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Haushaltsplan 2013 - Havixbeck

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Im Vergleich zum Vorjahr 2012 tritt damit eine Verbesserung in Höhe von 581.000 € ein. Trotz der<br />

Steigerung werden damit jedoch leider nur 64% der in 2009 erhaltenen Schlüsselzuweisungen<br />

erreicht.<br />

Die Verbesserung resultiert jedoch nicht aus einer Änderung der Berechnungssystematik für die<br />

Schlüsselzuweisungen. Vielmehr ergibt sich der höhere Zahlbetrag für die Gemeinde <strong>Havixbeck</strong> in<br />

<strong>2013</strong> aufgrund<br />

- des Rückgangs der Gewerbesteuereinnahmen vom „absoluten Spitzenwert“ in 2010<br />

(2.570.000 €) bis 2012 (2.062.313 €)<br />

- der im Vergleich zu 2012 um gestiegenen Gesamtsumme, die vom Land NRW für den<br />

kommunalen Finanzausgleich bereitgestellt wird<br />

- der Entwicklung der Finanzsituation in anderen NRW-Kommunen im Betrachtungszeitraum<br />

(teilweise waren deutliche Steigerungen bei der Gewerbesteuer erzielt).<br />

Die Gemeinde <strong>Havixbeck</strong> hat gegen die Festsetzungsbescheide für die Schlüsselzuweisungen für<br />

die Jahre 2011 und 2012 Klage beim Verwaltungsgericht Münster eingereicht. Die Entscheidung<br />

ist jedoch bis zur Entscheidung über die anhängigen Verfassungsbeschwerden ausgesetzt.<br />

Die Gemeinde <strong>Havixbeck</strong> hat nämlich zusammen mit den übrigen kreisangehörigen Kommunen<br />

eine Verfassungsbeschwerde gegen das GFG 2011 eingelegt. Die zwischenzeitlich durch den von<br />

den Klägern beauftragten Prof. Deubel vorgelegten Berechnungen liefern aus Sicht der Verwaltung<br />

auch überzeugende Argumente für eine ungerechte Verteilsystematik im GFG 2011 und damit<br />

verbunden durchaus Erfolgsaussichten für die Verfassungsklage.<br />

Auch gegen das GFG 2012 wird die Gemeinde <strong>Havixbeck</strong> erneut Verfassungsbeschwerde<br />

einlegen, höchstwahrscheinlich sogar unter Beteiligung weiterer Kommunen, die beim Rechtsstreit<br />

gegen das GFG 2011 noch nicht beteiligt waren. Auch insoweit bestehen objektiv gesehen gute<br />

Erfolgsaussichten, weil neben dem kritisierten Soziallastenansatz auch der Berechnungsmodus für<br />

den in 2012 neu hinzugekommenen Flächenansatz rechtlich zweifelhaft erscheint.<br />

Der Ausgang des Rechtsstreits ist jedoch insbesondere hinsichtlich der Verfahrensdauer und der<br />

finanziellen Auswirkungen für die Vergangenheit und die Zukunft ungewiss. Möglicherweise wird<br />

über die Verfassungsbeschwerden gegen die GFG´s 2011 und 2012 in einem kombinierten<br />

Verfahren entschieden. Da die Verteilungssystematik im GFG <strong>2013</strong> nach wie vor die bereits in den<br />

GFG´s 2011 und 2012 kritisierten Verteilermechanismen vorsieht, ist verwaltungsseitig auch von<br />

der Einlegung einer Verfassungsbeschwerde gegen das vom Landtag NRW beschlossene GFG<br />

<strong>2013</strong> auszugehen.<br />

Die Bildungs- und Sportpauschalen für <strong>2013</strong> liegen mit 367.000 € (Bildung) bzw. 40.000 € (Sport)<br />

im Bereich des Vorjahresniveaus 2012.<br />

Die Investitionspauschale <strong>2013</strong> liegt mit 466.000 € um rd. 30.000 € über dem Vorjahreswert 2012.<br />

Die Beträge lt. beschlossenem GFG <strong>2013</strong> sind im Haushaltsentwurf <strong>2013</strong> berücksichtigt.

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