04.11.2013 Aufrufe

Strategien zur Hebung der Datenqualitaet in Datenbanken

Strategien zur Hebung der Datenqualitaet in Datenbanken

Strategien zur Hebung der Datenqualitaet in Datenbanken

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

1.6.3. Datenschutzgesetz<br />

Das Datenschutzgesetz bezweckt den Schutz <strong>der</strong> Persönlichkeit und <strong>der</strong> Grundrechte von Personen,<br />

über die Daten bearbeitet werden 38 . Artikel 5 (Richtigkeit <strong>der</strong> Daten) sagt dazu aus:<br />

1. Wer Personendaten bearbeitet, hat sich über <strong>der</strong>en Richtigkeit zu vergewissern.<br />

2. Jede betroffene Person kann verlangen, dass unrichtige Daten berichtigt werden.<br />

Damit muss je<strong>der</strong>, <strong>der</strong> Daten zu e<strong>in</strong>er Person speichert, sicherstellen, dass diese richtig s<strong>in</strong>d.<br />

Betroffene haben dadurch e<strong>in</strong>en direkten Rechtsanspruch, dass die gespeicherten Daten <strong>der</strong> Realität<br />

entsprechen und dadurch e<strong>in</strong>e entsprechende Qualität (im S<strong>in</strong>ne von Korrektheit) haben.<br />

Personen, Unternehmen und Ämter, welche personenbezogene Daten speichern, haben nicht nur<br />

aus Eigennutz e<strong>in</strong> Interesse an korrekten Daten, son<strong>der</strong>n müssen sich auch diese genannte<br />

gesetzliche Vorgabe halten.<br />

1.6.4. Mehrwertsteuergesetz<br />

Zur korrekten Abrechnung <strong>der</strong> Mehrwertsteuer müssen verschiedene Parameter wie <strong>der</strong> Ort von<br />

Lieferungen, Dienstleistungen und Eigenverbrauch berücksichtigt werden. Weiter müssen die Artikel<br />

nach den verschiedenen Mehrwertsteuersätzen klassiert werden. Werden diese Parameter falsch<br />

erfasst, so errechnet die e<strong>in</strong>gesetzte Software e<strong>in</strong>en zu hohen o<strong>der</strong> zu tiefen Mehrwertsteuerbetrag.<br />

Bei e<strong>in</strong>er Kontrolle durch die Steuerbehörden kann dies zu massiven Steuernachfor<strong>der</strong>ungen führen,<br />

wenn die verwendeten Parameter nicht mit denen <strong>der</strong> Behörden übere<strong>in</strong>stimmen.<br />

1.6.5. Basel II<br />

Durch „Basel II“ ist jedes Kredit<strong>in</strong>stitut<br />

verpflichtet, se<strong>in</strong>en Kunden die Kredite<br />

risikogerecht zu belasten. E<strong>in</strong> solches<br />

Rat<strong>in</strong>g steht und fällt mit <strong>der</strong> Verfügbarkeit<br />

von korrekten Daten. Wie die<br />

Wirkungskette von Daten die Realität<br />

überlisten kann, ist bereits im Kapitel 1.5.4<br />

dargelegt worden. Werden solche Daten<br />

<strong>zur</strong> Beurteilung e<strong>in</strong>es Rat<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong>gesetzt,<br />

ist es für alle Beteiligten wichtig, die<br />

Treibergrössen auf das Rat<strong>in</strong>g korrekt zu<br />

erfassen und zu verarbeiten.<br />

Abbildung 7: Die Treiber für den Sharehol<strong>der</strong> Value<br />

Schlägt die korrekte Beurteilung e<strong>in</strong>es Kreditnehmers fehl, so können dadurch folgende Risiken<br />

entstehen:<br />

• Der Kreditnehmer muss zuviel für se<strong>in</strong> Fremdkapital bezahlen, weil er zu ungünstig<br />

e<strong>in</strong>geschätzt wurde.<br />

• Die Bank hat unbewusst e<strong>in</strong> grösseres Kreditrisiko als ausgewiesen. Dadurch kann es im<br />

Extremfall trotz <strong>der</strong> regulatorischen Massnahmen zu e<strong>in</strong>em Bankenzusammenbruch kommen.<br />

• Die Bank verliert e<strong>in</strong>en möglicherweise guten Kunden, weil er bei e<strong>in</strong>er an<strong>der</strong>en Bank e<strong>in</strong><br />

besseres Rat<strong>in</strong>g und damit günstigeres Fremdkapital erhält.<br />

E<strong>in</strong>e korrekte Beurteilung des Unternehmens ist also sowohl aus Sicht <strong>der</strong> Bank als auch aus Sicht<br />

des beurteilten Unternehmens sehr wichtig.<br />

38 Zitat aus dem Bundesgesetz über den Datenschutz, Artikel 1 (Zweck) aus [ 9 ].<br />

<strong>Strategien</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hebung</strong> <strong>der</strong> Datenqualität <strong>in</strong> <strong>Datenbanken</strong> - Diplomarbeit © Jürg Wolf 2007 Seite 16 / 83

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!