Feindbild Polizei - Landespräventionsrat Brandenburg - Land ...
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28 Diese Terminologie wird auffallend häufig<br />
verwendet.<br />
29 In einem Spreelichter-Beitrag wird berichtet,<br />
ein Pizzaservice habe die von<br />
Demonstranten georderte Bestellung in<br />
einen <strong>Polizei</strong>kessel geliefert.<br />
30 Im Senftenberger Blog wird z. B. eine<br />
polizeiliche Überwachung beim Kaffeetrinken<br />
geschildert. „Die haben<br />
garantiert aufgepasst, dass wir nicht<br />
zu viel Kaffee trinken, kann ja sehr<br />
gefährlich sein.“<br />
31 Vgl. zum Engagement des <strong>Polizei</strong>direktors<br />
Alois Mannichl dessen Ausführungen:<br />
Mannichl 2009.<br />
32 Eine systematische Ermittlung und<br />
Auswertung der rechtsextremen Internetbeiträge<br />
zum Mannichl-Attentat<br />
wurde nicht vorgenommen. Aufgrund<br />
des außerordentlichen Umfangs wäre<br />
eine sinnvolle Auswertung im gegebenen<br />
Zeitrahmen nicht möglich gewesen.<br />
Angesichts der hohen Redundanz der<br />
Beiträge erscheint eine auf Vollständigkeit<br />
zielende Recherche aber auch<br />
überflüssig.<br />
33 Zum Lied „Lebt denn der alte Mannichl<br />
noch? (Gigi & Die braunen Stadtmusikanten)<br />
S. S. 16.<br />
34 Zum „Loblied auf den Herrn <strong>Polizei</strong>direktor<br />
Prof. Knape“ S. S. 16.<br />
35 Erb 2006.<br />
36 Das Deutsche Rechtsbüro (DRB) versteht<br />
sich als „Selbsthilfegruppe zur<br />
Wahrung der Rechte, insbesondere<br />
der Grundrechte, ‚politisch unkorrekter‘<br />
Deutscher“. (Selbstdarstellung im<br />
Internet). Der brandenburgische Verfassungsschutz<br />
charakterisiert das<br />
Deutsche Rechtsbüro folgendermaßen:<br />
„Nur zum Schein stellt es die ‚Wahrung<br />
der Grundrechte‘ in den Vordergrund.<br />
Es geht […] dem DRB vielmehr<br />
um die Vernetzung von Rechtsextremisten<br />
aller Lager, vom parteilich Gebundenen<br />
bis zu den neonazistischen<br />
‚Freien Kräften‘.“ http://www.verfassungsschutz.brandenburg.de/cms/detail.php/bb2.c.418519.de<br />
(letzter Zugriff<br />
12.11.2012)<br />
37 §130 StGB stellt „Volksverhetzung“ unter<br />
Strafe.<br />
38 Bei unseren Recherchen stießen wir<br />
u. a. auf die folgenden Ratgeber: Empfehlungen<br />
zum Aussageverweigerungsrecht,<br />
Ratgeber zum Verhalten<br />
bei Demonstrationen, Musterbrief für<br />
den Widerspruch gegen erkennungsdienstliche<br />
Behandlung, Vorlage für<br />
eine Dienstaufsichtsbeschwerde, Verhaltensempfehlungen<br />
bei Anwerbeversuchen<br />
durch den Verfassungsschutz,<br />
Musterschreiben für ein Auskunftsersuchen<br />
zu gespeicherten Daten bei LKA<br />
und Verfassungsschutz, Positionspapier<br />
zum Flashmob. Im Thiazi Forum<br />
wird das Buch „Wege durch die Wüste<br />
– ein Antirepressionshandbuch für<br />
die politische Praxis“ empfohlen. „Ist<br />
zwar von der Antifa geschrieben, aber<br />
hochinteressant.“<br />
39 Man findet aber auch zahlreiche Vergleiche<br />
zum Nationalsozialismus. So findet<br />
sich z. B. im Thiazi Forum mehrfach die<br />
Abkürzung SS für Staatsschutz.<br />
40 So lehnt Spreelichter z. B. eine Sperre<br />
kinderpornographischer Internetseiten<br />
ab, weil dieses Mittel auf die Schaffung<br />
einer Zensurinfrastruktur gerichtet sei.<br />
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