Beschlussbuch Juso-Landeskonferenz 2012 - Jusos Niedersachsen
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Teil – in diesem Fall der kommunalpolitisch uninteressanteste – herausgepickt und mit<br />
Repressalien überzogen. Dieser Weg führt zu keiner gesamtgesellschaftlichen<br />
Auseinandersetzung zum Thema Alkohol, sonder zu Symbolpolitik. Wir <strong>Juso</strong>s<br />
positionieren uns daher zu den verschiedenen diskutierten Maßnahmen wie folgt:<br />
Alkoholverbote auf öffentlichen Straßen und Plätzen<br />
Bereits aus Grundgesetzlichen Erwägungen ist unter Umständen jedes allgemeine an<br />
alle gerichtete Alkoholverbot im öffentlichen Raum ungeeignet und somit<br />
rechtswidrig. Nicht der alkoholtrinkende Mensch ist das Problem oder eine Gefahr,<br />
sonder lediglich eine kleine Teilmenge der Menschen. Trotzdem ist politisch denkbar,<br />
dass diese Überlegungen weiter offen ignoriert und auch von sozialdemokratischen<br />
KommunalpolitikerInnen oder auch LandespolitikerInnen für weitere Maßnahmen<br />
missachtet werden.<br />
Dabei verlegt das Verbot an bestimmten Orten Alkohol trinken zu dürfen das Problem<br />
nur an einen anderen Ort. Von der Innenstadt in die Peripherie, wird dort ebenfalls<br />
kontrolliert in dunklere Ecken oder auf privaten Grund. Am Ende wird der<br />
Allgemeinheit ein Verbot aufgelegt, um wenige Fälle aus der öffentlichen<br />
Wahrnehmung zu verdrängen. Dabei kann soziale Kontrolle in der Gruppe verloren<br />
gehen: Sowohl was den Konsum, daraus entstehende Notfälle oder (sexuelle)<br />
Übergriffe angeht.<br />
Auch die – rechtlich durchaus mögliche- Untersagung des Verkaufs von Alkohol zu<br />
bestimmten Zeiten in bestimmen Gebieten verlagert die Problematik. Binge Drinking<br />
zeichnet sich eben nicht dadurch aus, dass einfach durch die Verfügbarkeit von Alkohol<br />
ungeplant der Rausch eintritt, sondern dass gezielt der Rausch herbeigeführt wird. Ein<br />
Verkaufsverbot sorgt für die Vorratshaltung Tage zuvor – die aber allein durch<br />
preisliche Gründe bereits jetzt gegeben ist. Das Verkaufsverbot sorgt aber dafür, dass<br />
der spontane Trinker oder die spontane Trinkerin – ohne Binge Drinking Absichten –<br />
auf dem Trockenen sitzt.<br />
Wir <strong>Juso</strong>s fordern daher mit einem Ende der Verdrängungsdebatte beim Thema<br />
Alkohol. Ale bestehenden Verbote sollten aufgehoben werden, neue Verbotsdebatten<br />
abgestellt werden. Auch die <strong>Juso</strong>s müssen sich in öffentlichen entsprechend<br />
positionieren und Vorantreibende argumentativ trocken legen.<br />
Alkoholverbot in Öffentlichen Verkehrsmitteln<br />
Im ÖPNV sind bereits heute flächendeckend Beförderungsbedingungen in Kraft die den<br />
Transport von alkoholisierten Menschen untersagen, wenn diese für die Sicherheit,<br />
oder die Ordnung des Betriebes oder die Sicherheit anderer Fahrgäste eine Gefährdung<br />
darstellen. Tatsächlich ist die Zahl derer, die aus diesen Gründen tatsächlich vom<br />
Transport ausgeschlossen werden unter dem Promillebereich angesiedelt. Millionen<br />
von Fahrgästen das Trinken in den Bahnen zu verbieten, weil einige Tausend dabei<br />
Probleme verursachen, ist nicht verhältnismäßig.<br />
Zudem bekämpfen solche Verbote nicht die Probleme oder ihre Ursache. Nicht das<br />
Trinken von Alkohol ist im ÖPNV das vermeidliche Problem, sondern Alkoholisierte die<br />
ihre Grenzen nicht kennen. Und diese sind nach den gängigen Beförderungsrichtlinien<br />
bereits jetzt auszuschließen.<br />
Wir <strong>Juso</strong>s fordern daher die Abkehr der SPD von Planspielen oder<br />
Umsetzungsversuchen von Alkoholverboten im ÖPNV. Im Gegensatz: Es wäre sinnvoll,<br />
gerade dort wo alkoholtrinkende Jugendliche und junge Erwachsene sind, den Einsatz<br />
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