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Formular 13/1: Schallquellen, Lärmminderungsmaßnahmen

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Stand: April 1998<br />

<strong>Formular</strong> <strong>13</strong>/1: <strong>Schallquellen</strong>, <strong>Lärmminderungsmaßnahmen</strong><br />

Dieses <strong>Formular</strong> ist nur in denjenigen Einzelfällen auszufüllen, in denen keine Schall-<br />

Immissionsprognose gemäß VDI 2571 und VDI 2714 E vorgelegt wird.<br />

Die Kurzzeichen für die schallemittierenden Apparate müssen mit den <strong>Formular</strong>en 6/2 bzw. 6/3<br />

(Apparateliste) übereinstimmen. L W ist der abgestrahlte Schalleistungspegel im Sinne von DIN 45630,<br />

Blatt 1. Der Aufstellungsraum ist in Übereinstimmung mit den Apparateaufstellungsplänen oder<br />

Bauzeichnungen zu bezeichnen (z. B. durch Raumnummer, Geschoß, Gebäudeachsen). L I ist der in der<br />

lautesten Stunde zu erwartende Wert für den Schalldruckpegel im Innern des Aufstellungsraums.<br />

Aus der letzten Spalte soll deutlich werden, wie der Schall zum Schutz der Nachbarschaft gedämmt wird<br />

(verwendete Bauteile und Baumaterialien, Schallschutzelemente usw.).<br />

Betriebszeiten der relevanten <strong>Schallquellen</strong> einschließlich Werksverkehr:<br />

06:00 - 22:00 Uhr Werktage<br />

22:00 - 06:00 Uhr Sonn- und Feiertage<br />

Besonderheiten werden im Text erläutert<br />

Schallquelle<br />

Kurzzeichen<br />

L W Aufstellungsraum, Aufstellungsort<br />

(F = Freianlage)<br />

L I<br />

Nr. dB(A) dB(A)<br />

Beschaffenheit der Wände, Türen, Fenster;<br />

<strong>Lärmminderungsmaßnahmen</strong><br />

AR9 Tankhaus Einhausung im Tankhaus<br />

AR10<br />

AG7<br />

AG8<br />

AG15<br />

Hydraulikraum,<br />

Sevicegebäude EG<br />

Kompressor/Hydraulikraum<br />

Sevicegebäude EG<br />

Kompressor/Hydraulikraum<br />

Sevicegebäude<br />

Traforaum,<br />

Servicegebäude EG<br />

Aufstellung innerhalb des<br />

Gebäudes<br />

Aufstellung innerhalb des<br />

Gebäudes<br />

Aufstellung innerhalb des<br />

Gebäudes<br />

Aufstellung innerhalb des<br />

Gebäudes


Ausbau Flughafen Frankfurt Main<br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

Fraport<br />

Anlagen zum <strong>Formular</strong> <strong>13</strong>/1<br />

<strong>13</strong>.1 Ergänzungen zum <strong>Formular</strong> <strong>13</strong>/1<br />

<strong>13</strong>.2 Schallschutzgutachten<br />

Band BImSchG-Antrag<br />

Ersteller Lufthansa Technik AG, FRA T/JA<br />

Stand 15. Juli 2004


Ausbau Flughafen Frankfurt Main<br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

Fraport<br />

<strong>13</strong>.1 Ergänzungen zum <strong>Formular</strong> <strong>13</strong>/1<br />

Für die Prognose der Lärmemissionen und Lärmimmissionen wurden ein übergreifendes<br />

Gutachten für den Gesamtausbau, sowie ein spezielles zum Prüfstand angefertigt.<br />

Das übergreifende Gutachten G10.1: "Flugbedingte und sonstige Geräuschimmissionen<br />

ausgehend vom Gelände des Flughafens, Teil D - Sonstige Geräusche,<br />

ausgehend vom Flughafen" liegt den PF-Unterlagen im Band C „Gutachten“ bei.<br />

Hier werden die Belastungen durch den Triebwerksprüfstand bereits explizit ausgewiesen.<br />

Die genaue Beurteilung der Geräuschimmissionen in Folge des neuen Triebwerksprüfstandes<br />

für ausgebaute Triebwerke auf dem Gelände des Flughafens Frankfurt<br />

Main wird im beiliegenden Gutachten 4060.6-03 dargestellt.<br />

Band BlmSch-Antrag<br />

Ersteller Lufthansa Tachnik AG , FRA T/JA<br />

Stand 15. Juli 2004<br />

1


Ausbau Flughafen Frankfurt Main<br />

Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

Fraport<br />

<strong>13</strong>.2 Schallschutzgutachten<br />

Prognose der Geräuschimmissionen in Folge des neuen Triebwerksprüfstandes für<br />

ausgebaute Triebwerke auf dem Gelände des Flughafens Frankfurt Main.<br />

Band BImSchG-Antrag<br />

Ersteller Lufthansa Technik AG, FRA T/JA<br />

Stand 15. Juli 2004


BeSB GMBH BERLIN<br />

SCHALLTECHNISCHES BÜRO<br />

Güteprüfstelle für DIN 4109<br />

Schallschutz im Hochbau<br />

Amtlich benannte Stelle für die<br />

Ermittlung von Geräuschen und<br />

Erschütterungen nach §§ 26,28 BImSchG<br />

Berlin, den 02.08.2004<br />

SB/MK/G01/BJ<br />

Gutachten Nr. 4060.6-03<br />

Inhalt:<br />

Prognose der Geräuschimmissionen in Folge des neuen<br />

Triebwerksprüfstandes für ausgebaute Triebwerke auf dem Gelände<br />

des Flughafens Frankfurt Main<br />

Auftraggeber:<br />

Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft<br />

Lufthansa Technik AG<br />

60546 Frankfurt / Main<br />

Messtermin: 04.11.2003<br />

Anmerkung:<br />

Dieses Gutachten besteht aus 56 Seiten einschließlich 3 Anhängen.<br />

Ein auszugsweises Zitieren ist mit uns abzustimmen.<br />

BeSB GMBH BERLIN<br />

Schalltechnisches Büro<br />

Dipl. – Ing. S. Becker<br />

Dr. -Ing. B. Jäger<br />

Handelsregister Berlin HRB 14606<br />

Geschäftsführer Dr.-Ing. E. Schaffert<br />

Steuerliche Id.-Nr. DE <strong>13</strong>6585508<br />

Undinestr. 43 . 12203 Berlin<br />

Tel.: (030) 844 90 8 -0 Fax: -44<br />

E-Mail: info@besb.de<br />

Berliner Volksbank BLZ 100 900 00 Kto. 85 2004 6004<br />

Postbank Berlin BLZ 100 100 10 Kto. 4053 79-105<br />

040824_40606_G01Weiß_Triebwerksprüfstand.doc


BeSB GMBH BERLIN Blatt 2 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

1 Verzeichnisse 4<br />

1.1 Tabellenverzeichnis 4<br />

1.2 Abbildungsverzeichnis 6<br />

1.3 Abkürzungsverzeichnis 7<br />

1.4 Verwendete Unterlagen und Literatur 8<br />

2 Zusammenfassung 10<br />

3 Einleitung und Aufgabenstellung 12<br />

4 Anforderungen 14<br />

4.1 Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft 14<br />

4.1.1 Allgemeine Grundlagen 14<br />

4.1.2 Die Regelungen der TA Lärm 14<br />

4.2 Arbeitsschutz 21<br />

5 Maßgebliche Immissionsorte in der Nachbarschaft 23<br />

6 Beschreibung des Triebwerksprüfstands aus akustischer Sicht 25<br />

6.1 Bauliche Situation 25<br />

6.2 Beschreibung der Betriebsabläufe aus akustischer Sicht 26<br />

7 Akustische Kenngrößen für Triebwerksprüfläufe 29<br />

7.1 Gemessene Schalldruckpegel in der Prüfzelle 29<br />

7.2 Geräuschemissionen während eines Triebwerksprüflaufes 30<br />

7.2.1 In den Abgaskanal eingespeister Schallleistungspegel bei Volllast 31<br />

7.2.2 In den Ansaugkanal eingespeister Schallleistungspegel bei Volllast 33<br />

7.2.3 Pegelkorrekturgrößen einzelner Laststufen im Vergleich zur Laststufe<br />

Volllast 34<br />

7.2.4 Schallleistung eines Prüflaufes 35<br />

7.3 Schalldruckpegel in Arbeitsräumen und bewerte Schalldämmmaße im<br />

vorhandenen Triebwerksprüfstand 36<br />

8 Schallschutzmaßnahmen 37<br />

8.1 Außenbauteile 37<br />

8.2 Schalldämpfer 38<br />

8.3 Tore zwischen Prüfzelle und Rüsthalle 39<br />

8.4 Fenster und Türen zwischen Prüfstandswarte und Prüfzelle 39<br />

8.5 Türen zwischen lauten und sonstigen, schützenswerten Räumen 39<br />

9 Prognose der Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft 40<br />

9.1 Allgemeines 40


BeSB GMBH BERLIN Blatt 3 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

9.2 Akustische Modellbildung 42<br />

10 Ergebnisse und Bewertung 46<br />

10.1 Ermittlung des Beurteilungspegels 46<br />

10.2 Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft 48<br />

10.3 Geräuschimmissionen am Arbeitsplatz 50<br />

Anhänge<br />

Lage der maßgeblichen Immissionsorte und Übersicht über die<br />

rechtskräftigen Bebauungspläne Anhang 1<br />

Genauigkeit der Prognose Anhang 2<br />

Schallpegelverteilungsplan; Mittlerer Maximalpegel während des<br />

Betriebes eines großen Triebwerks mit Volllast Anhang 3


BeSB GMBH BERLIN Blatt 4 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

1 Verzeichnisse<br />

1.1 Tabellenverzeichnis<br />

Seite<br />

Tabelle 1: Immissionsrichtwerte (außen) gemäß Kapitel 6.1 der<br />

TA Lärm für uneingeschränkt zum Wohnen geeignete<br />

Gebietsnutzungen................................................................................... 15<br />

Tabelle 2: Anforderungen gem. TA-Lärm und gutachterliche<br />

Konkretisierung für bewohnte Gebiete in Mörfelden-<br />

Walldorf.................................................................................................... 19<br />

Tabelle 3: Koordinaten und Beschreibung der maßgeblichen<br />

Immissionsorte ........................................................................................ 24<br />

Tabelle 4: Leistungsstufen und Prüflaufdauern (ohne 30 %<br />

Zeitzuschlag) der relevanten Triebwerke............................................ 28<br />

Tabelle 5: Mittlerer Schalldruckpegel L Aeq,Innen im Inneren des<br />

vorhandenen Triebwerksprüfstandes (Triebwerk: PW4156)............ 30<br />

Tabelle 6: In den Abgaskanal eingespeister A-bewerteter<br />

Schallleistungspegel eines großen Triebwerks<br />

(Referenztriebwerk CF6-80C) je Oktave bei Volllast ......................... 32<br />

Tabelle 7: In den Ansaugkanal eingespeister A-bewerteter<br />

Schallleistungspegel eines großen Triebwerks<br />

(Referenztriebwerk CF6-80C) je Oktave bei Volllast ......................... 34<br />

Tabelle 8: Leistungsstufen und Prüflaufdauern (ohne 30%-<br />

Zeitzuschlag) verschiedener Triebwerke sowie<br />

Pegeldifferenz ∆L der jeweiligen Laststufe im Vergleich zu<br />

Volllast...................................................................................................... 35<br />

Tabelle 9: gemessene Schalldruckpegel in Arbeitsbereichen und<br />

bewertete Schalldämmmaße R’ w im bestehenden Prüfstand ........... 36<br />

Tabelle 10: bewertete Schalldämmmaße von Außenbauteilen ............................ 37<br />

