Kosten bereits in einer früheren Abrechnung enthalten,<br />

sind die entsprechenden Zeilen grün markiert und in der Spalte abger. mit einem Haken<br />

gekennzeichnet.<br />

Ein Haken in der Spalte gebucht weist Sie daraufhin, dass die entsprechenden Kosten im Aktenkonto<br />

(Finanzbuchhaltung) oder im Kostenblatt (Finanzbuchhaltung II) bereits gebucht wurden. Diese<br />

G Gebühren/Kosten 39<br />

Stand: 03/09

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