Formular 13/1: Schallquellen, Lärmminderungsmaßnahmen
Formular 13/1: Schallquellen, Lärmminderungsmaßnahmen
Formular 13/1: Schallquellen, Lärmminderungsmaßnahmen
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Stand: April 1998<br />
<strong>Formular</strong> <strong>13</strong>/1: <strong>Schallquellen</strong>, <strong>Lärmminderungsmaßnahmen</strong><br />
Dieses <strong>Formular</strong> ist nur in denjenigen Einzelfällen auszufüllen, in denen keine Schall-<br />
Immissionsprognose gemäß VDI 2571 und VDI 2714 E vorgelegt wird.<br />
Die Kurzzeichen für die schallemittierenden Apparate müssen mit den <strong>Formular</strong>en 6/2 bzw. 6/3<br />
(Apparateliste) übereinstimmen. L W ist der abgestrahlte Schalleistungspegel im Sinne von DIN 45630,<br />
Blatt 1. Der Aufstellungsraum ist in Übereinstimmung mit den Apparateaufstellungsplänen oder<br />
Bauzeichnungen zu bezeichnen (z. B. durch Raumnummer, Geschoß, Gebäudeachsen). L I ist der in der<br />
lautesten Stunde zu erwartende Wert für den Schalldruckpegel im Innern des Aufstellungsraums.<br />
Aus der letzten Spalte soll deutlich werden, wie der Schall zum Schutz der Nachbarschaft gedämmt wird<br />
(verwendete Bauteile und Baumaterialien, Schallschutzelemente usw.).<br />
Betriebszeiten der relevanten <strong>Schallquellen</strong> einschließlich Werksverkehr:<br />
06:00 - 22:00 Uhr Werktage<br />
22:00 - 06:00 Uhr Sonn- und Feiertage<br />
Besonderheiten werden im Text erläutert<br />
Schallquelle<br />
Kurzzeichen<br />
L W Aufstellungsraum, Aufstellungsort<br />
(F = Freianlage)<br />
L I<br />
Nr. dB(A) dB(A)<br />
Beschaffenheit der Wände, Türen, Fenster;<br />
<strong>Lärmminderungsmaßnahmen</strong><br />
AR9 Tankhaus Einhausung im Tankhaus<br />
AR10<br />
AG7<br />
AG8<br />
AG15<br />
Hydraulikraum,<br />
Sevicegebäude EG<br />
Kompressor/Hydraulikraum<br />
Sevicegebäude EG<br />
Kompressor/Hydraulikraum<br />
Sevicegebäude<br />
Traforaum,<br />
Servicegebäude EG<br />
Aufstellung innerhalb des<br />
Gebäudes<br />
Aufstellung innerhalb des<br />
Gebäudes<br />
Aufstellung innerhalb des<br />
Gebäudes<br />
Aufstellung innerhalb des<br />
Gebäudes
Ausbau Flughafen Frankfurt Main<br />
Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />
Fraport<br />
Anlagen zum <strong>Formular</strong> <strong>13</strong>/1<br />
<strong>13</strong>.1 Ergänzungen zum <strong>Formular</strong> <strong>13</strong>/1<br />
<strong>13</strong>.2 Schallschutzgutachten<br />
Band BImSchG-Antrag<br />
Ersteller Lufthansa Technik AG, FRA T/JA<br />
Stand 15. Juli 2004
Ausbau Flughafen Frankfurt Main<br />
Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />
Fraport<br />
<strong>13</strong>.1 Ergänzungen zum <strong>Formular</strong> <strong>13</strong>/1<br />
Für die Prognose der Lärmemissionen und Lärmimmissionen wurden ein übergreifendes<br />
Gutachten für den Gesamtausbau, sowie ein spezielles zum Prüfstand angefertigt.<br />
Das übergreifende Gutachten G10.1: "Flugbedingte und sonstige Geräuschimmissionen<br />
ausgehend vom Gelände des Flughafens, Teil D - Sonstige Geräusche,<br />
ausgehend vom Flughafen" liegt den PF-Unterlagen im Band C „Gutachten“ bei.<br />
Hier werden die Belastungen durch den Triebwerksprüfstand bereits explizit ausgewiesen.<br />
Die genaue Beurteilung der Geräuschimmissionen in Folge des neuen Triebwerksprüfstandes<br />
für ausgebaute Triebwerke auf dem Gelände des Flughafens Frankfurt<br />
Main wird im beiliegenden Gutachten 4060.6-03 dargestellt.<br />
Band BlmSch-Antrag<br />
Ersteller Lufthansa Tachnik AG , FRA T/JA<br />
Stand 15. Juli 2004<br />
1
Ausbau Flughafen Frankfurt Main<br />
Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />
Fraport<br />
<strong>13</strong>.2 Schallschutzgutachten<br />
Prognose der Geräuschimmissionen in Folge des neuen Triebwerksprüfstandes für<br />
ausgebaute Triebwerke auf dem Gelände des Flughafens Frankfurt Main.<br />
Band BImSchG-Antrag<br />
Ersteller Lufthansa Technik AG, FRA T/JA<br />
Stand 15. Juli 2004
BeSB GMBH BERLIN<br />
SCHALLTECHNISCHES BÜRO<br />
Güteprüfstelle für DIN 4109<br />
Schallschutz im Hochbau<br />
Amtlich benannte Stelle für die<br />
Ermittlung von Geräuschen und<br />
Erschütterungen nach §§ 26,28 BImSchG<br />
Berlin, den 02.08.2004<br />
SB/MK/G01/BJ<br />
Gutachten Nr. 4060.6-03<br />
Inhalt:<br />
Prognose der Geräuschimmissionen in Folge des neuen<br />
Triebwerksprüfstandes für ausgebaute Triebwerke auf dem Gelände<br />
des Flughafens Frankfurt Main<br />
Auftraggeber:<br />
Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft<br />
Lufthansa Technik AG<br />
60546 Frankfurt / Main<br />
Messtermin: 04.11.2003<br />
Anmerkung:<br />
Dieses Gutachten besteht aus 56 Seiten einschließlich 3 Anhängen.<br />
Ein auszugsweises Zitieren ist mit uns abzustimmen.<br />
BeSB GMBH BERLIN<br />
Schalltechnisches Büro<br />
Dipl. – Ing. S. Becker<br />
Dr. -Ing. B. Jäger<br />
Handelsregister Berlin HRB 14606<br />
Geschäftsführer Dr.-Ing. E. Schaffert<br />
Steuerliche Id.-Nr. DE <strong>13</strong>6585508<br />
Undinestr. 43 . 12203 Berlin<br />
Tel.: (030) 844 90 8 -0 Fax: -44<br />
E-Mail: info@besb.de<br />
Berliner Volksbank BLZ 100 900 00 Kto. 85 2004 6004<br />
Postbank Berlin BLZ 100 100 10 Kto. 4053 79-105<br />
040824_40606_G01Weiß_Triebwerksprüfstand.doc
BeSB GMBH BERLIN Blatt 2 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
1 Verzeichnisse 4<br />
1.1 Tabellenverzeichnis 4<br />
1.2 Abbildungsverzeichnis 6<br />
1.3 Abkürzungsverzeichnis 7<br />
1.4 Verwendete Unterlagen und Literatur 8<br />
2 Zusammenfassung 10<br />
3 Einleitung und Aufgabenstellung 12<br />
4 Anforderungen 14<br />
4.1 Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft 14<br />
4.1.1 Allgemeine Grundlagen 14<br />
4.1.2 Die Regelungen der TA Lärm 14<br />
4.2 Arbeitsschutz 21<br />
5 Maßgebliche Immissionsorte in der Nachbarschaft 23<br />
6 Beschreibung des Triebwerksprüfstands aus akustischer Sicht 25<br />
6.1 Bauliche Situation 25<br />
6.2 Beschreibung der Betriebsabläufe aus akustischer Sicht 26<br />
7 Akustische Kenngrößen für Triebwerksprüfläufe 29<br />
7.1 Gemessene Schalldruckpegel in der Prüfzelle 29<br />
7.2 Geräuschemissionen während eines Triebwerksprüflaufes 30<br />
7.2.1 In den Abgaskanal eingespeister Schallleistungspegel bei Volllast 31<br />
7.2.2 In den Ansaugkanal eingespeister Schallleistungspegel bei Volllast 33<br />
7.2.3 Pegelkorrekturgrößen einzelner Laststufen im Vergleich zur Laststufe<br />
Volllast 34<br />
7.2.4 Schallleistung eines Prüflaufes 35<br />
7.3 Schalldruckpegel in Arbeitsräumen und bewerte Schalldämmmaße im<br />
vorhandenen Triebwerksprüfstand 36<br />
8 Schallschutzmaßnahmen 37<br />
8.1 Außenbauteile 37<br />
8.2 Schalldämpfer 38<br />
8.3 Tore zwischen Prüfzelle und Rüsthalle 39<br />
8.4 Fenster und Türen zwischen Prüfstandswarte und Prüfzelle 39<br />
8.5 Türen zwischen lauten und sonstigen, schützenswerten Räumen 39<br />
9 Prognose der Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft 40<br />
9.1 Allgemeines 40
BeSB GMBH BERLIN Blatt 3 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
9.2 Akustische Modellbildung 42<br />
10 Ergebnisse und Bewertung 46<br />
10.1 Ermittlung des Beurteilungspegels 46<br />
10.2 Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft 48<br />
10.3 Geräuschimmissionen am Arbeitsplatz 50<br />
Anhänge<br />
Lage der maßgeblichen Immissionsorte und Übersicht über die<br />
rechtskräftigen Bebauungspläne Anhang 1<br />
Genauigkeit der Prognose Anhang 2<br />
Schallpegelverteilungsplan; Mittlerer Maximalpegel während des<br />
Betriebes eines großen Triebwerks mit Volllast Anhang 3
BeSB GMBH BERLIN Blatt 4 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
1 Verzeichnisse<br />
1.1 Tabellenverzeichnis<br />
Seite<br />
Tabelle 1: Immissionsrichtwerte (außen) gemäß Kapitel 6.1 der<br />
TA Lärm für uneingeschränkt zum Wohnen geeignete<br />
Gebietsnutzungen................................................................................... 15<br />
Tabelle 2: Anforderungen gem. TA-Lärm und gutachterliche<br />
Konkretisierung für bewohnte Gebiete in Mörfelden-<br />
Walldorf.................................................................................................... 19<br />
Tabelle 3: Koordinaten und Beschreibung der maßgeblichen<br />
Immissionsorte ........................................................................................ 24<br />
Tabelle 4: Leistungsstufen und Prüflaufdauern (ohne 30 %<br />
Zeitzuschlag) der relevanten Triebwerke............................................ 28<br />
Tabelle 5: Mittlerer Schalldruckpegel L Aeq,Innen im Inneren des<br />
vorhandenen Triebwerksprüfstandes (Triebwerk: PW4156)............ 30<br />
Tabelle 6: In den Abgaskanal eingespeister A-bewerteter<br />
Schallleistungspegel eines großen Triebwerks<br />
(Referenztriebwerk CF6-80C) je Oktave bei Volllast ......................... 32<br />
Tabelle 7: In den Ansaugkanal eingespeister A-bewerteter<br />
Schallleistungspegel eines großen Triebwerks<br />
(Referenztriebwerk CF6-80C) je Oktave bei Volllast ......................... 34<br />
Tabelle 8: Leistungsstufen und Prüflaufdauern (ohne 30%-<br />
Zeitzuschlag) verschiedener Triebwerke sowie<br />
Pegeldifferenz ∆L der jeweiligen Laststufe im Vergleich zu<br />
Volllast...................................................................................................... 35<br />
Tabelle 9: gemessene Schalldruckpegel in Arbeitsbereichen und<br />
bewertete Schalldämmmaße R’ w im bestehenden Prüfstand ........... 36<br />
Tabelle 10: bewertete Schalldämmmaße von Außenbauteilen ............................ 37<br />
Tabelle 11: Mindesteinfügungsdämpfungsmaße der Schalldämpfer ................. 38<br />
Tabelle 12: Ermittlung des über den Ansaugturm abgestrahlten A-<br />
Schallleistungspegel während des Volllastbetriebs eines<br />
großen Triebwerks (CF6-80C) ............................................................... 43<br />
Tabelle <strong>13</strong>: Ermittlung des über den Abgasturm abgestrahlten A-<br />
Schallleistungspegel während des Volllastbetriebs eines<br />
großen Triebwerks (CF6-80C) ............................................................... 43<br />
Tabelle 14: Für die Berechnungen verwendete Oktavschalldämmmaße<br />
der Außenbauteile................................................................................... 44<br />
Tabelle 15: Für die Berechnungen verwendete Innenschalldruckpegel<br />
L Aeq,Innen vor den Außenbauteilen ......................................................... 45<br />
Tabelle 16: prognostizierte Beurteilungs- und Maximalpegel und durch<br />
den geplanten Triebwerksprüfstand für ausgebaute<br />
Triebwerke - tags..................................................................................... 48
BeSB GMBH BERLIN Blatt 5 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
Tabelle 17: prognostizierte Beurteilungs- und Maximalpegel durch den<br />
geplanten Triebwerksprüfstand für ausgebaute Triebwerke -<br />
nachts........................................................................................................ 49<br />
