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Referenten-Entwurf

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- soll als Folge der Trennung der Alterssicherungssysteme die Ruhegehaltfähigkeit<br />

von berücksichtigungsfähigen Zeiten neu geregelt werden.<br />

Personalvertretungsrechtliche Regelungen:<br />

Im Landespersonalvertretungsgesetz soll neben den notwendigen Anpassungen an<br />

das Beamtenstatusgesetz und das neue Landesbeamtengesetz auch die Begrenzung<br />

des Letztentscheidungsrechts der Einigungsstelle gemäß den Entscheidungsgrundsätzen<br />

des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 24. Mai 1995 –<br />

2 BvF 1/92, BVerfGE 93, 37) zum Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein vorgesehen<br />

werden, soweit einzelne Regelungen des Landespersonalvertretungsgesetzes<br />

noch hinter den Vorgaben dieses Beschlusses zurückbleiben.<br />

C. Alternativen<br />

Fortführung des nach Art. 125a GG weiter geltenden Bundesrechts und bloße technische<br />

Anpassung der beamtenrechtlichen Vorschriften an das Beamtenstatusgesetz.<br />

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte<br />

Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit wird im Zeitraum von 2012 bis 2029 zu Einsparungen<br />

von jahresdurchschnittlich rund 89 Mio. Euro führen. Im Zeitraum von<br />

2012 bis 2029 führt die Verlängerung der Lebensarbeitszeit kumuliert zu Einsparungen<br />

in Höhe von rund 1,62 Mrd. Euro. Diese Einsparungen reduzieren sich im<br />

gleichen Zeitraum durch die Möglichkeit, nach einer Dienstzeit von 45 Jahren abschlagsfrei<br />

in den Ruhestand versetzt werden zu können, um kumuliert 77,6 Mio.<br />

Euro (Einsparvolumen kumuliert rund 1,55 Mrd. Euro im Zeitraum von 2012 bis<br />

2029).<br />

Die Kürzung der Anrechnung von Ausbildungszeiten auf die Versorgung von drei<br />

Jahren auf 855 Tage wird im Zeitraum von 2012 bis 2029 zu Einsparungen von jahresdurchschnittlich<br />

rund 12,5 Mio. Euro führen. Im ersten Jahr der Kürzung der Ausbildungszeiten<br />

in der Übergangsphase beziffern sich die Einsparungen auf rd. 50.000<br />

Euro und steigen dann auf bis zu rund 20 Mio. Euro an.<br />

Die Einführung der unterhälftigen Teilzeit außerhalb der Elternzeit und die Möglichkeit<br />

einer Altersteilzeit für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen<br />

und Richter können zu Mehrausgaben von jeweils rund sechs Millionen Euro<br />

pro Jahr führen.<br />

DRG Text 4 von 390

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