Gesundheit und Hygiene in der Schule (Stand ... - Ostalbkreis
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Therapie<br />
Wichtigste Behandlungsmaßnahmen s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> Ausgleich von Wasser- <strong>und</strong> M<strong>in</strong>eralstoff-<br />
Verlusten sowie die Gabe von Antibiotika.<br />
Vorbeugung<br />
Die wichtigste Vorbeugungsmaßnahme ist das Waschen <strong>der</strong> Hände nach dem Besuch<br />
<strong>der</strong> Toilette, vor <strong>der</strong> Zubereitung von Mahlzeiten <strong>und</strong> vor dem Essen.<br />
Maßnahmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong><br />
<br />
<br />
E<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d, welches an bakterieller Ruhr erkrankt ist, darf die <strong>Schule</strong> nicht besuchen.<br />
Nach kl<strong>in</strong>ischer Genesung <strong>und</strong> dem Vorliegen von drei unauffälligen Stuhlproben<br />
kann das K<strong>in</strong>d wie<strong>der</strong> am Schulbesuch teilnehmen. E<strong>in</strong> schriftliches ärztliches<br />
Attest ist erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Wenn ausnahmsweise doch e<strong>in</strong>mal längere Zeit Erreger ausgeschieden werden,<br />
so dürfen solche Ausschei<strong>der</strong> mit e<strong>in</strong>er Genehmigung des <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samtes<br />
nach § 34 Abs. 2 IfSG dann wie<strong>der</strong> die <strong>Schule</strong> besuchen, wenn folgende<br />
Vorsichtsmaßnahmen e<strong>in</strong>gehalten werden:<br />
- Das K<strong>in</strong>d des<strong>in</strong>fiziert sich nach Benutzung <strong>der</strong> Toilette <strong>und</strong> vor dem Essen<br />
gründlich die Hände mit e<strong>in</strong>em geeigneten Des<strong>in</strong>fektionsmittel.<br />
- Das K<strong>in</strong>d darf <strong>in</strong> dieser Zeit nicht an <strong>der</strong> Zubereitung <strong>und</strong> beim Austeilen von<br />
Speisen beteiligt werden.<br />
- Für betroffene Lehrer gilt dasselbe.<br />
<br />
Die Geschwister e<strong>in</strong>es erkrankten K<strong>in</strong>des dürfen weiterh<strong>in</strong> die <strong>Schule</strong> besuchen,<br />
wenn sie ges<strong>und</strong> s<strong>in</strong>d <strong>und</strong> die genannten Vorsichtsmaßnahmen ebenfalls e<strong>in</strong>halten.<br />
Das Gleiche gilt für Lehrer, <strong>in</strong> <strong>der</strong>en Familie e<strong>in</strong>e Erkrankung an bakterieller<br />
Ruhr aufgetreten ist. Um e<strong>in</strong>en negativen Bef<strong>und</strong> nachweisen zu können,<br />
muss am Ende <strong>der</strong> Inkubationszeit e<strong>in</strong>e Stuhluntersuchung erfolgen.