Tabelle 11: Mindesteinfügungsdämpfungsmaße der Schalldämpfer ................. 38<br />

Tabelle 12: Ermittlung des über den Ansaugturm abgestrahlten A-<br />

Schallleistungspegel während des Volllastbetriebs eines<br />

großen Triebwerks (CF6-80C) ............................................................... 43<br />

Tabelle <strong>13</strong>: Ermittlung des über den Abgasturm abgestrahlten A-<br />

Schallleistungspegel während des Volllastbetriebs eines<br />

großen Triebwerks (CF6-80C) ............................................................... 43<br />

Tabelle 14: Für die Berechnungen verwendete Oktavschalldämmmaße<br />

der Außenbauteile................................................................................... 44<br />

Tabelle 15: Für die Berechnungen verwendete Innenschalldruckpegel<br />

L Aeq,Innen vor den Außenbauteilen ......................................................... 45<br />

Tabelle 16: prognostizierte Beurteilungs- und Maximalpegel und durch<br />

den geplanten Triebwerksprüfstand für ausgebaute<br />

Triebwerke - tags..................................................................................... 48


BeSB GMBH BERLIN Blatt 5 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

Tabelle 17: prognostizierte Beurteilungs- und Maximalpegel durch den<br />

geplanten Triebwerksprüfstand für ausgebaute Triebwerke -<br />

nachts........................................................................................................ 49<br />

Tabelle 18: Beurteilungspegel an Arbeitsplätzen im geplanten<br />

Triebwerksprüfstand für ausgebaute Triebwerke ............................. 50


BeSB GMBH BERLIN Blatt 6 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

1.2 Abbildungsverzeichnis<br />

Seite<br />

Abbildung 1:<br />

Abbildung 2:<br />

Abbildung 3:<br />

Lage des neuen Triebwerksprüfstandes für ausgebaute<br />

Triebwerke und maßgebliche Immissionsorte<br />

(Übersichtsplan; geplante Situation nach Ausbau des<br />

Flughafens)....................................................................................... <strong>13</strong><br />

Neuer Triebwerksprüfstand für ausgebaute Triebwerke;<br />

Grundriss (EG)................................................................................. 25<br />

Neuer Triebwerksprüfstand für ausgebaute Triebwerke;<br />

Schnitt durch die Prüfzelle............................................................. 26<br />

Abbildungen im Anhang 1:<br />

Abbildung A1 Nachweisorte und B-Pläne: Neu-Isenburg, Ortsteil<br />

Zeppelinheim ......................................................................... Blatt 1<br />

Abbildung A2 Nachweisorte und B-Pläne: Mörfelden-Walldorf,<br />

Ortsteil Walldorf .................................................................... Blatt 2<br />

Abbildung A3 Nachweisorte und B-Pläne: Kelsterbach ............................ Blatt 3<br />

Abbildung A4 Nachweisorte: Hattersheim, Ortsteil Okriftel.................... Blatt 4<br />

Abbildung im Anhang 3:<br />

Schallpegelverteilungsplan: mittlerer Maximalpegel<br />

bei Volllast-Prüflauf


BeSB GMBH BERLIN Blatt 7 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

1.3 Abkürzungsverzeichnis<br />

A380 Flugzeug vom Typ Airbus A380<br />

BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz<br />

16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes<br />

(Verkehrslärmschutzverordnung)<br />

dB Logarithmische Verhältniszahl; übliche Größe zur Bezeichnung<br />

akustischer Größen<br />

dB(A) Frequenzbewertete logarithmische Verhältniszahl; wird zur Angabe der<br />

vom Menschen empfundenen Lautstärke verwendet<br />

DLH Deutsche Lufthansa AG<br />

IRW Immissionsrichtwert<br />

LHT Lufthansa Technik AG<br />

L 95<br />

L Aeq<br />

Perzentilpegel L 95 ; Schalldruckpegel der während 95 % der Messzeit<br />

überschritten wird. Auch Hintergrundgeräuschpegel genannt<br />

energieäquivalenter Dauerschallpegel (zeitlicher Mittelungspegel) mit<br />

Frequenzbewertung A. Im Rahmen dieses Gutachtens wird er auch vereinfachend<br />

als Mittelungspegel bezeichnet [dB(A)]<br />

L Aeq,i A-bewerteter energieäquivalenter Dauerschallpegel der i-ten<br />

Geräuschquelle. Im Rahmen dieses Gutachtens wird er vereinfacht als<br />

Mittelungspegel der i-ten Geräuschquelle bezeichnet [dB(A)]<br />

L Aeq, Volllast<br />

L Amax<br />

L Amax,m<br />

A-bewerteter energieäquivalenter Dauerschallpegel während eines<br />

Triebwerksproblaufs mit maximaler Leistung (Leistungsstufe Volllast)<br />

Maximaler Schalldruckpegel mit Frequenzbewertung A [dB(A)]<br />

Mittlerer maximaler Schalldruckpegel mit Frequenzbewertung A<br />

[dB(A)], entspricht im Falle eines Prüflaufes annähernd dem L Aeq, Volllast<br />

L WA<br />

Schallleistungspegel mit Frequenzbewertung A [dB(A)]<br />

L WA " A-bewerteter Schallleistungspegel pro m 2<br />

L r<br />

SPVP<br />

TA Lärm<br />

Beurteilungspegel<br />

Schallpegelverteilungsplan<br />

Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, 6. Allgemeine<br />

Verwaltungsvorschrift zum BImSchG


BeSB GMBH BERLIN Blatt 8 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

1.4 Verwendete Unterlagen und Literatur<br />

/1/ Gutachten G10.1, Teil D (Sonstige Geräusche ausgehend vom Flughafen),<br />

BeSB GmbH BERLIN; Gutachten im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens<br />

Ausbau des Flughafens Frankfurt Main; 2004<br />

/2/ Gutachten G10.1, Teil B (Roll- und Bodenlärm), Obermeyer Planen und<br />

Beraten; Gutachten im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Ausbau<br />

des Flughafens Frankfurt Main; 2004,<br />

/3/ DIN 45 645-1 "Einheitliche Ermittlung des Beurteilungspegels für Geräuschimmissionen",<br />

1996<br />

/4/ DIN ISO 96<strong>13</strong>-2 (E) "Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien",<br />

1997<br />

/5/ ISO 140-4 "Messung der Luftschalldämmung in Gebäuden", 1998<br />

/6/ Gutachten Nr. L4126 des TÜV Süddeutschland vom 23.11.1999<br />

"Geräuschimmissionen durch den Triebwerksprüfstand der Firma<br />

Lufthansa Technik AG auf dem Rhein-Main-Flughafen in 60549 Frankfurt<br />

am Main“, 1999<br />

/7/ RICHTLINIE 2003/10/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND<br />

DES RATES vom 6. Februar 2003 über Mindestvorschriften zum Schutz<br />

von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung<br />

durch physikalische Einwirkungen (Lärm) (17. Einzelrichtlinie im Sinne<br />

des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG); 2003<br />

/8/ LHT Betriebsbeschreibung; Stand 10/2003-11-21<br />

/9/ Detailpläne zum Aufbau des neuen Triebwerksprüfstands;<br />

Planverfasser: Architekturbüro Heil, Stand 20.8.2003<br />

/10/ Baubeschreibung neuer Triebwerksprüfstand; Architekturbüro Heil;<br />

Stand 9/2003<br />

/11/ Gutachten G12.1 Allgemeiner Teil „Entwicklung von Fluglärmkriterien<br />

für ein Schutzkonzept“; Griefahn, Jansen, Scheuch, Spreng; Gutachten im<br />

Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Ausbau des Flughafens Frankfurt<br />

Main; 2004<br />

/12/ Gutachten G12.2 Spezieller Teil Bewertung der Lärmbelastung der Anwohner<br />

des Flughafens; Griefahn, Jansen, Scheuch, Spreng; Gutachten im<br />

Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Ausbau des Flughafens Frankfurt<br />

Main; 2004<br />

/<strong>13</strong>/ Gutachten G10.2 (Verkehrsgeräusche), Obermeyer Planen und Beraten;<br />

Gutachten im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens Ausbau des Flughafens<br />

Frankfurt Main; 2004


BeSB GMBH BERLIN Blatt 9 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

/14/ Betriebsbeschreibung im Rahmen der BImSchG-Antragsunterlagen zum<br />

Triebwerksprüfstand für ausgebaute Triebwerke<br />

/15/ Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) vom 20. März 1975, zuletzt<br />

geändert durch Art. 281 V v. 25.11.2003<br />

/16/ RICHTLINIE 2003/10/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND<br />

DES RATES vom 6. Februar 2003 über "Mindestvorschriften zum Schutz<br />

von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung<br />

durch physikalische Einwirkungen (Lärm)"; (17. Einzelrichtlinie im Sinne<br />

des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG)<br />

/17/ Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung<br />

- BauNVO -) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.<br />

Januar 1990 (BGBl. I S. <strong>13</strong>2), geändert durch Einigungsvertragsgesetz vom<br />

23. September 1990 (BGBl. II S. 885/1124), Gesetz vom 22. April 1993<br />

(BGBl. I S. 466)<br />

/18/ Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm); Bethge, Meurers;<br />

Carl Heymanns Verlag KG; 1985<br />

/19/ OVG Bremen 1D 299/01; Bundesrepublik Deutschland / Bürgergemeinschaft<br />

Weddewarden; 2001<br />

/20/ TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Kommentar;<br />

Hansmann; C.H. Beck Umwelt; 2000


BeSB GMBH BERLIN Blatt 10 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

2 Zusammenfassung<br />

Im Rahmen dieses Gutachtens sind die Geräuschimmissionen in Folge des Betriebs<br />

des geplanten neuen Triebwerksprüfstands für ausgebaute Triebwerke<br />

sowohl in der Nachbarschaft als auch an den Arbeitsplätzen im Gebäude des<br />

Triebwerksprüfstands untersucht worden.<br />

Der Triebwerksprüfstand für ausgebaute Triebwerke stellt nur einen Teil der im<br />

Zuge der Erweiterung des Flughafens vorgesehenen neuen Bebauung dar. Eine<br />

Darstellung der Geräuschimmissionen aller Geräuschquellen des Flughafens<br />

Frankfurt Main findet sich in den Gutachten G10.1, Teil A bis D. Diese Gutachten<br />

sind Teil der Antragsunterlagen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau<br />

des Flughafens Frankfurt Main.<br />

Anlass dieser Untersuchung ist, dass für den neuen Triebwerksprüfstand ein<br />

eigenes Genehmigungsverfahren nach §4 BImSchG durchgeführt wird.<br />

Als Ergebnis der Untersuchungen ist folgendes festzustellen:<br />

• Die Geräuschimmissionen des neuen Triebwerksprüfstands werden auch<br />

während des lautesten Betriebszustands den üblicherweise permanent in<br />

der Nachbarschaft vorhandenen Hintergrundgeräuschpegel nicht überschreiten.<br />

Zusätzliche schädliche Umwelteinwirkungen durch den Betrieb<br />

des Triebwerksprüfstands sind somit nicht zu erwarten.<br />

• Alle derzeit gültigen (§15 Arbeitstätten VO) und zukünftig zu erwartenden<br />

arbeitsrechtlichen Bestimmungen der EU-Richtlinie 2003/10/EG werden<br />

eingehalten.<br />

Die wesentlichen <strong>Lärmminderungsmaßnahmen</strong> zur Erreichung des vorstehend<br />

genannten Ergebnisses bestehen in:<br />

• speziell dimensionierten Schalldämpfern für den Ansaug- und den Abgasturm<br />

