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Hintergrundbericht - Bildungsdirektion - Kanton Zürich

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hilfe hat der Regierungsrat – entsprechend dem JKG – eine Jugendkommission eingesetzt. Die<br />

<strong>Kanton</strong>ale Jugendkommission ist die Plattform der öffentlichen und privaten Stellen der Jugendförderung<br />

und des Jugendschutzes im <strong>Kanton</strong>. Seit 1988 stellt sie zusammen mit dem <strong>Kanton</strong>alen<br />

Jugendamt die Koordination der Jugendhilfe nach Art. 317 ZGB sicher. Die Kommission<br />

verfügt über einen Förderungskredit. Ihr ist ein Sekretariat zugeordnet. Es ist Anlaufstelle für<br />

alle Anliegen, beantwortet Fragen zur Jugendpolitik, berät in allen Belangen der Jugendförderung,<br />

begleitet Projekte, vermittelt Adressen und koordiniert auf allen Ebenen.<br />

Im Weiteren gibt es die Erziehungsberatung, die dem Amt für Kindergarten, Volksschule und<br />

Beratung der Erziehungsdirektion angegliedert ist und zu der zwölf dezentrale Beratungsstellen<br />

gehören. Diese stehen Eltern, Kindern und Jugendlichen sowie allen mit Erziehung und Bildung<br />

von Kindern und Jugendlichen beauftragten Personen und Institutionen bei Fragen und Schwierigkeiten<br />

der Entwicklung, Erziehung und Schulung von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung.<br />

5.3.2.2 Frühe Förderung auf kantonaler Ebene<br />

Der <strong>Kanton</strong> Bern verfügt bis anhin über keine koordinierte Gesamtstrategie im Bereich der frühen<br />

Förderung. Kooperationsstrukturen sind erst im Wachsen begriffen, die Zuständigkeiten<br />

noch nicht vollends geklärt.<br />

Der kantonalen Gesundheits- und Fürsorgedirektion GEF sind die Kindertagesstätten, die Mütter-<br />

und Väterberatung sowie die Gesundheitsförderung/Prävention angegliedert. Das finanzielle<br />

Engagement bei der Mitfinanzierung der familienergänzenden Betreuung von Kindern im<br />

Vorschulalter ist im <strong>Kanton</strong> Bern vergleichsweise gross: Im Jahr 2008 wurden 48.6 Mio. Franken<br />

in Kindertagesstätten und 7.9 Mio. Franken für Tageseltern (gemeinsam mit den Gemeinden)<br />

aufgewendet. Damit hat der <strong>Kanton</strong> einen Drittel der Kosten abgedeckt. Der <strong>Kanton</strong> Bern<br />

verfolgt eine sogenannte Objektfinanzierung, d.h. die Subventionen gehen via Gemeinden an<br />

ein bestimmtes Sortiment von Angeboten (Kitas, Tageseltern). 39 Seit 2006 erfolgt die kantonale<br />

Steuerung der Mütter- und Väterberatung mittels Leistungsverträgen, die auch Reportingvorgaben<br />

enthalten. Die Reform der Mütter- und Väterberatung im <strong>Kanton</strong> Bern führte schliesslich<br />

2008 zur Fusion zu einem einzigen Verein Mütter- und Väterberatung <strong>Kanton</strong> Bern. Die Steuerung<br />

des Angebotes durch den <strong>Kanton</strong> Bern erfolgt nun direkt über einen Leistungsvertrag mit<br />

dem Verein Mütter- und Väterberatung. Aufgrund des flächendeckenden und niederschwelligen<br />

Angebotes erreicht die Mütter- und Väterberatung auch sozial benachteiligte Eltern mit Kindern<br />

bis 2 Jahren vergleichsweise gut.<br />

39 Gegenstück dieser Finanzierungsform ist die Subjektfinanzierung, welche mittels Betreuungsgutscheinen Subventionen<br />

direkt an die Eltern entrichtet. Dieses Modell wird derzeit in der Stadt Luzern erprobt.<br />

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