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3 Wohn-Riester und Riestersparen Fachinfo<br />

Folge: In diesem Fall ist im betreffenden Jahr der<br />

Sockelbetrag von 60,- ¡ jährlich zu zahlen.<br />

Im Beispielsfall muss auch der mittelbar Begünstigte<br />

(Ehemann) einen Altersvorsorgevertrag abschließen<br />

und den Sockelbetrag von 60,- ¡ einzahlen, um<br />

die Grundzulage in Höhe von 154,- ¡ zu erhalten (die<br />

Grundzulage fließt auf seinen Vertrag). Die Kinderzulagen<br />

werden grundsätzlich dem Altersvorsorgevertrag<br />

der Ehefrau gutgeschrieben.<br />

Die geleisteten Beiträge zur Altersvorsorge können<br />

einschließlich der Zulagen bis zu max. 2.100,- ¡, als<br />

Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bei Ehegatten<br />

erhöht sich der maximal als Sonderausgaben<br />

abzugsfähige Betrag auf 4.200,- ¡ p.a., wenn beide<br />

Ehegatten zum unmittelbar begünstigten Personenkreis<br />

gehören. Sofern bei mittelbarer Begünstigung<br />

eines Ehegatten dieser 60,- ¡ auf seinen Altersvorsorgevertrag<br />

einzahlt, können die Ehegatten max.<br />

2.160,- ¡ als Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung<br />

geltend machen.<br />

Bei der Veranlagung zur Einkom mensteuer wird<br />

von Amts wegen geprüft, ob der Sonderausgabenabzug<br />

günstiger ist als die Altersvorsorgezulage<br />

(Günstigerprüfung). Ist die Zulage höher als der<br />

Steuervorteil, bleibt es bei der Zulage. Übertrifft der<br />

Steuervorteil hingegen die Zulage, wird der über die<br />

Zulage hinausgehende Betrag im Rahmen der Steuererstattung<br />

ausgezahlt. Vom Steuervorteil profi tieren<br />

Steuerpflichtige mit einem hohen Steuersatz.<br />

Bausparer, die keine steuerlichen Vorteile aufgrund<br />

des Sonderausgabenabzugs haben oder geltend<br />

machen, können im Rahmen der nachgelagerten<br />

Besteuerung steuerliche Nachteile haben, wenn sie<br />

über den Mindesteigenbeitrag hinausgehende Altersvorsorgebeiträge<br />

auf den Riester-Bausparvertrag einzahlen.<br />

Dies gilt auch dann, wenn sich im Rahmen des<br />

Sonderausgabenabzugs nur geringfügige steuerliche<br />

Vorteile gegenüber der Zulage ergeben.<br />

Wie wird die Altersvorsorgezulage beantragt?<br />

Der Bausparer erhält von seinem Anbieter (<strong>LBS</strong>)<br />

nach Ablauf eines Kalenderjahres einen Antrag auf<br />

Altersvorsorgezulage. Dieser ist vom Bausparer ausgefüllt<br />

und unterschrieben an die <strong>LBS</strong> zurückzusenden.<br />

Sofern er Kinder hat, für die er Kindergeld erhält, ist<br />

auch der Kin derergänzungsbogen mit den Angaben<br />

zu den Kindern dem Altersvorsorgezulagenantrag<br />

beizufügen. Der Bausparer kann die <strong>LBS</strong> im Wohn-Riester-Bausparantrag<br />