• dem Aufbau von Wänden und Decke der Prüfzelle aus mindestens 60 cm<br />

starkem Beton<br />

• der Ausführung des Außentüren der Prüfzelle als Schallschleusen<br />

• der Verwendung eines Tors mit einem bewerteten Schalldämmmaß von


BeSB GMBH BERLIN Blatt 11 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

mindestens R' w = 45 dB zwischen Prüfzelle und Rüsthalle<br />

• Verwendung eines Fensters mit einem bewerteten Schalldämmmaß von<br />

mindestens R' w = 55 dB zwischen Prüfzelle und Warte


BeSB GMBH BERLIN Blatt 12 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

3 Einleitung und Aufgabenstellung<br />

Im Rahmen des geplanten Ausbaus des Flughafens muss der bestehende Triebwerksprüfstand<br />

für ausgebaute Triebwerke wegen der dann notwendigen<br />

Anbindung der neuen Landbahn nord-westlich des jetzigen Flughafengeländes<br />

abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden (zur Lage des neuen<br />

Triebwerksprüfstandes siehe Abbildung 1).<br />

Aufgabe dieses Gutachtens ist es, die im Bereich der maßgeblichen Immissionsorte<br />

auftretenden Geräuschimmissionen zu prognostizieren und zu bewerten.<br />

Im weiteren ist eine Prognose und Bewertung unter dem Gesichtspunkt des<br />

Arbeitsschutzes, also der Geräuschsituation an den Arbeitsplätzen innerhalb<br />

des Gebäudes, vorzunehmen. Grundlage für eine Bewertung stellt hier u.a. die<br />

Arbeitsstätten-Verordnung dar.<br />

Für beide Bewertungsschwerpunkte sind ebenfalls die ggf. zur Erfüllung der<br />

Anforderungen notwendigen <strong>Lärmminderungsmaßnahmen</strong> zu beschreiben.<br />

Daneben dienen die Ergebnisse dieses Gutachtens als Eingangsdaten für das<br />

Gutachten G10.1, Teil D, Sonstige Geräusche ausgehend vom Flughafen /1/, in<br />

welchem alle vom Flughafengelände ausgehenden Geräusche betrachtet werden,<br />

die nicht Gegenstand der Gutachten G10.1, Teil A (Fluglärm) und G10.1,<br />

Teil B (Roll- und Bodenlärm) sind.


BeSB GMBH BERLIN Blatt <strong>13</strong> zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

Abbildung 1:<br />

Lage des alten und des neuen Triebwerksprüfstandes für ausgebaute<br />

Triebwerke und maßgebliche Immissionsorte (Übersichtsplan; geplante Situation<br />

nach Ausbau des Flughafens)<br />

alter<br />

Triebwerksprüfstand<br />

neuer<br />

Triebwerksprüfstand


BeSB GMBH BERLIN Blatt 14 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

4 Anforderungen<br />

4.1 Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft<br />

4.1.1 Allgemeine Grundlagen<br />

Der geplante Triebwerksprüfstand wird sich auf dem Gelände des Flughafens<br />

Frankfurt Main befinden.<br />

Nach Auffassung der Vorhabensträgerin unterliegt ein Triebwerksprüfstand<br />

für Flugzeugtriebwerke auf Flugplätzen aufgrund der Regelung des § 2 Abs. 2<br />

BImSchG nicht dem BImSchG.<br />

Im Einzelnen wird auf die Ausführungen im Erläuterungsbericht zum Planteil<br />

B 6.2, insbesondere Kapitel 2 und 3 verwiesen.<br />

Die Ergebnisse dieses Gutachtens dienen einerseits als Eingangsdaten 1 für das<br />

aus dem Luftrecht resultierende lärmmedizinische Gutachten (Gutachten G.12.2<br />

/12/ der Antragsunterlagen), andererseits findet im Rahmen des BImSchG-<br />

Antrags eine Betrachtung unter Beachtung der Regelungen der TA-Lärm innerhalb<br />

dieses Gutachtens statt.<br />

Nachfolgend sollen die Regelungen der TA Lärm erläutert werden.<br />

4.1.2 Regelungen der TA Lärm<br />

Im Standardfall, d.h. wenn keine Sondertatbestände zu berücksichtigen sind, ist<br />

davon auszugehen, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen vorliegen,<br />

wenn die Immissionsrichtwerte (IRW) gemäß Kapitel 6.1 der TA Lärm eingehalten<br />

werden. Für uneingeschränkt zum Wohnen dienende Gebiete sind sie<br />

in der nachfolgenden Tabelle 1 zusammengefasst.<br />

1 Die Bewertung aller auf dem Gelände des Flughafens gelegenen Geräuschquellen<br />

(einschließlich des im Rahmen dieses Gutachtens behandelten Triebwerksprüfstands für<br />

ausgebaute Triebwerke) erfolgt im lärmmedizinischen Gutachten G12.2. Die hierfür<br />

notwendigen lärmphysikalischen Berechnungen (ebenfalls unter Einschluss des im Rahmen<br />

dieses Gutachtens behandelten Triebwerksprüfstands für ausgebaute Triebwerke) sind in den<br />

Gutachten G10.1, Teil A – D dargestellt.


BeSB GMBH BERLIN Blatt 15 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

Tabelle 1: Immissionsrichtwerte (außen) gemäß Kapitel 6.1 der TA Lärm für<br />

uneingeschränkt zum Wohnen geeignete Gebietsnutzungen<br />

Gebietsausweisung Tags / [dB(A)] Nachts / [dB(A)]<br />

IRW L Amax IRW L Amax<br />

Reine Wohngebiete (WR) 50 80 35 55<br />

Allgemeine Wohngebiete (WA) 55 85 40 60<br />

Mischgebiet (MI), Dorfgebiet (MD) 60 90 45 65<br />

IRW : Immissionsrichtwert<br />

L Amax : Maximalpegel<br />

Die Zuordnung eines Immissionsortes zu einer Gebietskategorie ergibt sich<br />

gemäß Kapitel 6.6 der TA Lärm aus den Festsetzungen in den rechtsverbindlichen<br />

Bebauungsplänen. Gebiete, für die keine Festsetzungen bestehen, sind<br />

entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen.<br />

Die in der vorstehenden Tabelle angegebenen IRW verstehen sich als Beurteilungspegel.<br />

Der Beurteilungspegel entspricht dem über den jeweiligen Beurteilungszeitraum<br />

gemittelten energieäquivalenten Dauerschallpegel L Aeq zuzüglich<br />

etwaiger Zuschläge zur Berücksichtigung ton- bzw. informationsund/oder<br />

impulshaltiger Geräuschimmissionen. Während der Tageszeit sind<br />

darüber hinaus Zuschläge für Geräuscheinwirkungen in den Tagesrandzeiten<br />

(06:00 – 07:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr) zu berücksichtigen (Ruhezeitenzuschlag).<br />

Die Immissionsrichtwerte gelten während des Tages (06:00 – 22:00 Uhr) für eine<br />

Beurteilungszeit von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht<br />

(22:00 – 06:00 Uhr) ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel,<br />

zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt.<br />

Im vorliegenden Fall kommt eine Anwendung der Immissionsrichtwerte allein<br />

anhand der Gebietsausweisung jedoch nicht für jede Ortslage in Betracht.<br />

Durch die (nicht notwendigerweise unmittelbare) Angrenzung von Wohngebieten<br />

an das Flughafengelände entsteht eine sog. Gemengelage.


BeSB GMBH BERLIN Blatt 16 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

Die enge Nachbarschaft von Industrie oder Gewerbe oder hinsichtlich ihrer<br />

Geräuschauswirkungen vergleichbar genutzter Gebiete und wohnmäßiger<br />

Nutzung kann u.a. wegen der Lärmbeaufschlagung der Wohnungen konfliktträchtig<br />

sein. Ein derartiges nebeneinander verschiedener Nutzungen wird<br />

Gemengelage genannt. Die in der TA-Lärm enthaltenen Regelungen zur Gemengelage<br />

sind dabei Ausdruck des allgemeinen, insbesondere aber im<br />

Bauplanungs- und Immissionsschutzrecht geltenden Gebotes der wechselseitigen<br />

Rücksichtnahme. Das Rücksichtnahmegebot gilt allgemein für das „Nebeneinander“<br />

sich wechselseitig beeinflussender oder beeinträchtigender Nutzungen;<br />

es findet in verschiedenen spezifischen Regelungen – so z.B. in der TA-<br />

Lärm – seinen Ausdruck, ohne dass seine Geltung darauf beschränkt wäre. Im<br />

Bereich des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm kann<br />

ein Konflikt unabhängig von der Geräuschart auftreten. Deshalb ist das Vorhandensein<br />

oder die Entstehung einer Gemengelage nicht auf Anlagen, die unter<br />

das BImSchG fallen, beschränkt. Beispielsweise wird auch für einen, ebenfalls<br />

aus dem BImSchG ausgenommenen, Seehafen in der Rechtssprechung das<br />

Schutzziel anhand der Kriterien für eine Gemengelage abgeleitet /19/. Auch<br />

eine militärische Anlage kann als eine „zum industriell genutzten Gebiet vergleichbare<br />

Anlage“ verstanden werden 2 .<br />

Da die Rechtsprechung die besonderen Regelwerke für Gemengelagen aus dem<br />

Gebot der wechselseitigen Rücksichtnahme abgeleitet hat, reicht der Bereich,<br />

für den eine Gemengelage vorliegt, so weit, wie die Nutzung des einen Gebiets<br />

noch prägend auf das andere Gebiet einwirkt. Ein unmittelbares Aneinandergrenzen<br />

muss daher nicht vorliegen.<br />

Dies gilt auch für den Begriff der Gemengelage nach Ziff. 6.7 TA Lärm, der<br />

letztlich nur Ausdruck der aus dem Rücksichtnahmegebot abgeleiteten und in<br />

der Rechtsprechung weiterentwickelten Grundsätze ist.<br />

Gemäß Nr. 6.7 der TA Lärm können im Falle von Gemengelagen "die für die<br />

zum Wohnen dienenden Gebiete geltenden Immissionsrichtwerte auf einen geeigneten<br />

2 (vgl. hierzu BR-Drs. 254/98 (Beschluss) vom 19.6.1998)


BeSB GMBH BERLIN Blatt 17 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

Zwischenwert der für die aneinandergrenzenden Gebietskategorien geltenden Werte<br />

erhöht werden, soweit dies nach der gegenseitigen Pflicht zur Rücksichtnahme erforderlich<br />

ist. Die Immissionsrichtwerte für Kern-, Dorf- und Mischgebiete sollen dabei nicht<br />

überschritten werden. Es ist vorauszusetzen, dass der Stand der Lärmminderungstechnik<br />

eingehalten wird."<br />

Es ergibt sich somit während der Nachtzeit, in Abhängigkeit von der Gebietsausweisung<br />

(oder ersatzweise realer Nutzung), eine Spanne von<br />

L r,nachts = 35 bis 45 dB(A) für ein "reines Wohngebiet" (WR), bzw.<br />

L r,nachts = 40 bis 45 dB(A) für ein "allgemeines Wohngebiet" (WA).<br />

Eine Gemengelage, und hier insbesondere die Ausarbeitung eines Vorschlags<br />

für einen heranzuziehenden IRW, wird innerhalb dieses Gutachtens nur für die<br />

Gemeinden<br />

- Mörfelden-Walldorf, Ortsteil Walldorf und<br />

diskutiert.<br />

A priori wäre zwar zumindest für Kelsterbach und Mörfelden-Walldorf,<br />

Ortsteil Zeppelinheim ebenfalls eine Gemengelage anzunehmen, doch sind die<br />

Geräuschimmissionen infolge des hier betrachteten Triebwerksprüfstands hier<br />

so gering, dass die für Gemengelagen geltenden Sonderregelungen nicht herangezogen<br />

werden müssen.<br />

Für die Ableitung eines angemessenen IRW innerhalb der o.g. Spanne wird,<br />

zunächst für den Nachtzeitraum, auf die Ausführungen in Nr. 3.2.1 der TA-<br />

Lärm zum Umgang mit einem ständig vorhandenen Fremdgeräusch zurückgegriffen.<br />

