Nutzungsplanung Siedlung - Kanton Basel-Landschaft
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5 Vollzug<br />
Da in der Schweiz nicht nur qualifizierte Fachleute, sondern jede Person Baugesuche stellen kann, ist die notwendige Qualität zur<br />
Umsetzung der Vorschriften aus Gründen der Ortsgestaltung nicht garantiert.<br />
Bauberatung<br />
in der Projektierungsphase sowie im Baubewilligungsverfahren<br />
Anreize, welche die Aufmerksamkeit auf ortsbildgerechte<br />
Architektur lenken, sind zu empfehlen.<br />
Zum Beispiel:<br />
1. Fachliche Kritik in der Planungs- und Projektierungsphase<br />
in Verbindung mit der Bauberatung.<br />
2. Studienaufträge oder Architekturwettbewerbe<br />
3. Publikation und öffentliche Prämierung guter Bauten und<br />
Anlagen.<br />
Frühzeitiger Einbezug einer ortsunabhängigen Fachinstanz<br />
im Baubewilligungsverfahren.<br />
Die Beratung von Bauherrschaft und ArchitektInnen in der Planungs-<br />
und Projektierungsphase von Bauvorhaben in ortsbildempfindlichen<br />
Bereichen übersteigt in der Regel die zeitlichen<br />
und fachlichen Möglichkeiten von örtlichen Baubehörden. Die<br />
Beurteilung von entsprechenden Baugesuchen setzt umso<br />
mehr Fachwissen, architektonisches Können und ortsbildpflegerische<br />
Erfahrung voraus, als die Gestaltungsgrundsätze in<br />
Teilzonenvorschriften enthalten.<br />
Aus diesen Gründen drängt sich die Schaffung von Fachgremien<br />
oder der Beizug einer Fachperson zur Begutachtung<br />
der Baugesuche auf kommunaler Ebene auf.<br />
Das folgende Modell mag dazu als Anregung dienen:<br />
Kommunale Fachgremien für Baugestaltung und Ortsbildpflege<br />
Zusammensetzung<br />
• RessortchefIn Bauwesen oder PräsidentIn Baukommission<br />
• 1 unabhängige Baufachperson<br />
• 1–2 unabhängige auswärtige ArchitektInnen<br />
• OrtsplanerIn<br />
• BauverwalterIn bei grösseren Gemeinden (Sekretariat)<br />
Beanspruchung<br />
Nach Bedarf, jedoch in der Regel 1 / 2 Tag im Monat.<br />
Arbeitsweise<br />
• Begehung und Besichtigung der örtlichen Situation<br />
• Begutachten von Plänen und Modellen<br />
• Anhören und Beraten der Bauherrschaft und ProjektverfasserIn<br />
• Formulierung von Empfehlungen und Auflagen an die Bauherrschaft,<br />
ProjektverfasserIn und Baubehörden<br />
• Einbezug weiterer Fachleute (z. B. Vertreter Denkmalpflege,<br />
Heimatschutz) nach Bedarf<br />
Entschädigung<br />
Auswärtige Fachleute gemäss SIA-Honorarordnung nach<br />
Zeittarif durch die betroffene Gemeinde.<br />
Finanzielle Beteiligung<br />
Erhöhte Architektur- und Ortsbildqualität darf in der Regel<br />
nicht mehr kosten. Die Ausrichtung von Beiträgen im Interesse<br />
des Ortsbildes und die Erhaltung wertvoller Bausubstanz<br />
kann an spezielle Auflagen gebunden werden.<br />
(Beispiel öffentliche Beiträge.)<br />
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