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Nutzungsplanung Siedlung - Kanton Basel-Landschaft

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5 Vollzug<br />

Da in der Schweiz nicht nur qualifizierte Fachleute, sondern jede Person Baugesuche stellen kann, ist die notwendige Qualität zur<br />

Umsetzung der Vorschriften aus Gründen der Ortsgestaltung nicht garantiert.<br />

Bauberatung<br />

in der Projektierungsphase sowie im Baubewilligungsverfahren<br />

Anreize, welche die Aufmerksamkeit auf ortsbildgerechte<br />

Architektur lenken, sind zu empfehlen.<br />

Zum Beispiel:<br />

1. Fachliche Kritik in der Planungs- und Projektierungsphase<br />

in Verbindung mit der Bauberatung.<br />

2. Studienaufträge oder Architekturwettbewerbe<br />

3. Publikation und öffentliche Prämierung guter Bauten und<br />

Anlagen.<br />

Frühzeitiger Einbezug einer ortsunabhängigen Fachinstanz<br />

im Baubewilligungsverfahren.<br />

Die Beratung von Bauherrschaft und ArchitektInnen in der Planungs-<br />

und Projektierungsphase von Bauvorhaben in ortsbildempfindlichen<br />

Bereichen übersteigt in der Regel die zeitlichen<br />

und fachlichen Möglichkeiten von örtlichen Baubehörden. Die<br />

Beurteilung von entsprechenden Baugesuchen setzt umso<br />

mehr Fachwissen, architektonisches Können und ortsbildpflegerische<br />

Erfahrung voraus, als die Gestaltungsgrundsätze in<br />

Teilzonenvorschriften enthalten.<br />

Aus diesen Gründen drängt sich die Schaffung von Fachgremien<br />

oder der Beizug einer Fachperson zur Begutachtung<br />

der Baugesuche auf kommunaler Ebene auf.<br />

Das folgende Modell mag dazu als Anregung dienen:<br />

Kommunale Fachgremien für Baugestaltung und Ortsbildpflege<br />

Zusammensetzung<br />

• RessortchefIn Bauwesen oder PräsidentIn Baukommission<br />

• 1 unabhängige Baufachperson<br />

• 1–2 unabhängige auswärtige ArchitektInnen<br />

• OrtsplanerIn<br />

• BauverwalterIn bei grösseren Gemeinden (Sekretariat)<br />

Beanspruchung<br />

Nach Bedarf, jedoch in der Regel 1 / 2 Tag im Monat.<br />

Arbeitsweise<br />

• Begehung und Besichtigung der örtlichen Situation<br />

• Begutachten von Plänen und Modellen<br />

• Anhören und Beraten der Bauherrschaft und ProjektverfasserIn<br />

• Formulierung von Empfehlungen und Auflagen an die Bauherrschaft,<br />

ProjektverfasserIn und Baubehörden<br />

• Einbezug weiterer Fachleute (z. B. Vertreter Denkmalpflege,<br />

Heimatschutz) nach Bedarf<br />

Entschädigung<br />

Auswärtige Fachleute gemäss SIA-Honorarordnung nach<br />

Zeittarif durch die betroffene Gemeinde.<br />

Finanzielle Beteiligung<br />

Erhöhte Architektur- und Ortsbildqualität darf in der Regel<br />

nicht mehr kosten. Die Ausrichtung von Beiträgen im Interesse<br />

des Ortsbildes und die Erhaltung wertvoller Bausubstanz<br />

kann an spezielle Auflagen gebunden werden.<br />

(Beispiel öffentliche Beiträge.)<br />

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