03.11.2013 Aufrufe

Eichordnung - Allgemeine Vorschriften - Swdu-netz.dvv.de

Eichordnung - Allgemeine Vorschriften - Swdu-netz.dvv.de

Eichordnung - Allgemeine Vorschriften - Swdu-netz.dvv.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

6.2 Das Stempelzeichen hat nachstehen<strong>de</strong> Form:<br />

B e i s p i e l :<br />

Kennbuchstabe und Nummer <strong>de</strong>s Stempelzeichens müssen mit <strong>de</strong>n Angaben auf <strong>de</strong>r Klebemarke<br />

übereinstimmen. Die Rückseite <strong>de</strong>s Stempelzeichens in <strong>de</strong>r Ausführung als Plombe darf mit einem<br />

Firmenzeichen versehen sein.<br />

7 entfällt<br />

8 CE-Kennzeichnung<br />

Die CE-Kennzeichnung besteht aus <strong>de</strong>n Buchstaben "CE" mit folgen<strong>de</strong>m Schriftbild<br />

Bei Verkleinerung o<strong>de</strong>r Vergrößerung <strong>de</strong>r CE-Kennzeichnung müssen die sich aus <strong>de</strong>m oben abgebil<strong>de</strong>ten<br />

Raster ergeben<strong>de</strong>n Proportionen eingehalten wer<strong>de</strong>n.<br />

Die verschie<strong>de</strong>nen Bestandteile <strong>de</strong>r CE-Kennzeichnung müssen etwa gleich hoch sein; die Min<strong>de</strong>sthöhe<br />

beträgt 5 mm.<br />

9 Kennummer <strong>de</strong>r benannten Stelle<br />

Die Kennummer <strong>de</strong>r benannten Stelle ist die <strong>de</strong>r benannten Stelle von <strong>de</strong>r Kommission <strong>de</strong>r Europäischen<br />

Gemeinschaften zugeteilte Nummer.<br />

10 EG-Eichzeichen<br />

10.1 Das Zeichen für die EG-Eichung besteht aus einer grünen quadratischen Marke mit einer Kantenlänge<br />

von min<strong>de</strong>stens 12,5 mm, die als schwarzen Aufdruck <strong>de</strong>n Großbuchstaben "M" trägt. Es<br />

darf nur zusammen mit <strong>de</strong>r CE-Kennzeichnung aufgebracht wer<strong>de</strong>n.<br />

10.2 Das Zeichen für Zusatzeinrichtungen, die von <strong>de</strong>r EG-Eichung ausgenommen sind, besteht aus<br />

einem Quadrat mit einer Kantenlänge von min<strong>de</strong>stens 25 mm, das als schwarzen Aufdruck <strong>de</strong>n<br />

Großbuchstaben M auf rotem Hintergrund trägt und diagonal durchkreuzt ist.<br />

2.1 / 50 Mai 2009 Kapitel 2: Messgeräte – allgemeine Anfor<strong>de</strong>rungen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!