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Feindbild Polizei - Landespräventionsrat Brandenburg - Land ...

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28 Diese Terminologie wird auffallend häufig<br />

verwendet.<br />

29 In einem Spreelichter-Beitrag wird berichtet,<br />

ein Pizzaservice habe die von<br />

Demonstranten georderte Bestellung in<br />

einen <strong>Polizei</strong>kessel geliefert.<br />

30 Im Senftenberger Blog wird z. B. eine<br />

polizeiliche Überwachung beim Kaffeetrinken<br />

geschildert. „Die haben<br />

garantiert aufgepasst, dass wir nicht<br />

zu viel Kaffee trinken, kann ja sehr<br />

gefährlich sein.“<br />

31 Vgl. zum Engagement des <strong>Polizei</strong>direktors<br />

Alois Mannichl dessen Ausführungen:<br />

Mannichl 2009.<br />

32 Eine systematische Ermittlung und<br />

Auswertung der rechtsextremen Internetbeiträge<br />

zum Mannichl-Attentat<br />

wurde nicht vorgenommen. Aufgrund<br />

des außerordentlichen Umfangs wäre<br />

eine sinnvolle Auswertung im gegebenen<br />

Zeitrahmen nicht möglich gewesen.<br />

Angesichts der hohen Redundanz der<br />

Beiträge erscheint eine auf Vollständigkeit<br />

zielende Recherche aber auch<br />

überflüssig.<br />

33 Zum Lied „Lebt denn der alte Mannichl<br />

noch? (Gigi & Die braunen Stadtmusikanten)<br />

S. S. 16.<br />

34 Zum „Loblied auf den Herrn <strong>Polizei</strong>direktor<br />

Prof. Knape“ S. S. 16.<br />

35 Erb 2006.<br />

36 Das Deutsche Rechtsbüro (DRB) versteht<br />

sich als „Selbsthilfegruppe zur<br />

Wahrung der Rechte, insbesondere<br />

der Grundrechte, ‚politisch unkorrekter‘<br />

Deutscher“. (Selbstdarstellung im<br />

Internet). Der brandenburgische Verfassungsschutz<br />

charakterisiert das<br />

Deutsche Rechtsbüro folgendermaßen:<br />

„Nur zum Schein stellt es die ‚Wahrung<br />

der Grundrechte‘ in den Vordergrund.<br />

Es geht […] dem DRB vielmehr<br />

um die Vernetzung von Rechtsextremisten<br />

aller Lager, vom parteilich Gebundenen<br />

bis zu den neonazistischen<br />

‚Freien Kräften‘.“ http://www.verfassungsschutz.brandenburg.de/cms/detail.php/bb2.c.418519.de<br />

(letzter Zugriff<br />

12.11.2012)<br />

37 §130 StGB stellt „Volksverhetzung“ unter<br />

Strafe.<br />

38 Bei unseren Recherchen stießen wir<br />

u. a. auf die folgenden Ratgeber: Empfehlungen<br />

zum Aussageverweigerungsrecht,<br />

Ratgeber zum Verhalten<br />

bei Demonstrationen, Musterbrief für<br />

den Widerspruch gegen erkennungsdienstliche<br />

Behandlung, Vorlage für<br />

eine Dienstaufsichtsbeschwerde, Verhaltensempfehlungen<br />

bei Anwerbeversuchen<br />

durch den Verfassungsschutz,<br />

Musterschreiben für ein Auskunftsersuchen<br />

zu gespeicherten Daten bei LKA<br />

und Verfassungsschutz, Positionspapier<br />

zum Flashmob. Im Thiazi Forum<br />

wird das Buch „Wege durch die Wüste<br />

– ein Antirepressionshandbuch für<br />

die politische Praxis“ empfohlen. „Ist<br />

zwar von der Antifa geschrieben, aber<br />

hochinteressant.“<br />

39 Man findet aber auch zahlreiche Vergleiche<br />

zum Nationalsozialismus. So findet<br />

sich z. B. im Thiazi Forum mehrfach die<br />

Abkürzung SS für Staatsschutz.<br />

40 So lehnt Spreelichter z. B. eine Sperre<br />

kinderpornographischer Internetseiten<br />

ab, weil dieses Mittel auf die Schaffung<br />

einer Zensurinfrastruktur gerichtet sei.<br />

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