In Nr. 3.2.1 TA-Lärm "Prüfung im Regelfall" heißt es: "Die Genehmigung darf<br />

wegen einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte nicht versagt werden, wenn<br />

infolge ständig vorherrschender Fremdgeräusche keine zusätzlichen schädlichen Umwelteinwirkungen<br />

durch die zu beurteilende Anlage zu befürchten sind. Dies ist insbesondere<br />

dann der Fall, wenn für die Beurteilung der Geräuschimmissionen der Anlage<br />

weder Zuschläge gemäß dem Anhang für Ton- und Informationshaltigkeit oder Impulshaltigkeit<br />

noch eine Berücksichtigung tieffrequenter Geräusche nach Nummer 7.3 er-


BeSB GMBH BERLIN Blatt 18 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

forderlich sind und der Schalldruckpegel L AF (t) der Fremdgeräusche in mehr als 95 %<br />

der Betriebszeit der Anlage in der jeweiligen Beurteilungszeit nach Nummer 6.4 höher<br />

als der Mittelungspegel L Aeq der Anlage ist."<br />

Dies bedeutet, dass eine Festsetzung von Immissionswerten unterhalb des<br />

ständigen Hintergrundgeräuschs nicht zu Verbesserung der Situation im Bereich<br />

der Anwohner führen kann.<br />

Wie in Anhang 2; Messtechnische Ermittlung der Hintergrundgeräuschsituation im<br />

des Gutachtens G 10.1, Teil D /1/dargestellt, sinkt der L 95,Fremd im Bereich der<br />

maßgeblichen Immissionsorte in den nächstgelegenen Wohnbereichen von<br />

Mörfelden-Walldorf selbst in der "ruhigsten halben Stunde" während der<br />

Nachtzeit (in der Regel zwischen 02:00 Uhr und 04:00 Uhr) in der Regel nicht<br />

unter 42 dB(A).<br />

Im vorliegenden Falle sind die auftretenden Geräuschimmissionen weder ton-,<br />

informations- oder impulshaltig noch weisen sie stark tieffrequente Geräuschanteile<br />

auf.<br />

Bei einem Fremdgeräuschpegel von L 95, Fremd = 42 dB(A) sind im vorliegenden<br />

Falle keine zusätzlichen schädlichen Umwelteinwirkungen zu erwarten, wenn<br />

ein Beurteilungspegel von L r, Nacht = 42 dB(A) zur Nachtzeit eingehalten wird.<br />

Für die Tageszeit ergibt sich aus der Gemengelagensituation ebenfalls ein Wertebereich.<br />

Die genaue Bestimmung eines geeigneten Zwischenwertes kann jedoch<br />

im Rahmen dieses Gutachtens unterbleiben, da die prognostizierten Beurteilungspegel<br />

(s. Tabelle 16) unterhalb der Immissionsrichtwerte für den Standardfall<br />

gem. Tabelle 1 bleiben.<br />

In der nachfolgenden Tabelle 2 sind die sich aus den Regelungen der TA Lärm<br />

ergebenden Anforderungen unter Berücksichtigung der Gemengelagensituation<br />

zusammengestellt. Im Falle, dass für reine und allgemeine Wohngebiete<br />

keine Spanne sondern eine einzelner Wert angegeben ist, handelt es sich um<br />

eine eigene gutachterliche Konkretisierung.


BeSB GMBH BERLIN Blatt 19 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

Tabelle 2: Anforderungen gem. TA-Lärm und gutachterliche Konkretisierung<br />

für bewohnte Gebiete in Mörfelden-Walldorf<br />

Gebietsausweisung in Gemengelagensituation<br />

Tags / [dB(A)]<br />

Nachts / [dB(A)]<br />

IRW L Amax IRW L Amax<br />

Reine Wohngebiete (WR) 50-60* 80-90* 42 55-65*<br />

Allgemeine Wohngebiete (WA) 55-60* 85-90* 42 60-65*<br />

Mischgebiete (MI), Dorfgebiet (MD) 60 90 45 65<br />

* keine Notwendigkeit zur Konkretisierung des Immissionsrichtwertes in der Gemengelage,<br />

daher erfolgt lediglich eine Ausweisung des Wertebereichs<br />

** Gutachterliche Konkretisierung<br />

Grundsätzlich gelten Immissionsrichtwerte der TA Lärm für die Summe aller<br />

Geräuschimmissionen, die unter den Geltungsbereich der TA Lärm fallen. Andere,<br />

als die betrachteten Geräusche, sind dabei als Vorbelastung zu betrachten.<br />

Im vorliegenden Falle ergibt sich diesbezüglich die folgende Situation:<br />

• Wegen des Ausschluss des Flughafengeländes vom Gültigkeitsbereich<br />

des BImSchG fallen alle potentiell als Vorbelastung in Frage kommenden<br />

Geräuschquellen auf dem Gelände des Flughafens nicht unter den<br />

Geltungsbereich der TA Lärm. Sie sind somit nicht als Vorbelastung zu<br />

berücksichtigen.<br />

• Merkbare Geräuschimmissionen infolge eines eventuellen nächtlichen<br />

Betriebs in dem nahe gelegenen Gewerbegebiet am Nordrand von Mörfelden-Walldorf<br />

konnten während der diversen Messungen vom Gutachter<br />

nicht wahrgenommen werden.<br />

• Etwaige Geräuschimmissionen von unter den Gültigkeitsbereich der TA<br />

Lärm fallenden Geräuschquellen sind, sofern sie hierzu relevant beitragen,<br />

in den Ergebnissen der Hintergrundgeräuschmessungen enthalten.<br />

Der letzte Punkt ist insofern von Bedeutung, als die Ableitung der in Tabelle 2<br />

angegebenen Immissionsrichtwerte auf der Basis der Messungen zum ständig<br />

vorhandenen Hintergrundgeräusch geschah. Würde man den zur Vorbelastung


BeSB GMBH BERLIN Blatt 20 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

im Sinne der TA Lärm zählenden Anteil am Hintergrundgeräusch nochmals<br />

separat berücksichtigen, so würde er quasi doppelt berücksichtigt werden. Eine<br />

Vorbelastung im Sinne der TA Lärm ist somit nicht zu berücksichtigen.<br />

Die vorstehend beschriebenen Anforderungen gelten somit allein für den hier<br />

betrachteten Triebwerksprüfstand für ausgebaute Triebwerke.


BeSB GMBH BERLIN Blatt 21 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

4.2 Arbeitsschutz<br />

Arbeitsschutzrechtliche Anforderungen resultieren derzeit aus § 15 der Arbeitsstättenverordnung<br />

/15/. Ständige Arbeitsplätze (s. Abbildung 2) ergeben sich<br />

in der Prüfstandswarte sowie im Vorbereitungsbereich (Rüsthalle). In der Prüfzelle<br />

selbst gibt es keine ständigen Arbeitsplätze. Ein Aufenthalt in der Prüfzelle<br />

ist während der Durchführung eines Triebwerksprüflaufes nicht gestattet.<br />

Gemäß ArbStättV werden die höchstzulässigen Beurteilungspegel am Arbeitsplatz<br />

in Abhängigkeit von Tätigkeitsmerkmalen vorgegeben. Demnach sind<br />

einzuhalten:<br />

1. bei überwiegend geistigen Tätigkeiten 55 dB (A),<br />

2. bei einfachen oder überwiegend mechanisierten Bürotätigkeiten und<br />

vergleichbaren Tätigkeiten 70 dB (A),<br />

3. bei allen sonstigen Tätigkeiten 85 dB (A); soweit dieser Beurteilungspegel<br />

nach der betrieblich möglichen Lärmminderung zumutbarerweise<br />

nicht einzuhalten ist, darf er bis zu 5 dB (A) überschritten werden.<br />

Für die in der Prüfstandswarte zu verrichtenden Arbeiten wird eine Einstufung<br />

nach Ziffer 2 und für den Vorbereitungsbereich nach Ziffer 3 vorgenommen, so<br />

dass in der Prüfstandswarte ein Beurteilungspegel von 70 dB(A) und im Vorbereitungsbereich<br />

ein Beurteilungspegel von 85 dB(A) nicht überschritten werden<br />

darf.<br />

Die vorstehend genannten Beurteilungspegel entsprechen im vorliegenden Fall,<br />

da keine besonderen Auffälligkeiten der auftretenden Geräusche zu erwarten<br />

sind, dem energieäquivalenten Dauerschallpegel über eine achtstündige Arbeitsschicht.<br />

Zukünftig, derzeit noch nicht in nationales Recht umgesetzt, sind darüber hinaus<br />

die Anforderungen der RICHTLINIE 2003/10/EG DES EUROPÄISCHEN<br />

PARLAMENTS UND DES RATES /16/ zu berücksichtigen.<br />

Dies bedeutet, dass für den Vorbereitungsbereich bereits ab einem energieäquivalenten<br />

Dauerschallpegel von 80 dB(A) (sog. unterer Auslösewert) Maßnah-


BeSB GMBH BERLIN Blatt 22 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

men zur Vermeidung bzw. Minimierung der Geräuschimmissionen eingeleitet<br />

werden sollen und den betroffenen Mitarbeitern persönlicher Schallschutz zur<br />

Verfügung gestellt werden muss.<br />

In Absprache mit der Deutschen Lufthansa (DLH) werden die Schallschutzmaßnahmen<br />

so ausgelegt, dass im Vorbereitungsbereich (Rüsthalle) ein energieäquivalenter<br />

Dauerschallpegel von 80 dB(A), bezogen auf eine 8-Stunden-<br />

Schicht, nicht überschritten wird.<br />

Unabhängig von der ArbStättV ergibt sich für die Prüfstandswarte die Zusatzbedingung,<br />

wonach auch während des lautesten Betriebszustands zumindest<br />

eine befriedigende Kommunikation der Mitarbeiter untereinander möglich sein<br />

muss. Dies ist erfüllt, so lange in der Warte während des lautesten Betriebszustands<br />

ein mittlerer Schalldruckpegel von ca. 70 dB(A) nicht überschritten wird.


BeSB GMBH BERLIN Blatt 23 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

5 Maßgebliche Immissionsorte in der Nachbarschaft<br />

In den dem Flughafen zugewandten Randbereichen sämtlicher Anrainergemeinden<br />

ist auch eine wohnmäßige Nutzung vorhanden. Die betreffenden Bereiche<br />

sind größtenteils durch entsprechende Bebauungspläne als allgemeines<br />

Wohngebiet (WA) oder reines Wohngebiet (WR) ausgewiesen.<br />

Der Umgriff der rechtskräftigen Bebauungspläne in der Anrainergemeinden<br />

sowie die in den einzelnen Bebauungsplänen festgesetzten Gebietskategorien<br />

sind im Anhang 1 dargestellt.<br />

Die betrachteten Immissionsorte repräsentieren die nächstgelegene wohnmäßige<br />

Nutzung in den umgebenden Gemeinden, bei denen eine Überschreitung<br />

der Immissionsrichtwerte am ehesten zu erwarten ist (sog. Maßgebliche Immissionsorte).<br />

Es handelt sich hierbei um eine Teilmenge der im Rahmen des Gutachtens<br />

G10.1 Teil C betrachteten Immissionsorte. Ihre genaue Lage ist in der<br />

nachfolgenden Tabelle 3 als Gauß-Krüger-Koordinaten angegeben. Die Lage<br />

der Immissionsorte ist als Übersicht in Abbildung 1 sowie in detaillierter Form<br />

im Anhang 1 dargestellt.<br />

Bei dem Immissionsort Mör06 handelt es sich um Gebäude des alten Gundhofes.<br />

Für diesen Bereich liegt kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor. Zur Ermittlung<br />

der IRW wird auf die tatsächliche Nutzung abgestellt.<br />

In dem Bereich sind drei Gebäude vorhanden:<br />

- Gärtnerei<br />

- Hotel / Bewirtschaftung mit Biergartenbetrieb<br />

- Wohngebäude<br />

Des weiteren sind in diesem Bereich eine Kleingartenkolonie, ein Campingplatz<br />

und landwirtschaftliche Nutzflächen vorhanden. In dem Gebiet ist eine Wohnnutzung<br />

nicht vorrangig vorhanden, vielmehr prägt eine landwirtschaftliche<br />

Nutzung das Bild.<br />

Gemäß der vorhandenen Merkmale wird eine Bewertung anhand der IRW wie<br />

für "Dorfgebiete" (MD) als zutreffend erachtet.


