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Geschichte der Grafen von Virneburg - Medievalcoinage.com

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— 18 —<br />

dem <strong>Grafen</strong> Heinrich <strong>von</strong> <strong>Virneburg</strong>' beendigt. Dem <strong>Grafen</strong> wurde die<br />

Gerichtsbarkeit in „Monasterio in Meinfeit et alibi" — d. h. in <strong>der</strong> Pellenz<br />

— belassen zu dem Rechte, wie sie seinem Vater in Gemeinschaft mit dem<br />

Pfalzgrafen zustand und wie Graf Heinrich selbst sie zur Zeil des Erz¬<br />

bischofs Arnold besessen habe.') Arnold II. hatte <strong>von</strong> 1242 bis 1259 den<br />

Trierer Erzstuhl inne und <strong>der</strong> Pfalzgraf, <strong>von</strong> dem hier die Rede ist, würde<br />

Otto II. sein, <strong>der</strong> <strong>von</strong> 1206—1263 regierte. Demnach kann angenommen<br />

werden, dass die Münsterer Pellenz im ersten Drittel des 13. Jahrhun<strong>der</strong>ts<br />

an die <strong>Grafen</strong> <strong>von</strong> <strong>Virneburg</strong> kam. Wir sahen ja auch die <strong>Grafen</strong> be¬<br />

reits 1229 im Besitz <strong>der</strong> Vogteien Einig und Mertloch. Um dieselbe Zeit<br />

ist auch die grosse Pellenz an die <strong>Grafen</strong> gekommen. Im Jahre 1230<br />

erscheint <strong>der</strong> Graf <strong>von</strong> <strong>Virneburg</strong> als Richter in <strong>der</strong> Pellenz; 2) neben<br />

ihm allerdings noch <strong>der</strong> Graf <strong>von</strong> Sayn. Ein Streit des <strong>Grafen</strong> Heinrich<br />

<strong>von</strong> Sayn mit <strong>der</strong> Gemeinde Thür über die pfalzgräflichen Abgaben ist<br />

1230 beigelegt worden. Die Richter auf dem Mendiger Berge bestätigen<br />

nachträglich die Bedingungen, unter denen die Einigung zustande ge¬<br />

kommen war. Als Richter fungieren ein Walpode des <strong>Grafen</strong> <strong>von</strong> Virne¬<br />

burg und <strong>der</strong> cellerarius Sainensis. Das Nebeneinan<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Grafen</strong> <strong>von</strong><br />

Sayn und <strong>Virneburg</strong> in <strong>der</strong> Pellenz zeigt noch eine Urkunde vom Jahre<br />

1232. 3) Graf Heinrich <strong>von</strong> Sain befreit den Hof und die Hörigen <strong>der</strong><br />

Abtei Laach in Kruft und sonst in <strong>der</strong> Pellenz, wo sie seiner Gerichtsbar¬<br />

keit unterstehen, <strong>von</strong> den pfalzgräflichen Abgaben. Ausserdem eximiert<br />

er Kruft aus dem Hochgerichtsbezirk <strong>der</strong> grossen Pellenz. Dass <strong>der</strong><br />

Graf <strong>von</strong> Sayn <strong>von</strong> pfalzgräflichen Abgaben und <strong>von</strong> <strong>der</strong> Gerichtsbarkeit<br />

<strong>der</strong> Pellenz befreit, während doch schon <strong>der</strong> Graf <strong>von</strong> <strong>Virneburg</strong> das<br />

Peilenziehen inne hat, legt die Ansicht nahe, dass zuerst die Sayner<br />

<strong>Grafen</strong> die Pellenz <strong>von</strong> den Pfalzgrafen zu Lehen trugen, und dass sie es<br />

dann an die <strong>Grafen</strong> <strong>von</strong> <strong>Virneburg</strong> ausgaben. Wahrscheinlich im Zu¬<br />

sammenhang mit <strong>der</strong> Grafschaft <strong>Virneburg</strong>; denn diese ist pfälzischsaynisches<br />

Lehen.<br />

Greifen wir hier wie<strong>der</strong> nach <strong>der</strong> Urkunde <strong>von</strong> 1336! Der Graf<br />

<strong>von</strong> Sayn hat seine Zustimmung zum Verkauf <strong>der</strong> <strong>Virneburg</strong> gegeben.<br />

Erörtern wir hier im Anschluss an das Pellenzlehen die Lehensabhängig¬<br />

keit und die Herkunft <strong>der</strong> <strong>Grafen</strong>.<br />

Nach dem Aussterben <strong>der</strong> alten Sayner <strong>Grafen</strong> erbten die <strong>Grafen</strong><br />

<strong>von</strong> Sponheim, mütterlicherseits dem Hause Sayn verwandt, im Jahre<br />

1247 die Besitzungen des letzten <strong>Grafen</strong>. 1) Im folgenden Jahre trat<br />

Heinrich <strong>von</strong> Heinsberg seinem Bru<strong>der</strong>, dem <strong>Grafen</strong> Simon <strong>von</strong> Spon¬<br />

heim, einige Besitzungen aus dem Nachlass des Oheims ab, Besitzungen,<br />

<strong>von</strong> denen es heisst, sie seien <strong>der</strong> Herrschaft Sayn verloren gegangen.<br />

Darunter ist auch <strong>Virneburg</strong> genannt/') 1318 meldet sich dann wie<strong>der</strong><br />

') Acta academica Theod. Palat. VI, 325, Mannheim 1789.<br />

2) MR. ÜB. III, 312 Nr. 393.<br />

3) MR. ÜB. III, 361 Nr. 461. — MR. Reg. II, 537 Nr. 2032.<br />

i) MR. ÜB. III, 681 Nr. 912.<br />

'■>)MR. ÜB. III, 726 Nr. 967.

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