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Haushaltsplan 2013 - Havixbeck

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3. Haushaltsausgleich, Übersicht über die Entwicklung des Eigenkapitals<br />

Gemäß § 75 GO NRW ist der Saldo des Ergebnisplans bzw. der Ergebnisrechnung maßgeblich für<br />

den Haushaltsausgleich. Der Haushalt ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die<br />

Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Diese Verpflichtung gilt<br />

auch dann als erfüllt, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan bzw. in der Ergebnisrechnung durch<br />

Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann.<br />

Die Ausgleichsrücklage ist Bestandteil des Eigenkapitals. In der Eröffnungsbilanz ist sie der Höhe<br />

nach begrenzt auf maximal ein Drittel des Eigenkapitals oder ein Drittel des Durchschnittsbetrages<br />

aus Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen der drei vorangegangenen Jahre.<br />

Ursprünglich wurde davon ausgegangen, dass die Ausgleichsrücklage in der Eröffnungsbilanz auf<br />

der Grundlage des Durchschnittsbetrages aus Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen<br />

gebildet werden könnte.<br />

Die für die Jahre 2009 bis 2011 geplanten Fehlbeträge im Ergebnisplan von<br />

- 1.447.520 € (Haushaltsjahr 2009)<br />

- 2.877.065 € (Haushaltsjahr 2010)<br />

- 1.865.058 € (Haushaltsjahr 2011)<br />

- 1.271.172 € (Haushaltsjahr 2012)<br />

summieren sich auf 7.460.815 €.<br />

Das festgestellte Rechnungsergebnis 2009 beläuft sich auf -1.492.495 €.<br />

Zwar liegen noch keine endgültigen Rechnungsergebnisse für die Jahre 2010 bis 2012 vor. Unter<br />

Berücksichtigung der fortgeschrittenen Jahresabschlussarbeiten ist jedoch davon auszugehen,<br />

dass die in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 noch mit 4.211.077 € ausgewiesene<br />

Ausgleichsrücklage spätestens zum Jahresende 2011 aufgezehrt war.<br />

Die Haushalte der Jahre 2011 und 2012 bedurften der Genehmigung der Finanzaufsicht des<br />

Kreises Coesfeld, weil der jährliche Ausgleich der Fehlbeträge unter Fortschreibung des<br />

Eigenkapitals um die geplanten Jahresergebnisse 2009 bis 2012 jeweils nur durch Entnahme aus<br />

der allgemeinen Rücklage möglich war.<br />

Der Ergebnisplan <strong>2013</strong> schließt mit einem voraussichtlichen Jahresfehlbetrag in Höhe von 876.181<br />

€ ab. Auch dieser Jahresfehlbetrag kann nur durch erneute Inanspruchnahme der allgemeinen<br />

Rücklage ausgeglichen werden.<br />

Auch für die Jahre 2014 bis 2016 sind Fehlbeträge geplant, so dass derzeit noch keine<br />

Kehrtwende in Sicht ist.<br />

Die Entwicklung des Eigenkapitals seit Beginn der NKF-Umstellung ist auf den nachfolgenden<br />

Seiten einerseits als zahlenmäßige Übersicht und andererseits auch grafisch dargestellt.<br />

Für 2009 wird dabei mit dem Fehlbetrag lt. festgestelltem Jahresabschluss gerechnet. Mangels<br />

fehlender Jahresergebnisse 2010 bis 2012 wird bei dieser Betrachtung nunmehr ausschließlich<br />

von den Planwerten der einzelnen Haushaltsjahre ausgegangen. Sofern diese Werte sich<br />

tatsächlich in den Jahresabschlüssen bestätigen, wird das Eigenkapital aus der Eröffnungsbilanz<br />

zum 01.01.2009 innerhalb von 8 Jahren (2009 bis 2016) um insgesamt 28,90 % bzw. knapp 9,6<br />

Mio. € aufgezehrt sein.

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