Tabelle 18: Beurteilungspegel an Arbeitsplätzen im geplanten<br />
Triebwerksprüfstand für ausgebaute Triebwerke ............................. 50
BeSB GMBH BERLIN Blatt 6 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
1.2 Abbildungsverzeichnis<br />
Seite<br />
Abbildung 1:<br />
Abbildung 2:<br />
Abbildung 3:<br />
Lage des neuen Triebwerksprüfstandes für ausgebaute<br />
Triebwerke und maßgebliche Immissionsorte<br />
(Übersichtsplan; geplante Situation nach Ausbau des<br />
Flughafens)....................................................................................... <strong>13</strong><br />
Neuer Triebwerksprüfstand für ausgebaute Triebwerke;<br />
Grundriss (EG)................................................................................. 25<br />
Neuer Triebwerksprüfstand für ausgebaute Triebwerke;<br />
Schnitt durch die Prüfzelle............................................................. 26<br />
Abbildungen im Anhang 1:<br />
Abbildung A1 Nachweisorte und B-Pläne: Neu-Isenburg, Ortsteil<br />
Zeppelinheim ......................................................................... Blatt 1<br />
Abbildung A2 Nachweisorte und B-Pläne: Mörfelden-Walldorf,<br />
Ortsteil Walldorf .................................................................... Blatt 2<br />
Abbildung A3 Nachweisorte und B-Pläne: Kelsterbach ............................ Blatt 3<br />
Abbildung A4 Nachweisorte: Hattersheim, Ortsteil Okriftel.................... Blatt 4<br />
Abbildung im Anhang 3:<br />
Schallpegelverteilungsplan: mittlerer Maximalpegel<br />
bei Volllast-Prüflauf
BeSB GMBH BERLIN Blatt 7 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
1.3 Abkürzungsverzeichnis<br />
A380 Flugzeug vom Typ Airbus A380<br />
BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />
16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes<br />
(Verkehrslärmschutzverordnung)<br />
dB Logarithmische Verhältniszahl; übliche Größe zur Bezeichnung<br />
akustischer Größen<br />
dB(A) Frequenzbewertete logarithmische Verhältniszahl; wird zur Angabe der<br />
vom Menschen empfundenen Lautstärke verwendet<br />
DLH Deutsche Lufthansa AG<br />
IRW Immissionsrichtwert<br />
LHT Lufthansa Technik AG<br />
L 95<br />
L Aeq<br />
Perzentilpegel L 95 ; Schalldruckpegel der während 95 % der Messzeit<br />
überschritten wird. Auch Hintergrundgeräuschpegel genannt<br />
energieäquivalenter Dauerschallpegel (zeitlicher Mittelungspegel) mit<br />
Frequenzbewertung A. Im Rahmen dieses Gutachtens wird er auch vereinfachend<br />
als Mittelungspegel bezeichnet [dB(A)]<br />
L Aeq,i A-bewerteter energieäquivalenter Dauerschallpegel der i-ten<br />
Geräuschquelle. Im Rahmen dieses Gutachtens wird er vereinfacht als<br />
Mittelungspegel der i-ten Geräuschquelle bezeichnet [dB(A)]<br />
L Aeq, Volllast<br />
L Amax<br />
L Amax,m<br />
A-bewerteter energieäquivalenter Dauerschallpegel während eines<br />
Triebwerksproblaufs mit maximaler Leistung (Leistungsstufe Volllast)<br />
Maximaler Schalldruckpegel mit Frequenzbewertung A [dB(A)]<br />
Mittlerer maximaler Schalldruckpegel mit Frequenzbewertung A<br />
[dB(A)], entspricht im Falle eines Prüflaufes annähernd dem L Aeq, Volllast<br />
L WA<br />
Schallleistungspegel mit Frequenzbewertung A [dB(A)]<br />
L WA " A-bewerteter Schallleistungspegel pro m 2<br />
L r<br />
SPVP<br />
TA Lärm<br />
Beurteilungspegel<br />
Schallpegelverteilungsplan<br />
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, 6. Allgemeine<br />
Verwaltungsvorschrift zum BImSchG
BeSB GMBH BERLIN Blatt 8 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
1.4 Verwendete Unterlagen und Literatur<br />
/1/ Gutachten G10.1, Teil D (Sonstige Geräusche ausgehend vom Flughafen),<br />
BeSB GmbH BERLIN; Gutachten im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens<br />
Ausbau des Flughafens Frankfurt Main; 2004<br />
/2/ Gutachten G10.1, Teil B (Roll- und Bodenlärm), Obermeyer Planen und<br />
Beraten; Gutachten im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Ausbau<br />
des Flughafens Frankfurt Main; 2004,<br />
/3/ DIN 45 645-1 "Einheitliche Ermittlung des Beurteilungspegels für Geräuschimmissionen",<br />
1996<br />
/4/ DIN ISO 96<strong>13</strong>-2 (E) "Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien",<br />
1997<br />
/5/ ISO 140-4 "Messung der Luftschalldämmung in Gebäuden", 1998<br />
/6/ Gutachten Nr. L4126 des TÜV Süddeutschland vom 23.11.1999<br />
"Geräuschimmissionen durch den Triebwerksprüfstand der Firma<br />
Lufthansa Technik AG auf dem Rhein-Main-Flughafen in 60549 Frankfurt<br />
am Main“, 1999<br />
/7/ RICHTLINIE 2003/10/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND<br />
DES RATES vom 6. Februar 2003 über Mindestvorschriften zum Schutz<br />
von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung<br />
durch physikalische Einwirkungen (Lärm) (17. Einzelrichtlinie im Sinne<br />
des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG); 2003<br />
/8/ LHT Betriebsbeschreibung; Stand 10/2003-11-21<br />
/9/ Detailpläne zum Aufbau des neuen Triebwerksprüfstands;<br />
Planverfasser: Architekturbüro Heil, Stand 20.8.2003<br />
/10/ Baubeschreibung neuer Triebwerksprüfstand; Architekturbüro Heil;<br />
Stand 9/2003<br />
/11/ Gutachten G12.1 Allgemeiner Teil „Entwicklung von Fluglärmkriterien<br />
für ein Schutzkonzept“; Griefahn, Jansen, Scheuch, Spreng; Gutachten im<br />
Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Ausbau des Flughafens Frankfurt<br />
Main; 2004<br />
/12/ Gutachten G12.2 Spezieller Teil Bewertung der Lärmbelastung der Anwohner<br />
des Flughafens; Griefahn, Jansen, Scheuch, Spreng; Gutachten im<br />
Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Ausbau des Flughafens Frankfurt<br />
Main; 2004<br />
/<strong>13</strong>/ Gutachten G10.2 (Verkehrsgeräusche), Obermeyer Planen und Beraten;<br />
Gutachten im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Ausbau des Flughafens<br />
Frankfurt Main; 2004
BeSB GMBH BERLIN Blatt 9 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
/14/ Betriebsbeschreibung im Rahmen der BImSchG-Antragsunterlagen zum<br />
Triebwerksprüfstand für ausgebaute Triebwerke<br />
/15/ Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) vom 20. März 1975, zuletzt<br />
geändert durch Art. 281 V v. 25.11.2003<br />
/16/ RICHTLINIE 2003/10/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND<br />
DES RATES vom 6. Februar 2003 über "Mindestvorschriften zum Schutz<br />
von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung<br />
durch physikalische Einwirkungen (Lärm)"; (17. Einzelrichtlinie im Sinne<br />
des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG)<br />
/17/ Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung<br />
- BauNVO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.<br />
Januar 1990 (BGBl. I S. <strong>13</strong>2), geändert durch Einigungsvertragsgesetz vom<br />
23. September 1990 (BGBl. II S. 885/1124), Gesetz vom 22. April 1993<br />
(BGBl. I S. 466)<br />
/18/ Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm); Bethge, Meurers;<br />
Carl Heymanns Verlag KG; 1985<br />
/19/ OVG Bremen 1D 299/01; Bundesrepublik Deutschland / Bürgergemeinschaft<br />
Weddewarden; 2001<br />
/20/ TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Kommentar;<br />
Hansmann; C.H. Beck Umwelt; 2000
BeSB GMBH BERLIN Blatt 10 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
2 Zusammenfassung<br />
Im Rahmen dieses Gutachtens sind die Geräuschimmissionen in Folge des Betriebs<br />
des geplanten neuen Triebwerksprüfstands für ausgebaute Triebwerke<br />
sowohl in der Nachbarschaft als auch an den Arbeitsplätzen im Gebäude des<br />
Triebwerksprüfstands untersucht worden.<br />
Der Triebwerksprüfstand für ausgebaute Triebwerke stellt nur einen Teil der im<br />
Zuge der Erweiterung des Flughafens vorgesehenen neuen Bebauung dar. Eine<br />
Darstellung der Geräuschimmissionen aller Geräuschquellen des Flughafens<br />
Frankfurt Main findet sich in den Gutachten G10.1, Teil A bis D. Diese Gutachten<br />
sind Teil der Antragsunterlagen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau<br />
des Flughafens Frankfurt Main.<br />
Anlass dieser Untersuchung ist, dass für den neuen Triebwerksprüfstand ein<br />
eigenes Genehmigungsverfahren nach §4 BImSchG durchgeführt wird.<br />
Als Ergebnis der Untersuchungen ist folgendes festzustellen:<br />
• Die Geräuschimmissionen des neuen Triebwerksprüfstands werden auch<br />
während des lautesten Betriebszustands den üblicherweise permanent in<br />
der Nachbarschaft vorhandenen Hintergrundgeräuschpegel nicht überschreiten.<br />
Zusätzliche schädliche Umwelteinwirkungen durch den Betrieb<br />
des Triebwerksprüfstands sind somit nicht zu erwarten.<br />
• Alle derzeit gültigen (§15 Arbeitstätten VO) und zukünftig zu erwartenden<br />
arbeitsrechtlichen Bestimmungen der EU-Richtlinie 2003/10/EG werden<br />
eingehalten.<br />
Die wesentlichen <strong>Lärmminderungsmaßnahmen</strong> zur Erreichung des vorstehend<br />
genannten Ergebnisses bestehen in:<br />
• speziell dimensionierten Schalldämpfern für den Ansaug- und den Abgasturm<br />
• dem Aufbau von Wänden und Decke der Prüfzelle aus mindestens 60 cm<br />
starkem Beton<br />
• der Ausführung des Außentüren der Prüfzelle als Schallschleusen<br />
• der Verwendung eines Tors mit einem bewerteten Schalldämmmaß von
BeSB GMBH BERLIN Blatt 11 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
mindestens R' w = 45 dB zwischen Prüfzelle und Rüsthalle<br />
• Verwendung eines Fensters mit einem bewerteten Schalldämmmaß von<br />
mindestens R' w = 55 dB zwischen Prüfzelle und Warte
BeSB GMBH BERLIN Blatt 12 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
3 Einleitung und Aufgabenstellung<br />
Im Rahmen des geplanten Ausbaus des Flughafens muss der bestehende Triebwerksprüfstand<br />
für ausgebaute Triebwerke wegen der dann notwendigen<br />
Anbindung der neuen Landbahn nord-westlich des jetzigen Flughafengeländes<br />
abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden (zur Lage des neuen<br />
Triebwerksprüfstandes siehe Abbildung 1).<br />
Aufgabe dieses Gutachtens ist es, die im Bereich der maßgeblichen Immissionsorte<br />
auftretenden Geräuschimmissionen zu prognostizieren und zu bewerten.<br />
Im weiteren ist eine Prognose und Bewertung unter dem Gesichtspunkt des<br />
Arbeitsschutzes, also der Geräuschsituation an den Arbeitsplätzen innerhalb<br />
des Gebäudes, vorzunehmen. Grundlage für eine Bewertung stellt hier u.a. die<br />
Arbeitsstätten-Verordnung dar.<br />
Für beide Bewertungsschwerpunkte sind ebenfalls die ggf. zur Erfüllung der<br />
Anforderungen notwendigen <strong>Lärmminderungsmaßnahmen</strong> zu beschreiben.<br />
Daneben dienen die Ergebnisse dieses Gutachtens als Eingangsdaten für das<br />
Gutachten G10.1, Teil D, Sonstige Geräusche ausgehend vom Flughafen /1/, in<br />
welchem alle vom Flughafengelände ausgehenden Geräusche betrachtet werden,<br />
die nicht Gegenstand der Gutachten G10.1, Teil A (Fluglärm) und G10.1,<br />
Teil B (Roll- und Bodenlärm) sind.
BeSB GMBH BERLIN Blatt <strong>13</strong> zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
Abbildung 1:<br />
Lage des alten und des neuen Triebwerksprüfstandes für ausgebaute<br />
Triebwerke und maßgebliche Immissionsorte (Übersichtsplan; geplante Situation<br />
nach Ausbau des Flughafens)<br />
alter<br />
Triebwerksprüfstand<br />
neuer<br />
Triebwerksprüfstand
BeSB GMBH BERLIN Blatt 14 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
4 Anforderungen<br />
4.1 Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft<br />
4.1.1 Allgemeine Grundlagen<br />
Der geplante Triebwerksprüfstand wird sich auf dem Gelände des Flughafens<br />
Frankfurt Main befinden.<br />
Nach Auffassung der Vorhabensträgerin unterliegt ein Triebwerksprüfstand<br />
für Flugzeugtriebwerke auf Flugplätzen aufgrund der Regelung des § 2 Abs. 2<br />
BImSchG nicht dem BImSchG.<br />
Im Einzelnen wird auf die Ausführungen im Erläuterungsbericht zum Planteil<br />
B 6.2, insbesondere Kapitel 2 und 3 verwiesen.<br />
Die Ergebnisse dieses Gutachtens dienen einerseits als Eingangsdaten 1 für das<br />
aus dem Luftrecht resultierende lärmmedizinische Gutachten (Gutachten G.12.2<br />
/12/ der Antragsunterlagen), andererseits findet im Rahmen des BImSchG-<br />
Antrags eine Betrachtung unter Beachtung der Regelungen der TA-Lärm innerhalb<br />
dieses Gutachtens statt.<br />
Nachfolgend sollen die Regelungen der TA Lärm erläutert werden.<br />
4.1.2 Regelungen der TA Lärm<br />
Im Standardfall, d.h. wenn keine Sondertatbestände zu berücksichtigen sind, ist<br />
davon auszugehen, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen vorliegen,<br />
wenn die Immissionsrichtwerte (IRW) gemäß Kapitel 6.1 der TA Lärm eingehalten<br />
werden. Für uneingeschränkt zum Wohnen dienende Gebiete sind sie<br />
in der nachfolgenden Tabelle 1 zusammengefasst.<br />
1 Die Bewertung aller auf dem Gelände des Flughafens gelegenen Geräuschquellen<br />
(einschließlich des im Rahmen dieses Gutachtens behandelten Triebwerksprüfstands für<br />
ausgebaute Triebwerke) erfolgt im lärmmedizinischen Gutachten G12.2. Die hierfür<br />
notwendigen lärmphysikalischen Berechnungen (ebenfalls unter Einschluss des im Rahmen<br />
dieses Gutachtens behandelten Triebwerksprüfstands für ausgebaute Triebwerke) sind in den<br />
Gutachten G10.1, Teil A – D dargestellt.
BeSB GMBH BERLIN Blatt 15 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
Tabelle 1: Immissionsrichtwerte (außen) gemäß Kapitel 6.1 der TA Lärm für<br />
uneingeschränkt zum Wohnen geeignete Gebietsnutzungen<br />
Gebietsausweisung Tags / [dB(A)] Nachts / [dB(A)]<br />
IRW L Amax IRW L Amax<br />
Reine Wohngebiete (WR) 50 80 35 55<br />
Allgemeine Wohngebiete (WA) 55 85 40 60<br />
Mischgebiet (MI), Dorfgebiet (MD) 60 90 45 65<br />
IRW : Immissionsrichtwert<br />
L Amax : Maximalpegel<br />
Die Zuordnung eines Immissionsortes zu einer Gebietskategorie ergibt sich<br />
gemäß Kapitel 6.6 der TA Lärm aus den Festsetzungen in den rechtsverbindlichen<br />
Bebauungsplänen. Gebiete, für die keine Festsetzungen bestehen, sind<br />
entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen.<br />
Die in der vorstehenden Tabelle angegebenen IRW verstehen sich als Beurteilungspegel.<br />
Der Beurteilungspegel entspricht dem über den jeweiligen Beurteilungszeitraum<br />
gemittelten energieäquivalenten Dauerschallpegel L Aeq zuzüglich<br />
etwaiger Zuschläge zur Berücksichtigung ton- bzw. informationsund/oder<br />
impulshaltiger Geräuschimmissionen. Während der Tageszeit sind<br />
darüber hinaus Zuschläge für Geräuscheinwirkungen in den Tagesrandzeiten<br />
(06:00 – 07:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr) zu berücksichtigen (Ruhezeitenzuschlag).<br />
Die Immissionsrichtwerte gelten während des Tages (06:00 – 22:00 Uhr) für eine<br />
Beurteilungszeit von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht<br />
(22:00 – 06:00 Uhr) ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel,<br />
zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt.<br />
Im vorliegenden Fall kommt eine Anwendung der Immissionsrichtwerte allein<br />
anhand der Gebietsausweisung jedoch nicht für jede Ortslage in Betracht.<br />
Durch die (nicht notwendigerweise unmittelbare) Angrenzung von Wohngebieten<br />
an das Flughafengelände entsteht eine sog. Gemengelage.
BeSB GMBH BERLIN Blatt 16 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
Die enge Nachbarschaft von Industrie oder Gewerbe oder hinsichtlich ihrer<br />
Geräuschauswirkungen vergleichbar genutzter Gebiete und wohnmäßiger<br />
Nutzung kann u.a. wegen der Lärmbeaufschlagung der Wohnungen konfliktträchtig<br />
sein. Ein derartiges nebeneinander verschiedener Nutzungen wird<br />
Gemengelage genannt. Die in der TA-Lärm enthaltenen Regelungen zur Gemengelage<br />
sind dabei Ausdruck des allgemeinen, insbesondere aber im<br />
Bauplanungs- und Immissionsschutzrecht geltenden Gebotes der wechselseitigen<br />
Rücksichtnahme. Das Rücksichtnahmegebot gilt allgemein für das „Nebeneinander“<br />
sich wechselseitig beeinflussender oder beeinträchtigender Nutzungen;<br />
es findet in verschiedenen spezifischen Regelungen – so z.B. in der TA-<br />
Lärm – seinen Ausdruck, ohne dass seine Geltung darauf beschränkt wäre. Im<br />
Bereich des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm kann<br />
ein Konflikt unabhängig von der Geräuschart auftreten. Deshalb ist das Vorhandensein<br />
oder die Entstehung einer Gemengelage nicht auf Anlagen, die unter<br />
das BImSchG fallen, beschränkt. Beispielsweise wird auch für einen, ebenfalls<br />
aus dem BImSchG ausgenommenen, Seehafen in der Rechtssprechung das<br />
Schutzziel anhand der Kriterien für eine Gemengelage abgeleitet /19/. Auch<br />
eine militärische Anlage kann als eine „zum industriell genutzten Gebiet vergleichbare<br />
Anlage“ verstanden werden 2 .<br />
Da die Rechtsprechung die besonderen Regelwerke für Gemengelagen aus dem<br />
Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme abgeleitet hat, reicht der Bereich,<br />
für den eine Gemengelage vorliegt, so weit, wie die Nutzung des einen Gebiets<br />
noch prägend auf das andere Gebiet einwirkt. Ein unmittelbares Aneinandergrenzen<br />
muss daher nicht vorliegen.<br />
Dies gilt auch für den Begriff der Gemengelage nach Ziff. 6.7 TA Lärm, der<br />
letztlich nur Ausdruck der aus dem Rücksichtnahmegebot abgeleiteten und in<br />
der Rechtsprechung weiterentwickelten Grundsätze ist.<br />
Gemäß Nr. 6.7 der TA Lärm können im Falle von Gemengelagen "die für die<br />
zum Wohnen dienenden Gebiete geltenden Immissionsrichtwerte auf einen geeigneten<br />
2 (vgl. hierzu BR-Drs. 254/98 (Beschluss) vom 19.6.1998)
BeSB GMBH BERLIN Blatt 17 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
Zwischenwert der für die aneinandergrenzenden Gebietskategorien geltenden Werte<br />
erhöht werden, soweit dies nach der gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme erforderlich<br />
ist. Die Immissionsrichtwerte für Kern-, Dorf- und Mischgebiete sollen dabei nicht<br />
überschritten werden. Es ist vorauszusetzen, dass der Stand der Lärmminderungstechnik<br />
eingehalten wird."<br />
Es ergibt sich somit während der Nachtzeit, in Abhängigkeit von der Gebietsausweisung<br />
(oder ersatzweise realer Nutzung), eine Spanne von<br />
L r,nachts = 35 bis 45 dB(A) für ein "reines Wohngebiet" (WR), bzw.<br />
L r,nachts = 40 bis 45 dB(A) für ein "allgemeines Wohngebiet" (WA).<br />
Eine Gemengelage, und hier insbesondere die Ausarbeitung eines Vorschlags<br />
für einen heranzuziehenden IRW, wird innerhalb dieses Gutachtens nur für die<br />
Gemeinden<br />
- Mörfelden-Walldorf, Ortsteil Walldorf und<br />
diskutiert.<br />
A priori wäre zwar zumindest für Kelsterbach und Mörfelden-Walldorf,<br />
Ortsteil Zeppelinheim ebenfalls eine Gemengelage anzunehmen, doch sind die<br />
Geräuschimmissionen infolge des hier betrachteten Triebwerksprüfstands hier<br />
so gering, dass die für Gemengelagen geltenden Sonderregelungen nicht herangezogen<br />
werden müssen.<br />
Für die Ableitung eines angemessenen IRW innerhalb der o.g. Spanne wird,<br />
zunächst für den Nachtzeitraum, auf die Ausführungen in Nr. 3.2.1 der TA-<br />
Lärm zum Umgang mit einem ständig vorhandenen Fremdgeräusch zurückgegriffen.<br />
In Nr. 3.2.1 TA-Lärm "Prüfung im Regelfall" heißt es: "Die Genehmigung darf<br />
wegen einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte nicht versagt werden, wenn<br />
infolge ständig vorherrschender Fremdgeräusche keine zusätzlichen schädlichen Umwelteinwirkungen<br />
durch die zu beurteilende Anlage zu befürchten sind. Dies ist insbesondere<br />
dann der Fall, wenn für die Beurteilung der Geräuschimmissionen der Anlage<br />
weder Zuschläge gemäß dem Anhang für Ton- und Informationshaltigkeit oder Impulshaltigkeit<br />
noch eine Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche nach Nummer 7.3 er-
BeSB GMBH BERLIN Blatt 18 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
forderlich sind und der Schalldruckpegel L AF (t) der Fremdgeräusche in mehr als 95 %<br />
der Betriebszeit der Anlage in der jeweiligen Beurteilungszeit nach Nummer 6.4 höher<br />
als der Mittelungspegel L Aeq der Anlage ist."<br />
Dies bedeutet, dass eine Festsetzung von Immissionswerten unterhalb des<br />
ständigen Hintergrundgeräuschs nicht zu Verbesserung der Situation im Bereich<br />
der Anwohner führen kann.<br />
Wie in Anhang 2; Messtechnische Ermittlung der Hintergrundgeräuschsituation im<br />
des Gutachtens G 10.1, Teil D /1/dargestellt, sinkt der L 95,Fremd im Bereich der<br />
maßgeblichen Immissionsorte in den nächstgelegenen Wohnbereichen von<br />
Mörfelden-Walldorf selbst in der "ruhigsten halben Stunde" während der<br />
Nachtzeit (in der Regel zwischen 02:00 Uhr und 04:00 Uhr) in der Regel nicht<br />
unter 42 dB(A).<br />
Im vorliegenden Falle sind die auftretenden Geräuschimmissionen weder ton-,<br />
informations- oder impulshaltig noch weisen sie stark tieffrequente Geräuschanteile<br />
auf.<br />
Bei einem Fremdgeräuschpegel von L 95, Fremd = 42 dB(A) sind im vorliegenden<br />
Falle keine zusätzlichen schädlichen Umwelteinwirkungen zu erwarten, wenn<br />
ein Beurteilungspegel von L r, Nacht = 42 dB(A) zur Nachtzeit eingehalten wird.<br />
Für die Tageszeit ergibt sich aus der Gemengelagensituation ebenfalls ein Wertebereich.<br />
Die genaue Bestimmung eines geeigneten Zwischenwertes kann jedoch<br />
im Rahmen dieses Gutachtens unterbleiben, da die prognostizierten Beurteilungspegel<br />
(s. Tabelle 16) unterhalb der Immissionsrichtwerte für den Standardfall<br />
gem. Tabelle 1 bleiben.<br />
In der nachfolgenden Tabelle 2 sind die sich aus den Regelungen der TA Lärm<br />
ergebenden Anforderungen unter Berücksichtigung der Gemengelagensituation<br />
zusammengestellt. Im Falle, dass für reine und allgemeine Wohngebiete<br />
keine Spanne sondern eine einzelner Wert angegeben ist, handelt es sich um<br />
eine eigene gutachterliche Konkretisierung.
BeSB GMBH BERLIN Blatt 19 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
Tabelle 2: Anforderungen gem. TA-Lärm und gutachterliche Konkretisierung<br />
für bewohnte Gebiete in Mörfelden-Walldorf<br />
Gebietsausweisung in Gemengelagensituation<br />
Tags / [dB(A)]<br />
Nachts / [dB(A)]<br />
IRW L Amax IRW L Amax<br />
Reine Wohngebiete (WR) 50-60* 80-90* 42 55-65*<br />
Allgemeine Wohngebiete (WA) 55-60* 85-90* 42 60-65*<br />
Mischgebiete (MI), Dorfgebiet (MD) 60 90 45 65<br />
* keine Notwendigkeit zur Konkretisierung des Immissionsrichtwertes in der Gemengelage,<br />
daher erfolgt lediglich eine Ausweisung des Wertebereichs<br />
** Gutachterliche Konkretisierung<br />
Grundsätzlich gelten Immissionsrichtwerte der TA Lärm für die Summe aller<br />
Geräuschimmissionen, die unter den Geltungsbereich der TA Lärm fallen. Andere,<br />
als die betrachteten Geräusche, sind dabei als Vorbelastung zu betrachten.<br />
Im vorliegenden Falle ergibt sich diesbezüglich die folgende Situation:<br />
• Wegen des Ausschluss des Flughafengeländes vom Gültigkeitsbereich<br />
des BImSchG fallen alle potentiell als Vorbelastung in Frage kommenden<br />
Geräuschquellen auf dem Gelände des Flughafens nicht unter den<br />
Geltungsbereich der TA Lärm. Sie sind somit nicht als Vorbelastung zu<br />
berücksichtigen.<br />
• Merkbare Geräuschimmissionen infolge eines eventuellen nächtlichen<br />
Betriebs in dem nahe gelegenen Gewerbegebiet am Nordrand von Mörfelden-Walldorf<br />
konnten während der diversen Messungen vom Gutachter<br />
nicht wahrgenommen werden.<br />
• Etwaige Geräuschimmissionen von unter den Gültigkeitsbereich der TA<br />
Lärm fallenden Geräuschquellen sind, sofern sie hierzu relevant beitragen,<br />
in den Ergebnissen der Hintergrundgeräuschmessungen enthalten.<br />
Der letzte Punkt ist insofern von Bedeutung, als die Ableitung der in Tabelle 2<br />
angegebenen Immissionsrichtwerte auf der Basis der Messungen zum ständig<br />
vorhandenen Hintergrundgeräusch geschah. Würde man den zur Vorbelastung
BeSB GMBH BERLIN Blatt 20 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
im Sinne der TA Lärm zählenden Anteil am Hintergrundgeräusch nochmals<br />
separat berücksichtigen, so würde er quasi doppelt berücksichtigt werden. Eine<br />
Vorbelastung im Sinne der TA Lärm ist somit nicht zu berücksichtigen.<br />
Die vorstehend beschriebenen Anforderungen gelten somit allein für den hier<br />
betrachteten Triebwerksprüfstand für ausgebaute Triebwerke.
BeSB GMBH BERLIN Blatt 21 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
4.2 Arbeitsschutz<br />
Arbeitsschutzrechtliche Anforderungen resultieren derzeit aus § 15 der Arbeitsstättenverordnung<br />
/15/. Ständige Arbeitsplätze (s. Abbildung 2) ergeben sich<br />
in der Prüfstandswarte sowie im Vorbereitungsbereich (Rüsthalle). In der Prüfzelle<br />
selbst gibt es keine ständigen Arbeitsplätze. Ein Aufenthalt in der Prüfzelle<br />
ist während der Durchführung eines Triebwerksprüflaufes nicht gestattet.<br />
Gemäß ArbStättV werden die höchstzulässigen Beurteilungspegel am Arbeitsplatz<br />
in Abhängigkeit von Tätigkeitsmerkmalen vorgegeben. Demnach sind<br />
einzuhalten:<br />
1. bei überwiegend geistigen Tätigkeiten 55 dB (A),<br />
2. bei einfachen oder überwiegend mechanisierten Bürotätigkeiten und<br />
vergleichbaren Tätigkeiten 70 dB (A),<br />
3. bei allen sonstigen Tätigkeiten 85 dB (A); soweit dieser Beurteilungspegel<br />
nach der betrieblich möglichen Lärmminderung zumutbarerweise<br />
nicht einzuhalten ist, darf er bis zu 5 dB (A) überschritten werden.<br />
Für die in der Prüfstandswarte zu verrichtenden Arbeiten wird eine Einstufung<br />
nach Ziffer 2 und für den Vorbereitungsbereich nach Ziffer 3 vorgenommen, so<br />
dass in der Prüfstandswarte ein Beurteilungspegel von 70 dB(A) und im Vorbereitungsbereich<br />
ein Beurteilungspegel von 85 dB(A) nicht überschritten werden<br />
darf.<br />
Die vorstehend genannten Beurteilungspegel entsprechen im vorliegenden Fall,<br />
da keine besonderen Auffälligkeiten der auftretenden Geräusche zu erwarten<br />
sind, dem energieäquivalenten Dauerschallpegel über eine achtstündige Arbeitsschicht.<br />
Zukünftig, derzeit noch nicht in nationales Recht umgesetzt, sind darüber hinaus<br />
die Anforderungen der RICHTLINIE 2003/10/EG DES EUROPÄISCHEN<br />
PARLAMENTS UND DES RATES /16/ zu berücksichtigen.<br />
Dies bedeutet, dass für den Vorbereitungsbereich bereits ab einem energieäquivalenten<br />
Dauerschallpegel von 80 dB(A) (sog. unterer Auslösewert) Maßnah-
BeSB GMBH BERLIN Blatt 22 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
men zur Vermeidung bzw. Minimierung der Geräuschimmissionen eingeleitet<br />
werden sollen und den betroffenen Mitarbeitern persönlicher Schallschutz zur<br />
Verfügung gestellt werden muss.<br />
In Absprache mit der Deutschen Lufthansa (DLH) werden die Schallschutzmaßnahmen<br />
so ausgelegt, dass im Vorbereitungsbereich (Rüsthalle) ein energieäquivalenter<br />
Dauerschallpegel von 80 dB(A), bezogen auf eine 8-Stunden-<br />
Schicht, nicht überschritten wird.<br />
Unabhängig von der ArbStättV ergibt sich für die Prüfstandswarte die Zusatzbedingung,<br />
wonach auch während des lautesten Betriebszustands zumindest<br />
eine befriedigende Kommunikation der Mitarbeiter untereinander möglich sein<br />
muss. Dies ist erfüllt, so lange in der Warte während des lautesten Betriebszustands<br />
ein mittlerer Schalldruckpegel von ca. 70 dB(A) nicht überschritten wird.
BeSB GMBH BERLIN Blatt 23 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
5 Maßgebliche Immissionsorte in der Nachbarschaft<br />
In den dem Flughafen zugewandten Randbereichen sämtlicher Anrainergemeinden<br />
ist auch eine wohnmäßige Nutzung vorhanden. Die betreffenden Bereiche<br />
sind größtenteils durch entsprechende Bebauungspläne als allgemeines<br />
Wohngebiet (WA) oder reines Wohngebiet (WR) ausgewiesen.<br />
Der Umgriff der rechtskräftigen Bebauungspläne in der Anrainergemeinden<br />
sowie die in den einzelnen Bebauungsplänen festgesetzten Gebietskategorien<br />
sind im Anhang 1 dargestellt.<br />
Die betrachteten Immissionsorte repräsentieren die nächstgelegene wohnmäßige<br />
Nutzung in den umgebenden Gemeinden, bei denen eine Überschreitung<br />
der Immissionsrichtwerte am ehesten zu erwarten ist (sog. Maßgebliche Immissionsorte).<br />
Es handelt sich hierbei um eine Teilmenge der im Rahmen des Gutachtens<br />
G10.1 Teil C betrachteten Immissionsorte. Ihre genaue Lage ist in der<br />
nachfolgenden Tabelle 3 als Gauß-Krüger-Koordinaten angegeben. Die Lage<br />
der Immissionsorte ist als Übersicht in Abbildung 1 sowie in detaillierter Form<br />
im Anhang 1 dargestellt.<br />
Bei dem Immissionsort Mör06 handelt es sich um Gebäude des alten Gundhofes.<br />
Für diesen Bereich liegt kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor. Zur Ermittlung<br />
der IRW wird auf die tatsächliche Nutzung abgestellt.<br />
In dem Bereich sind drei Gebäude vorhanden:<br />
- Gärtnerei<br />
- Hotel / Bewirtschaftung mit Biergartenbetrieb<br />
- Wohngebäude<br />
Des weiteren sind in diesem Bereich eine Kleingartenkolonie, ein Campingplatz<br />
und landwirtschaftliche Nutzflächen vorhanden. In dem Gebiet ist eine Wohnnutzung<br />
nicht vorrangig vorhanden, vielmehr prägt eine landwirtschaftliche<br />
Nutzung das Bild.<br />
Gemäß der vorhandenen Merkmale wird eine Bewertung anhand der IRW wie<br />
für "Dorfgebiete" (MD) als zutreffend erachtet.
BeSB GMBH BERLIN Blatt 24 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
Tabelle 3: Koordinaten und Beschreibung der maßgeblichen Immissionsorte<br />
Gauß-Krüger-Koordinaten<br />
Rechts<br />
(m)<br />
Hoch<br />
(m)<br />
ID Ort Gebietsausweisung<br />
3464301 5546220 Hat 01 Hattersheim-<br />
Okriftel<br />
WA*<br />
3465733 5546109 Kel 02 Kelsterbach WA<br />
3466676 5546445 Kel 03 Kelsterbach WR<br />
3471875 5544249 Neu 16 Neu-Isenburg,<br />
Zeppelinheim<br />
3469695 5542107 Mör 06 Gundhof<br />
(Gem. Mörfelden-Walldorf)<br />
3469380 5541671 Mör 07 Mörfelden-<br />
Walldorf<br />
3469894 5542059 Mör 10 Mörfelden-<br />
Walldorf<br />
*Kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorhanden.<br />
WR<br />
MD*<br />
WR<br />
WA
BeSB GMBH BERLIN Blatt 25 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
6 Beschreibung des Triebwerksprüfstands aus akustischer Sicht<br />
6.1 Bauliche Situation<br />
Der Triebwerksprüfstand für ausgebaute Triebwerke ist eine Einrichtung, in<br />
welcher die Leistungsfähigkeit eines gewarteten Triebwerks geprüft wird.<br />
Hierzu wird das ausgebaute Triebwerk in einen speziellen Prüfstand montiert<br />
und mit unterschiedlichen Triebwerksleistungen betrieben.<br />
Das Gebäude besteht aus dem eigentlichen Triebwerksprüfstand (Prüfzelle),<br />
einem Rüstraum für die Triebwerke (Rüsthalle), Technikräumen (Hydraulik)<br />
sowie Mitarbeiterräumen. Eine Skizze des neuen Triebwerksprüfstands ist in<br />
Abbildung 2 (Grundriss, EG) sowie Abbildung 3 (Schnitt durch den eigentlichen<br />
Prüfraum) dargestellt.<br />
Abbildung 2: Neuer Triebwerksprüfstand für ausgebaute Triebwerke; Grundriss<br />
(EG)<br />
Rüsthalle<br />
Ansaugturm<br />
Prüfzelle<br />
Abgasturm
BeSB GMBH BERLIN Blatt 26 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
Abbildung 3: Neuer Triebwerksprüfstand für ausgebaute Triebwerke; Schnitt<br />
durch die Prüfzelle<br />
Während eines Probelaufs wird die Luft für das Triebwerk über einen Ansaugturm<br />
(linker Turm in Abbildung 3) angesaugt. Zur Minderung der Geräuschemissionen<br />
sind Schalldämpferkulissen in den Ansaugturm eingebaut.<br />
Das Abgas wird zwecks Abkühlung zunächst in einen speziellen Kanal eingespeist.<br />
Die Länge des Kanals beträgt im Falle des neuen Triebwerksprüfstands<br />
ca. 24 m. An den Kanal schließt sich ein Abgasdiffusor (Blast-Basket) an. Mit<br />
Hilfe des Diffusors wird die Geschwindigkeit des Abgases reduziert. Nach dem<br />
Austritt aus dem Diffusor tritt das Abgas über Schalldämpfer im Abgasturm<br />
(rechter Turm in Abbildung 3) ins Freie.<br />
Der Prüfstand wird für Triebwerke bis <strong>13</strong>0.000 lbs Schub ausgelegt. Damit können<br />
sowohl alle derzeit zum Einsatz kommenden Triebwerke als auch die in<br />
Zukunft zu erwartenden Großtriebwerke (zum Beispiel Trent 900) in dem Prüfstand<br />
geprüft werden.<br />
6.2 Beschreibung der Betriebsabläufe aus akustischer Sicht<br />
Im ersten Schritt wird das angelieferte Triebwerk in der Rüsthalle in einen speziellen<br />
Testadapter eingehängt. Danach wird das Triebwerk für den Prüflauf<br />
vorbereitet, in dem verschiedene Messaufnehmer sowie ein spezieller Triebwerkseinlauf<br />
(Bellmouth) und die Triebwerksverkleidung montiert werden.<br />
Danach wird das Triebwerk über ein an der Decke angebrachtes Schienensystem<br />
(Mono-Rail) in den Prüfkanal gefahren und dort in das Schubmessgerüst<br />
eingehängt.
BeSB GMBH BERLIN Blatt 27 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
Nachdem alle Verbindungen für die Messwerterfassung und den Betrieb des<br />
Triebwerks verbunden und überprüft wurden, werden alle Tore und Türen<br />
verschlossen. Ein Aufenthalt von Menschen in der Prüfzelle während eines<br />
Prüflaufes ist nicht gestattet.<br />
Während des Laufs werden die anfallenden Messdaten kontinuierlich aufgezeichnet<br />
und ausgewertet. Bei jedem Triebwerkstest werden definierte, vom<br />
Hersteller angegebene, Lastzustände angefahren.<br />
Ein Prüflauf beginnt mit dem Startvorgang. Hierbei wird das Triebwerk über<br />
einen Druckluftstarter angetrieben. Die Druckluft wird 2 Drucklufttanks (je<br />
90 m³) entnommen. Hat das Triebwerk seine Anlassdrehzahl erreicht, wird die<br />
Zündung eingeschaltet und anschließend der Kraftstoff freigegeben. Nach Erreichung<br />
der Leerlaufdrehzahl und Stabilisierung des Triebwerks wird der Starter<br />
entkoppelt. Das Triebwerk läuft nun im Leerlauf (IDLE) und es kann mit<br />
dem eigentlichen Prüflauf begonnen werden. Hierbei werden die verschiedenen<br />
Betriebszustände angefahren.<br />
Die während eines Prüflaufs auftretenden Lastzustände und die Dauer des<br />
Auftretens eines bestimmten Lastzustands sind der Betriebsbeschreibung /14/<br />
entnommen und in der nachfolgenden Tabelle 8 für die Triebwerke, die im<br />
Triebwerksprüfstand geprüft werden sollen, dargestellt. Da die Zeitangaben<br />
auf den Herstellervorgaben basieren und die Prüfdauer in der Praxis etwas länger<br />
dauern kann, wird für die Berechnungen pauschal ein Zeitzuschlag von<br />
30 % angesetzt.
BeSB GMBH BERLIN Blatt 28 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
Tabelle 4: Leistungsstufen und Prüflaufdauern (ohne 30 % Zeitzuschlag) der<br />
relevanten Triebwerke<br />
Triebwerk<br />
Leistungsstufe/<br />
Schub PW4x62<br />
Trent<br />
CF6-<br />
CFM56-<br />
V2500<br />
Bezeichnung<br />
900<br />
80C2<br />
3<br />
[ca. %] [min] [min] [min] [min] [min]<br />
Ground Idle 5 15,5 25 40 36 32<br />
Flight Idle 10 35 23 8 14 18<br />
15% T/O 15 2<br />
70% Max. Cont. 60 3 4 5<br />
90% Max. Cont. 80 3 4 3 5<br />
Max. Continiuous 90 3 3 9 19 5<br />
Volllast 100 9 10 6 7 9<br />
Reverse Power ≤ 80 5<br />
Part Power 50 5<br />
Accel./Decel. 50 6 9,5 8 11,5 8<br />
Seal Run-In ≤80 8 3<br />
Gesamt 87,5 81,5 76 92,5 82<br />
Laut Angabe der Lufthansa wurden im Jahr 2000 153 Triebwerksprüfläufe<br />
durchgeführt. Für das Jahr 2015 ist mit ca. 350 Triebwerksprüfläufen pro Jahr<br />
zu rechnen.<br />
Für die Berechnungen im Rahmen dieses Gutachtens wird angesetzt, dass sowohl<br />
während der Tageszeit als auch während der Nachtzeit je ein kompletter<br />
Triebwerksprüflauf durchgeführt wird. Für die Berechnungen zum Arbeitsschutz<br />
wurde darüber hinaus angenommen, dass ein kompletter Triebwerksprüflauf<br />
innerhalb einer 8-Stunden Schicht durchgeführt wird.
BeSB GMBH BERLIN Blatt 29 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
7 Akustische Kenngrößen für Triebwerksprüfläufe<br />
7.1 Gemessene Schalldruckpegel in der Prüfzelle<br />
Die im Inneren der Prüfzelle des bestehenden Triebwerksprüfstands während<br />
eines Triebwerksprüflaufs entstehenden Geräusche wurden von uns am<br />
04.11.2003 gemessen.<br />
Die ermittelten Schalldruckpegel dienten einerseits zur Bestimmung von<br />
Schalldämmmaßen im Bestand (s. Kap. 7.3), andererseits wurden sie für die<br />
Bestimmung der Schallleistung von Laststufen, für die bislang keine Schallleistungsdaten<br />
vorlagen, verwendet. Da während eines Prüflaufs im Prüfstand<br />
wesentlich mehr verschiedene Leistungsstufen angefahren werden als im Freien,<br />
lagen nicht für alle Leistungsstufen im Freien gemessene Schallleistungspegel<br />
vor.<br />
Das Messmikrofon wurde bei den Messungen an einem relativ zugfreien Ort in<br />
der Nähe des Fensters zur Warte, d.h. annähernd querab zum Triebwerk aufgestellt.<br />
Als Messgerät diente ein akustisches Messsystem der Fa. AST, Typ SLA<br />
301. Vor und nach Durchführung der Messungen wurde das Messsystem kalibriert.<br />
Prüfobjekt war ein Triebwerk vom Typ PW4156. Triebwerke dieses Typs werden<br />
ebenso wie das Triebwerk CF6-80C unter anderem für Flugzeuge des<br />
Typs Boeing 747 verwendet. Sie gehören somit zu den größten, derzeit eingesetzten<br />
Triebwerken. Aus akustischer Sicht sind die beiden vorstehend genannten<br />
Triebwerke als gleichwertig anzusehen.<br />
Die Messergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle 5 dargestellt.
BeSB GMBH BERLIN Blatt 30 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
Tabelle 5:<br />
Mittlerer Schalldruckpegel L Aeq,Innen im Inneren des vorhandenen<br />
Triebwerksprüfstandes (Triebwerk: PW4156)<br />
Bezeichnung (Triebwerksleistung)<br />
L Aeq,Innen /dB(A)<br />
Volllast <strong>13</strong>8<br />
Max Continous <strong>13</strong>6<br />
90% Max Continous <strong>13</strong>4<br />
Ground Idle 112<br />
Gemäß den Ausführungen im Teil B des Gutachtens G10.1 "Roll- und Bodenlärm"<br />
/2/ ergeben sich zwischen dem Schallleistungspegel bei maximaler<br />
Triebwerksleistung und dem Schallleistungspegel bei geringeren Laststufen die<br />
folgenden Differenzen:<br />
- Volllast – Teillast, hoch: 4,5 dB<br />
- Volllast – Idle: 23 dB<br />
Die im Inneren des Triebwerksprüfstands gemessene Abstufung zwischen den<br />
einzelnen Laststufen (vgl. Tabelle 5) deckt sich somit mit der im Freien ermittelten.<br />
Für die Ermittlung der benötigten Schalldämmmaße zwischen der Prüfzelle<br />
und den angrenzenden Räumen wird ebenfalls auf die Messergebnisse aus dem<br />
bestehenden Triebwerksprüfstand zurückgegriffen, die von uns während eines<br />
Testlaufs im Inneren der Prüfzelle in der Nähe der Wand zur Warte 3 , sowie an<br />
den Arbeitsplätzen in den angrenzenden Räumen, ermittelt wurden.<br />
7.2 Geräuschemissionen während eines Triebwerksprüflaufes<br />
Wesentliche Geräuschemissionen entstehen ausschließlich durch den Prüflauf<br />
selbst, d.h. durch den Betrieb des Triebwerks. Alle Versorgungseinrichtungen<br />
3 Da diese Messungen aufgrund der hohen Strömungsgeschwindigkeit im Inneren der Testzelle<br />
weit außerhalb des Ansaug- bzw. Abgaskanals durchgeführt werden mussten, lassen sie keine<br />
genauen Rückschlüsse auf die in den Ansaug- bzw. Abgaskanal eingespeiste Schallleistung<br />
zu.
BeSB GMBH BERLIN Blatt 31 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
(z.B. Hydraulikpumpen) erzeugen demgegenüber so geringe Geräuschemissionen,<br />
dass sie gegenüber den Triebwerksgeräuschen vernachlässigbar sind.<br />
Ausgangspunkt für die Ermittlung der Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft<br />
ist die in den Abgaskanal bzw. den Ansaugkanal eingespeiste Schallleistung.<br />
Da akustische Messungen im Ansaug- bzw. Abgaskanal aufgrund der<br />
hohen Luftgeschwindigkeiten und der sehr hohen Temperatur im Abgaskanal<br />
nicht ohne weiteres möglich sind, erfolgt die Ableitung der akustischen Leistungsgrößen<br />
anhand von Geräuschemissionen im Freien. Hierzu wird auf die<br />
Ausführungen zu Triebwerksprobeläufen im Freien des Gutachtens G10.1, Teil<br />
B "Roll- und Bodenlärm /2/ der Antragsunterlagen zurückgegriffen.<br />
Da der Schallleistungspegel eine Eigenschaft einer Quelle, und somit eine ortsunabhängige<br />
Größe ist, lassen sich die Ergebnisse aus dem Freien in den Raum<br />
übertragen. Ausgehend hiervon erfolgt eine Ableitung des in den Abgas- (vgl.<br />
Kap. 7.2.1) bzw. Ansaugkanal (vgl. Kap. 7.2.2) eingespeisten Teiles der Gesamt-<br />
Schallleistung bei Volllast. Im Anschluss werden Pegelkorrekturen der übrigen<br />
Laststufen im Vergleich zur Laststufe Volllast abgeleitet (vgl. Kap. 7.2.3), um<br />
über die zeitliche Zusammensetzung eines Prüflaufs auf die Schallleistung eines<br />
Prüflaufs zu schließen (vgl. Kap. 7.2.4).<br />
7.2.1 In den Abgaskanal eingespeister Schallleistungspegel bei Volllast<br />
Entsprechend den Ausführungen in /2/ erzeugt ein großes Triebwerk (Referenztriebwerk<br />
CF6-80C) im Freien bei Volllast einen Schallleistungspegel von<br />
L wA = 151 dB(A).<br />
In dem Triebwerksprüfstand werden die Abgase direkt in den Abgaskanal eingeleitet.<br />
Die im rückwärtigen Bereich des Triebwerks entstehenden Geräusche<br />
werden somit nur wenig durch den das Triebwerk umgebenden Raum beeinflusst.<br />
Die Ableitung der in den Abgaskanal eingespeisten Schallleistung erfolgt<br />
daher auf der Basis des im Freien in den rückwärtigen (Winkelbereich: ca. 120<br />
bis 240 Grad bei 0 Grad = Flugzeugachse bei Sicht in Fahrtrichtung) Bereich des<br />
Flugzeugs abgestrahlten Schallleistungspegelanteils. Wie aus der in /2/ dargestellten<br />
Richtcharakteristik zu entnehmen ist, wird bei Volllast der überwiegen-
BeSB GMBH BERLIN Blatt 32 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
de Teil der Schallleistung im rückwärtigen Bereich des Triebwerks erzeugt.<br />
Die Einleitung des Abgasstrahls in den Abgaskanal erfolgt zwar unter Berücksichtigung<br />
aerodynamischer Prinzipien um eine Rückwirkung des Kanals auf<br />
das Triebwerk zu vermeiden, doch ist es nicht ausgeschlossen, dass an den<br />
verbleibenden Übergängen infolge der hohen Strömungsgeschwindigkeit weitere<br />
Geräuschemissionen entstehen. Diese möglichen zusätzlichen Geräusche<br />
werden pauschal durch einen Zuschlag von 3 dB berücksichtigt.<br />
Der in den Abgaskanal eingespeiste Schallleistungspegel bei Volllast, der für<br />
die Berechnungen angesetzt wurde, ist in der nachfolgenden Tabelle 6 angegeben.<br />
Tabelle 6: In den Abgaskanal eingespeister A-bewerteter Schallleistungspegel<br />
eines großen Triebwerks (Referenztriebwerk CF6-80C) je Oktave bei<br />
Volllast<br />
Oktavmittenfrequenz [Hz]<br />
Eingespeister Schallleistungspegel<br />
[dB(A)]<br />
Abgaskanal<br />
63 <strong>13</strong>5<br />
125 145<br />
250 147<br />
500 147<br />
1000 146<br />
2000 142<br />
4000 141<br />
8000 <strong>13</strong>7<br />
A 153<br />
Während des Betriebes wird ein annähernd konstantes Geräusch erzeugt. Nach<br />
den vorliegenden Messergebnissen sind die auftretenden Geräuschemissionen<br />
weder tonhaltig noch weisen sie auffällige Pegelschwankungen auf.<br />
In dem neuen Triebwerksprüfstand sollen auch die Triebwerke des neuen<br />
Flugzeugtyps A 380 getestet werden. Messwerte zur Geräuschentwicklung dieser<br />
Triebwerke liegen bislang nicht vor. Laut Angaben der Herstellerfirma soll<br />
die Geräuschentwicklung der für den A380 vorgesehenen Triebwerke die der<br />
B747 (ebenfalls Verwendung des Triebwerks CF6-80C) jedoch nicht überschreiten.
BeSB GMBH BERLIN Blatt 33 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
Des weiteren werden in dem Triebwerksprüfstand auch kleinere Triebwerke<br />
geprüft. Diese weisen jedoch gegenüber den oben genannten Triebwerken geringere<br />
Geräuschemissionen auf.<br />
Im Sinne einer worst case Betrachtung wird für alle Berechnungen davon ausgegangen,<br />
dass ein großes Triebwerk vom Typ CF6-80C getestet wird.<br />
7.2.2 In den Ansaugkanal eingespeister Schallleistungspegel bei<br />
Volllast<br />
Die Ableitung der in den Ansaugkanal eingespeisten Schallleistung erfolgt e-<br />
benfalls auf der Basis der im Freien erzeugten Schallleistungspegel. Der Ansaugkanal<br />
befindet sich, anders als der Abgaskanal, nicht direkt vor der Ansaugöffnung<br />
des Triebwerks, so dass ein Raumeinfluss vorhanden ist. Dieser<br />
führt dazu, dass sich die in den Raum eingespeiste Schallleistung im gesamten<br />
Raum verteilt. Hierbei bildet sich ein sog. diffuses Schallfeld aus, d.h. dass<br />
Schall aus allen Raumrichtungen gleichverteilt auf die Öffnung des Ansaugkanals<br />
auftrifft.<br />
Im Sinne einer worst case Betrachtung wurde davon ausgegangen, dass ¼ der<br />
gesamten vom Triebwerk erzeugten Schallleistung in den Ansaugkanal eingeleitet<br />
wird. Die in den Ansaugkanal eingespeiste Schallleistung liegt somit um<br />
6 dB unterhalb der vom Triebwerk erzeugten gesamten Schallleistung.<br />
Der für die Berechnungen angesetzte Schallleistungspegel bei Volllast ist in der<br />
nachfolgenden Tabelle 7 angegeben.
BeSB GMBH BERLIN Blatt 34 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
Tabelle 7: In den Ansaugkanal eingespeister A-bewerteter Schallleistungspegel<br />
eines großen Triebwerks (Referenztriebwerk CF6-80C) je Oktave<br />
bei Volllast<br />
Oktavmittenfrequenz [Hz]<br />
Eingespeister Schallleistungspegel<br />
[dB(A)]<br />
Ansaugkanal<br />
63 124<br />
125 <strong>13</strong>4<br />
250 <strong>13</strong>7<br />
500 <strong>13</strong>8<br />
1000 <strong>13</strong>8<br />
2000 <strong>13</strong>7<br />
4000 <strong>13</strong>6<br />
8000 <strong>13</strong>3<br />
A 145<br />
Während des Betriebes wird ein annähernd konstantes Geräusch erzeugt. Nach<br />
den vorliegenden Messergebnissen sind die auftretenden Geräuschemissionen<br />
weder tonhaltig noch weisen sie auffällige Pegelschwankungen auf.<br />
Die Ausführungen in Kap. 7.2.1 zur Verwendung von Triebwerken des Typs<br />
Trent 900 sowie von kleineren Triebwerken gelten in analoger Weise auch für<br />
den Ansaugkanal.<br />
7.2.3 Pegelkorrekturgrößen einzelner Laststufen im Vergleich zur<br />
Laststufe Volllast<br />
Anhand der Schallleistungsangaben für die Laststufen Volllast<br />
(L wA = 151 dB(A)), Teillast (L wA = <strong>13</strong>9 – 146 dB(A)) und Idle (L wA = 128 dB(A)),<br />
wie sie im Gutachten G 10.1, Teil B enthalten sind sowie der hier ermittelten<br />
Zusammenhänge zwischen der jeweiligen Laststufe und Volllast wurden die in<br />
Tabelle 4 dargestellten Pegelminderungen im Vergleich zur Laststufe Volllast<br />
bestimmt. Im Falle, dass für einen Lastzustand keine Ausgangsdaten zu Verfügung<br />
standen, erfolgte eine entsprechende Interpolation, wobei die Interpolation<br />
jeweils konservativ überschätzend durchgeführt wurde. So wurde beispielweise<br />
für den Lastpunkt 70% Max. Cont. derselbe Schallleistungspegel angesetzt<br />
wie für den (gemessenen) Lastpunkt 90% Max. Cont.<br />
In der Tabelle sind die Pegeldifferenzen nochmals den Angaben zum zeitlichen<br />
Auftreten, wie bereits in Tabelle 4 dargestellt, gegenübergestellt
BeSB GMBH BERLIN Blatt 35 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
Tabelle 8: Leistungsstufen und Prüflaufdauern (ohne 30%-Zeitzuschlag) verschiedener<br />
Triebwerke sowie Pegeldifferenz ∆L der jeweiligen Laststufe<br />
im Vergleich zu Volllast<br />
Triebwerk<br />
Leistungsstufe/<br />
Schub PW4x62<br />
Trent<br />
CF6-<br />
CFM56-<br />
V2500<br />
∆L<br />
Bezeichnung<br />
900<br />
80C2<br />
3<br />
rel. zu<br />
Volllast<br />
[ca. %] [min] [min] [min] [min] [min] [dB]<br />
Ground Idle 5 15,5 25 40 36 32 -23<br />
Flight Idle 10 35 23 8 14 18 -18<br />
15% T/O 15 2 -<strong>13</strong><br />
70% Max. Cont. 60 3 4 5 -4<br />
90% Max. Cont. 80 3 4 3 5 -4<br />
Max. Continiuous 90 3 3 9 19 5 -2<br />
Volllast 100 9 10 6 7 9 0<br />
Reverse Power ≤ 80 5 -4<br />
Part Power 50 5 -6<br />
Accel./Decel. 50 6 9,5 8 11,5 8 -6<br />
Seal Run-In ≤80 8 3 -4<br />
Gesamt 87,5 81,5 76 92,5 82<br />
7.2.4 Schallleistung eines Prüflaufes<br />
Ermittelt man unter Verwendung der Angaben in Tabelle 8 die Schallleistung<br />
eines gesamten Prüflaufs, so ergibt sich für den zeitlich über einen ganzen Prüflauf<br />
gemittelten Schallleistungspegel nahezu unabhängig vom Triebwerkstyp<br />
eine Differenz von<br />
L wA, Volllast – L wA, Prüflauf = 6 dB.<br />
Aus akustischer Sicht ist daher eine Differenzierung der Prüfläufe nach einzelnen<br />
Triebwerkstypen nicht notwendig.<br />
Umgekehrt ergibt sich aus Kenntnis der Schallleistung bei Volllast die Schallleistung<br />
eines vollständigen Prüflaufes zu
BeSB GMBH BERLIN Blatt 36 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
L wA, Prüflauf = L wA, Volllast – 6 dB.<br />
Im Sinne einer worst case Betrachtung wurde für die Prognoserechnung das<br />
Triebwerk mit der längsten Prüfdauer (Triebwerk CFM56-3) (und damit Einwirkdauer<br />
am Immissionsort) mit dem Triebwerk, das die höchste Schallleistung<br />
aufweist (Triebwerk CF6-80C), vereint.<br />
7.3 Schalldruckpegel in Arbeitsräumen und bewerte Schalldämmmaße<br />
im vorhandenen Triebwerksprüfstand<br />
Die in den Arbeitsbereichen Prüfstandswarte und Rüsthalle auftretenden<br />
Schalldruckpegel während eines Prüflaufes unter Volllast wurden zeitgleich zu<br />
den Messungen in der Prüfzelle durchgeführt. Des weiteren wurde in den<br />
Räumen die Nachhallzeit bestimmt.<br />
Aus den Pegeldifferenzen zwischen Prüfzelle und Prüfstandswarte sowie Prüfzelle<br />
und Rüsthalle und den zugehörigen Nachhallzeiten wurden die bewertete<br />
Schalldämmmaße R’ w der Bauteile zwischen Prüfzelle und Warte sowie zwischen<br />
Prüfzelle und Vorbereitungsbereich in Anlehnung an ISO 140-4;1998<br />
„Messung der Luftschalldämmung zwischen Räumen in Gebäuden“ ermittelt.<br />
Die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle 9 dargestellt.<br />
Tabelle 9: gemessene Schalldruckpegel in Arbeitsbereichen und bewertete<br />
Schalldämmmaße R’ w im bestehenden Prüfstand<br />
Warte<br />
Rüsthalle<br />
L Aeq, Volllast 70 dB(A) 90 dB(A)<br />
Schalldämmmaß R' w 55 dB 46 dB<br />
L Aeq, Volllast : Mittlerer A-Schalldruckpegel während des Volllastbetriebs
BeSB GMBH BERLIN Blatt 37 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
8 Schallschutzmaßnahmen<br />
8.1 Außenbauteile<br />
Die Außenfassade und das Dach des Gebäudeteils, in welchem die eigentliche<br />
Prüfzelle untergebracht ist, wird als Betonkonstruktion ausgeführt. Die Dicke<br />
der Betonkonstruktion beträgt mindestens 60 cm. Die direkt von außen in die<br />
Prüfzelle führenden Notfalltüren (vgl. Abbildung 2) werden als Schallschleuse<br />
aus zwei im Abstand hintereinander angeordneten Türen ausgeführt.<br />
Die Außenbauteile weisen mindestens die in der nachfolgenden Tabelle 10 angegebenen<br />
bewerteten Schalldämmmaße R' w auf.<br />
Die Ausführung der Rüsthalle ist der Art heutiger üblicher leichter Industriehallen<br />
geplant (Stahlstützenkonstruktion und Beplankung bzw. Ausfachung<br />
mit Trapezblech bzw. Glas- oder Kunststoffelementen). Akustisch von besonderer<br />
Bedeutung ist das Außentor, über welches die Triebwerke in die Rüsthalle<br />
transportiert werden sowie die Belüftungsöffnung im Dach. Die Belüftungsöffnung<br />
im Dach ist in einen trapezförmigen Aufsatz integriert, der sich über die<br />
gesamte Breite der Rüsthalle erstreckt. Der Einsatz eines Schalldämpfers zur<br />
Verringerung der abgestrahlten Schallleistung ist angesichts der geringen Öffnungsfläche<br />
jedoch nicht notwendig.<br />
Tabelle 10:<br />
bewertete Schalldämmmaße von Außenbauteilen<br />
Bauteil<br />
R' w /dB<br />
Prüfzelle: Außenwand, Dach 64<br />
Prüfzelle: Außentüren, ausgeführt als Schallschleuse<br />
55<br />
Rüsthalle: Außenwand 41<br />
Rüsthalle: Dach 36<br />
Rüsthalle: Belüftungsöffnung auf dem Dach 0<br />
Rüsthalle: Außentor 28<br />
Sonstige Türen ins Freie 25
BeSB GMBH BERLIN Blatt 38 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
8.2 Schalldämpfer<br />
Zur Erreichung der in Kap. 9 dargestellten Berechnungsergebnisse sind aufgrund<br />
der in Tabelle 6 und Tabelle 7 ausgewiesenen Schallleistungen für den<br />
Abgas- und Ansaugturm unter Berücksichtigung der Korrekturen für Einwirkzeiten,<br />
wie in Kap. 7.2.4 erläutert, Schalldämpfer mit den folgenden Mindesteinfügungsdämpfungsmaßen<br />
notwendig:<br />
Tabelle 11:<br />
Mindesteinfügungsdämpfungsmaße der Schalldämpfer<br />
Oktav-Mittenfrequenz / Hz<br />
Einfügungsdämpfungsmaß /dB<br />
Abgasturm Ansaugturm<br />
63 15 12<br />
125 33 30<br />
250 51 45<br />
500 50 54<br />
1000 50 55<br />
2000 37 45<br />
4000 25 28<br />
8000 16 20<br />
Die ins Freie abgestrahlte Schallleistung reduziert sich dadurch für den Ansaug-<br />
bzw. Abgasturm um jeweils ca. 30 dB. Eine frequenzabhängige Darstellung<br />
der Schallleistungen vor und hinter dem Schalldämpfer befindet sich in<br />
Tabelle 12 und Tabelle <strong>13</strong> im Kapitel "Akustische Modellbildung".<br />
Anmerkung:<br />
Die insgesamt über Ansaug- und Abgasturm abgestrahlte Schallleistung ist um<br />
12 dB(A) geringer als die des bestehenden Triebwerksprüfstands. (vgl. hierzu Gutachten<br />
TÜV Süddeutschland "Geräuschimmissionen durch den Triebwerksprüfstand der<br />
Firma Lufthansa Technik AG auf dem Rhein-Main-Flughafen in 60549 Frankfurt am<br />
Main“ /6/).
BeSB GMBH BERLIN Blatt 39 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
8.3 Tore zwischen Prüfzelle und Rüsthalle<br />
Zur Einhaltung von einem mittleren Schalldruckpegel von 80 dB(A) in der<br />
Rüsthalle über eine 8-stündige Schicht bei Durchführung eines Prüflaufs, muss<br />
das Tor zwischen der Prüfzelle und der Rüsthalle ein bewertetes Schalldämmmaß<br />
von mindestens R' w = 45 dB aufweisen Um diese Anforderung sicher einzuhalten<br />
ist baulich eine doppelschalige Konstruktion notwendig.<br />
8.4 Fenster und Türen zwischen Prüfstandswarte und Prüfzelle<br />
Fenster und Türen stellen die akustische Schwachstelle in der ansonsten massiven<br />
Konstruktion dar. Beide Anforderungen an die Bauteile müssen daher eingehalten<br />
werden.<br />
Das festverglaste Fenster erfordert ein bewertetes Schalldämmmaß von mindestens<br />
R' w = 55 dB. Zur Vermeidung von Resonanzeinbrüchen im tieffrequenten<br />
Bereich muss das Fenster aus einzelnen Glasscheiben, die einen Mindestabstand<br />
von 10 cm aufweisen, aufgebaut werden. Es wird empfohlen, die Laibung<br />
absorbierend auszuführen.<br />
Zwischen der Prüfzelle und der Warte sind insgesamt 3 Türen hintereinander<br />
angeordnet. Jede Tür muss ein bewertetes Schalldämmmaß von R' w = 32 dB<br />
aufweisen.<br />
8.5 Türen zwischen lauten und sonstigen, schützenswerten Räumen<br />
Das Schalldämmmaß zwischen den sonstigen lauten Räumen (zum Beispiel<br />
Hydraulikräume) und den sonstigen schützenswerten Räumen sollte mindestens<br />
R' w = 32 dB betragen.
BeSB GMBH BERLIN Blatt 40 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
9 Prognose der Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft<br />
9.1 Allgemeines<br />
Die Ausbreitungsrechnungen wurden gemäß DIN/ISO 96<strong>13</strong> /3/ durchgeführt.<br />
Für größere, zusammenhängende Waldgebiete wurde die Bewuchsdämpfung,<br />
die Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung durch bzw. über Ortsgemeinden<br />
hingegen nicht berücksichtigt.<br />
Als abschirmende und reflektierende Elemente wurden die Gebäude im Nordbereich<br />
des Flughafens in das Modell aufgenommen. Im Südbereich des Flughafens<br />
wurden nur die Flugzeugwartungshallen und einige Nebengebäude<br />
(z.B. Gebäude 526 und Gebäude 530) modelliert. Im Bereich der Speditionen<br />
sowie der im Planungsfall vorgesehenen Luftfrachtflächen sind keine abschirmenden<br />
oder reflektierenden Elemente im Modell enthalten. Die einzelnen als<br />
abschirmend berücksichtigten Gebäude sind in dem Schallpegelverteilungsplan<br />
(SPVP) im Anhang 3 mit einer rosafarbenen Umrandung erkennbar.<br />
Für alle betrachteten abschirmenden Elemente wurde pauschal ein geringer<br />
Reflexionsverlust von 1 dB angenommen. Dieser Wert berücksichtigt die Reflexionseigenschaften<br />
von glatten Gebäudewänden mit Fenstern und kleinen Anbauten<br />
bzw. eine reflektierende Schallschutzwand.<br />
Die Immissionsprognose wurde für die folgenden Zeitbereiche durchgeführt:<br />
−<br />
−<br />
tags (06:00 bis 22:00 Uhr)<br />
nachts (lauteste Nachtstunde)<br />
Ermittelt wurde zunächst der mittlere Schalldruckpegel während des lautesten<br />
Betriebs (L Aeq, Volllast ) am Immissionsort. Da die Geräuschimmissionen während<br />
einer Prüflaufphase annähernd konstant sind, entspricht der mittlere Schalldruckpegel<br />
während des lautesten Betriebszustands dem mittleren Maximalpegel<br />
L Amax,m der gesamten Anlage.<br />
Die Ermittlung des für die Bewertung maßgeblichen Beurteilungspegels L r ist<br />
in Kap. 10.1 dargestellt.
BeSB GMBH BERLIN Blatt 41 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
Eine gesonderte Maximalpegelbetrachtung braucht zur Überprüfung der diesbezüglichen<br />
Anforderungen der TA-Lärm nicht durchgeführt zu werden. Da<br />
die Geräuschemissionen innerhalb einer Laststufe annähernd konstant sind,<br />
entspricht der mittlere Schalldruckpegel während des lautesten Betriebszustandes<br />
annähernd dem mittleren Maximalpegel L Amax,m der gesamten Anlage. Eine<br />
gesonderte Betrachtung der Maximalpegel zur Bewertung nach TA-Lärm kann<br />
auch entfallen, da die dort zulässigen Maximalpegel 30 dB am Tage und 20 dB<br />
nachts über den Immissionsrichtwerten liegen dürfen. Diese Pegeldifferenzen<br />
werden jedoch aufgrund der weitgehenden Gleichförmigkeit des Geräuschs<br />
nicht erreicht.
BeSB GMBH BERLIN Blatt 42 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
9.2 Akustische Modellbildung<br />
Die Lage des Gebäudes auf dem Gelände des Flughafens sowie die Abmessungen<br />
des Gebäudes selbst wurden den von der DLH zur Verfügung gestellten<br />
Planunterlagen entnommen.<br />
Im einzelnen wurden für die Immissionsprognose die folgenden Geräuschquellen<br />
berücksichtigt:<br />
- Abstrahlung über den Ansaug- und Abgasturm,<br />
- Abstrahlung über die Fassadenbauteile der Prüfzelle (Wände, Dach, Außentüren)<br />
- Abstrahlung über die Fassadenbauteile der Rüsthalle (Fassade, Dach, Tore,<br />
Außentüren)<br />
- Abstrahlung über die Lüftungsöffnung auf dem Dach der Rüsthalle<br />
Für die Abstrahlung über den Ansaug- und Abgasturm wurden die in Tabelle 6<br />
und Tabelle 7 angegebenen Schallleistungspegel spektral um die Einfügungsdämpfung<br />
des jeweiligen Schalldämpfers reduziert. Für Pegelminderungen an<br />
Umlenkungen und Querschnittsprüngen im Kanal wurde konservativ nur bei<br />
der Oktavmittenfrequenz 8000 Hz eine Minderung von 10 dB angenommen.<br />
Für alle anderen Frequenzbänder wurde keine Minderung berücksichtigt.<br />
Die eingespeiste und durch die Wirkung des Schalldämpfers reduzierte Schallleistung<br />
ist in Tabelle 12 und Tabelle <strong>13</strong> dargestellt.<br />
Im akustischen Modell wurden der Ansaug- und der Abgasturm jeweils als<br />
Punktschallquelle in Höhe der Mündungsöffnung modelliert.
BeSB GMBH BERLIN Blatt 43 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
Tabelle 12: Ermittlung des über den Ansaugturm abgestrahlten A-<br />
Schallleistungspegel während des Volllastbetriebs eines großen<br />
Triebwerks (CF6-80C)<br />
Oktavmittenfrequenz<br />
[Hz]<br />
eingespeister<br />
Schallleistungspegel<br />
[dB(A)]<br />
Dämpfung Einfügungs-<br />
Abgestrahlter<br />
durch Umlenkungen<br />
dämpfungs-<br />
Schallleistungs-<br />
und maß Schallpegedämpfungs-<br />
Querschnittssprüngdämpfer<br />
[dB(A)]<br />
63 124 0 12 112<br />
125 <strong>13</strong>4 0 30 104<br />
250 <strong>13</strong>7 0 45 92<br />
500 <strong>13</strong>8 0 54 84<br />
1000 <strong>13</strong>8 0 55 83<br />
2000 <strong>13</strong>7 0 45 92<br />
4000 <strong>13</strong>6 0 28 108<br />
8000 <strong>13</strong>3 10 20 103<br />
Summe 145 114<br />
Tabelle <strong>13</strong>: Ermittlung des über den Abgasturm abgestrahlten A-<br />
Schallleistungspegel während des Volllastbetriebs eines großen<br />
Triebwerks (CF6-80C)<br />
Oktavmittenfrequenz<br />
[Hz]<br />
eingespeister<br />
Schallleistungspegel<br />
[dB(A)]<br />
Dämpfung Einfügungs-<br />
Abgestrahlter<br />
durch Umlenkungen<br />
dämpfungs-<br />
Schallleistungs-<br />
und maß Schallpegedämpfungs-<br />
Querschnittssprünge<br />
[dB]<br />
dämpfer<br />
[dB]<br />
[dB(A)]<br />
63 <strong>13</strong>5 0 15 120<br />
125 145 0 33 112<br />
250 147 0 51 96<br />
500 147 0 50 97<br />
1000 146 0 50 96<br />
2000 142 0 37 105<br />
4000 141 0 25 116<br />
8000 <strong>13</strong>7 10 16 111<br />
Summe 153 123
BeSB GMBH BERLIN Blatt 44 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
Tabelle 14: Für die Berechnungen verwendete Oktavschalldämmmaße der<br />
Außenbauteile<br />
Bauteil<br />
Oktavmittenfrequenz [Hz]<br />
63 125 250 500 1000 2000 4000 8000<br />
Wand, Dach 42 48 54 60 66 72 78 84<br />
Testzelle<br />
Nottür, Testzelle 33 39 45 51 57 63 69 75<br />
Wand Rüsthalle 14 20 29 43 48 56 57 60<br />
Dach Rüsthalle 14 17 27 33 48 61 70 75<br />
Falttor Rüsthalle 8 12 20 25 30 30 30 30<br />
sonstige Türen 14 19 23 27 24 24 32 35<br />
Für die Abstrahlung über die Außenbauteile (Außenwände, Dach, Türen, Lüftungsöffnung)<br />
ergibt sich die abgestrahlte Schallleistung aus dem Innenpegel in<br />
der jeweiligen Halle (Rüsthalle, Prüfzelle, Ansaug- und Abgasturm), den in<br />
Tabelle 14 angegebenen Schalldämmmaßen und der Fläche der einzelnen Elemente.<br />
Belüftungsöffnung,<br />
Dach<br />
Rüsthalle<br />
0 0 0 0 0 0 0 0<br />
Für den Innenschalldruckpegel unmittelbar vor dem einzelnen Außenbauteil<br />
wurde im Falle der Testzelle der bei Volllast im Inneren der Testzelle gemessene<br />
Schalldruckpegel verwendet. Im Falle der Rüsthalle wurde ebenfalls auf den<br />
im Inneren bei Volllast gemessenen Schalldruckpegel zurückgegriffen und zusätzlich<br />
die Schalldämmung des Tores zwischen der Testzelle und der Rüsthalle<br />
pegelmindernd angesetzt. Zur Sicherheit wurde der Innenschalldruckpegel in<br />
der Rüsthalle anschließend pauschal um 2 dB erhöht. Die für die Berechnungen<br />
verwendeten Innenschalldruckpegel sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt.
BeSB GMBH BERLIN Blatt 45 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
Tabelle 15:<br />
Raum<br />
Für die Berechnungen verwendete Innenschalldruckpegel L Aeq,Innen<br />
vor den Außenbauteilen<br />
Oktavmittenfrequenz [Hz]<br />
63 125 250 500 1000 2000 4000 8000 Sum<br />
Testzelle 87 104 115 128 <strong>13</strong>0 <strong>13</strong>4 <strong>13</strong>1 124 <strong>13</strong>8<br />
Rüsthalle 34 48 66 82 84 91 79 71 93<br />
Im akustischen Modell wurden die Dächer als Flächenschallquelle modelliert.<br />
Türen, Tore und Wände wurden als vertikale Flächenquelle modelliert.
BeSB GMBH BERLIN Blatt 46 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
10 Ergebnisse und Bewertung<br />
10.1 Ermittlung des Beurteilungspegels<br />
Im Rahmen der Prognoserechnung wird zunächst der Maximalpegel L Amax,m<br />
bestimmt.<br />
Dieser Wert ist um den in Kap. 7.2.4 hergeleiteten Korrekturwert von 6 dB zu<br />
reduzieren, um den Mittelungspegel (L Aeq, Prüflauf ) für einen vollständigen Prüflauf<br />
zu erhalten:<br />
L Aeq, Prüflauf = L Amax,m – 6 dB<br />
Da Prüfläufe nicht ganztägig ablaufen, sind bei der Ermittlung des Beurteilungspegels<br />
L r die Einwirkzeiten im Verhältnis zum Tag- bzw. Nacht-<br />
Beurteilungszeitraumes zu berücksichtigen.<br />
Durch den 30 prozentigen Zeitzuschlag, der einen in der Praxis höheren Zeitbedarf<br />
gegenüber den Herstellerangaben berücksichtigt, verlängert sich die<br />
längste in Tabelle 8 genannte Prüflaufdauer von 92,5 min auf ca. 120 min.<br />
Für die Nachtzeit (lauteste Nachtstunde) wurde unterstellt, dass die gesamte<br />
Schalldosis, die in einem 120 Minuten andauernden Prüflauf erzeugt wird, auch<br />
innerhalb der lautesten Nachtstunde emittiert. Dies bedeutet, dass alle lauten<br />
(und damit schallpegelbestimmenden) Lastphasen innerhalb dieser Nachtstunde<br />
angefahren werden. Die im Kap. 7.2.4 abgeleitete Schallleistungsdifferenz<br />
zwischen einer Volllastphase und einem gesamten Prüflauf von 6 dB vermindert<br />
sich um 3 dB durch die Reduktion der Einwirkdauer (unter Beibehaltung<br />
der Schalldosis) um die Hälfte auf 60 min:<br />
L Aeq, Prüflauf, lauteste Nachtstunde = L Amax,m – 3 dB.<br />
Da vorausgesetzt wird, dass der Prüflauf zur Nachtzeit 60 min andauert, ist im<br />
Verhältnis zum Beurteilungszeitraum von ebenfalls 60 min keine weitere Pegelkorrektur<br />
anzuwenden, so dass der Mittelungspegel dem Beurteilungspegel<br />
entspricht:<br />
L r, Prüflauf, nachts = L Aeq, Prüflauf, lauteste Nachtstunde = L Amax,m – 3 dB.
