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2.1 Überfällige Aktualisierung<br />
Eine Rechtsvorschrift mit dem Charakter einer innerdienstlichen Geschäftsordnung<br />
hat erhebliche Relevanz für das tägliche schulische Handeln und sollte von Leserinnen<br />
und Lesern zu verstehen sein. Auch von jenen, die sich nicht täglich mit ‚Recht und<br />
Gesetz’ beruflich befassen und daher hin und wieder eine Rechtsänderung nicht oder<br />
nur verspätet zur Kenntnis nehmen. Für Leserinnen und Leser der Allgemeinen Dienstordnung<br />
kam in den vergangenen Jahren erschwerend hinzu, dass Verweise auf Rechtsvorschriften<br />
enthalten waren, die zwischenzeitlich von anderen Vorschriften abgelöst<br />
worden waren.<br />
Ein Beispiel: In § 3 werden ‚Allgemeine Rechte und Pflichten’ durch Bezug zu allgemeinen<br />
Regelungen des Beamtenrechts definiert. In der alten Fassung der ADO wurde<br />
hier der Bezug zum Landesbeamtengesetz hergestellt. Zwischenzeitlich ist an dieser<br />
Stelle der Bezug zum Beamtenstatusgesetz zwingend. Dieses Gesetz löste 2009 nach der<br />
Föderalismusreform das Beamtenrechtsrahmengesetz ab und ‚lockerte’ die Vorgaben der<br />
Bundesgesetzgebung für die Bundesländer.Aufgrund neuer Rechtsvorschriften sind nun<br />
die folgenden neuen Bezüge von Bedeutung:<br />
• Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern<br />
(Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)<br />
• Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG)<br />
• Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen<br />
(Landesgleichstellungsgesetz - LGG) – neu ab 1999<br />
• Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter<br />
Menschen – statt Schwerbehindertengesetz (SchwbG)<br />
• Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) – statt Bundes Angestelltentarifvertrag<br />
(BAT)<br />
2.2 Neue Akzentsetzungen<br />
Eine grundlegende und systematische Überarbeitung der ADO war zudem zwingend,<br />
da eine Allgemeine Dienstordnung aus dem Jahr 1992 vor dem Hintergrund der schulpolitischen<br />
Vorgaben der (späten) 80er Jahre des 20. Jahrhunderts geschrieben ist, die<br />
heute z.T. obsolet sind.<br />
1. Sie ist damit vor dem sog. PISA-Schock und der sog. ‚empirischen Wende’ bzw. vor<br />
dem Paradigmenwechsel mit der Einführung der sog. Outputsteuerung’ geschrieben.<br />
2. Standardsicherung und Qualitätsentwicklung werden heute anders definiert. „Mit<br />
zunehmender Eigenverantwortlichkeit haben Schulen in NRW größere Freiräume<br />
erhalten, um Unterricht und Schule zu gestalten. Dabei sind sie verpflichtet, die<br />
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