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Sozialwegweiser 2011-1 - Landkreis Wolfenbüttel

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Betreuungsverfügung<br />

Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die unter Kontrolle des<br />

Betreuungsgerichts für Sie entscheidet und handelt, wenn Sie aufgrund einer psychischen Krankheit<br />

oder einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung Ihre Angelegenheiten ganz oder<br />

teilweise nicht selbst besorgen können.<br />

Patientenverfügung<br />

Mit einer Patientenverfügung benennen Sie Ihre Behandlungswünsche und eine Vertrauensperson<br />

für den Fall, dass Sie nicht entscheidungs- bzw. einwilligungsfähig sein sollten. Die Vertrauensperson<br />

soll Ihren Willen gegenüber den behandelnden Ärzte vertreten; soll sie rechtsverbindlich über<br />

ärztliche Maßnahmen entscheiden können, so müssen Sie die Patientenverfügung mit einer diesbezüglichen<br />

Vorsorgevollmacht verbinden.<br />

Testament<br />

Über die Erbfolge kann durch ein Testament oder einen Erbvertrag verfügt werden. Der Erbvertrag<br />

wird mit einer oder mehreren Personen geschlossen. Er bewirkt eine vertragliche Bindung an die<br />

darin getroffenen Verfügungen, die nur ausnahmsweise wieder gelöst werden können. Vom Inhalt<br />

her können im Erbvertrag dieselben Verfügungen wie im Testament getroffen werden.<br />

Erbvertrag und Testament können nur von einem Notar beurkundet werden. Daneben besteht die<br />

Möglichkeit eines handschriftlichen Testamentes.<br />

Notarielles Testament<br />

Die größte Sicherheit bietet die Errichtung eines Testamentes zur Niederschrift beim Notar. So haben<br />

Sie die Gewähr, dass Sie rechtlich ausführlich beraten werden, das Testament bei einem frei zu<br />

wählenden Amtsgericht aufbewahrt wird und alsbald nach dem Tod des Erblassers dem zuständigen<br />

Nachlassgericht zugeht.<br />

Privatschriftliches Testament<br />

Es muss vom Anfang bis zum Ende eigenhändig handschriftlich verfasst werden und unterschrieben<br />

sein. Auch Ort und Datum der Testamentserrichtung sind anzugeben. Um Verwechslungen auszuschließen,<br />

sollten Sie mit Vor- und Familiennamen unterzeichnen. Erklärungen, die nach der Unterschrift<br />

stehen, müssen nochmals unterschrieben werden, sonst sind sie ungültig. Auch eigenhändige<br />

Testamente können bei einem frei zu wählenden Amtsgericht hinterlegt werden, um ihre sichere<br />

Aufbewahrung zu gewährleisten. Die Hinterlegung ist gebührenpflichtig.<br />

5.4 Seniorengerechtes Wohnen<br />

Weitgehend selbständig zu wohnen - in vertrauter Umgebung und im Kontakt mit Familie und<br />

Freunden, das ist auch im Alter der Wunsch der meisten Menschen. Zunehmende Hilfe- und Pflegebedürftigkeit<br />

erschwert jedoch zumeist die Lebensbedingungen in der bisherigen Wohnung. Lage<br />

und Grundriss sind häufig ungünstig, funktionierende familiäre und nachbarschaftliche Unterstützungsnetze<br />

sind selten vorhanden, Rückzug und Isolation drohen. Die Organisation eines bedarfsgerechten<br />

Hilfenetzes ist schwierig und überfordert häufig die Betroffenen.<br />

Hier ist die Möglichkeit des „Betreuten Seniorenwohnens“ eine gute Lösung, den älteren Menschen<br />

eine gewisse Selbständigkeit zu erhalten und sie dennoch bei ihren alltäglichen Schwierigkeiten gut<br />

zu unterstützen durch: eine barrierefreie und wohnliche Architektur, das Angebot persönlicher und<br />

Kontakt fördernder Hilfen und die Sicherheit koordinierter Dienst- und Hilfeleistungen.<br />

Betreutes Seniorenwohnen schließt die Angebotslücke zwischen ambulanter Hilfe und Pflege in der<br />

Privatwohnung einerseits und stationärer Pflege im Pflegeheim andererseits. Es tritt zunehmend an<br />

die Stelle des traditionellen Altenheims, kann jedoch das Pflegeheim nicht ersetzen. Ziel ist es, selbständiges<br />

Wohnen und eigenständige Haushaltsführung vor dem Hintergrund größtmöglicher Sicherheit<br />

zu fördern und den Eintritt von Pflegebedürftigkeit möglichst zu verhindern oder zumindest<br />

doch hinauszuzögern.<br />

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