BeSB GMBH BERLIN Blatt 24 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

Tabelle 3: Koordinaten und Beschreibung der maßgeblichen Immissionsorte<br />

Gauß-Krüger-Koordinaten<br />

Rechts<br />

(m)<br />

Hoch<br />

(m)<br />

ID Ort Gebietsausweisung<br />

3464301 5546220 Hat 01 Hattersheim-<br />

Okriftel<br />

WA*<br />

3465733 5546109 Kel 02 Kelsterbach WA<br />

3466676 5546445 Kel 03 Kelsterbach WR<br />

3471875 5544249 Neu 16 Neu-Isenburg,<br />

Zeppelinheim<br />

3469695 5542107 Mör 06 Gundhof<br />

(Gem. Mörfelden-Walldorf)<br />

3469380 5541671 Mör 07 Mörfelden-<br />

Walldorf<br />

3469894 5542059 Mör 10 Mörfelden-<br />

Walldorf<br />

*Kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorhanden.<br />

WR<br />

MD*<br />

WR<br />

WA


BeSB GMBH BERLIN Blatt 25 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

6 Beschreibung des Triebwerksprüfstands aus akustischer Sicht<br />

6.1 Bauliche Situation<br />

Der Triebwerksprüfstand für ausgebaute Triebwerke ist eine Einrichtung, in<br />

welcher die Leistungsfähigkeit eines gewarteten Triebwerks geprüft wird.<br />

Hierzu wird das ausgebaute Triebwerk in einen speziellen Prüfstand montiert<br />

und mit unterschiedlichen Triebwerksleistungen betrieben.<br />

Das Gebäude besteht aus dem eigentlichen Triebwerksprüfstand (Prüfzelle),<br />

einem Rüstraum für die Triebwerke (Rüsthalle), Technikräumen (Hydraulik)<br />

sowie Mitarbeiterräumen. Eine Skizze des neuen Triebwerksprüfstands ist in<br />

Abbildung 2 (Grundriss, EG) sowie Abbildung 3 (Schnitt durch den eigentlichen<br />

Prüfraum) dargestellt.<br />

Abbildung 2: Neuer Triebwerksprüfstand für ausgebaute Triebwerke; Grundriss<br />

(EG)<br />

Rüsthalle<br />

Ansaugturm<br />

Prüfzelle<br />

Abgasturm


BeSB GMBH BERLIN Blatt 26 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

Abbildung 3: Neuer Triebwerksprüfstand für ausgebaute Triebwerke; Schnitt<br />

durch die Prüfzelle<br />

Während eines Probelaufs wird die Luft für das Triebwerk über einen Ansaugturm<br />

(linker Turm in Abbildung 3) angesaugt. Zur Minderung der Geräuschemissionen<br />

sind Schalldämpferkulissen in den Ansaugturm eingebaut.<br />

Das Abgas wird zwecks Abkühlung zunächst in einen speziellen Kanal eingespeist.<br />

Die Länge des Kanals beträgt im Falle des neuen Triebwerksprüfstands<br />

ca. 24 m. An den Kanal schließt sich ein Abgasdiffusor (Blast-Basket) an. Mit<br />

Hilfe des Diffusors wird die Geschwindigkeit des Abgases reduziert. Nach dem<br />

Austritt aus dem Diffusor tritt das Abgas über Schalldämpfer im Abgasturm<br />

(rechter Turm in Abbildung 3) ins Freie.<br />

Der Prüfstand wird für Triebwerke bis <strong>13</strong>0.000 lbs Schub ausgelegt. Damit können<br />

sowohl alle derzeit zum Einsatz kommenden Triebwerke als auch die in<br />

Zukunft zu erwartenden Großtriebwerke (zum Beispiel Trent 900) in dem Prüfstand<br />

geprüft werden.<br />

6.2 Beschreibung der Betriebsabläufe aus akustischer Sicht<br />

Im ersten Schritt wird das angelieferte Triebwerk in der Rüsthalle in einen speziellen<br />

Testadapter eingehängt. Danach wird das Triebwerk für den Prüflauf<br />

vorbereitet, in dem verschiedene Messaufnehmer sowie ein spezieller Triebwerkseinlauf<br />

(Bellmouth) und die Triebwerksverkleidung montiert werden.<br />

Danach wird das Triebwerk über ein an der Decke angebrachtes Schienensystem<br />

(Mono-Rail) in den Prüfkanal gefahren und dort in das Schubmessgerüst<br />

eingehängt.


BeSB GMBH BERLIN Blatt 27 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

Nachdem alle Verbindungen für die Messwerterfassung und den Betrieb des<br />

Triebwerks verbunden und überprüft wurden, werden alle Tore und Türen<br />

verschlossen. Ein Aufenthalt von Menschen in der Prüfzelle während eines<br />

Prüflaufes ist nicht gestattet.<br />

Während des Laufs werden die anfallenden Messdaten kontinuierlich aufgezeichnet<br />

und ausgewertet. Bei jedem Triebwerkstest werden definierte, vom<br />

Hersteller angegebene, Lastzustände angefahren.<br />

Ein Prüflauf beginnt mit dem Startvorgang. Hierbei wird das Triebwerk über<br />

einen Druckluftstarter angetrieben. Die Druckluft wird 2 Drucklufttanks (je<br />

90 m³) entnommen. Hat das Triebwerk seine Anlassdrehzahl erreicht, wird die<br />

Zündung eingeschaltet und anschließend der Kraftstoff freigegeben. Nach Erreichung<br />

der Leerlaufdrehzahl und Stabilisierung des Triebwerks wird der Starter<br />

entkoppelt. Das Triebwerk läuft nun im Leerlauf (IDLE) und es kann mit<br />

dem eigentlichen Prüflauf begonnen werden. Hierbei werden die verschiedenen<br />

Betriebszustände angefahren.<br />

Die während eines Prüflaufs auftretenden Lastzustände und die Dauer des<br />

Auftretens eines bestimmten Lastzustands sind der Betriebsbeschreibung /14/<br />

entnommen und in der nachfolgenden Tabelle 8 für die Triebwerke, die im<br />

Triebwerksprüfstand geprüft werden sollen, dargestellt. Da die Zeitangaben<br />

auf den Herstellervorgaben basieren und die Prüfdauer in der Praxis etwas länger<br />

dauern kann, wird für die Berechnungen pauschal ein Zeitzuschlag von<br />

30 % angesetzt.


BeSB GMBH BERLIN Blatt 28 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

Tabelle 4: Leistungsstufen und Prüflaufdauern (ohne 30 % Zeitzuschlag) der<br />

relevanten Triebwerke<br />

Triebwerk<br />

Leistungsstufe/<br />

Schub PW4x62<br />

Trent<br />

CF6-<br />

CFM56-<br />

V2500<br />

Bezeichnung<br />

900<br />

80C2<br />

3<br />

[ca. %] [min] [min] [min] [min] [min]<br />

Ground Idle 5 15,5 25 40 36 32<br />

Flight Idle 10 35 23 8 14 18<br />

15% T/O 15 2<br />

70% Max. Cont. 60 3 4 5<br />

90% Max. Cont. 80 3 4 3 5<br />

Max. Continiuous 90 3 3 9 19 5<br />

Volllast 100 9 10 6 7 9<br />

Reverse Power ≤ 80 5<br />

Part Power 50 5<br />

Accel./Decel. 50 6 9,5 8 11,5 8<br />

Seal Run-In ≤80 8 3<br />

Gesamt 87,5 81,5 76 92,5 82<br />

Laut Angabe der Lufthansa wurden im Jahr 2000 153 Triebwerksprüfläufe<br />

durchgeführt. Für das Jahr 2015 ist mit ca. 350 Triebwerksprüfläufen pro Jahr<br />

zu rechnen.<br />

Für die Berechnungen im Rahmen dieses Gutachtens wird angesetzt, dass sowohl<br />

während der Tageszeit als auch während der Nachtzeit je ein kompletter<br />

Triebwerksprüflauf durchgeführt wird. Für die Berechnungen zum Arbeitsschutz<br />

wurde darüber hinaus angenommen, dass ein kompletter Triebwerksprüflauf<br />

innerhalb einer 8-Stunden Schicht durchgeführt wird.


BeSB GMBH BERLIN Blatt 29 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

7 Akustische Kenngrößen für Triebwerksprüfläufe<br />

7.1 Gemessene Schalldruckpegel in der Prüfzelle<br />

Die im Inneren der Prüfzelle des bestehenden Triebwerksprüfstands während<br />

eines Triebwerksprüflaufs entstehenden Geräusche wurden von uns am<br />

04.11.2003 gemessen.<br />

Die ermittelten Schalldruckpegel dienten einerseits zur Bestimmung von<br />

Schalldämmmaßen im Bestand (s. Kap. 7.3), andererseits wurden sie für die<br />

Bestimmung der Schallleistung von Laststufen, für die bislang keine Schallleistungsdaten<br />

vorlagen, verwendet. Da während eines Prüflaufs im Prüfstand<br />

wesentlich mehr verschiedene Leistungsstufen angefahren werden als im Freien,<br />

lagen nicht für alle Leistungsstufen im Freien gemessene Schallleistungspegel<br />

vor.<br />

Das Messmikrofon wurde bei den Messungen an einem relativ zugfreien Ort in<br />

der Nähe des Fensters zur Warte, d.h. annähernd querab zum Triebwerk aufgestellt.<br />

Als Messgerät diente ein akustisches Messsystem der Fa. AST, Typ SLA<br />

301. Vor und nach Durchführung der Messungen wurde das Messsystem kalibriert.<br />

Prüfobjekt war ein Triebwerk vom Typ PW4156. Triebwerke dieses Typs werden<br />

ebenso wie das Triebwerk CF6-80C unter anderem für Flugzeuge des<br />

Typs Boeing 747 verwendet. Sie gehören somit zu den größten, derzeit eingesetzten<br />

Triebwerken. Aus akustischer Sicht sind die beiden vorstehend genannten<br />

Triebwerke als gleichwertig anzusehen.<br />

Die Messergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle 5 dargestellt.


