Sozialwegweiser 2011-1 - Landkreis Wolfenbüttel
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Betreuungsverfügung<br />
Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die unter Kontrolle des<br />
Betreuungsgerichts für Sie entscheidet und handelt, wenn Sie aufgrund einer psychischen Krankheit<br />
oder einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung Ihre Angelegenheiten ganz oder<br />
teilweise nicht selbst besorgen können.<br />
Patientenverfügung<br />
Mit einer Patientenverfügung benennen Sie Ihre Behandlungswünsche und eine Vertrauensperson<br />
für den Fall, dass Sie nicht entscheidungs- bzw. einwilligungsfähig sein sollten. Die Vertrauensperson<br />
soll Ihren Willen gegenüber den behandelnden Ärzte vertreten; soll sie rechtsverbindlich über<br />
ärztliche Maßnahmen entscheiden können, so müssen Sie die Patientenverfügung mit einer diesbezüglichen<br />
Vorsorgevollmacht verbinden.<br />
Testament<br />
Über die Erbfolge kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag verfügt werden. Der Erbvertrag<br />
wird mit einer oder mehreren Personen geschlossen. Er bewirkt eine vertragliche Bindung an die<br />
darin getroffenen Verfügungen, die nur ausnahmsweise wieder gelöst werden können. Vom Inhalt<br />
her können im Erbvertrag dieselben Verfügungen wie im Testament getroffen werden.<br />
Erbvertrag und Testament können nur von einem Notar beurkundet werden. Daneben besteht die<br />
Möglichkeit eines handschriftlichen Testamentes.<br />
Notarielles Testament<br />
Die größte Sicherheit bietet die Errichtung eines Testamentes zur Niederschrift beim Notar. So haben<br />
Sie die Gewähr, dass Sie rechtlich ausführlich beraten werden, das Testament bei einem frei zu<br />
wählenden Amtsgericht aufbewahrt wird und alsbald nach dem Tod des Erblassers dem zuständigen<br />
Nachlassgericht zugeht.<br />
Privatschriftliches Testament<br />
Es muss vom Anfang bis zum Ende eigenhändig handschriftlich verfasst werden und unterschrieben<br />
sein. Auch Ort und Datum der Testamentserrichtung sind anzugeben. Um Verwechslungen auszuschließen,<br />
sollten Sie mit Vor- und Familiennamen unterzeichnen. Erklärungen, die nach der Unterschrift<br />
stehen, müssen nochmals unterschrieben werden, sonst sind sie ungültig. Auch eigenhändige<br />
Testamente können bei einem frei zu wählenden Amtsgericht hinterlegt werden, um ihre sichere<br />
Aufbewahrung zu gewährleisten. Die Hinterlegung ist gebührenpflichtig.<br />
5.4 Seniorengerechtes Wohnen<br />
Weitgehend selbständig zu wohnen - in vertrauter Umgebung und im Kontakt mit Familie und<br />
Freunden, das ist auch im Alter der Wunsch der meisten Menschen. Zunehmende Hilfe- und Pflegebedürftigkeit<br />
erschwert jedoch zumeist die Lebensbedingungen in der bisherigen Wohnung. Lage<br />
und Grundriss sind häufig ungünstig, funktionierende familiäre und nachbarschaftliche Unterstützungsnetze<br />
sind selten vorhanden, Rückzug und Isolation drohen. Die Organisation eines bedarfsgerechten<br />
Hilfenetzes ist schwierig und überfordert häufig die Betroffenen.<br />
Hier ist die Möglichkeit des „Betreuten Seniorenwohnens“ eine gute Lösung, den älteren Menschen<br />
eine gewisse Selbständigkeit zu erhalten und sie dennoch bei ihren alltäglichen Schwierigkeiten gut<br />
zu unterstützen durch: eine barrierefreie und wohnliche Architektur, das Angebot persönlicher und<br />
Kontakt fördernder Hilfen und die Sicherheit koordinierter Dienst- und Hilfeleistungen.<br />
Betreutes Seniorenwohnen schließt die Angebotslücke zwischen ambulanter Hilfe und Pflege in der<br />
Privatwohnung einerseits und stationärer Pflege im Pflegeheim andererseits. Es tritt zunehmend an<br />
die Stelle des traditionellen Altenheims, kann jedoch das Pflegeheim nicht ersetzen. Ziel ist es, selbständiges<br />
Wohnen und eigenständige Haushaltsführung vor dem Hintergrund größtmöglicher Sicherheit<br />
zu fördern und den Eintritt von Pflegebedürftigkeit möglichst zu verhindern oder zumindest<br />
doch hinauszuzögern.<br />
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