auch schrift lich bevollmächtigen,<br />

den Zulagenantrag auch für künftige Jahre für ihn zu<br />

stellen (Dauerzulagenantrag). In diesem Fall entfällt<br />

für ihn die Beachtung der zweijährigen An tragsfrist.<br />

So muss für das Beitragsjahr 2011 der Zulagenantrag<br />

bis zum 31.12.2013 gestellt werden.<br />

Die <strong>LBS</strong> sorgt für die Übersendung der Antragsdaten<br />

auf elektronischem Weg an die zent rale Zulagenstelle<br />

für Altersvorsorgevermögen (ZfA). Die ZfA<br />

prüft, ob die Voraussetzungen für eine Zulage vorliegen<br />

bzw. ermittelt die Zulagenhöhe. Anschließend<br />

überweist sie der <strong>LBS</strong> die ermittelte Zulage zugunsten<br />

des betreffenden Altersvorsorge-Bausparvertrages.<br />

Wie erfolgt die Besteuerung der Eigenbeiträge,<br />

Zulagen und Zinserträge?<br />

Altersvorsorgeverträge unterliegen der nachgelagerten<br />

Besteuerung, d. h. auf Zinserträge in<br />

der Ansparphase fällt keine Abgeltungsteuer an,<br />

unabhängig davon, ob sie auf geförderte oder nicht<br />

geförderte Beiträge entfallen. Ein Freistellungsauftrag<br />

ist demnach nicht erforder lich. Sofern das Altersvorsorgevermögen<br />

aus dem Bausparvertrag in Form<br />

einer Rente aus gezahlt wird (Geld-Riester), werden<br />

mit Beginn der Rentenzahlungen in der Auszahlungsphase<br />

die Eigenbeiträge, Zulagen und Erträge aus<br />

geförderten Beiträgen in voller Höhe nachgelagert<br />

besteuert.<br />

Beispiel:<br />

Der Zulageberechtigte hat über 25 Jahre einschließlich<br />

der Zulagen immer genau die förderbaren<br />

Höchstbeiträge zugunsten eines begünstigten Altersvorsorgevertrags<br />

eingezahlt. Er erhält ab Vollendung<br />

des 65. Lebensjahres hieraus eine monatliche Rente in<br />

Höhe von 500,- ¡.<br />

Die Rentenzahlung ist mit 12 x 500,- ¡ = 6.000,- ¡<br />

im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung mit<br />

dem individuellen Steuersatz zu versteuern.<br />

Bei nicht geförderten Beiträgen werden die Erträge,<br />

sofern es sich um eine lebenslange Rente oder eine<br />

Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente<br />

handelt, mit dem entsprechenden<br />

Ertragsanteil (abhängig von Alter des Zulageberechtigten)<br />

versteuert. Bei sonstigen Leistungen (z. B. Kapitalauszahlung)<br />

erfolgt eine Versteuerung der gesamten<br />

Erträge (z. B. Zinsen aus Bausparverträgen) in einer<br />

Summe mit dem jeweiligen individuellen Steuersatz<br />

des Zulageberechtigten. Sofern die Auszahlung nach<br />

dem 62. Le bensjahr (Verträge mit Vertragsabschluss<br />

ab 01.01.2012; davor 60. Lebensjahr) durchgeführt<br />

wird und der Vertrag eine Laufzeit von mehr als 12<br />

Jahre hat, ist nur die Hälfte des gesamten Ertrages zu<br />

versteuern.<br />

Für welche wohnwirtschaftliche Maßnahmen kann<br />

Altersvorsorgevermögen (Bau sparguthaben) verwendet<br />

werden?<br />

Der Zulageberechtigte kann bis zu 100 % des Guthabens<br />

aus einem Altersvorsorge-Bau sparvertrag förderunschädlich<br />

für folgende Maßnahmen entnehmen:<br />

• Anschaffung oder Herstellung einer selbstgenutzten<br />

Wohnung<br />

• Entschuldung einer Wohnung zu Beginn der Auszahlungsphase<br />

• Erwerb von Geschäftsanteilen (Pflichtanteilen) an<br />

einer eingetragenen Genossenschaft für die Selbstnutzung<br />

einer Genossenschaftswohnung<br />

• Erwerb eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts<br />

Förderunschädlich ist auch, wenn mit einem Bauspardarlehen<br />

oder mit einem Vor- oder Zwi schenkredit<br />

der <strong>LBS</strong> oder der Sparkasse, der mit einem zertifizierten<br />

Bausparvertrag unter legt ist, ein Darlehen<br />

für eine selbstgenutzte Wohnung abgelöst wird, das<br />

nach dem 31.12.2007 für den Bau oder Erwerb einer<br />

Wohnung verwendet wurde.<br />

Die Wohnung muss in einem Staat der Europäischen<br />

Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes<br />

liegen, eigenen Wohnzwecken dienen und die<br />

Hauptwohnung oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen<br />

des Zulageberechtigten darstellen. Ferienhäuser<br />

im Ausland sind nicht begünstigt. Der Entnahmevorgang<br />

und die Anschaffung bzw. Herstellung<br />

einer Wohnung müssen in einem direkten zeitlichen<br />

Zusammenhang erfolgen. Davon ist auszugehen,

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