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2.1 Überfällige Aktualisierung<br />

Eine Rechtsvorschrift mit dem Charakter einer innerdienstlichen Geschäftsordnung<br />

hat erhebliche Relevanz für das tägliche schulische Handeln und sollte von Leserinnen<br />

und Lesern zu verstehen sein. Auch von jenen, die sich nicht täglich mit ‚Recht und<br />

Gesetz’ beruflich befassen und daher hin und wieder eine Rechtsänderung nicht oder<br />

nur verspätet zur Kenntnis nehmen. Für Leserinnen und Leser der Allgemeinen Dienstordnung<br />

kam in den vergangenen Jahren erschwerend hinzu, dass Verweise auf Rechtsvorschriften<br />

enthalten waren, die zwischenzeitlich von anderen Vorschriften abgelöst<br />

worden waren.<br />

Ein Beispiel: In § 3 werden ‚Allgemeine Rechte und Pflichten’ durch Bezug zu allgemeinen<br />

Regelungen des Beamtenrechts definiert. In der alten Fassung der ADO wurde<br />

hier der Bezug zum Landesbeamtengesetz hergestellt. Zwischenzeitlich ist an dieser<br />

Stelle der Bezug zum Beamtenstatusgesetz zwingend. Dieses Gesetz löste 2009 nach der<br />

Föderalismusreform das Beamtenrechtsrahmengesetz ab und ‚lockerte’ die Vorgaben der<br />

Bundesgesetzgebung für die Bundesländer.Aufgrund neuer Rechtsvorschriften sind nun<br />

die folgenden neuen Bezüge von Bedeutung:<br />

• Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern<br />

(Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)<br />

• Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG)<br />

• Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen<br />

(Landesgleichstellungsgesetz - LGG) – neu ab 1999<br />

• Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter<br />

Menschen – statt Schwerbehindertengesetz (SchwbG)<br />

• Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) – statt Bundes Angestelltentarifvertrag<br />

(BAT)<br />

2.2 Neue Akzentsetzungen<br />

Eine grundlegende und systematische Überarbeitung der ADO war zudem zwingend,<br />

da eine Allgemeine Dienstordnung aus dem Jahr 1992 vor dem Hintergrund der schulpolitischen<br />

Vorgaben der (späten) 80er Jahre des 20. Jahrhunderts geschrieben ist, die<br />

heute z.T. obsolet sind.<br />

1. Sie ist damit vor dem sog. PISA-Schock und der sog. ‚empirischen Wende’ bzw. vor<br />

dem Paradigmenwechsel mit der Einführung der sog. Outputsteuerung’ geschrieben.<br />

2. Standardsicherung und Qualitätsentwicklung werden heute anders definiert. „Mit<br />

zunehmender Eigenverantwortlichkeit haben Schulen in NRW größere Freiräume<br />

erhalten, um Unterricht und Schule zu gestalten. Dabei sind sie verpflichtet, die<br />

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