PEK - Erzbistum Köln
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Presseamt des <strong>Erzbistum</strong>s <strong>Köln</strong> / Seite 62<br />
Nr. 1445<br />
KIRCHENVORSTANDSWAHL AM 22. UND 23. OKTOBER<br />
<strong>PEK</strong> - Das "Superwahljahr" ist im <strong>Erzbistum</strong> <strong>Köln</strong> noch nicht vorbei: Am<br />
kommenden Wochenende werden in den Pfarrgemeinden die Hälfte der<br />
Kirchenvorstandsmitglieder neu gewählt. Das von den Pfarrangehörigen aus<br />
ihrer Mitte gewählte Gremium verwaltet nach dem Gesetz das Vermögen der<br />
Gemeinde.<br />
In einem Interview mit der Kirchenzeitung für das <strong>Erzbistum</strong> <strong>Köln</strong> erläuterte<br />
Heribert Emsbach, Justitiar der Erzdiözese, die Aufgaben des<br />
Kirchenvorstandes. Emsbach bezeichnete die Kirchenvorstandswahl als ein<br />
Stück Demokratie in der Kirche. Bei vielen Entscheidungen in einer<br />
Pfarrgemeinde, die auch finanzielle Auswirkungen haben, sei dieses Gremium<br />
miteinbezogen, etwa beim Kauf einer neuen Orgel oder bei der Ausstattung<br />
des Gotteshauses. Sein Aufgabenbereich beschränke sich aber auf die<br />
rechtsgeschäftliche Vertretung und die Beschaffung der Mittel, während dem<br />
Pfarrgemeinderat die Mitgestaltung des Gemeindelebens zufalle. Die<br />
umsichtige Verwaltung des Kirchenvermögens durch den Kirchenvorstand<br />
einerseits und das pastorale und soziale Wirken in Gemeinde und Welt durch<br />
den Pfarrgemeinderat andererseits sei eine bewährte Teilung der Aufgaben,<br />
die von einem einzigen Gremium nicht bewältigt werden könnten.<br />
Für berechtigt hält Emsbach die Frage, ob in der heutigen Situation nicht auch<br />
im Kirchenvorstand ein Laie den Vorsitz führen könne. Die Pfarrer seien<br />
zunehmend mit Aufgaben überhäuft. Einer nderung stünden allerdings das<br />
staatliche Gesetz sowie die Vorschriften des weltweit gültigen<br />
Kirchengesetzbuches entgegen. Dagegen habe es sich als sehr sinnvoll<br />
erwiesen, den Kirchenvorstand turnusmäßig nur zur Hälfte neu zu wählen. So