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Haushaltsplan 2013 - Havixbeck

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Vorbemerkungen<br />

NKF – Haushalt <strong>2013</strong> der Gemeinde <strong>Havixbeck</strong><br />

Nach dem Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden in<br />

Nordrhein-Westfalen vom 10.11.2004 müssen die Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

seit dem 01.01.2009 ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung (Doppik)<br />

erfassen.<br />

Der doppische Haushalt nach dem NKF ermöglicht die<br />

Darstellung der Verwaltungsleistung als Produkte,<br />

Darstellung des Gesamtressourcenaufkommens und –verbrauchs,<br />

Darstellung des Vermögens mit der jährlichen Abschlussbilanz,<br />

Darstellung von Zielen des Verwaltungshandelns (Outputorientierung) und der Ergebnisse,<br />

Unterstützung der flexiblen Mittelbewirtschaftung.<br />

Dabei stützt sich der doppische Haushalt auf drei wesentliche Komponenten:<br />

• Der Ergebnisplan (-rechnung) beinhaltet die Aufwendungen und Erträge. Das insoweit<br />

prognostizierte Jahresergebnis ist relevant für die Beurteilung des Haushaltsausgleichs.<br />

• Der Finanzplan (-rechnung) beinhaltet alle Ein- und Auszahlungen und stellt somit die<br />

Liquiditätsentwicklung der Kommune dar. Im Finanzplan werden ergänzend zu den regelmäßig<br />

wiederkehrenden Ein- und Auszahlung auch die Investitionen sowie die Finanzierungstätigkeit<br />

(Aufnahme und Rückzahlung von Darlehen) dargestellt.<br />

• Die Bilanz weist das Vermögen und dessen Finanzierung nach.<br />

Besonderheiten infolge des Systemwechsels zum 01.01.2009:<br />

Gemäß § 84 GO NRW hat die Gemeinde in ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergebnisund<br />

Finanzplanung im <strong>Haushaltsplan</strong> darzustellen. Hierbei ist das erste Planungsjahr das laufende<br />

Haushaltsjahr. Die Zeitreihe beginnt mit dem letzten vorliegenden Rechnungsergebnis und schließt<br />

mit dem dritten auf das Planungsjahr folgenden Haushaltsjahr. Da bislang nur das Jahresergebnis<br />

für 2009 vorliegt und der Jahresabschluss 2010 nach Vorberatung im<br />

Rechnungsprüfungsausschuss am 19.06.<strong>2013</strong> vom Gemeinderat am 11.07.<strong>2013</strong> festgestellt<br />

werden soll, werden im Haushalt <strong>2013</strong> nur ein vorläufiges Rechnungsergebnis 2011 und die<br />

Planwerte für die Jahre 2012 bis 2016 dargestellt.<br />

Die nach §§ 2 – 4 GemHVO NRW im <strong>Haushaltsplan</strong> dargestellten Teilergebnis- und<br />

Teilfinanzpläne sind nach festgelegten Mindestpositionen aufzustellen.<br />

Die im Ergebnisplan veranschlagten Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung von<br />

Sonderposten resultieren aus der Fortschreibung der Werte aus der Eröffnungsbilanz vom<br />

01.01.2009.<br />

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