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Formular 13/1: Schallquellen, Lärmminderungsmaßnahmen

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BeSB GMBH BERLIN Blatt 38 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

8.2 Schalldämpfer<br />

Zur Erreichung der in Kap. 9 dargestellten Berechnungsergebnisse sind aufgrund<br />

der in Tabelle 6 und Tabelle 7 ausgewiesenen Schallleistungen für den<br />

Abgas- und Ansaugturm unter Berücksichtigung der Korrekturen für Einwirkzeiten,<br />

wie in Kap. 7.2.4 erläutert, Schalldämpfer mit den folgenden Mindesteinfügungsdämpfungsmaßen<br />

notwendig:<br />

Tabelle 11:<br />

Mindesteinfügungsdämpfungsmaße der Schalldämpfer<br />

Oktav-Mittenfrequenz / Hz<br />

Einfügungsdämpfungsmaß /dB<br />

Abgasturm Ansaugturm<br />

63 15 12<br />

125 33 30<br />

250 51 45<br />

500 50 54<br />

1000 50 55<br />

2000 37 45<br />

4000 25 28<br />

8000 16 20<br />

Die ins Freie abgestrahlte Schallleistung reduziert sich dadurch für den Ansaug-<br />

bzw. Abgasturm um jeweils ca. 30 dB. Eine frequenzabhängige Darstellung<br />

der Schallleistungen vor und hinter dem Schalldämpfer befindet sich in<br />

Tabelle 12 und Tabelle <strong>13</strong> im Kapitel "Akustische Modellbildung".<br />

Anmerkung:<br />

Die insgesamt über Ansaug- und Abgasturm abgestrahlte Schallleistung ist um<br />

12 dB(A) geringer als die des bestehenden Triebwerksprüfstands. (vgl. hierzu Gutachten<br />

TÜV Süddeutschland "Geräuschimmissionen durch den Triebwerksprüfstand der<br />

Firma Lufthansa Technik AG auf dem Rhein-Main-Flughafen in 60549 Frankfurt am<br />

Main“ /6/).

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