511 KB, pdf-Datei - LBS
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3 Wohn-Riester und Riestersparen Fachinfo<br />
Folge: In diesem Fall ist im betreffenden Jahr der<br />
Sockelbetrag von 60,- ¡ jährlich zu zahlen.<br />
Im Beispielsfall muss auch der mittelbar Begünstigte<br />
(Ehemann) einen Altersvorsorgevertrag abschließen<br />
und den Sockelbetrag von 60,- ¡ einzahlen, um<br />
die Grundzulage in Höhe von 154,- ¡ zu erhalten (die<br />
Grundzulage fließt auf seinen Vertrag). Die Kinderzulagen<br />
werden grundsätzlich dem Altersvorsorgevertrag<br />
der Ehefrau gutgeschrieben.<br />
Die geleisteten Beiträge zur Altersvorsorge können<br />
einschließlich der Zulagen bis zu max. 2.100,- ¡, als<br />
Sonderausgaben geltend gemacht werden. Bei Ehegatten<br />
erhöht sich der maximal als Sonderausgaben<br />
abzugsfähige Betrag auf 4.200,- ¡ p.a., wenn beide<br />
Ehegatten zum unmittelbar begünstigten Personenkreis<br />
gehören. Sofern bei mittelbarer Begünstigung<br />
eines Ehegatten dieser 60,- ¡ auf seinen Altersvorsorgevertrag<br />
einzahlt, können die Ehegatten max.<br />
2.160,- ¡ als Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung<br />
geltend machen.<br />
Bei der Veranlagung zur Einkom mensteuer wird<br />
von Amts wegen geprüft, ob der Sonderausgabenabzug<br />
günstiger ist als die Altersvorsorgezulage<br />
(Günstigerprüfung). Ist die Zulage höher als der<br />
Steuervorteil, bleibt es bei der Zulage. Übertrifft der<br />
Steuervorteil hingegen die Zulage, wird der über die<br />
Zulage hinausgehende Betrag im Rahmen der Steuererstattung<br />
ausgezahlt. Vom Steuervorteil profi tieren<br />
Steuerpflichtige mit einem hohen Steuersatz.<br />
Bausparer, die keine steuerlichen Vorteile aufgrund<br />
des Sonderausgabenabzugs haben oder geltend<br />
machen, können im Rahmen der nachgelagerten<br />
Besteuerung steuerliche Nachteile haben, wenn sie<br />
über den Mindesteigenbeitrag hinausgehende Altersvorsorgebeiträge<br />
auf den Riester-Bausparvertrag einzahlen.<br />
Dies gilt auch dann, wenn sich im Rahmen des<br />
Sonderausgabenabzugs nur geringfügige steuerliche<br />
Vorteile gegenüber der Zulage ergeben.<br />
Wie wird die Altersvorsorgezulage beantragt?<br />
Der Bausparer erhält von seinem Anbieter (<strong>LBS</strong>)<br />
nach Ablauf eines Kalenderjahres einen Antrag auf<br />
Altersvorsorgezulage. Dieser ist vom Bausparer ausgefüllt<br />
und unterschrieben an die <strong>LBS</strong> zurückzusenden.<br />
Sofern er Kinder hat, für die er Kindergeld erhält, ist<br />
auch der Kin derergänzungsbogen mit den Angaben<br />
zu den Kindern dem Altersvorsorgezulagenantrag<br />
beizufügen. Der Bausparer kann die <strong>LBS</strong> im Wohn-Riester-Bausparantrag<br />
auch schrift lich bevollmächtigen,<br />
den Zulagenantrag auch für künftige Jahre für ihn zu<br />
stellen (Dauerzulagenantrag). In diesem Fall entfällt<br />
für ihn die Beachtung der zweijährigen An tragsfrist.<br />
So muss für das Beitragsjahr 2011 der Zulagenantrag<br />
bis zum 31.12.2013 gestellt werden.<br />
Die <strong>LBS</strong> sorgt für die Übersendung der Antragsdaten<br />
auf elektronischem Weg an die zent rale Zulagenstelle<br />
für Altersvorsorgevermögen (ZfA). Die ZfA<br />
prüft, ob die Voraussetzungen für eine Zulage vorliegen<br />
bzw. ermittelt die Zulagenhöhe. Anschließend<br />
überweist sie der <strong>LBS</strong> die ermittelte Zulage zugunsten<br />
des betreffenden Altersvorsorge-Bausparvertrages.<br />
