Geschichte der Grafen von Virneburg - Medievalcoinage.com
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lehen ausgetan. Mit Erlaubnis ihres Herrn verpfänden sie jene Lehen<br />
im Jahre 1358 an den Ritter Heinrich <strong>von</strong> Nürburg. 1) Die virneburgischen<br />
Höfe zu Fell und Mertloch trugen die Herren <strong>von</strong> Elz zu Lehen.<br />
Bei einem Verkauf ihrer Güter im Jahre 1359 nahmen Peter und Johann<br />
<strong>von</strong> Elz die Höfe zu Fell und Mertloch aus. '-) 1371 stellte Johann <strong>von</strong><br />
Elz dem <strong>Grafen</strong> Gerhard über die virneburgischen Mannlehen, nämlich<br />
den Hof zu Mertloch und zu Fell, zu dem <strong>der</strong> kleine Hof Sürsch (Moselsürsch)<br />
gehört, einen Revers aus. 3) Peter <strong>von</strong> Elz verkaufte 1375 an<br />
Johann <strong>von</strong> Müden eine Korngülte <strong>von</strong> 7 Malter und stellte als Pfand<br />
den Hof zu Sürsch. 4) Da dieser Hof ein Lehen des <strong>Grafen</strong> <strong>von</strong> <strong>Virneburg</strong><br />
war, musste Peter die Erlaubnis des <strong>Grafen</strong> Gerhard einholen. Von dem<br />
zum Hofe Sürsch gehörigen Land hatte schon 1338 Peters Vater, Ritter<br />
Dietrich <strong>von</strong> Elz, 2 Stücke verpfändet. 5) Innerhalb des Lehmener<br />
Gerichtsbezirks sind <strong>von</strong> den <strong>Grafen</strong> drei Wingerte an Friedrich <strong>von</strong><br />
Lehmen ausgetan. 0) Als Mannlehen seit alters bezeichnet Rörich Walpod<br />
<strong>von</strong> Ulmen seine Lehen zu Moselkern. Es sind 12 Malter Korn und<br />
2 Fu<strong>der</strong> Weingülte. Für diese Lehen ist er den <strong>Grafen</strong> <strong>von</strong> <strong>Virneburg</strong><br />
zu Mannschaft, Huld und Treue verpflichtet, wie das Mannlehens Recht<br />
und Gewohnheit ist. 7) Ein Gut zu Polch war den Herren <strong>von</strong> Schöneck<br />
als Lehen gegeben. Konrad <strong>von</strong> Schöneck hatte 1375 dieses Gut mit<br />
Einwilligung seines Herrn, des <strong>Grafen</strong> Gerhard, für 150 Gulden ver¬<br />
pfändet, wobei Konrad und Johann Nebe in Mertloch, an die jenes Gut<br />
verpfändet wurde, dem <strong>Grafen</strong> das Recht <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>einlösung vor¬<br />
behielten. 8) „Von Gnaden des edlen Herrn Gerhard" trug Ritter Emicho<br />
<strong>von</strong> Bürresheim einen Wingert in Hatzenport zu Mannlehen. Dazu<br />
bezog er aus Dickscheid iy 2 Schilling und 200 Eier.")<br />
Wir bemerken, dass die <strong>Grafen</strong> bemüht sind, die Herren und<br />
Ritter, die innerhalb des gräflichen Machtbereiches wohnen o<strong>der</strong> dort<br />
Güter haben, zu gewinnen, ein Versuch, <strong>der</strong> darauf'hinauslaufen soll,<br />
ein geschlossenes Territorium zu begründen. Es zeigt sich bei den<br />
<strong>Grafen</strong> <strong>von</strong> <strong>Virneburg</strong> in kleinerem Massstab dasselbe Streben, das auch<br />
grössere Territorialherren bei Ausbau ihres Territoriums beseelt. Das<br />
Mannlehen überwiegt. Diese Art Lehen zu vergeben, leitet sich her aus<br />
dem natürlichen Streben <strong>der</strong> <strong>Grafen</strong>, sich ihren Besitz zu erhalten. Das<br />
Mannlehen fällt immer wie<strong>der</strong> an den Lehnsherrn zurück und kann<br />
immer wie<strong>der</strong> ausgetan werden, ein erwünschtes Verfahren, wodurch <strong>der</strong><br />
Besitzstand nicht vermin<strong>der</strong>t wird und immer Lehnsmannen gewonnen<br />
*i •) St. A. Koblenz, Reichsgrfschft. Vbg, Or., Pg.,1358 April 3.<br />
2) Roth, <strong>Geschichte</strong> <strong>der</strong> Herren und <strong>Grafen</strong> <strong>von</strong> Elz 1, 19, Mainz 1889-<br />
* 3) St. A. Koblenz, Kop. 2, Nr. 66, 1371 März 23.<br />
4) St. A. Koblenz, Kop. 2, Nr. 91.<br />
* 5<br />
') St. A. Koblenz, Kop. 2, Nr. 68, 1338 April 2.<br />
°) Beilage 1, Nr. 24.<br />
7) Beilage 1, Nr. 28.<br />
* 9 8) Beilage 1, Nr. 30. — * St. A. Koblenz, Kop. 2, Nr. 89, 1375 Juni 12.<br />
9) St. A. Koblenz, Kop 2, Nr. 83, 1375 März 30.