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Nutzungsplanung Siedlung - Kanton Basel-Landschaft

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3.4 Öffentlichkeitsarbeit<br />

Ortsbildpflegerische Festlegungen in kommunalen Richtplänen<br />

und Teilzonenvorschriften sind als Bestandteil dieser<br />

Planungsinstrumente gemäss § 7 RBG und § 2 RBV in einem<br />

Informations- und Mitwirkungsverfahren der Bevölkerung<br />

bekannt zu machen und zur Diskussion zu stellen.<br />

Es ist unbedingt darauf zu achten, dass zweckdienliche, praxisnahe,<br />

verhältnismässige, rechtmässige und verständliche<br />

Vorschriften der Öffentlichkeit vorgestellt werden.<br />

Eine intensive Beteiligung der Behörde (Gemeinderat, Baukommission)<br />

an der Inventarbesichtigung des Ortsbildes, der<br />

Erarbeitung von Planungszielen und an deren Umsetzung in<br />

Plan und Reglement ist unabdingbar.<br />

Die Bevölkerung soll in einem frühen Stadium in den Planungsprozess<br />

miteinbezogen werden:<br />

Im Laufe der Ortsbilduntersuchung sind Gespräche mit<br />

Bewohnern zu führen.<br />

Die Zufriedenheit der Bevölkerung ist ein wichtiges Kriterium.<br />

Früherkennung der Ortsbildqualität<br />

Informations- und Mitwirkungsmöglichkeiten<br />

Für die Planung ist es wichtig zu wissen, ob sich die Bevölkerung<br />

unter dem oft erwähnten historischen Charakter ihres<br />

Ortes etwas Bestimmtes vorstellt.<br />

Geeignet sind Orientierungsversammlungen, Workshops,<br />

Begehungen im Dorfkern, Einzelgespräche mit Betroffenen<br />

und intensive Bauberatungen für Bauwillige durch den/die<br />

beauftragte/n Raumplaner/in.<br />

Eine zweite öffentliche Information und Mitwirkung nach dem<br />

Vorprüfungsverfahren:<br />

Nebst Einwendungen und Anregungen der betroffenen<br />

Bevölkerung ist vor allem auch die Aufklärung von Bauherrschaft,<br />

Architekten und Behördenmitgliedern über die<br />

Eigenart und Qualitäten der Ortsbilder und das Verständnis<br />

für den Unterhalt und die Weiterentwicklung der ortsbildprägenden<br />

Elemente zu wecken.<br />

Die Öffentlichkeitsarbeit, das heisst Sinn und Zweck der Planung,<br />

dem Stimmbürger nachvollziehbar und verständlich darzulegen,<br />

ist eine der aufwändigsten, aber auch effektvollsten<br />

Aufgaben in der Planung.<br />

Insbesondere sind Zwischenergebnisse der Planung in<br />

Bezug auf die Ortsgestaltung der Bevölkerung frühzeitig zu<br />

kommunizieren.<br />

Eine erste Information ist unbedingt vor der raumplanerischen<br />

Umsetzung durchzuführen. In dieser Phase ist es<br />

wichtig, die Bevölkerung einzubeziehen, dass Beteiligte<br />

sehen lernen und die Qualitäten des Ortsbildes erkennen<br />

können (Kapitel 1).<br />

Patentrezepte gibt es jedoch keine.<br />

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