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(5) Ehrenamtliche Bürgermeisterinn
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4. der Präsidentin oder des Präsi
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43. der Leiterin oder des Leiters d
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Artikel 2 Landesbesoldungsgesetz Ba
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§ 80 Unterrichtsvergütung für An
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§ 2 Gleichstellungsbestimmung Stat
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§ 8 Besoldung bei Teilzeitbeschäf
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(3) Die erforderlichen Verwaltungsv
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(3) Abweichend von Absatz 2 wird di
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Amtszulagen nach einem gesetzlich f
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schluss von den Beamten nachgewiese
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§ 29 Amtsbezeichnungen (1) Die in
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gere Besoldungsgruppe für diese St
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§ 34 Öffentlich-rechtliche Dienst
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4. Unterabschnitt Vorschriften für
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Amtszeit in den Ruhestand, ist der
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3. Bei einer Personalkostenerstattu
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deskindergeldgesetz gewährt wird o
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2. Unterabschnitt Stellenzulagen §
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2. bei der Verwendung nach Absatz 1
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4. Fachschulräte an Pädagogischen
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schule des Landes ein besonderes La
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4. im Schuldienst als Lehrkraft, 5.
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§ 65 Vollstreckungsvergütung (1)
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§ 69 Ausgleichszahlung zur Abgeltu
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§ 73 Sonderzuschläge zur Sicherun
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eamte jeweils geltenden Bestimmunge
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§ 80 Unterrichtsvergütung für An
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(2) Der Wechsel der Anlage bedarf i
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Studierenden; bei Hochschulen im Au
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9. ABSCHNITT ÜBERGANGS- UND SCHLUS
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den die bisherigen Ämter mit Ablau
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verringern. Soweit Ausgleichs- oder
- Seite 141 und 142:
Anlage 1 (zu Artikel 2 § 27) Lande
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Besoldungsgruppe A 9 A m t s i n s
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2) Dieser Besoldungsgruppe werden n
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Erster Polizeihauptkommissar Fachsc
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5) Soweit nicht in der Besoldungsgr
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Schulrat 3) 6) als Schulaufsichtsbe
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Fachschuldirektor - als der ständi
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einer beruflichen Schule mit mehr a
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Ministerialrat 4) beim Landtag und
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Finanzpräsident als Leiter der Abt
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Leitender Parlamentsrat Ministerial
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Regierungsvizepräsident als der st
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Anlage 3 (zu Artikel 2 § 36) Lande
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Vizepräsident des Verwaltungsgeric
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Präsident des Sozialgerichts 2) Pr
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Präsident des Oberlandesgerichts 1
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2) 3) Prorektor der.... ___________
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Anlage 5 (zu Artikel 2 § 103) Land
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Sonderschuloberlehrer 4) 5) Wissens
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Rektor und Professor 1) als Leiter
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Rektor einer Universität mit einer
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Gültig ab 1. Januar 2011 Anlage 6
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Gültig ab 1. Januar 2011 Anlage 8
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Gültig ab 1. Januar 2011 Anlage 10
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Anlage 12 (zu Artikel 2 § 41 und
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Rechtsgrundlage Landesbesoldungsges
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Rechtsgrundlage Landesbesoldungsges
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Artikel 3 Landesbeamtenversorgungsg
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§ 80 Abfindung ...................
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Teil I Allgemeiner Teil § 1 Geltun
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mit Ausnahme der Kosten für die Gu
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desverrat und Gefährdung der äuß
