Nutzungsplanung Siedlung - Kanton Basel-Landschaft
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3.4 Öffentlichkeitsarbeit<br />
Ortsbildpflegerische Festlegungen in kommunalen Richtplänen<br />
und Teilzonenvorschriften sind als Bestandteil dieser<br />
Planungsinstrumente gemäss § 7 RBG und § 2 RBV in einem<br />
Informations- und Mitwirkungsverfahren der Bevölkerung<br />
bekannt zu machen und zur Diskussion zu stellen.<br />
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass zweckdienliche, praxisnahe,<br />
verhältnismässige, rechtmässige und verständliche<br />
Vorschriften der Öffentlichkeit vorgestellt werden.<br />
Eine intensive Beteiligung der Behörde (Gemeinderat, Baukommission)<br />
an der Inventarbesichtigung des Ortsbildes, der<br />
Erarbeitung von Planungszielen und an deren Umsetzung in<br />
Plan und Reglement ist unabdingbar.<br />
Die Bevölkerung soll in einem frühen Stadium in den Planungsprozess<br />
miteinbezogen werden:<br />
Im Laufe der Ortsbilduntersuchung sind Gespräche mit<br />
Bewohnern zu führen.<br />
Die Zufriedenheit der Bevölkerung ist ein wichtiges Kriterium.<br />
Früherkennung der Ortsbildqualität<br />
Informations- und Mitwirkungsmöglichkeiten<br />
Für die Planung ist es wichtig zu wissen, ob sich die Bevölkerung<br />
unter dem oft erwähnten historischen Charakter ihres<br />
Ortes etwas Bestimmtes vorstellt.<br />
Geeignet sind Orientierungsversammlungen, Workshops,<br />
Begehungen im Dorfkern, Einzelgespräche mit Betroffenen<br />
und intensive Bauberatungen für Bauwillige durch den/die<br />
beauftragte/n Raumplaner/in.<br />
Eine zweite öffentliche Information und Mitwirkung nach dem<br />
Vorprüfungsverfahren:<br />
Nebst Einwendungen und Anregungen der betroffenen<br />
Bevölkerung ist vor allem auch die Aufklärung von Bauherrschaft,<br />
Architekten und Behördenmitgliedern über die<br />
Eigenart und Qualitäten der Ortsbilder und das Verständnis<br />
für den Unterhalt und die Weiterentwicklung der ortsbildprägenden<br />
Elemente zu wecken.<br />
Die Öffentlichkeitsarbeit, das heisst Sinn und Zweck der Planung,<br />
dem Stimmbürger nachvollziehbar und verständlich darzulegen,<br />
ist eine der aufwändigsten, aber auch effektvollsten<br />
Aufgaben in der Planung.<br />
Insbesondere sind Zwischenergebnisse der Planung in<br />
Bezug auf die Ortsgestaltung der Bevölkerung frühzeitig zu<br />
kommunizieren.<br />
Eine erste Information ist unbedingt vor der raumplanerischen<br />
Umsetzung durchzuführen. In dieser Phase ist es<br />
wichtig, die Bevölkerung einzubeziehen, dass Beteiligte<br />
sehen lernen und die Qualitäten des Ortsbildes erkennen<br />
können (Kapitel 1).<br />
Patentrezepte gibt es jedoch keine.<br />
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