BeSB GMBH BERLIN Blatt 30 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

Tabelle 5:<br />

Mittlerer Schalldruckpegel L Aeq,Innen im Inneren des vorhandenen<br />

Triebwerksprüfstandes (Triebwerk: PW4156)<br />

Bezeichnung (Triebwerksleistung)<br />

L Aeq,Innen /dB(A)<br />

Volllast <strong>13</strong>8<br />

Max Continous <strong>13</strong>6<br />

90% Max Continous <strong>13</strong>4<br />

Ground Idle 112<br />

Gemäß den Ausführungen im Teil B des Gutachtens G10.1 "Roll- und Bodenlärm"<br />

/2/ ergeben sich zwischen dem Schallleistungspegel bei maximaler<br />

Triebwerksleistung und dem Schallleistungspegel bei geringeren Laststufen die<br />

folgenden Differenzen:<br />

- Volllast – Teillast, hoch: 4,5 dB<br />

- Volllast – Idle: 23 dB<br />

Die im Inneren des Triebwerksprüfstands gemessene Abstufung zwischen den<br />

einzelnen Laststufen (vgl. Tabelle 5) deckt sich somit mit der im Freien ermittelten.<br />

Für die Ermittlung der benötigten Schalldämmmaße zwischen der Prüfzelle<br />

und den angrenzenden Räumen wird ebenfalls auf die Messergebnisse aus dem<br />

bestehenden Triebwerksprüfstand zurückgegriffen, die von uns während eines<br />

Testlaufs im Inneren der Prüfzelle in der Nähe der Wand zur Warte 3 , sowie an<br />

den Arbeitsplätzen in den angrenzenden Räumen, ermittelt wurden.<br />

7.2 Geräuschemissionen während eines Triebwerksprüflaufes<br />

Wesentliche Geräuschemissionen entstehen ausschließlich durch den Prüflauf<br />

selbst, d.h. durch den Betrieb des Triebwerks. Alle Versorgungseinrichtungen<br />

3 Da diese Messungen aufgrund der hohen Strömungsgeschwindigkeit im Inneren der Testzelle<br />

weit außerhalb des Ansaug- bzw. Abgaskanals durchgeführt werden mussten, lassen sie keine<br />

genauen Rückschlüsse auf die in den Ansaug- bzw. Abgaskanal eingespeiste Schallleistung<br />

zu.


BeSB GMBH BERLIN Blatt 31 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

(z.B. Hydraulikpumpen) erzeugen demgegenüber so geringe Geräuschemissionen,<br />

dass sie gegenüber den Triebwerksgeräuschen vernachlässigbar sind.<br />

Ausgangspunkt für die Ermittlung der Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft<br />

ist die in den Abgaskanal bzw. den Ansaugkanal eingespeiste Schallleistung.<br />

Da akustische Messungen im Ansaug- bzw. Abgaskanal aufgrund der<br />

hohen Luftgeschwindigkeiten und der sehr hohen Temperatur im Abgaskanal<br />

nicht ohne weiteres möglich sind, erfolgt die Ableitung der akustischen Leistungsgrößen<br />

anhand von Geräuschemissionen im Freien. Hierzu wird auf die<br />

Ausführungen zu Triebwerksprobeläufen im Freien des Gutachtens G10.1, Teil<br />

B "Roll- und Bodenlärm /2/ der Antragsunterlagen zurückgegriffen.<br />

Da der Schallleistungspegel eine Eigenschaft einer Quelle, und somit eine ortsunabhängige<br />

Größe ist, lassen sich die Ergebnisse aus dem Freien in den Raum<br />

übertragen. Ausgehend hiervon erfolgt eine Ableitung des in den Abgas- (vgl.<br />

Kap. 7.2.1) bzw. Ansaugkanal (vgl. Kap. 7.2.2) eingespeisten Teiles der Gesamt-<br />

Schallleistung bei Volllast. Im Anschluss werden Pegelkorrekturen der übrigen<br />

Laststufen im Vergleich zur Laststufe Volllast abgeleitet (vgl. Kap. 7.2.3), um<br />

über die zeitliche Zusammensetzung eines Prüflaufs auf die Schallleistung eines<br />

Prüflaufs zu schließen (vgl. Kap. 7.2.4).<br />

7.2.1 In den Abgaskanal eingespeister Schallleistungspegel bei Volllast<br />

Entsprechend den Ausführungen in /2/ erzeugt ein großes Triebwerk (Referenztriebwerk<br />

CF6-80C) im Freien bei Volllast einen Schallleistungspegel von<br />

L wA = 151 dB(A).<br />

In dem Triebwerksprüfstand werden die Abgase direkt in den Abgaskanal eingeleitet.<br />

Die im rückwärtigen Bereich des Triebwerks entstehenden Geräusche<br />

werden somit nur wenig durch den das Triebwerk umgebenden Raum beeinflusst.<br />

Die Ableitung der in den Abgaskanal eingespeisten Schallleistung erfolgt<br />

daher auf der Basis des im Freien in den rückwärtigen (Winkelbereich: ca. 120<br />

bis 240 Grad bei 0 Grad = Flugzeugachse bei Sicht in Fahrtrichtung) Bereich des<br />

Flugzeugs abgestrahlten Schallleistungspegelanteils. Wie aus der in /2/ dargestellten<br />

Richtcharakteristik zu entnehmen ist, wird bei Volllast der überwiegen-


BeSB GMBH BERLIN Blatt 32 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

de Teil der Schallleistung im rückwärtigen Bereich des Triebwerks erzeugt.<br />

Die Einleitung des Abgasstrahls in den Abgaskanal erfolgt zwar unter Berücksichtigung<br />

aerodynamischer Prinzipien um eine Rückwirkung des Kanals auf<br />

das Triebwerk zu vermeiden, doch ist es nicht ausgeschlossen, dass an den<br />

verbleibenden Übergängen infolge der hohen Strömungsgeschwindigkeit weitere<br />

Geräuschemissionen entstehen. Diese möglichen zusätzlichen Geräusche<br />

werden pauschal durch einen Zuschlag von 3 dB berücksichtigt.<br />

Der in den Abgaskanal eingespeiste Schallleistungspegel bei Volllast, der für<br />

die Berechnungen angesetzt wurde, ist in der nachfolgenden Tabelle 6 angegeben.<br />

Tabelle 6: In den Abgaskanal eingespeister A-bewerteter Schallleistungspegel<br />

eines großen Triebwerks (Referenztriebwerk CF6-80C) je Oktave bei<br />

Volllast<br />

Oktavmittenfrequenz [Hz]<br />

Eingespeister Schallleistungspegel<br />

[dB(A)]<br />

Abgaskanal<br />

63 <strong>13</strong>5<br />

125 145<br />

250 147<br />

500 147<br />

1000 146<br />

2000 142<br />

4000 141<br />

8000 <strong>13</strong>7<br />

A 153<br />

Während des Betriebes wird ein annähernd konstantes Geräusch erzeugt. Nach<br />

den vorliegenden Messergebnissen sind die auftretenden Geräuschemissionen<br />

weder tonhaltig noch weisen sie auffällige Pegelschwankungen auf.<br />

In dem neuen Triebwerksprüfstand sollen auch die Triebwerke des neuen<br />

Flugzeugtyps A 380 getestet werden. Messwerte zur Geräuschentwicklung dieser<br />

Triebwerke liegen bislang nicht vor. Laut Angaben der Herstellerfirma soll<br />

die Geräuschentwicklung der für den A380 vorgesehenen Triebwerke die der<br />

B747 (ebenfalls Verwendung des Triebwerks CF6-80C) jedoch nicht überschreiten.


BeSB GMBH BERLIN Blatt 33 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

Des weiteren werden in dem Triebwerksprüfstand auch kleinere Triebwerke<br />

geprüft. Diese weisen jedoch gegenüber den oben genannten Triebwerken geringere<br />

Geräuschemissionen auf.<br />

Im Sinne einer worst case Betrachtung wird für alle Berechnungen davon ausgegangen,<br />

dass ein großes Triebwerk vom Typ CF6-80C getestet wird.<br />

7.2.2 In den Ansaugkanal eingespeister Schallleistungspegel bei<br />

Volllast<br />

Die Ableitung der in den Ansaugkanal eingespeisten Schallleistung erfolgt e-<br />

benfalls auf der Basis der im Freien erzeugten Schallleistungspegel. Der Ansaugkanal<br />

befindet sich, anders als der Abgaskanal, nicht direkt vor der Ansaugöffnung<br />

des Triebwerks, so dass ein Raumeinfluss vorhanden ist. Dieser<br />

führt dazu, dass sich die in den Raum eingespeiste Schallleistung im gesamten<br />

Raum verteilt. Hierbei bildet sich ein sog. diffuses Schallfeld aus, d.h. dass<br />

Schall aus allen Raumrichtungen gleichverteilt auf die Öffnung des Ansaugkanals<br />

auftrifft.<br />

Im Sinne einer worst case Betrachtung wurde davon ausgegangen, dass ¼ der<br />

gesamten vom Triebwerk erzeugten Schallleistung in den Ansaugkanal eingeleitet<br />

wird. Die in den Ansaugkanal eingespeiste Schallleistung liegt somit um<br />

6 dB unterhalb der vom Triebwerk erzeugten gesamten Schallleistung.<br />

Der für die Berechnungen angesetzte Schallleistungspegel bei Volllast ist in der<br />

nachfolgenden Tabelle 7 angegeben.


BeSB GMBH BERLIN Blatt 34 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

Tabelle 7: In den Ansaugkanal eingespeister A-bewerteter Schallleistungspegel<br />

eines großen Triebwerks (Referenztriebwerk CF6-80C) je Oktave<br />

bei Volllast<br />

Oktavmittenfrequenz [Hz]<br />

Eingespeister Schallleistungspegel<br />

[dB(A)]<br />

Ansaugkanal<br />

63 124<br />

125 <strong>13</strong>4<br />

250 <strong>13</strong>7<br />

500 <strong>13</strong>8<br />

1000 <strong>13</strong>8<br />

2000 <strong>13</strong>7<br />

4000 <strong>13</strong>6<br />

8000 <strong>13</strong>3<br />

A 145<br />

Während des Betriebes wird ein annähernd konstantes Geräusch erzeugt. Nach<br />

den vorliegenden Messergebnissen sind die auftretenden Geräuschemissionen<br />

weder tonhaltig noch weisen sie auffällige Pegelschwankungen auf.<br />

Die Ausführungen in Kap. 7.2.1 zur Verwendung von Triebwerken des Typs<br />

Trent 900 sowie von kleineren Triebwerken gelten in analoger Weise auch für<br />

den Ansaugkanal.<br />

7.2.3 Pegelkorrekturgrößen einzelner Laststufen im Vergleich zur<br />

Laststufe Volllast<br />

Anhand der Schallleistungsangaben für die Laststufen Volllast<br />

(L wA = 151 dB(A)), Teillast (L wA = <strong>13</strong>9 – 146 dB(A)) und Idle (L wA = 128 dB(A)),<br />

wie sie im Gutachten G 10.1, Teil B enthalten sind sowie der hier ermittelten<br />

Zusammenhänge zwischen der jeweiligen Laststufe und Volllast wurden die in<br />

Tabelle 4 dargestellten Pegelminderungen im Vergleich zur Laststufe Volllast<br />

bestimmt. Im Falle, dass für einen Lastzustand keine Ausgangsdaten zu Verfügung<br />

standen, erfolgte eine entsprechende Interpolation, wobei die Interpolation<br />

jeweils konservativ überschätzend durchgeführt wurde. So wurde beispielweise<br />

für den Lastpunkt 70% Max. Cont. derselbe Schallleistungspegel angesetzt<br />

wie für den (gemessenen) Lastpunkt 90% Max. Cont.<br />

In der Tabelle sind die Pegeldifferenzen nochmals den Angaben zum zeitlichen<br />

Auftreten, wie bereits in Tabelle 4 dargestellt, gegenübergestellt


BeSB GMBH BERLIN Blatt 35 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

Tabelle 8: Leistungsstufen und Prüflaufdauern (ohne 30%-Zeitzuschlag) verschiedener<br />

Triebwerke sowie Pegeldifferenz ∆L der jeweiligen Laststufe<br />

im Vergleich zu Volllast<br />

Triebwerk<br />

Leistungsstufe/<br />

Schub PW4x62<br />

Trent<br />

CF6-<br />

CFM56-<br />

V2500<br />

∆L<br />

Bezeichnung<br />

900<br />

80C2<br />

3<br />

rel. zu<br />

Volllast<br />

[ca. %] [min] [min] [min] [min] [min] [dB]<br />

Ground Idle 5 15,5 25 40 36 32 -23<br />

Flight Idle 10 35 23 8 14 18 -18<br />

15% T/O 15 2 -<strong>13</strong><br />

70% Max. Cont. 60 3 4 5 -4<br />

90% Max. Cont. 80 3 4 3 5 -4<br />

Max. Continiuous 90 3 3 9 19 5 -2<br />

Volllast 100 9 10 6 7 9 0<br />

Reverse Power ≤ 80 5 -4<br />

Part Power 50 5 -6<br />

Accel./Decel. 50 6 9,5 8 11,5 8 -6<br />

Seal Run-In ≤80 8 3 -4<br />

Gesamt 87,5 81,5 76 92,5 82<br />

7.2.4 Schallleistung eines Prüflaufes<br />

Ermittelt man unter Verwendung der Angaben in Tabelle 8 die Schallleistung<br />

eines gesamten Prüflaufs, so ergibt sich für den zeitlich über einen ganzen Prüflauf<br />

gemittelten Schallleistungspegel nahezu unabhängig vom Triebwerkstyp<br />

eine Differenz von<br />

L wA, Volllast – L wA, Prüflauf = 6 dB.<br />

Aus akustischer Sicht ist daher eine Differenzierung der Prüfläufe nach einzelnen<br />

Triebwerkstypen nicht notwendig.<br />

Umgekehrt ergibt sich aus Kenntnis der Schallleistung bei Volllast die Schallleistung<br />

eines vollständigen Prüflaufes zu


BeSB GMBH BERLIN Blatt 36 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

L wA, Prüflauf = L wA, Volllast – 6 dB.<br />

Im Sinne einer worst case Betrachtung wurde für die Prognoserechnung das<br />

Triebwerk mit der längsten Prüfdauer (Triebwerk CFM56-3) (und damit Einwirkdauer<br />

am Immissionsort) mit dem Triebwerk, das die höchste Schallleistung<br />

aufweist (Triebwerk CF6-80C), vereint.<br />

7.3 Schalldruckpegel in Arbeitsräumen und bewerte Schalldämmmaße<br />

im vorhandenen Triebwerksprüfstand<br />

Die in den Arbeitsbereichen Prüfstandswarte und Rüsthalle auftretenden<br />

Schalldruckpegel während eines Prüflaufes unter Volllast wurden zeitgleich zu<br />

den Messungen in der Prüfzelle durchgeführt. Des weiteren wurde in den<br />

Räumen die Nachhallzeit bestimmt.<br />

Aus den Pegeldifferenzen zwischen Prüfzelle und Prüfstandswarte sowie Prüfzelle<br />

und Rüsthalle und den zugehörigen Nachhallzeiten wurden die bewertete<br />

Schalldämmmaße R’ w der Bauteile zwischen Prüfzelle und Warte sowie zwischen<br />

Prüfzelle und Vorbereitungsbereich in Anlehnung an ISO 140-4;1998<br />

„Messung der Luftschalldämmung zwischen Räumen in Gebäuden“ ermittelt.<br />

Die Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle 9 dargestellt.<br />

Tabelle 9: gemessene Schalldruckpegel in Arbeitsbereichen und bewertete<br />

Schalldämmmaße R’ w im bestehenden Prüfstand<br />

Warte<br />

Rüsthalle<br />

L Aeq, Volllast 70 dB(A) 90 dB(A)<br />

Schalldämmmaß R' w 55 dB 46 dB<br />

L Aeq, Volllast : Mittlerer A-Schalldruckpegel während des Volllastbetriebs


BeSB GMBH BERLIN Blatt 37 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

8 Schallschutzmaßnahmen<br />

8.1 Außenbauteile<br />

Die Außenfassade und das Dach des Gebäudeteils, in welchem die eigentliche<br />

Prüfzelle untergebracht ist, wird als Betonkonstruktion ausgeführt. Die Dicke<br />

der Betonkonstruktion beträgt mindestens 60 cm. Die direkt von außen in die<br />

Prüfzelle führenden Notfalltüren (vgl. Abbildung 2) werden als Schallschleuse<br />

aus zwei im Abstand hintereinander angeordneten Türen ausgeführt.<br />

Die Außenbauteile weisen mindestens die in der nachfolgenden Tabelle 10 angegebenen<br />

bewerteten Schalldämmmaße R' w auf.<br />

Die Ausführung der Rüsthalle ist der Art heutiger üblicher leichter Industriehallen<br />

geplant (Stahlstützenkonstruktion und Beplankung bzw. Ausfachung<br />

mit Trapezblech bzw. Glas- oder Kunststoffelementen). Akustisch von besonderer<br />

Bedeutung ist das Außentor, über welches die Triebwerke in die Rüsthalle<br />

transportiert werden sowie die Belüftungsöffnung im Dach. Die Belüftungsöffnung<br />

im Dach ist in einen trapezförmigen Aufsatz integriert, der sich über die<br />

gesamte Breite der Rüsthalle erstreckt. Der Einsatz eines Schalldämpfers zur<br />

Verringerung der abgestrahlten Schallleistung ist angesichts der geringen Öffnungsfläche<br />

jedoch nicht notwendig.<br />

Tabelle 10:<br />

bewertete Schalldämmmaße von Außenbauteilen<br />

Bauteil<br />

R' w /dB<br />

Prüfzelle: Außenwand, Dach 64<br />

Prüfzelle: Außentüren, ausgeführt als Schallschleuse<br />

55<br />

Rüsthalle: Außenwand 41<br />

Rüsthalle: Dach 36<br />

Rüsthalle: Belüftungsöffnung auf dem Dach 0<br />

Rüsthalle: Außentor 28<br />

Sonstige Türen ins Freie 25


BeSB GMBH BERLIN Blatt 38 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

8.2 Schalldämpfer<br />

Zur Erreichung der in Kap. 9 dargestellten Berechnungsergebnisse sind aufgrund<br />

der in Tabelle 6 und Tabelle 7 ausgewiesenen Schallleistungen für den<br />

Abgas- und Ansaugturm unter Berücksichtigung der Korrekturen für Einwirkzeiten,<br />

wie in Kap. 7.2.4 erläutert, Schalldämpfer mit den folgenden Mindesteinfügungsdämpfungsmaßen<br />

notwendig:<br />

Tabelle 11:<br />

Mindesteinfügungsdämpfungsmaße der Schalldämpfer<br />

Oktav-Mittenfrequenz / Hz<br />

Einfügungsdämpfungsmaß /dB<br />

Abgasturm Ansaugturm<br />

63 15 12<br />

125 33 30<br />

250 51 45<br />

500 50 54<br />

1000 50 55<br />

2000 37 45<br />

4000 25 28<br />

8000 16 20<br />

Die ins Freie abgestrahlte Schallleistung reduziert sich dadurch für den Ansaug-<br />

bzw. Abgasturm um jeweils ca. 30 dB. Eine frequenzabhängige Darstellung<br />

der Schallleistungen vor und hinter dem Schalldämpfer befindet sich in<br />

Tabelle 12 und Tabelle <strong>13</strong> im Kapitel "Akustische Modellbildung".<br />

Anmerkung:<br />

Die insgesamt über Ansaug- und Abgasturm abgestrahlte Schallleistung ist um<br />

12 dB(A) geringer als die des bestehenden Triebwerksprüfstands. (vgl. hierzu Gutachten<br />

TÜV Süddeutschland "Geräuschimmissionen durch den Triebwerksprüfstand der<br />

Firma Lufthansa Technik AG auf dem Rhein-Main-Flughafen in 60549 Frankfurt am<br />

Main“ /6/).


BeSB GMBH BERLIN Blatt 39 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

8.3 Tore zwischen Prüfzelle und Rüsthalle<br />

Zur Einhaltung von einem mittleren Schalldruckpegel von 80 dB(A) in der<br />

Rüsthalle über eine 8-stündige Schicht bei Durchführung eines Prüflaufs, muss<br />

das Tor zwischen der Prüfzelle und der Rüsthalle ein bewertetes Schalldämmmaß<br />

von mindestens R' w = 45 dB aufweisen Um diese Anforderung sicher einzuhalten<br />

ist baulich eine doppelschalige Konstruktion notwendig.<br />

8.4 Fenster und Türen zwischen Prüfstandswarte und Prüfzelle<br />

Fenster und Türen stellen die akustische Schwachstelle in der ansonsten massiven<br />

Konstruktion dar. Beide Anforderungen an die Bauteile müssen daher eingehalten<br />

werden.<br />

Das festverglaste Fenster erfordert ein bewertetes Schalldämmmaß von mindestens<br />

R' w = 55 dB. Zur Vermeidung von Resonanzeinbrüchen im tieffrequenten<br />

Bereich muss das Fenster aus einzelnen Glasscheiben, die einen Mindestabstand<br />

von 10 cm aufweisen, aufgebaut werden. Es wird empfohlen, die Laibung<br />

absorbierend auszuführen.<br />

Zwischen der Prüfzelle und der Warte sind insgesamt 3 Türen hintereinander<br />

angeordnet. Jede Tür muss ein bewertetes Schalldämmmaß von R' w = 32 dB<br />

aufweisen.<br />

8.5 Türen zwischen lauten und sonstigen, schützenswerten Räumen<br />

Das Schalldämmmaß zwischen den sonstigen lauten Räumen (zum Beispiel<br />

Hydraulikräume) und den sonstigen schützenswerten Räumen sollte mindestens<br />

R' w = 32 dB betragen.


BeSB GMBH BERLIN Blatt 40 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

9 Prognose der Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft<br />

9.1 Allgemeines<br />

Die Ausbreitungsrechnungen wurden gemäß DIN/ISO 96<strong>13</strong> /3/ durchgeführt.<br />

Für größere, zusammenhängende Waldgebiete wurde die Bewuchsdämpfung,<br />

die Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung durch bzw. über Ortsgemeinden<br />

hingegen nicht berücksichtigt.<br />

Als abschirmende und reflektierende Elemente wurden die Gebäude im Nordbereich<br />

des Flughafens in das Modell aufgenommen. Im Südbereich des Flughafens<br />

wurden nur die Flugzeugwartungshallen und einige Nebengebäude<br />

(z.B. Gebäude 526 und Gebäude 530) modelliert. Im Bereich der Speditionen<br />

sowie der im Planungsfall vorgesehenen Luftfrachtflächen sind keine abschirmenden<br />

oder reflektierenden Elemente im Modell enthalten. Die einzelnen als<br />

abschirmend berücksichtigten Gebäude sind in dem Schallpegelverteilungsplan<br />

(SPVP) im Anhang 3 mit einer rosafarbenen Umrandung erkennbar.<br />

Für alle betrachteten abschirmenden Elemente wurde pauschal ein geringer<br />

Reflexionsverlust von 1 dB angenommen. Dieser Wert berücksichtigt die Reflexionseigenschaften<br />

von glatten Gebäudewänden mit Fenstern und kleinen Anbauten<br />

bzw. eine reflektierende Schallschutzwand.<br />

Die Immissionsprognose wurde für die folgenden Zeitbereiche durchgeführt:<br />

−<br />

−<br />

tags (06:00 bis 22:00 Uhr)<br />

nachts (lauteste Nachtstunde)<br />

Ermittelt wurde zunächst der mittlere Schalldruckpegel während des lautesten<br />

Betriebs (L Aeq, Volllast ) am Immissionsort. Da die Geräuschimmissionen während<br />

einer Prüflaufphase annähernd konstant sind, entspricht der mittlere Schalldruckpegel<br />

während des lautesten Betriebszustands dem mittleren Maximalpegel<br />

L Amax,m der gesamten Anlage.<br />

Die Ermittlung des für die Bewertung maßgeblichen Beurteilungspegels L r ist<br />

in Kap. 10.1 dargestellt.


