Formular 13/1: Schallquellen, Lärmminderungsmaßnahmen
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BeSB GMBH BERLIN Blatt 38 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
8.2 Schalldämpfer<br />
Zur Erreichung der in Kap. 9 dargestellten Berechnungsergebnisse sind aufgrund<br />
der in Tabelle 6 und Tabelle 7 ausgewiesenen Schallleistungen für den<br />
Abgas- und Ansaugturm unter Berücksichtigung der Korrekturen für Einwirkzeiten,<br />
wie in Kap. 7.2.4 erläutert, Schalldämpfer mit den folgenden Mindesteinfügungsdämpfungsmaßen<br />
notwendig:<br />
Tabelle 11:<br />
Mindesteinfügungsdämpfungsmaße der Schalldämpfer<br />
Oktav-Mittenfrequenz / Hz<br />
Einfügungsdämpfungsmaß /dB<br />
Abgasturm Ansaugturm<br />
63 15 12<br />
125 33 30<br />
250 51 45<br />
500 50 54<br />
1000 50 55<br />
2000 37 45<br />
4000 25 28<br />
8000 16 20<br />
Die ins Freie abgestrahlte Schallleistung reduziert sich dadurch für den Ansaug-<br />
bzw. Abgasturm um jeweils ca. 30 dB. Eine frequenzabhängige Darstellung<br />
der Schallleistungen vor und hinter dem Schalldämpfer befindet sich in<br />
Tabelle 12 und Tabelle <strong>13</strong> im Kapitel "Akustische Modellbildung".<br />
Anmerkung:<br />
Die insgesamt über Ansaug- und Abgasturm abgestrahlte Schallleistung ist um<br />
12 dB(A) geringer als die des bestehenden Triebwerksprüfstands. (vgl. hierzu Gutachten<br />
TÜV Süddeutschland "Geräuschimmissionen durch den Triebwerksprüfstand der<br />
Firma Lufthansa Technik AG auf dem Rhein-Main-Flughafen in 60549 Frankfurt am<br />
Main“ /6/).