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Nutzungsplanung Siedlung - Kanton Basel-Landschaft

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3.3 Planungsziele<br />

Bevor Interessengemeinschaften und das Grundeigentum die<br />

Planung beeinflussen, ist es wichtig, dass übergeordnete Planungsziele<br />

formuliert und durch Behörden und Bevölkerung<br />

sanktioniert werden.<br />

Zur Form eines Zielkataloges sollen folgende Themenbereiche<br />

unterteilt werden:<br />

• Äusseres Ortsbild und <strong>Landschaft</strong><br />

• Inneres Ortsbild und Raumbildung<br />

• Angrenzende Bereiche und Übergang<br />

• Bauten und Anlagen<br />

• Aussenraum, öffentlich und privat<br />

• Verkehr, öffentlich und privat<br />

Die Reihenfolge ist nicht von Bedeutung. Der Inhalt des Zielkataloges<br />

ist nicht grundeigentumsverbindlich. Die Bevölkerung<br />

hat jedoch im Rahmen einer Mitwirkungsveranstaltung Gelegenheit,<br />

sich an der Festlegung der folgenden Planungsziele<br />

zu beteiligen:<br />

• Schutzwürdiges unter Schutz stellen<br />

• Erhaltenswertes erhalten<br />

• Bedrängtes freilegen<br />

• Ungestaltetes gestalten<br />

• Störendes beseitigen oder verbessern<br />

• Zerstörtes wiederherstellen<br />

• Für den Ort Charakteristisches hervorheben<br />

• Ortsbildprägendes bewusst machen und durchsetzen<br />

• Unwesentliches dem freien Ermessen überlassen<br />

Zielkatalog<br />

Erarbeitet wird der Zielkatalog vom Gemeinderat in Zusammenarbeit<br />

mit den beauftragten Planern. Es ist empfehlenswert,<br />

die jeweiligen Planungsschritte der Öffentlichkeit zu<br />

kommunizieren.<br />

Beispiel:<br />

Bauten und Anlagen im Ortskern<br />

• Ist-Zustand<br />

Je nach ursprünglichem Verwendungszweck verfügen die Gebäude<br />

über unterschiedliche Gebäudestrukturen. Bei den Bauernhäusern ist<br />

die geläufige Dreiteilung (Wohnen, Ökonomie, Stallteil) anzutreffen.<br />

Weitere Gebäude mit nichtlandwirtschaftlicher Nutzung verfügen über<br />

andere Gebäudestrukturen (Kirche, Pfarrhaus, Schule).<br />

Die bestehende Bausubstanz ist von unterschiedlichem Wert. Bei<br />

vielen Gebäuden ist die Substanz erhaltenswert, bei anderen ist die<br />

Gebäudestruktur und/oder das Bauvolumen von Bedeutung. Es bestehen<br />

jedoch auch Bauten, die sich nicht besonders in die Kernstruktur<br />

einfügen.<br />

• Zielsetzung Prioritäten<br />

Erhaltung der für das Dorf typischen Gebäudestruktur<br />

(Dreiteilung bei ehemaligen Bauernhäusern,<br />

Abgrenzung bei der Klassierung der Gebäude). 2<br />

Erhalt der wertvollen Bausubstanz. 1<br />

Ersatzbauten sind möglich, wo dies von der<br />

Bausubstanz her notwendig ist. 2<br />

Gute Eingliederung von Neubauten bezüglich<br />

Stellung und Volumen. 1<br />

Zeitgenössische Architektur soll zulässig sein. 3<br />

Neubauten und Ergänzungsbauten sollen sich<br />

gut in die Dorfstruktur integrieren. 1<br />

Gute Gestaltung der Dachflächen. Nutzung soll<br />

sich dem Ortsbild unterordnen. 1<br />

Die einzelnen Ziele sind mit Prioritäten versehen und zu gewichten:<br />

• wichtig/dringend<br />

• von Bedeutung – mittelfristig/langfristig<br />

• weniger wichtig<br />

Die Zielsetzungen können in einem kommunalen Richtplan<br />

dargestellt werden. Dieser Richtplan ist für die Behörden<br />

verbindlich und steht als Grundlage für die Teilzonenvorschriften<br />

zur Verfügung.<br />

Eine spätere Erfolgskontrolle nach Fertigstellung der Zonenvorschriften<br />

wird empfohlen.<br />

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