Geschichte der Grafen von Virneburg - Medievalcoinage.com
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<strong>der</strong> zweite Sitz <strong>der</strong> <strong>Grafen</strong>, ist zur Zeit <strong>der</strong> Erbteilung erst erbaut worden<br />
und zwar im Gebiete <strong>der</strong> Jurisdiktion Philipps, bemerkenswert genug, da<br />
die Burg später auch als trierisches Lehen erscheint.<br />
Der Hof Minkelfeld (Kreis Mayen), <strong>der</strong> sich im Besitz <strong>der</strong> <strong>Grafen</strong><br />
befand, wurde schon im Jahre 1219 aufgegeben. Graf Hermann schenkte<br />
seine Rechte auf diesen Hof „ob anime remedium" <strong>der</strong> benachbarten<br />
Kirche Lonnig. 1)<br />
Wir bemerken auch bei den <strong>Grafen</strong> früh schon das Streben, bei<br />
Besitzerwerbungen ihr Ziel weiter zu stecken. Graf Hermann hatte die<br />
Tochter des <strong>Grafen</strong> <strong>von</strong> Nassau und <strong>der</strong> Elisa <strong>von</strong> Schaumburg, Gräfin<br />
<strong>von</strong> Nassau, heimgeführt. Das gab ihm Anrecht auf das väterliche Erbe<br />
seiner Schwiegermutter, die aus dem Hause Isenburg stammte. 2) Dass<br />
Hermann darauf bedacht war, eine Schmälerung des Erbes nicht zu<br />
gestatten, zeigt uns eine Urkunde vom Jahre 1217, in <strong>der</strong> er nachträglich<br />
eine <strong>von</strong> ihm angefochtene Schenkung seiner Schwiegermutter an das<br />
Kloster Eberbach (Rheingau) bestätigte. 3) Im Jahre 1222 konnte Graf<br />
Hermann das Erbgut seiner Gemahlin Lukarde <strong>der</strong> Grafschaft einver¬<br />
leiben. Bei dieser Gelegenheit kam es über die Erbschaft zu einem Streit<br />
mit dem Burggrafen Burkhard <strong>von</strong> Querfurt, den <strong>der</strong> Erzbischof Engel¬<br />
bert <strong>der</strong> Heilige <strong>von</strong> Köln schlichtete. 4) Darnach erhielt Hermann Schloss<br />
Schaumburg (Schoweburgh) a. d. Lahn, den vierten Teil des Schlosses<br />
Leiningen (Hunsrück) und Rechte an den umliegenden Wäl<strong>der</strong>n, ins¬<br />
gesamt den dritten Teil <strong>der</strong> ganzen Erbschaft. Der Burggraf wurde<br />
verpflichtet, dem <strong>Grafen</strong> eirfe Rente zu zahlen und Lehnsmann des <strong>Grafen</strong><br />
zu sein; denn nur mit <strong>der</strong> <strong>Grafen</strong> <strong>von</strong> <strong>Virneburg</strong> Erlaubnis sollte er <strong>von</strong><br />
dem Erbgut etwas veräussern dürfen. Ueberhaupt steht den <strong>Grafen</strong><br />
gegebenenfalls das Vorkaufsrecht zu.<br />
Das in <strong>der</strong> Teilungsurkunde <strong>von</strong> 1229 vorliegende Bild zeigt uns<br />
also einen entwicklungsfähigen Embryo des späteren virneburgischen<br />
Territoriums. Schon ist <strong>der</strong> Ansatz gemacht, Besitzstücke <strong>der</strong> Nachbar¬<br />
schaft in den Machtbereich <strong>der</strong> <strong>Grafen</strong> hineinzubeziehen. Im Laufe des<br />
13. Jahrhun<strong>der</strong>ts wächst die Bedeutung des <strong>Grafen</strong>geschlechtes. Als<br />
mächtige Herren erscheinen sie unter <strong>der</strong> Regierung des Kurfürsten<br />
Balduin <strong>von</strong> Trier. Und da gibt uns eine Urkunde aus dem Jahre 1336<br />
die zweite Etappe in <strong>der</strong> <strong>Geschichte</strong> <strong>der</strong> Grafschaft.<br />
In diesem Jahre verkaufte Graf Robert dem Erzbischof Balduin für<br />
2200 Florentiner Gulden die <strong>Virneburg</strong>. 5) Als Pfand stellt er eine Rente<br />
<strong>von</strong> 200 Florentiner Gulden aus den Einkünften, die er aus folgenden<br />
Dörfern bezieht: aus Arbach 10 Malter Roggen und 38 Ml. Hafer (even),<br />
aus Baar 5 Ml. Futterhafer, aus Freilingen 4 Ml. Roggen und 30 Ml.<br />
Hafer, aus Lierstall (Leppelzal) 8 Ml. Roggen und 14 Ml. Hafer, aus<br />
') MR. ÜB. III, 106—07 Nr. 110. — MR. Reg. II, 391 Nr. 1433.<br />
2) Schliephake, <strong>Geschichte</strong> <strong>von</strong> Nassau I, 267, Wiesbaden 1866—89.<br />
3) MR. Reg. II, 368 Nr. 1343a. — Roth, Geschichtsquellen aus Nassau<br />
I, 3, S. 357, Wiesbaden 1880—84.<br />
4) MR. ÜB. III, 163 Nr. 192. — MR. Reg. II, 427 Nr. 1580.<br />
•>) Beilage 1, Nr. II.