Analyse
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RECHT<br />
Haftung bei<br />
Veränderungen im<br />
Gesellschafterstand<br />
einer Sozietät<br />
LISA KEDDO-KILIAN | KÖLN<br />
Die Sozietät in der Rechtsform der (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die mit Ab -<br />
stand verbreitetste Organisationsform für die berufliche Zusammenarbeit von Öffentlich bestellten<br />
Vermessungsingenieuren. Wesentliches Kennzeichen der Sozietät, die in Form der Außen-GbR<br />
organisiert ist, ist die gesamtschuldnerische Haftung der Sozietätspartner. Infolge der Angleichung<br />
der Haftungsvorschriften an diejenigen der gewerblich geprägten Personengesellschaften ergeben<br />
sich für die freiberuflich tätigen Gesellschafter/Sozien eine Reihe von Haftungsrisiken, die im folgen -<br />
den Beitrag analysiert und bewertet werden sollen.<br />
I. VORBEMERKUNG<br />
1 | Haftung der Gesellschaft<br />
Seit einer grundlegenden Rechtsprechungsänderung des Bundesgerichtshofs<br />
(BGH) im Jahr 2001 ist die GbR rechtsfähig. Die<br />
GbR kann seitdem selbst am Rechtsverkehr teilnehmen und Gläubiger<br />
oder Schuld ner beliebiger Ansprüche sein.<br />
Die Anerkennung der GbR als Rechtssubjekt hat also zur Folge,<br />
dass die Gesellschaft selbst potenzieller Träger von Verbind lich -<br />
keiten sein kann, die sich aus einem Rechtsgeschäft oder kraft<br />
Gesetzes ergeben. Rechtsgeschäftliche Gesellschaftsver bind -<br />
lich keiten können z. B. Zahlungsansprüche aus einem Kauf -<br />
vertrag sein oder Ansprüche, die aus Dauerschuldverhältnissen<br />
wie dem Miet-, Pacht- oder Leasingvertrag resultieren. Zu den<br />
Dauerschuldverhältnissen gehört auch die Verpflichtung zur<br />
Zahlung der Arbeitsentgelte gegenüber den Mitarbeitern ei ner<br />
GbR. Die Arbeitsverträge kommen zwischen der GbR und den<br />
einzelnen Arbeitnehmern zustande. Gesetzliche Gesellschafts -<br />
verbindlichkeiten können z. B. bei der Verletzung eines Passanten<br />
durch Verkehrsunfall mit dem Firmenwagen oder aus<br />
der Nichtabführung von Steuern oder Sozialversicherungsbei -<br />
trä gen entstehen.<br />
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