Geschichte der Grafen von Virneburg - Medievalcoinage.com
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— 28 —<br />
Ein Streit zwischen Kurfürst Balduin und Graf Robert über die<br />
Abgrenzung <strong>der</strong> bei<strong>der</strong>seitigen Rechte in <strong>der</strong> Pellenz fand 1348 sein<br />
Ende. 1)<br />
Im Jahre 1353 unterhandelte die Witwe Heinrichs, Maria <strong>von</strong><br />
Jülich, Burgfrau zu Monreal, mit dem Erzbischof wegen <strong>der</strong> Einlösung<br />
<strong>der</strong> <strong>von</strong> Heinrich verkauften Pellenz. Die Verhandlungen haben zum<br />
Ziel geführt. Das Lösegeld sowie die sonstigen Schulden, die Heinrich<br />
und Maria bei Balduin stehen hatten, wurden bezahlt. Doch lässt<br />
Balduin erklären, nur Probst Gerhard zu Aachen, Sohn Heinrichs, habe<br />
das Recht, die Pellenz einzulösen.-) Balduin sichert hier das Recht <strong>der</strong><br />
Nachkommen <strong>von</strong> Graf Roberts erstgebornem Sohne Heinrich. Ebenfalls<br />
zur Wahrung dieser Rechte schloss Balduins Nachfolger Erzbischof<br />
Boemund mit dem <strong>Grafen</strong> Gerhard, dem Oheim des Probstes, einen<br />
Vertrag ab, wonach <strong>der</strong> Graf alle seine Ansprüche auf die Pellenz acht<br />
Jahre ruhen lassen solle.") Wenn aber die Pellenz durch Erbschaft an<br />
ihn käme, so soll nach dem Spruch des trierischen Lehnsgerichtshofes<br />
verfahren werden. Die Erwähnung des Erbschaftsrechtes an <strong>der</strong> Pellenz<br />
zeigt, dass es sich bei diesem Vertrag nicht um eine Wie<strong>der</strong>einlösung<br />
handelt, als wenn die Bemühungen <strong>der</strong> Maria erfolglos gewesen wären.<br />
Es soll das Erbrecht des Sohnes gesichert werden. Graf Gerhard glaubt<br />
aber, dass er als Nachfolger seines Bru<strong>der</strong>s und als regieren<strong>der</strong> Graf die<br />
Pellenz für sich beanspruchen könne mit Uebergehung <strong>der</strong> Rechte seines<br />
Neffen. Und noch ein an<strong>der</strong>es zeigt <strong>der</strong> Vertrag. Die Erbschaftsfrage<br />
wird erst noch dem trierischen Lehnsgerichtshof, dem die <strong>Grafen</strong> als<br />
Vasallen Kurtriers unterstehen, vorgelegt. 1363 beauftragt dann Probst<br />
Gerhard seinen Oheim, die Pellenz einzulösen. 4) In demselben Jahre<br />
gewährten Bischof Johann <strong>von</strong> Münster und seine Brü<strong>der</strong>, die <strong>Grafen</strong><br />
Gerhard und Adolf, ihrer Schwägerin Maria gegen 1000 Pfd. Heller die<br />
Nutzniessung <strong>der</strong> Pellenz auf Lebenszeit/') Die Ansprüche, die Mit¬<br />
glie<strong>der</strong> des gräflichen Hauses auf die Pellenz als ein erbliches Lehen<br />
machten, — Probst Gerhard spricht da<strong>von</strong>, dass sie zur Grafschaft<br />
<strong>Virneburg</strong> gehört — kamen nicht zur Ruhe. So stellte im Jahre 1372<br />
Graf Gerhard dem Erzbischof Kuno <strong>von</strong> Trier einen Revers aus, wonach<br />
er o<strong>der</strong> sein Bru<strong>der</strong> Adolf etwaige Ansprüche seitens des Neffen o<strong>der</strong><br />
sonst jemandes an die verkaufte und wie<strong>der</strong>eingelöste Pellenz ordnen<br />
wolle. 11) Nachher ist dann Graf Gerhard endlich im Besitz <strong>der</strong> Pellenz.<br />
Doch verkaufte er wie<strong>der</strong> im Jahre 1374 an den Erzbischof <strong>von</strong> Trier für<br />
2000 Mainzer Gulden dieselben Gerichte, nämlich das zu Münster, auf<br />
i) Günther CD. III, 516 Nr. 352.<br />
s) Günther CD. III, 592 Nr. 402.<br />
3) Günther CD. III, 618 Nr 427.<br />
") Beilage 1, Nr. 25.<br />
•) Beilage I, Nr. 26.<br />
") Günther CD. III, 764 Nr. 539.