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Gesundheit und Hygiene in der Schule (Stand ... - Ostalbkreis

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Therapie<br />

Wichtigste Behandlungsmaßnahmen s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> Ausgleich von Wasser- <strong>und</strong> M<strong>in</strong>eralstoff-<br />

Verlusten sowie die Gabe von Antibiotika.<br />

Vorbeugung<br />

Die wichtigste Vorbeugungsmaßnahme ist das Waschen <strong>der</strong> Hände nach dem Besuch<br />

<strong>der</strong> Toilette, vor <strong>der</strong> Zubereitung von Mahlzeiten <strong>und</strong> vor dem Essen.<br />

Maßnahmen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schule</strong><br />

<br />

<br />

E<strong>in</strong> K<strong>in</strong>d, welches an bakterieller Ruhr erkrankt ist, darf die <strong>Schule</strong> nicht besuchen.<br />

Nach kl<strong>in</strong>ischer Genesung <strong>und</strong> dem Vorliegen von drei unauffälligen Stuhlproben<br />

kann das K<strong>in</strong>d wie<strong>der</strong> am Schulbesuch teilnehmen. E<strong>in</strong> schriftliches ärztliches<br />

Attest ist erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Wenn ausnahmsweise doch e<strong>in</strong>mal längere Zeit Erreger ausgeschieden werden,<br />

so dürfen solche Ausschei<strong>der</strong> mit e<strong>in</strong>er Genehmigung des <strong>Ges<strong>und</strong>heit</strong>samtes<br />

nach § 34 Abs. 2 IfSG dann wie<strong>der</strong> die <strong>Schule</strong> besuchen, wenn folgende<br />

Vorsichtsmaßnahmen e<strong>in</strong>gehalten werden:<br />

- Das K<strong>in</strong>d des<strong>in</strong>fiziert sich nach Benutzung <strong>der</strong> Toilette <strong>und</strong> vor dem Essen<br />

gründlich die Hände mit e<strong>in</strong>em geeigneten Des<strong>in</strong>fektionsmittel.<br />

- Das K<strong>in</strong>d darf <strong>in</strong> dieser Zeit nicht an <strong>der</strong> Zubereitung <strong>und</strong> beim Austeilen von<br />

Speisen beteiligt werden.<br />

- Für betroffene Lehrer gilt dasselbe.<br />

<br />

Die Geschwister e<strong>in</strong>es erkrankten K<strong>in</strong>des dürfen weiterh<strong>in</strong> die <strong>Schule</strong> besuchen,<br />

wenn sie ges<strong>und</strong> s<strong>in</strong>d <strong>und</strong> die genannten Vorsichtsmaßnahmen ebenfalls e<strong>in</strong>halten.<br />

Das Gleiche gilt für Lehrer, <strong>in</strong> <strong>der</strong>en Familie e<strong>in</strong>e Erkrankung an bakterieller<br />

Ruhr aufgetreten ist. Um e<strong>in</strong>en negativen Bef<strong>und</strong> nachweisen zu können,<br />

muss am Ende <strong>der</strong> Inkubationszeit e<strong>in</strong>e Stuhluntersuchung erfolgen.

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