Welterbemanegamentplans - cultWorx.com
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St. Blasiikirche<br />
tation für die relevanten Akten-, Urkundenund<br />
Kartenbestände sowie mehrere kleinere<br />
Abschriften historischer → Inventare. Ein<br />
wertvoller Fund war eine bislang unausgewertete<br />
Chronik der Quedlinburger Stadtgeschichte<br />
aus den Jahren 1800 bis 1833,<br />
angefertigt vom ehemaligen Bürgermeister<br />
der Stadt, Johann August Donndorf.<br />
30<br />
Wassertorstraße<br />
16<br />
Für den Zeitbereich vom 14. bis 16. Jahrhundert<br />
fertigte Thomas Wozniak alphabetisch<br />
und chronologisch geordnete Quellen- und<br />
Literaturauflistungen sowie allgemeine<br />
Darstellungen zur Stadtgeschichte, zur<br />
Baugeschichte und zu alten Abbildungen an.<br />
Des Weiteren erarbeitete er eine historische<br />
Sozialtopographie. Dadurch konnten Daten zu<br />
einzelnen Stadtbewohnern auf den Stadtplan<br />
übertragen werden. Dafür verwendet er vor<br />
allem fortlaufende Quellen, beispielsweise<br />
das Quedlinburger → Schossregister. Anhand<br />
dieser Daten konnte er unter anderem eine<br />
Hochrechnung der steuerpflichtigen Haushalte<br />
erstellen.<br />
Für den Zeitbereich vom 17. bis Mitte des<br />
20. Jahrhunderts erarbeitete Erik Richter eine<br />
umfassende Bibliographie zum Forschungsstand,<br />
eine umfangreiche Gesamtdokumen-<br />
Weitere Forschungsergebnisse ergaben sich<br />
im Zuge der Erstellung des Denkmalpflegeplans.<br />
Eine Untersuchung des historischen<br />
Straßen- und Wegenetzes zeigt auf, dass<br />
einige der historischen Zugangslinien noch<br />
heute von Bedeutung für den überörtlichen<br />
Verkehr oder als Wanderwege sind. Hierzu<br />
zählen unter anderem die Westerhäuser<br />
Straße, der Wegelebener Weg, die Magdeburger<br />
Straße (L66) und die Gernröder Chaussee<br />
(L242).<br />
Der Vergleich historischer und aktueller<br />
Stadtansichten zeigt zudem deutlich die sich<br />
veränderte Bedeutungen von früheren Siedlungspunkten<br />
bzw. späteren reichsherrlichen<br />
und religiösen Machtzentren (Stiftskirche<br />
St. Servatius, Burganlage auf dem Stiftsberg,<br />
Benediktinerinnenkloster auf dem<br />
Münzenberg) anhand ihrer städtebaulichen<br />
Dominanz.<br />
1 Das Wipertistift wurde um 1140 zu einem Prämonstratenserkloster umgewandelt. Nach Reformation und der Auflösung des Klosters<br />
nutzte man die Anlage der Kirche als evangelische Pfarrkirche, ab 1812 als Wipertihof, seit dem 20. Jahrhundert schließlich wieder als<br />
katholische Pfarrkirche.<br />
2 Wirtschaftliche Immunität durch Erhalt von Markt-, Münz- und Zollrecht 994 sowie dem Verbot weiterer Marktgründungen in der<br />
Umgebung durch Otto III.<br />
3 Die Krypta der Stiftskirche enthält das Confessio (Heiligengrab) des Heiligen St. Servatius. Später wurden hier auch die Grabstätten<br />
von Heinrich I. und seiner Frau Mathilde eingerichtet.<br />
4 966 – 999 Mathilde (die Tochter von Kaiser Otto I.), bis 1044 Adelheid I (Tochter von Kaiser Otto II. und Theophanu), bis 1062 Beatrix I.<br />
(Tochter von Kaiser Heinrich III.), bis 1096 Adelheid II. (ebenfalls Tochter von Kaiser Heinrich III.)<br />
5 Westfälischer Frieden: 1648 geschlossene Friedensverträge, die den 30-jährigen Krieg endgültig beendeten. In Folge der territorialen<br />
Veränderungen gelangte 1698 Brandenburg-Preußen in den Besitz von Stadt und Stift durch den Kauf der Erbvogtei.<br />
6 Hier sowie in anderen Randbezirken entstanden nach dem 1. Weltkrieg dringend benötigte Wohnungen.<br />
7 Am sowjetischen Vorbild und der Charta von Athen (CIAM) orientiertes Aufbauprogramm der Stadtplanung der DDR, das am 27. Juli<br />
1950 beschlossen wurde. Beinhaltet zum Beispiel den Grundsatz der Zweckmäßigkeit, dem die Stadtentwicklung unterstellt ist.<br />
8 Zum Zweck der Rekonstruktion sah man den Abriss bis zu 2/3 des historischen Bestandes vor.<br />
9 Zwischen Schmale Straße, Neuendorf und Marschlinger Hof.<br />
10 Vorgänger des heutigen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie.<br />
11 Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland.