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Weiterführende Schulen Triesen WST - Gesunde Schulen

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Zwischenbericht: Projekt Früherkennung - Frühintervention<br />

<strong>Weiterführende</strong> <strong>Schulen</strong> <strong>Triesen</strong> <strong>WST</strong><br />

Aufgaben:<br />

• Leitung der Schülerratssitzungen<br />

• Erstellung eines Beschlussprotokolles sowie Aushang desselben<br />

• rechtzeitige Zustellung der für die Sitzungsvorbereitung nötigen Unterlagen an die<br />

Ratsmitglieder<br />

• Vertretung der Anliegen und Beschlüsse gegenüber den Lehrpersonen, dem<br />

Hausdienst, …<br />

Er kann Aufgaben in Absprache mit dem Rat delegieren.<br />

Sitzungen:<br />

• Der Rat trifft sich in der Regel von September bis Juni einmal monatlich<br />

• Bei dringenden Angelegenheiten kann die Leitung oder können mindestens drei<br />

Klassen ausserordentliche Sitzungen einberufen lassen.<br />

• Bei Bedarf können Arbeitsgruppen gebildet werden<br />

• Die gewählten VertreterInnen einer Klasse können zusammen oder einzeln an der<br />

Sitzung teilnehmen. Jede Klasse hat ein Stimmrecht.<br />

• Damit über Traktanden Beschlüsse gefasst werden können, müssen sie<br />

grundsätzlich vorher in den Klassen besprochen werden.<br />

• Beschlüsse werden in erster Linie einstimmig gefasst. Ist dies nicht möglich,<br />

entscheidet das einfache Mehr. Zu deren Gültigkeit muss das Verhältnis der<br />

Anwesenden (Mädchen zu Jungs, Oberschule zu Realschule, Unterstufe zu<br />

Oberstufe) mindestens 1:2 sein.<br />

Budget:<br />

• Spezielle Veranstaltungen sind zu budgetieren.<br />

• Die aktiven Ratsmitglieder erhalten für Mittagessen bei Ratssitzungstagen eine<br />

Vergünstigung sowie am Schuljahresende ein Dankeschön (zB. Gutschein für Kino,<br />

Glace, Restaurant) für ihre konstruktive Mitarbeit, …<br />

Legitimation/Unterstützung:<br />

Die vorliegenden Bestimmungen wurden von der Lehrerschaft anlässlich deren Sitzungen<br />

vom 19.9.06 sowie vom vom Schülerinnen- und Schülerrat in seiner ersten Sitzung vom<br />

21.11.06 gutgeheissen.<br />

Lehrerschaft und weitere MitarbeiterInnen verpflichten sich zur Akzeptanz und<br />

Unterstützung des Rates und deren Mitglieder. Bei Bedarf stellen die KlassenlehrerInnen<br />

ein zeitliches Gefäss zur Verfügung um Ratswahlen durchzuführen oder damit die<br />

Mitglieder des Rates ihre Informationen an die Klassen weitergeben und mit ihnen<br />

besprechen können.<br />

September 2006<br />

Hansjörg Frick, Schulsozialarbeit <strong>WST</strong><br />

Okt-Nov 2006 Seite 26 von 28

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