Welterbemanegamentplans - cultWorx.com
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unwiederbringlich verloren ging oder ernsten<br />
Schaden erlitten hat. Die Haager Konvention<br />
entstand in der Über zeugung, dass jede Schädigung<br />
von Kulturgut eine Schädigung des<br />
kulturellen Erbes der gesamten Menschheit<br />
be deutet. Die Haager Konvention benennt<br />
Maßnahmen und Ziele, die zur Sicherung und<br />
Respektierung des eigenen und des fremden<br />
Kulturgutes während bewaffneter Konflikte,<br />
aber auch in Friedenszeiten einzuhalten sind.<br />
Die Überwachung und Einhaltung dieses Vertrages<br />
ist Aufgabe der UNESCO.<br />
Eine weitere zentrale Position im Umgang mit<br />
historischer Bausubstanz nimmt die 1965 von<br />
ICOMOS beschlossene Charta von Venedig<br />
ein. In der Charta von Venedig werden Grundsätze<br />
für die Konservierung und Restaurierung<br />
von Denkmalen formuliert.<br />
Die Charta von Florenz, auch Charta der<br />
historischen Gärten genannt, ergänzt die<br />
Regelungen der Charta von Venedig um die<br />
spezifischen Anforderungen des Schutzes von<br />
Gartendenkmalen.<br />
Weitere für das Welterbe wichtige internationale<br />
Über einkommen sind die Konvention von<br />
Granada zum Schutz des architektonischen<br />
Erbes sowie die Charta von Washington,<br />
die Grundsätze, Ziele und Maßnahmen zur<br />
Denkmalpflege in histo rischen Städten und<br />
städtischen Bereichen definiert.<br />
Das zentrale Instrument zum Schutz des Welterbes<br />
ist das UNESCO-Übereinkommen zum<br />
Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt,<br />
das 1972 beschlossen wurde. Hier wurde<br />
erstmals der Begriff „Welterbe“ definiert. Das<br />
Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten<br />
zum Schutz der Welterbestätten. Ein Komitee<br />
prüft regelmäßig die Neuaufnahme von<br />
Welterbestätten auf die Liste des Welt erbes.<br />
Gleichzeitig wird eine zweite Liste (Liste des<br />
gefährdeten Erbes der Welt) mit ernsthaft<br />
bedrohten Welterbestätten geführt.<br />
Zur Steuerung aller Welterbebelange wurden<br />
von der UNESCO-Kommission Richtlinien<br />
(Guidelines) erarbeitet. Die „Richtlinien für<br />
die Durchführung des Übereinkommens zum<br />
Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“<br />
liegen in der Fassung vom Januar 2008 in<br />
deutscher Übersetzung als Bestandteil des<br />
„Welterbe-Manuals“ vor. Die Richtlinien<br />
beinhalten u. a. Begriffsbestimmungen zum<br />
Welterbe, die Aufnahmekriterien für die Welterbeliste,<br />
die Pflichten der Welterbestädte und<br />
Marktkirchhof<br />
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Planungen, Instrumente und Akteure