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Formular 13/1: Schallquellen, Lärmminderungsmaßnahmen

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BeSB GMBH BERLIN Blatt 22 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

men zur Vermeidung bzw. Minimierung der Geräuschimmissionen eingeleitet<br />

werden sollen und den betroffenen Mitarbeitern persönlicher Schallschutz zur<br />

Verfügung gestellt werden muss.<br />

In Absprache mit der Deutschen Lufthansa (DLH) werden die Schallschutzmaßnahmen<br />

so ausgelegt, dass im Vorbereitungsbereich (Rüsthalle) ein energieäquivalenter<br />

Dauerschallpegel von 80 dB(A), bezogen auf eine 8-Stunden-<br />

Schicht, nicht überschritten wird.<br />

Unabhängig von der ArbStättV ergibt sich für die Prüfstandswarte die Zusatzbedingung,<br />

wonach auch während des lautesten Betriebszustands zumindest<br />

eine befriedigende Kommunikation der Mitarbeiter untereinander möglich sein<br />

muss. Dies ist erfüllt, so lange in der Warte während des lautesten Betriebszustands<br />

ein mittlerer Schalldruckpegel von ca. 70 dB(A) nicht überschritten wird.

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