02.11.2013 Aufrufe

speichern - GEW Publikationen

speichern - GEW Publikationen

speichern - GEW Publikationen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Vorwort<br />

Geschäftsordnung für Schulen – so wird die Allgemeine Dienstordnung<br />

(ADO) oft genannt. Nach 20 Jahren war es überfällig, die im<br />

wesentlichen aus dem Jahr 1992 stammende ADO gründlich zu<br />

überarbeiten. Im Juli 2012 wurde die ‚neue Allgemeine Dienstordnung’<br />

nun im Amtsblatt veröffentlicht.<br />

Bezüge zu Rechtsquellen mussten zum Teil seit langem überarbeitet,<br />

neue schulpolitische Weichenstellungen berücksichtigt werden. Beispiele gefällig?<br />

• Das Beamtenstatusgesetz ergänzt das Landesbeamtengesetz und ersetzt es in Teilen.<br />

• Der TV-L ersetzt den BAT.<br />

• Standardsicherung und Qualitätskontrolle wurden anders definiert.<br />

• Die Rolle und die Aufgaben von Schulleiterinnen und Schulleitern wurden modifiziert.<br />

• Anforderungen an Lehrerinnen und Lehrer wurden neu gefasst und erweitert.<br />

• Die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partner erhielt – nicht zuletzt durch den<br />

Ganztag – ein deutlich anderes Gewicht.<br />

Vor diesem Hintergrund ist klar, dass die <strong>GEW</strong> den Text der neuen Allgemeinen Dienstordnung<br />

in einer Broschüre zur Verfügung stellt. Wir möchten damit eine Lese- und<br />

Verständnishilfe für die schulischen Akteure geben.<br />

Natürlich hätten wir uns eine andere, bessere Allgemeine Dienstordnung gewünscht.<br />

Personalräte der <strong>GEW</strong> haben im Beteiligungsverfahren Einfluss genommen, der die<br />

ersten Entwürfe deutlich verbessert hat. Dennoch vermissen wir weiterhin z.B. klarere<br />

Festlegungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder hätten uns (noch) bessere Vorgaben<br />

zur Fortbildung gewünscht. Am Beispiel der Fortbildung sind allerdings zugleich<br />

die Grenzen benannt: Aufgabe der ADO ist es nicht, eigenständige Regelungen zu formulieren.<br />

Sie fasst zusammen, was anderswo geregelt ist. Es bleibt folglich Aufgabe der<br />

<strong>GEW</strong>, im Schulgesetz eine Regelung zu erreichen, die erforderliche und gewünschte<br />

Fortbildungsinitiativen möglich macht und die Entscheidungskompetenz von Lehrerinnen<br />

und Lehrern stärkt.<br />

Dorothea Schäfer<br />

Vorsitzende der <strong>GEW</strong> NRW<br />

5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!