Nutzungsplanung Siedlung - Kanton Basel-Landschaft
Nutzungsplanung Siedlung - Kanton Basel-Landschaft
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3.3 Planungsziele<br />
Bevor Interessengemeinschaften und das Grundeigentum die<br />
Planung beeinflussen, ist es wichtig, dass übergeordnete Planungsziele<br />
formuliert und durch Behörden und Bevölkerung<br />
sanktioniert werden.<br />
Zur Form eines Zielkataloges sollen folgende Themenbereiche<br />
unterteilt werden:<br />
• Äusseres Ortsbild und <strong>Landschaft</strong><br />
• Inneres Ortsbild und Raumbildung<br />
• Angrenzende Bereiche und Übergang<br />
• Bauten und Anlagen<br />
• Aussenraum, öffentlich und privat<br />
• Verkehr, öffentlich und privat<br />
Die Reihenfolge ist nicht von Bedeutung. Der Inhalt des Zielkataloges<br />
ist nicht grundeigentumsverbindlich. Die Bevölkerung<br />
hat jedoch im Rahmen einer Mitwirkungsveranstaltung Gelegenheit,<br />
sich an der Festlegung der folgenden Planungsziele<br />
zu beteiligen:<br />
• Schutzwürdiges unter Schutz stellen<br />
• Erhaltenswertes erhalten<br />
• Bedrängtes freilegen<br />
• Ungestaltetes gestalten<br />
• Störendes beseitigen oder verbessern<br />
• Zerstörtes wiederherstellen<br />
• Für den Ort Charakteristisches hervorheben<br />
• Ortsbildprägendes bewusst machen und durchsetzen<br />
• Unwesentliches dem freien Ermessen überlassen<br />
Zielkatalog<br />
Erarbeitet wird der Zielkatalog vom Gemeinderat in Zusammenarbeit<br />
mit den beauftragten Planern. Es ist empfehlenswert,<br />
die jeweiligen Planungsschritte der Öffentlichkeit zu<br />
kommunizieren.<br />
Beispiel:<br />
Bauten und Anlagen im Ortskern<br />
• Ist-Zustand<br />
Je nach ursprünglichem Verwendungszweck verfügen die Gebäude<br />
über unterschiedliche Gebäudestrukturen. Bei den Bauernhäusern ist<br />
die geläufige Dreiteilung (Wohnen, Ökonomie, Stallteil) anzutreffen.<br />
Weitere Gebäude mit nichtlandwirtschaftlicher Nutzung verfügen über<br />
andere Gebäudestrukturen (Kirche, Pfarrhaus, Schule).<br />
Die bestehende Bausubstanz ist von unterschiedlichem Wert. Bei<br />
vielen Gebäuden ist die Substanz erhaltenswert, bei anderen ist die<br />
Gebäudestruktur und/oder das Bauvolumen von Bedeutung. Es bestehen<br />
jedoch auch Bauten, die sich nicht besonders in die Kernstruktur<br />
einfügen.<br />
• Zielsetzung Prioritäten<br />
Erhaltung der für das Dorf typischen Gebäudestruktur<br />
(Dreiteilung bei ehemaligen Bauernhäusern,<br />
Abgrenzung bei der Klassierung der Gebäude). 2<br />
Erhalt der wertvollen Bausubstanz. 1<br />
Ersatzbauten sind möglich, wo dies von der<br />
Bausubstanz her notwendig ist. 2<br />
Gute Eingliederung von Neubauten bezüglich<br />
Stellung und Volumen. 1<br />
Zeitgenössische Architektur soll zulässig sein. 3<br />
Neubauten und Ergänzungsbauten sollen sich<br />
gut in die Dorfstruktur integrieren. 1<br />
Gute Gestaltung der Dachflächen. Nutzung soll<br />
sich dem Ortsbild unterordnen. 1<br />
Die einzelnen Ziele sind mit Prioritäten versehen und zu gewichten:<br />
• wichtig/dringend<br />
• von Bedeutung – mittelfristig/langfristig<br />
• weniger wichtig<br />
Die Zielsetzungen können in einem kommunalen Richtplan<br />
dargestellt werden. Dieser Richtplan ist für die Behörden<br />
verbindlich und steht als Grundlage für die Teilzonenvorschriften<br />
zur Verfügung.<br />
Eine spätere Erfolgskontrolle nach Fertigstellung der Zonenvorschriften<br />
wird empfohlen.<br />
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