Wie erfolgt die Besteuerung der Eigenbeiträge,<br />
Zulagen und Zinserträge?<br />
Altersvorsorgeverträge unterliegen der nachgelagerten<br />
Besteuerung, d. h. auf Zinserträge in<br />
der Ansparphase fällt keine Abgeltungsteuer an,<br />
unabhängig davon, ob sie auf geförderte oder nicht<br />
geförderte Beiträge entfallen. Ein Freistellungsauftrag<br />
ist demnach nicht erforder lich. Sofern das Altersvorsorgevermögen<br />
aus dem Bausparvertrag in Form<br />
einer Rente aus gezahlt wird (Geld-Riester), werden<br />
mit Beginn der Rentenzahlungen in der Auszahlungsphase<br />
die Eigenbeiträge, Zulagen und Erträge aus<br />
geförderten Beiträgen in voller Höhe nachgelagert<br />
besteuert.<br />
Beispiel:<br />
Der Zulageberechtigte hat über 25 Jahre einschließlich<br />
der Zulagen immer genau die förderbaren<br />
Höchstbeiträge zugunsten eines begünstigten Altersvorsorgevertrags<br />
eingezahlt. Er erhält ab Vollendung<br />
des 65. Lebensjahres hieraus eine monatliche Rente in<br />
Höhe von 500,- ¡.<br />
Die Rentenzahlung ist mit 12 x 500,- ¡ = 6.000,- ¡<br />
im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung mit<br />
dem individuellen Steuersatz zu versteuern.<br />
Bei nicht geförderten Beiträgen werden die Erträge,<br />
sofern es sich um eine lebenslange Rente oder eine<br />
Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente<br />
handelt, mit dem entsprechenden<br />
Ertragsanteil (abhängig von Alter des Zulageberechtigten)<br />
versteuert. Bei sonstigen Leistungen (z. B. Kapitalauszahlung)<br />
erfolgt eine Versteuerung der gesamten<br />
Erträge (z. B. Zinsen aus Bausparverträgen) in einer<br />
Summe mit dem jeweiligen individuellen Steuersatz<br />
des Zulageberechtigten. Sofern die Auszahlung nach<br />
dem 62. Le bensjahr (Verträge mit Vertragsabschluss<br />
ab 01.01.2012; davor 60. Lebensjahr) durchgeführt<br />
wird und der Vertrag eine Laufzeit von mehr als 12<br />
Jahre hat, ist nur die Hälfte des gesamten Ertrages zu<br />
versteuern.<br />
Für welche wohnwirtschaftliche Maßnahmen kann<br />
Altersvorsorgevermögen (Bau sparguthaben) verwendet<br />
werden?<br />
Der Zulageberechtigte kann bis zu 100 % des Guthabens<br />
aus einem Altersvorsorge-Bau sparvertrag förderunschädlich<br />
für folgende Maßnahmen entnehmen:<br />
• Anschaffung oder Herstellung einer selbstgenutzten<br />
Wohnung<br />
• Entschuldung einer Wohnung zu Beginn der Auszahlungsphase<br />
• Erwerb von Geschäftsanteilen (Pflichtanteilen) an<br />
einer eingetragenen Genossenschaft für die Selbstnutzung<br />
einer Genossenschaftswohnung<br />
• Erwerb eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts<br />
Förderunschädlich ist auch, wenn mit einem Bauspardarlehen<br />
oder mit einem Vor- oder Zwi schenkredit<br />
der <strong>LBS</strong> oder der Sparkasse, der mit einem zertifizierten<br />
Bausparvertrag unter legt ist, ein Darlehen<br />
für eine selbstgenutzte Wohnung abgelöst wird, das<br />
nach dem 31.12.2007 für den Bau oder Erwerb einer<br />
Wohnung verwendet wurde.<br />
Die Wohnung muss in einem Staat der Europäischen<br />
Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes<br />
liegen, eigenen Wohnzwecken dienen und die<br />
Hauptwohnung oder den Mittelpunkt der Lebensinteressen<br />
des Zulageberechtigten darstellen. Ferienhäuser<br />
im Ausland sind nicht begünstigt. Der Entnahmevorgang<br />
und die Anschaffung bzw. Herstellung<br />
einer Wohnung müssen in einem direkten zeitlichen<br />
Zusammenhang erfolgen. Davon ist auszugehen,