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Welterbemanegamentplans - cultWorx.com

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unwiederbringlich verloren ging oder ernsten<br />

Schaden erlitten hat. Die Haager Konvention<br />

entstand in der Über zeugung, dass jede Schädigung<br />

von Kulturgut eine Schädigung des<br />

kulturellen Erbes der gesamten Menschheit<br />

be deutet. Die Haager Konvention benennt<br />

Maßnahmen und Ziele, die zur Sicherung und<br />

Respektierung des eigenen und des fremden<br />

Kulturgutes während bewaffneter Konflikte,<br />

aber auch in Friedenszeiten einzuhalten sind.<br />

Die Überwachung und Einhaltung dieses Vertrages<br />

ist Aufgabe der UNESCO.<br />

Eine weitere zentrale Position im Umgang mit<br />

historischer Bausubstanz nimmt die 1965 von<br />

ICOMOS beschlossene Charta von Venedig<br />

ein. In der Charta von Venedig werden Grundsätze<br />

für die Konservierung und Restaurierung<br />

von Denkmalen formuliert.<br />

Die Charta von Florenz, auch Charta der<br />

historischen Gärten genannt, ergänzt die<br />

Regelungen der Charta von Venedig um die<br />

spezifischen Anforderungen des Schutzes von<br />

Gartendenkmalen.<br />

Weitere für das Welterbe wichtige internationale<br />

Über einkommen sind die Konvention von<br />

Granada zum Schutz des architektonischen<br />

Erbes sowie die Charta von Washington,<br />

die Grundsätze, Ziele und Maßnahmen zur<br />

Denkmalpflege in histo rischen Städten und<br />

städtischen Bereichen definiert.<br />

Das zentrale Instrument zum Schutz des Welterbes<br />

ist das UNESCO-Übereinkommen zum<br />

Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt,<br />

das 1972 beschlossen wurde. Hier wurde<br />

erstmals der Begriff „Welterbe“ definiert. Das<br />

Übereinkommen verpflichtet die Vertragsstaaten<br />

zum Schutz der Welterbestätten. Ein Komitee<br />

prüft regelmäßig die Neuaufnahme von<br />

Welterbestätten auf die Liste des Welt erbes.<br />

Gleichzeitig wird eine zweite Liste (Liste des<br />

gefährdeten Erbes der Welt) mit ernsthaft<br />

bedrohten Welterbestätten geführt.<br />

Zur Steuerung aller Welterbebelange wurden<br />

von der UNESCO-Kommission Richtlinien<br />

(Guidelines) erarbeitet. Die „Richtlinien für<br />

die Durchführung des Übereinkommens zum<br />

Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt“<br />

liegen in der Fassung vom Januar 2008 in<br />

deutscher Übersetzung als Bestandteil des<br />

„Welterbe-Manuals“ vor. Die Richtlinien<br />

beinhalten u. a. Begriffsbestimmungen zum<br />

Welterbe, die Aufnahmekriterien für die Welterbeliste,<br />

die Pflichten der Welterbestädte und<br />

Marktkirchhof<br />

15 - 18<br />

Planungen, Instrumente und Akteure

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