Der Prophet Muhammad
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Urwa ibn Abû Al-Dscha'd Al-Bâriqî gab der <strong>Prophet</strong><br />
einen Dînâr, damit dieser für ihn ein Opfertier kauft.<br />
Urwa kaufte mit dem Betrag zwei Schafe und verkaufte<br />
dann eines dieser beiden für einen Dinar. Alsdann kehrte<br />
er zum <strong>Prophet</strong>en mit einem Dinar und einem Schaf<br />
wieder. <strong>Der</strong> <strong>Prophet</strong> bat Allâh daraufhin für ihn um<br />
Segen in seinen Kaufgeschäften. 181<br />
Manchmal, wenn der <strong>Prophet</strong> Geld benötigte, lieh er<br />
sich etwas, oder verpfändete deswegen seine eigenen<br />
Gegenstände, wie beispielsweise seine Waffen. Als er<br />
starb, war sein Schild noch bei einem Juden für 30 Sâ<br />
(Maßeinheit) Gerste verpfändet. 182<br />
Mit den Juden von Chaibar vereinbarte der <strong>Prophet</strong> ,<br />
dass sie für die Muslime agrarwirtschaftliche Aufgaben<br />
übernehmen, auf dass sie dafür die Hälfte des erzielten<br />
Ertrages bekommen. 183<br />
Über den Handel stellte der <strong>Prophet</strong> den Muslimen<br />
umfassende Regeln auf: Er verbot ihnen alle<br />
Beziehungen, die mit Schaden und Betrug behaftet sind,<br />
wie den Wucher, den Betrugsverkauf, den Verkauf auf<br />
Kredit und den Handel mit verbotenen Dingen. Er<br />
bestimmte, dass jeder Partner sein Recht erfüllt<br />
181 Überliefert von Abû Dâwûd.<br />
182 Überliefert von Al-Buchârî.<br />
183 Überliefert von Muslim.<br />
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