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§ 10 Mitteilungspflicht für den B
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§ 14 Abwendung der Kürzung der Ve
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ABSCHNITT II - RUHEGEHALT, UNTERHAL
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altfähigen Dienstbezügen des frü
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Versorgung bei verminderter Erwerbs
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2 Wird die allgemeine Schulbildung
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§ 27 Höhe des Ruhegehalts (1) 1 D
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§ 29 Unterhaltsbeitrag für Beamte
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§ 34 Höhe des Witwengeldes (1) 1
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(2) Nach dem Ausscheiden eines Witw
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(2) 1 Mit Beginn des Folgemonats er
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solchen Krankheit, gilt dies als Di
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letzten verbunden ist. ²Das gleich
- Seite 231 und 232:
Hundert beschränkt ist. ²Satz 1 g
- Seite 233 und 234:
1. bei Verlust der Erwerbsfähigkei
- Seite 235 und 236:
§ 59 Einmalige Unfallentschädigun
- Seite 237 und 238:
2. den Eltern sowie den nicht verso
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im Geltungsbereich dieses Gesetzes
- Seite 241 und 242:
Kinder neben dem Witwengeld gezahlt
- Seite 243 und 244:
dem Pflegezuschlag ein Kinderpflege
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kommen durch die Anzahl der Monate
- Seite 247 und 248:
4. Leistungen aus einer berufsstän
- Seite 249 und 250:
3 Satz 2 gilt nicht, wenn die Unter
- Seite 251 und 252:
gremien an Hochschulen und am KIT m
- Seite 253 und 254:
(2) Ergänzend zu Absatz 1 kann ein
- Seite 255 und 256:
Richter- oder Soldatenverhältnis z
- Seite 257 und 258:
(2) 1 Ein Verzicht auf das Altersge
- Seite 259 und 260:
vor Ablauf des Monats, in dem er di
- Seite 261 und 262:
(2) Bei Feststellung einer verminde
- Seite 263 und 264:
(2) 1 Altersgeld und Mindestruhegeh
- Seite 265 und 266:
lich gegenüber der für die Festse
- Seite 267 und 268:
1. An die Stelle des Erreichens der
- Seite 269 und 270:
Zeitpunkt der Versetzung in den Ruh
- Seite 271 und 272:
(6) Wird der Beamte, der in den Anw
- Seite 273 und 274:
(4) 1 Für die bei Inkrafttreten di
- Seite 275 und 276:
den hat. 2 Der Betrag gemäß Satz
- Seite 277 und 278:
desbesoldungsgesetzes in der bis zu
- Seite 279 und 280:
1. die Begründung von Rentenanwart
- Seite 281 und 282:
2. die Überleitungszulage nach §
- Seite 283 und 284:
) als ruhegehaltfähige Dienstzeit
- Seite 285 und 286:
ABSCHNITT III - ÜBERGANGSVORSCHRIF
- Seite 287 und 288:
weiligen Ruhestand wird, soweit sie
- Seite 289 und 290:
Artikel 4 Änderung des Ernennungsg
- Seite 291 und 292:
6. In § 22 Abs. 1 Satz 2 wird die
- Seite 293 und 294:
2. einem in gerader Linie oder in d
- Seite 295 und 296:
c) In Absatz 3 Satz 1 werden die An
- Seite 297 und 298:
2. Einstellung von Arbeitnehmern, d
- Seite 299 und 300:
c) In Satz 3 wird die Angabe „der
- Seite 301 und 302:
) Absatz 2 wird wie folgt geändert
- Seite 303 und 304:
des Gesetzes vom 18. Dezember 1995
- Seite 305 und 306:
c) In Absatz 5 werden die Worte „
- Seite 307 und 308:
Artikel 13c Gesetz über die Besold
- Seite 309 und 310:
- Einwohnerzahl - bis zu 15 000 A 1
- Seite 311 und 312:
2 Im Falle der Nummer 1 kann die Di
- Seite 313 und 314:
Artikel 15 Änderung des Landesdate
- Seite 315 und 316:
) Im neuen Satz 2 wird das Wort „
- Seite 317 und 318:
) Absatz 9 erhält folgende Fassung
- Seite 319 und 320:
12. In § 69 Abs. 2 Nr. 6 werden di
- Seite 321 und 322:
) Absatz 2 erhält folgende Fassung
- Seite 323 und 324:
Verpflichtung nach Satz 1 sind nur
- Seite 325 und 326:
des Landesbeamtengesetzes“ durch
- Seite 327 und 328:
) Absatz 2 erhält folgende Fassung
- Seite 329 und 330:
Artikel 30a Änderung des Gesetzes
- Seite 331 und 332:
(2) Die oberste Dienstbehörde kann
- Seite 333 und 334:
(3) Abweichend von Absatz 1 Nr. 2 i
- Seite 335 und 336:
aussetzungen nach den §§ 14 und 1
- Seite 337 und 338:
1. Anweisung des dienstlichen Wohns
- Seite 339 und 340:
Hochschule; § 4 Abs. 4 Halbsatz 1
- Seite 341 und 342:
aa) Nummer 5 erhält folgende Fassu
- Seite 343 und 344:
1. In der Überschrift werden die W
- Seite 345 und 346:
ABSCHNITT II HEILBEHANDLUNG § 3 (1
- Seite 347 und 348:
a) die Art der Verletzung eine Beha
- Seite 349 und 350:
ten Ärzte zur Sicherung des Heiler
- Seite 351 und 352:
(7) Die erstattungsfähigen Beträg
- Seite 353 und 354:
§ 1 Flugdienst (1) Flugdienst im S
- Seite 355 und 356:
(2) Einem besonders gefährlichen A
- Seite 357 und 358:
§ 8 Einsatz beim Ein- oder Aushän
- Seite 359 und 360:
i) Die bisherige Nummer 11 wird Num
- Seite 361 und 362:
die Angabe 㤤 36, 37 und 43 Be
- Seite 363 und 364:
a) In Absatz 1 werden die Angabe
- Seite 365 und 366:
Artikel 41d Verordnung der Landesre
- Seite 367 und 368:
(5) Rufbereitschaft im Sinne von Ab
- Seite 369 und 370:
Zu den Tauchertätigkeiten gehören
- Seite 371 und 372:
3. ABSCHNITT ZULAGEN IN FESTEN MONA
- Seite 373 und 374:
hiervon erhalten Beamte im Vorberei
- Seite 375 und 376:
(2) Die Zulage wird nicht neben ein
- Seite 377 und 378:
ABSCHNITT II VOLLZIEHUNGSBEAMTE D E
- Seite 379 und 380:
Artikel 42 weggefallen Artikel 42a
- Seite 381 und 382:
Artikel 47 Neubekanntmachungen Das
- Seite 383 und 384:
§ 1a Landespersonalausschuss (1) D
- Seite 385 und 386:
1957: 64. Lebensjahr und zehn Monat
- Seite 387 und 388:
§ 4 weggefallen § 5 Ruhestandsein
- Seite 389 und 390:
3. das Gesetz über vermögenswirks