BeSB GMBH BERLIN Blatt 47 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
Für die Tageszeit (Mittelungszeitraum 16 Stunden) wurde unterstellt, dass der<br />
Prüflauf vollständig in der Ruhezeit (20 – 22 Uhr) stattfindet, da wiederum im<br />
Sinne einer worst-case-Betrachtung, dann ein Lästigkeit-Ruhezeitzuschlag von<br />
6 dB gem. TA Lärm anzusetzen ist.<br />
Hierdurch ergeben sich die folgenden Pegelkorrekturen:<br />
tags (06:00 – 22:00 Uhr)<br />
Einwirkdauer<br />
[min]<br />
Beurteilungszeit<br />
[min]<br />
Pegelkorrektur<br />
aufgrund der<br />
Einwirkdauer<br />
Zuschlag für<br />
erhöhte Störwirkung<br />
in Tages-<br />
Gesamt-<br />
Pegelkorrektur<br />
[dB]<br />
[dB] Randzeit (Abs.<br />
6.5 TA-Lärm)<br />
[dB]<br />
120 960 -9 +6 -3<br />
Bezogen auf den mittleren Maximalpegel während einer Volllastphase ergibt<br />
sich der Beurteilungspegel für den Tag zu:<br />
L r, Prüflauf, tags = L Amax,m –6 –3 = L Amax,m – 9 dB.<br />
In Bezug auf die Beurteilungspegel ergeben sich insgesamt die folgenden Relationen:<br />
L r, Prüflauf, tags = L Amax,m – 9 dB.<br />
L r, Prüflauf, nachts = L Amax,m – 3 dB.
BeSB GMBH BERLIN Blatt 48 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
10.2 Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft<br />
Die Berechnungsergebnisse für den neuen Prüfstand für ausgebaute Triebwerke<br />
sind für die in Kap. 5 angegebenen Immissionsorte in Form von Beurteilungspegeln<br />
und Maximalpegeln in Tabelle 16 (Tagwerte) und Tabelle 17<br />
(Nachtwerte) sowie in dem SPVP im Anhang in Form des Maximalpegels angegeben.<br />
Die Berechnungsergebnisse in den Tabellen sind ganzzahlig aufgerundet<br />
ausgewiesen.<br />
Tabelle 16: prognostizierte Beurteilungs- und Maximalpegel und durch den<br />
geplanten Triebwerksprüfstand für ausgebaute Triebwerke - tags<br />
ID Ort Gebietsaus<br />
weisung<br />
Anwendung<br />
Regelung<br />
Gemengelage<br />
IRW<br />
[dB(A)]<br />
L r,tags<br />
L Amax,m<br />
Hat 01<br />
Hattersheim-<br />
Okriftel<br />
WA* Nein 55 21 30<br />
Kel 02 Kelsterbach WA Nein 55 23 32<br />
Kel 03 Kelsterbach WR Nein 50 24 33<br />
Neu 16<br />
Mör 6<br />
Mör 7<br />
Neu-Isenburg,<br />
Zeppelinheim<br />
Gundhof<br />
(Gem. Mörfelden-Walldorf)<br />
Mörfelden-<br />
Walldorf<br />
WR Nein 50 23 32<br />
MD* Nein 60 30 39<br />
WR Ja 50 - 60 30 39<br />
Mör 10 Mörfelden- WA Ja 55 - 60 29 38<br />
Walldorf<br />
* Kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorhanden
BeSB GMBH BERLIN Blatt 49 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
Tabelle 17: prognostizierte Beurteilungs- und Maximalpegel durch den<br />
geplanten Triebwerksprüfstand für ausgebaute Triebwerke - nachts<br />
ID Ort Gebietsaus<br />
weisung<br />
Anwendung<br />
Regelung<br />
Gemengelage<br />
IRW<br />
[dB(A)]<br />
L r,nachts<br />
L Amax,m<br />
Hat 01<br />
Hattersheim-<br />
Okriftel<br />
WA* Nein 40 27 30<br />
Kel 02 Kelsterbach WA Nein 40 29 32<br />
Kel 03 Kelsterbach WR Nein 35 30 33<br />
Neu 16<br />
Mör 6<br />
Mör 7<br />
Neu-Isenburg,<br />
Zeppelinheim<br />
Gundhof<br />
(Gem. Mörfelden-Walldorf)<br />
Mörfelden-<br />
Walldorf<br />
WR Nein 35 29 32<br />
MD* Nein 45 36 39<br />
WR Ja 42 36 39<br />
Mör 10 Mörfelden- WA Ja 42 35 38<br />
Walldorf<br />
* Kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorhanden<br />
Aus der vorstehenden Tabelle ergibt sich, dass die Immissionsrichtwerte an den<br />
maßgeblichen Immissionsorten eingehalten werden. Die Anforderungen an die<br />
Maximalpegel, die am Tage 30 dB und nachts 20 dB über den Immissionsrichtwerten<br />
liegen dürfen, werden ebenfalls in jedem Falle eingehalten.<br />
Zusätzliche schädliche Umwelteinwirkungen sind daher durch den Triebwerksprüfstand<br />
für ausgebaute Triebwerke nicht zu erwarten.
BeSB GMBH BERLIN Blatt 50 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
10.3 Geräuschimmissionen am Arbeitsplatz<br />
Werden die in Kap. 8 beschriebenen Schallschutzmaßnahmen realisiert, so ergibt<br />
sich im neuen Prüfstand die in der nachfolgenden Tabelle dargestellte Situation.<br />
Hierbei ist vorausgesetzt, dass ein Prüflauf von 120 min Dauer während<br />
einer Arbeitsschicht von 8 Stunden durchgeführt wird. Dies führt zu einer Pegelkorrektur<br />
bei der Ermittlung des arbeitsplatzbezogenen Beurteilungspegels<br />
von –6 dB gegenüber dem Mittelungspegel L Aeq .<br />
Die Anforderungen an den Arbeitsschutz werden eingehalten.<br />
Anmerkung:<br />
Der in der Rüsthalle prognostizierte Schalldruckpegel von L Amax,m = 91 dB(A) leitet sich<br />
aus dem im bestehenden Prüfstand gemessenen Pegel in Höhe von L Amax,m, gemessen<br />
= 90 dB(A) bei einem vorhandenen Schalldämmmaß von R' w,gemessen = 46 dB ab. Da<br />
für die Schalldämmung zwischen Prüfzelle und Rüsthalle im geplanten Prüfstand jedoch<br />
nur eine Schalldämmung von R' w = 45 dB angesetzt wurde, kann, wegen der ansonsten<br />
vergleichbaren akustischen Verhältnisse von einem 1 dB höheren Pegel in der<br />
Rüsthalle ausgegangen werden.<br />
Tabelle 18: Beurteilungspegel an Arbeitsplätzen im geplanten Triebwerksprüfstand<br />
für ausgebaute Triebwerke<br />
Prüfstandwarte<br />
Rüsthalle<br />
L Aeq, Volllast 70 dB(A) 91dB(A)<br />
L Aeq, Prüflauf, 64 dB(A) 85 dB(A)<br />
Beurteilungspegel<br />
Arbeitsplatz<br />
am<br />
58 dB(A) 79 dB(A)<br />
L Aeq, Volllast :<br />
Mittlerer Schalldruckpegel während eines Triebwerksprüflaufs<br />
mit maximaler Leistung
BeSB GMBH BERLIN Anhang 1 Blatt 1 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
Anhang 1:<br />
Lage der Nachweisorte und Übersicht über die rechtskräftigen<br />
Bebauungspläne im Umfeld<br />
Die Nummern in den nachfolgenden Abbildungen geben die Nummer des<br />
Bebauungsplanes der jeweiligen Gemeinde an. Die maßgeblichen Immissionsorte<br />
sind durch einen grünen Punkt (bei nichtfarbiger Darstellung:<br />
grauer Punkt an der Pfeilspitze) und ihre Kurzbezeichnung gekennzeichnet.<br />
Abbildung A1:<br />
Nachweisorte und B-Pläne: Neu-Isenburg, Ortsteil Zeppelinheim<br />
Neu 16
BeSB GMBH BERLIN Anhang 1 Blatt 2 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
Abbildung A2: Nachweisorte und B-Pläne: Mörfelden-Walldorf, Ortsteil<br />
Walldorf<br />
Mör 6<br />
Mör 10<br />
Mör 7
BeSB GMBH BERLIN Anhang 1 Blatt 3 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
Abbildung A3:<br />
Nachweisorte und B-Pläne: Kelsterbach<br />
Kel 03<br />
Kel 02
BeSB GMBH BERLIN Anhang 1 Blatt 4 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
Abbildung A4:<br />
Nachweisorte: Hattersheim, Ortsteil Okriftel<br />
Hat 01
BeSB GMBH BERLIN Anhang 2 Blatt 1 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
Anhang 2<br />
Genauigkeit der Prognose<br />
Die Genauigkeit der Prognose, d.h. die Abweichung zwischen dem errechneten<br />
und dem tatsächlich auftretenden Schalldruckpegel wird bei den<br />
vorliegenden Entfernungen v.a. durch die Witterung bestimmt.<br />
Für die Genauigkeit der Prognose gilt, dass die im Gutachten berechnete<br />
sog. "mittlere Mitwindlage" nur in seltenen Fällen extremer meteorologischer<br />
Begünstigung der Schallausbreitung die Immissionspegel um bis zu<br />
ca. 3 dB, je nach Entfernung zwischen Quelle und Immissionsort unterschätzen<br />
kann, wie dies in der nachfolgenden Abbildung zum Ausdruck<br />
kommt (schraffierter Bereich oberhalb der 0-dB-Linie). In den meisten Fällen<br />
hingegen sind die an den Immissionsorten messbaren Geräuschpegel<br />
witterungsbedingt niedriger, als berechnet. Die stärkste Überschätzung<br />
ergibt sich bei einer Gegenwindsituation (z.B. in Zeppelinheim bei Ostwind)<br />
mit einer Überschätzung der berechneten Immissionspegel um mehr<br />
als 20 dB(A) (gering schraffierter Bereich in der Abbildung).<br />
Witterungseinfluss bei der Schallausbreitung gemäß VDI 2714
64000<br />
64000<br />
64500<br />
65000<br />
Hat01<br />
64500<br />
65000<br />
65500<br />
65500<br />
66000<br />
66500<br />
Kel02<br />
66000<br />
66500<br />
67000<br />
67500<br />
Kel03<br />
67000<br />
67500<br />
68000<br />
68000<br />
68500<br />
68500<br />
69000<br />
Mör06<br />
69000<br />
69500<br />
69500<br />
70000<br />
Mör07<br />
70000<br />
70500<br />
Mör10<br />
70500<br />
71000<br />
71000<br />
71500<br />
71500<br />
72000<br />
72500<br />
Neu16<br />
72000<br />
72500<br />
BeSB GMBH BERLIN<br />
SCHALLTECHNISCHES BÜRO<br />
____________________________<br />
DLH Prüfstand für<br />
ausgebaute Triebwerke<br />
mittlerer Maximalpegel<br />
während Volllast Testlauf<br />
Berechnungshöhe 6,3m<br />
____________________________<br />
L Amax,m<br />
> 30.0 dB[A]<br />
> 35.0 dB[A]<br />
> 40.0 dB[A]<br />
> 45.0 dB[A]<br />
> 50.0 dB[A]<br />
> 55.0 dB[A]<br />
> 60.0 dB[A]<br />
> 65.0 dB[A]<br />
> 70.0 dB[A]<br />
> 75.0 dB[A]<br />
____________________________<br />
Maßstab 1 : 50000<br />
Anhang 3 zum Gutachten<br />
4060.6-03 vom 02.08.2004<br />
40500<br />
41000<br />
41500<br />
42000<br />
42500<br />
43000<br />
43500<br />
44000<br />
44500<br />
45000<br />
45500<br />
46000<br />
46500<br />
47000<br />
47500<br />
48000<br />
40500<br />
41000<br />
41500<br />
42000<br />
42500<br />
43000<br />
43500<br />
44000<br />
44500<br />
45000<br />
45500<br />
46000<br />
46500<br />
47000<br />
47500<br />
48000