Hintergrundbericht - Bildungsdirektion - Kanton Zürich
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hilfe hat der Regierungsrat – entsprechend dem JKG – eine Jugendkommission eingesetzt. Die<br />
<strong>Kanton</strong>ale Jugendkommission ist die Plattform der öffentlichen und privaten Stellen der Jugendförderung<br />
und des Jugendschutzes im <strong>Kanton</strong>. Seit 1988 stellt sie zusammen mit dem <strong>Kanton</strong>alen<br />
Jugendamt die Koordination der Jugendhilfe nach Art. 317 ZGB sicher. Die Kommission<br />
verfügt über einen Förderungskredit. Ihr ist ein Sekretariat zugeordnet. Es ist Anlaufstelle für<br />
alle Anliegen, beantwortet Fragen zur Jugendpolitik, berät in allen Belangen der Jugendförderung,<br />
begleitet Projekte, vermittelt Adressen und koordiniert auf allen Ebenen.<br />
Im Weiteren gibt es die Erziehungsberatung, die dem Amt für Kindergarten, Volksschule und<br />
Beratung der Erziehungsdirektion angegliedert ist und zu der zwölf dezentrale Beratungsstellen<br />
gehören. Diese stehen Eltern, Kindern und Jugendlichen sowie allen mit Erziehung und Bildung<br />
von Kindern und Jugendlichen beauftragten Personen und Institutionen bei Fragen und Schwierigkeiten<br />
der Entwicklung, Erziehung und Schulung von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung.<br />
5.3.2.2 Frühe Förderung auf kantonaler Ebene<br />
Der <strong>Kanton</strong> Bern verfügt bis anhin über keine koordinierte Gesamtstrategie im Bereich der frühen<br />
Förderung. Kooperationsstrukturen sind erst im Wachsen begriffen, die Zuständigkeiten<br />
noch nicht vollends geklärt.<br />
Der kantonalen Gesundheits- und Fürsorgedirektion GEF sind die Kindertagesstätten, die Mütter-<br />
und Väterberatung sowie die Gesundheitsförderung/Prävention angegliedert. Das finanzielle<br />
Engagement bei der Mitfinanzierung der familienergänzenden Betreuung von Kindern im<br />
Vorschulalter ist im <strong>Kanton</strong> Bern vergleichsweise gross: Im Jahr 2008 wurden 48.6 Mio. Franken<br />
in Kindertagesstätten und 7.9 Mio. Franken für Tageseltern (gemeinsam mit den Gemeinden)<br />
aufgewendet. Damit hat der <strong>Kanton</strong> einen Drittel der Kosten abgedeckt. Der <strong>Kanton</strong> Bern<br />
verfolgt eine sogenannte Objektfinanzierung, d.h. die Subventionen gehen via Gemeinden an<br />
ein bestimmtes Sortiment von Angeboten (Kitas, Tageseltern). 39 Seit 2006 erfolgt die kantonale<br />
Steuerung der Mütter- und Väterberatung mittels Leistungsverträgen, die auch Reportingvorgaben<br />
enthalten. Die Reform der Mütter- und Väterberatung im <strong>Kanton</strong> Bern führte schliesslich<br />
2008 zur Fusion zu einem einzigen Verein Mütter- und Väterberatung <strong>Kanton</strong> Bern. Die Steuerung<br />
des Angebotes durch den <strong>Kanton</strong> Bern erfolgt nun direkt über einen Leistungsvertrag mit<br />
dem Verein Mütter- und Väterberatung. Aufgrund des flächendeckenden und niederschwelligen<br />
Angebotes erreicht die Mütter- und Väterberatung auch sozial benachteiligte Eltern mit Kindern<br />
bis 2 Jahren vergleichsweise gut.<br />
39 Gegenstück dieser Finanzierungsform ist die Subjektfinanzierung, welche mittels Betreuungsgutscheinen Subventionen<br />
direkt an die Eltern entrichtet. Dieses Modell wird derzeit in der Stadt Luzern erprobt.<br />
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