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Geschichte der Grafen von Virneburg - Medievalcoinage.com

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— 14 —<br />

mit Olbrück und Nie<strong>der</strong>wied. Die Belehnung des <strong>Grafen</strong> mit den<br />

pfälzischen Lehen erwirkte Sigfried <strong>von</strong> Eppstein 1307 vom Pfalzgrafen<br />

Ruprecht. Der Verkaufsbrief gibt nur summarisch an, was zu den Burgen<br />

gehört: Herrschaftsrechte, Gerichte, Vasallen, Ministerialen, Eigenleute,<br />

Acker, Weide, Wald u. a. Im Besitz <strong>der</strong> Herrschaft nennt sich Robert<br />

aucji Graf <strong>von</strong> Wied. Das castrum Nie<strong>der</strong>wied wurde zunächst mit <strong>der</strong><br />

zugehörigen Herrschaft den Edlen Hermann, Herren zu Solms, und<br />

Dietrich <strong>von</strong> Runkel übergeben, bis Graf Robert die Kaufsumme bezahlt<br />

hätte. 3) 1319 verkaufte Robert Burg und Herrschaft Wied dem Godewart<br />

<strong>von</strong> Sayn. Anlass zum Verkauf war die Schuldenlast, die auf Robert und<br />

seinem Oheim, dem Kölner Erzbischof, wegen des Erwerbs <strong>der</strong> Burg<br />

Vollmunstein (Vollmarstein an <strong>der</strong> Ruhr) lastete. Doch wahrt sich Robert<br />

seine Herrschaftsrechte, indem er unbefugten Burgbau zu verhin<strong>der</strong>n den<br />

Godewart verpflichtet. 2) Die Einlösung <strong>der</strong> Herrschaft ist wie<strong>der</strong> erfolgt;<br />

denn im Jahre 1329 wurde sie schon wie<strong>der</strong> vom <strong>Grafen</strong> Robert im<br />

Einverständnis mit Mutter, Brü<strong>der</strong>n und Söhnen an Ritter Dietrich Meynfel<strong>der</strong><br />

aus An<strong>der</strong>nach verkauft. 3) Interessant ist die Angabe <strong>der</strong> Be¬<br />

dingungen, unter denen die Herrschaft wie<strong>der</strong> eingelöst werden kann.<br />

Man sieht hier, wie leicht bei <strong>der</strong>artigen Verpfändungen Lehnsverhältnisse<br />

entstehen können. Die Herrschaft Wied, um 2500 Mk. An<strong>der</strong>nacher<br />

Währung verkauft, kann mit 2000 Mk. wie<strong>der</strong> eingelöst werden. Für die<br />

übrigen 500 Mk. sollen die <strong>Grafen</strong> in ihrem zur Herrschaft Wied<br />

gehörigen Gut dem Ritter eine Rente <strong>von</strong> 50 Mk. anweisen. Wenn aber<br />

die <strong>Grafen</strong> die 500 Mk. glatt bezahlen, so soll Ritter Dietrich den <strong>Grafen</strong><br />

eine Rente zu Lehn auftragen und <strong>der</strong> <strong>Grafen</strong> Mann sein. Wahrscheinlich<br />

ist die Herrschaft wie<strong>der</strong> eingelöst worden. Sie fiel al^Erbteil seiner<br />

Gattin, einer Tochter des <strong>Grafen</strong> Robert <strong>von</strong> <strong>Virneburg</strong>, aiiNKilhelm <strong>von</strong><br />

Isenburg-Braunsberg, <strong>der</strong> die alte Grafschaft Wied neu erstehen lässt. 1)<br />

Zu Wied scheinen auch die Höfe in den Dörfern Oberbieber, Hayn und<br />

Mieln zu gehören, die Graf Robert 1310 dem Mainzer Erzbischof<br />

aufliess. 5)<br />

Dem Erwerb <strong>von</strong> Eigengut parallel geht, wie wir bereits bemerken<br />

konnten, die Aufnahme <strong>von</strong> Lehnsbesitz, sei es nun, dass die <strong>Grafen</strong> selbst<br />

Lehn in Empfang nehmen, o<strong>der</strong> sei es, dass sie als Lehnsherren Gut aus¬<br />

geben und sich so eine sichere Stütze ihrer Macht und ihres Ansehens<br />

schaffen.<br />

Ein Hof und Hofgüter zu Kottenheim (Krs. Mayen), den die<br />

<strong>Grafen</strong> ausgetan hatten, wurden im Jahre 1235 dem bisherigen Lehns¬<br />

inhaber zu freiem Eigentum überlassen/') Lehnsgut werden auch die<br />

* 1) St. A, Koblenz, Kopiar 1, Nr. 34, 1306 Dez. 21.<br />

z) Fischer, Gcschlechtsrcgistcr <strong>der</strong> Häuser Iscnburg, Wied und Runkel<br />

Nr. 99, Mannheim 1775. — St. A. Koblenz, Kop. 1, Nr. 54.<br />

:l) Beilage 1, Nr. 9.<br />

4) Günther CD. III, S. 9<br />

6) S. S. 22.<br />

,;) MR. ÜB. III, 423 Nr. 547. -- MR. Reg. II, 574 Nr. 2195.

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