BeSB GMBH BERLIN Blatt 41 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

Eine gesonderte Maximalpegelbetrachtung braucht zur Überprüfung der diesbezüglichen<br />

Anforderungen der TA-Lärm nicht durchgeführt zu werden. Da<br />

die Geräuschemissionen innerhalb einer Laststufe annähernd konstant sind,<br />

entspricht der mittlere Schalldruckpegel während des lautesten Betriebszustandes<br />

annähernd dem mittleren Maximalpegel L Amax,m der gesamten Anlage. Eine<br />

gesonderte Betrachtung der Maximalpegel zur Bewertung nach TA-Lärm kann<br />

auch entfallen, da die dort zulässigen Maximalpegel 30 dB am Tage und 20 dB<br />

nachts über den Immissionsrichtwerten liegen dürfen. Diese Pegeldifferenzen<br />

werden jedoch aufgrund der weitgehenden Gleichförmigkeit des Geräuschs<br />

nicht erreicht.


BeSB GMBH BERLIN Blatt 42 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

9.2 Akustische Modellbildung<br />

Die Lage des Gebäudes auf dem Gelände des Flughafens sowie die Abmessungen<br />

des Gebäudes selbst wurden den von der DLH zur Verfügung gestellten<br />

Planunterlagen entnommen.<br />

Im einzelnen wurden für die Immissionsprognose die folgenden Geräuschquellen<br />

berücksichtigt:<br />

- Abstrahlung über den Ansaug- und Abgasturm,<br />

- Abstrahlung über die Fassadenbauteile der Prüfzelle (Wände, Dach, Außentüren)<br />

- Abstrahlung über die Fassadenbauteile der Rüsthalle (Fassade, Dach, Tore,<br />

Außentüren)<br />

- Abstrahlung über die Lüftungsöffnung auf dem Dach der Rüsthalle<br />

Für die Abstrahlung über den Ansaug- und Abgasturm wurden die in Tabelle 6<br />

und Tabelle 7 angegebenen Schallleistungspegel spektral um die Einfügungsdämpfung<br />

des jeweiligen Schalldämpfers reduziert. Für Pegelminderungen an<br />

Umlenkungen und Querschnittsprüngen im Kanal wurde konservativ nur bei<br />

der Oktavmittenfrequenz 8000 Hz eine Minderung von 10 dB angenommen.<br />

Für alle anderen Frequenzbänder wurde keine Minderung berücksichtigt.<br />

Die eingespeiste und durch die Wirkung des Schalldämpfers reduzierte Schallleistung<br />

ist in Tabelle 12 und Tabelle <strong>13</strong> dargestellt.<br />

Im akustischen Modell wurden der Ansaug- und der Abgasturm jeweils als<br />

Punktschallquelle in Höhe der Mündungsöffnung modelliert.


BeSB GMBH BERLIN Blatt 43 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

Tabelle 12: Ermittlung des über den Ansaugturm abgestrahlten A-<br />

Schallleistungspegel während des Volllastbetriebs eines großen<br />

Triebwerks (CF6-80C)<br />

Oktavmittenfrequenz<br />

[Hz]<br />

eingespeister<br />

Schallleistungspegel<br />

[dB(A)]<br />

Dämpfung Einfügungs-<br />

Abgestrahlter<br />

durch Umlenkungen<br />

dämpfungs-<br />

Schallleistungs-<br />

und maß Schallpegedämpfungs-<br />

Querschnittssprüngdämpfer<br />

[dB(A)]<br />

63 124 0 12 112<br />

125 <strong>13</strong>4 0 30 104<br />

250 <strong>13</strong>7 0 45 92<br />

500 <strong>13</strong>8 0 54 84<br />

1000 <strong>13</strong>8 0 55 83<br />

2000 <strong>13</strong>7 0 45 92<br />

4000 <strong>13</strong>6 0 28 108<br />

8000 <strong>13</strong>3 10 20 103<br />

Summe 145 114<br />

Tabelle <strong>13</strong>: Ermittlung des über den Abgasturm abgestrahlten A-<br />

Schallleistungspegel während des Volllastbetriebs eines großen<br />

Triebwerks (CF6-80C)<br />

Oktavmittenfrequenz<br />

[Hz]<br />

eingespeister<br />

Schallleistungspegel<br />

[dB(A)]<br />

Dämpfung Einfügungs-<br />

Abgestrahlter<br />

durch Umlenkungen<br />

dämpfungs-<br />

Schallleistungs-<br />

und maß Schallpegedämpfungs-<br />

Querschnittssprünge<br />

[dB]<br />

dämpfer<br />

[dB]<br />

[dB(A)]<br />

63 <strong>13</strong>5 0 15 120<br />

125 145 0 33 112<br />

250 147 0 51 96<br />

500 147 0 50 97<br />

1000 146 0 50 96<br />

2000 142 0 37 105<br />

4000 141 0 25 116<br />

8000 <strong>13</strong>7 10 16 111<br />

Summe 153 123


BeSB GMBH BERLIN Blatt 44 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

Tabelle 14: Für die Berechnungen verwendete Oktavschalldämmmaße der<br />

Außenbauteile<br />

Bauteil<br />

Oktavmittenfrequenz [Hz]<br />

63 125 250 500 1000 2000 4000 8000<br />

Wand, Dach 42 48 54 60 66 72 78 84<br />

Testzelle<br />

Nottür, Testzelle 33 39 45 51 57 63 69 75<br />

Wand Rüsthalle 14 20 29 43 48 56 57 60<br />

Dach Rüsthalle 14 17 27 33 48 61 70 75<br />

Falttor Rüsthalle 8 12 20 25 30 30 30 30<br />

sonstige Türen 14 19 23 27 24 24 32 35<br />

Für die Abstrahlung über die Außenbauteile (Außenwände, Dach, Türen, Lüftungsöffnung)<br />

ergibt sich die abgestrahlte Schallleistung aus dem Innenpegel in<br />

der jeweiligen Halle (Rüsthalle, Prüfzelle, Ansaug- und Abgasturm), den in<br />

Tabelle 14 angegebenen Schalldämmmaßen und der Fläche der einzelnen Elemente.<br />

Belüftungsöffnung,<br />

Dach<br />

Rüsthalle<br />

0 0 0 0 0 0 0 0<br />

Für den Innenschalldruckpegel unmittelbar vor dem einzelnen Außenbauteil<br />

wurde im Falle der Testzelle der bei Volllast im Inneren der Testzelle gemessene<br />

Schalldruckpegel verwendet. Im Falle der Rüsthalle wurde ebenfalls auf den<br />

im Inneren bei Volllast gemessenen Schalldruckpegel zurückgegriffen und zusätzlich<br />

die Schalldämmung des Tores zwischen der Testzelle und der Rüsthalle<br />

pegelmindernd angesetzt. Zur Sicherheit wurde der Innenschalldruckpegel in<br />

der Rüsthalle anschließend pauschal um 2 dB erhöht. Die für die Berechnungen<br />

verwendeten Innenschalldruckpegel sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt.


BeSB GMBH BERLIN Blatt 45 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

Tabelle 15:<br />

Raum<br />

Für die Berechnungen verwendete Innenschalldruckpegel L Aeq,Innen<br />

vor den Außenbauteilen<br />

Oktavmittenfrequenz [Hz]<br />

63 125 250 500 1000 2000 4000 8000 Sum<br />

Testzelle 87 104 115 128 <strong>13</strong>0 <strong>13</strong>4 <strong>13</strong>1 124 <strong>13</strong>8<br />

Rüsthalle 34 48 66 82 84 91 79 71 93<br />

Im akustischen Modell wurden die Dächer als Flächenschallquelle modelliert.<br />

Türen, Tore und Wände wurden als vertikale Flächenquelle modelliert.


BeSB GMBH BERLIN Blatt 46 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

10 Ergebnisse und Bewertung<br />

10.1 Ermittlung des Beurteilungspegels<br />

Im Rahmen der Prognoserechnung wird zunächst der Maximalpegel L Amax,m<br />

bestimmt.<br />

Dieser Wert ist um den in Kap. 7.2.4 hergeleiteten Korrekturwert von 6 dB zu<br />

reduzieren, um den Mittelungspegel (L Aeq, Prüflauf ) für einen vollständigen Prüflauf<br />

zu erhalten:<br />

L Aeq, Prüflauf = L Amax,m – 6 dB<br />

Da Prüfläufe nicht ganztägig ablaufen, sind bei der Ermittlung des Beurteilungspegels<br />

L r die Einwirkzeiten im Verhältnis zum Tag- bzw. Nacht-<br />

Beurteilungszeitraumes zu berücksichtigen.<br />

Durch den 30 prozentigen Zeitzuschlag, der einen in der Praxis höheren Zeitbedarf<br />

gegenüber den Herstellerangaben berücksichtigt, verlängert sich die<br />

längste in Tabelle 8 genannte Prüflaufdauer von 92,5 min auf ca. 120 min.<br />

Für die Nachtzeit (lauteste Nachtstunde) wurde unterstellt, dass die gesamte<br />

Schalldosis, die in einem 120 Minuten andauernden Prüflauf erzeugt wird, auch<br />

innerhalb der lautesten Nachtstunde emittiert. Dies bedeutet, dass alle lauten<br />

(und damit schallpegelbestimmenden) Lastphasen innerhalb dieser Nachtstunde<br />

angefahren werden. Die im Kap. 7.2.4 abgeleitete Schallleistungsdifferenz<br />

zwischen einer Volllastphase und einem gesamten Prüflauf von 6 dB vermindert<br />

sich um 3 dB durch die Reduktion der Einwirkdauer (unter Beibehaltung<br />

der Schalldosis) um die Hälfte auf 60 min:<br />

L Aeq, Prüflauf, lauteste Nachtstunde = L Amax,m – 3 dB.<br />

Da vorausgesetzt wird, dass der Prüflauf zur Nachtzeit 60 min andauert, ist im<br />

Verhältnis zum Beurteilungszeitraum von ebenfalls 60 min keine weitere Pegelkorrektur<br />

anzuwenden, so dass der Mittelungspegel dem Beurteilungspegel<br />

entspricht:<br />

L r, Prüflauf, nachts = L Aeq, Prüflauf, lauteste Nachtstunde = L Amax,m – 3 dB.


BeSB GMBH BERLIN Blatt 47 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

Für die Tageszeit (Mittelungszeitraum 16 Stunden) wurde unterstellt, dass der<br />

Prüflauf vollständig in der Ruhezeit (20 – 22 Uhr) stattfindet, da wiederum im<br />

Sinne einer worst-case-Betrachtung, dann ein Lästigkeit-Ruhezeitzuschlag von<br />

6 dB gem. TA Lärm anzusetzen ist.<br />

Hierdurch ergeben sich die folgenden Pegelkorrekturen:<br />

tags (06:00 – 22:00 Uhr)<br />

Einwirkdauer<br />

[min]<br />

Beurteilungszeit<br />

[min]<br />

Pegelkorrektur<br />

aufgrund der<br />

Einwirkdauer<br />

Zuschlag für<br />

erhöhte Störwirkung<br />

in Tages-<br />

Gesamt-<br />

Pegelkorrektur<br />

[dB]<br />

[dB] Randzeit (Abs.<br />

6.5 TA-Lärm)<br />

[dB]<br />

120 960 -9 +6 -3<br />

Bezogen auf den mittleren Maximalpegel während einer Volllastphase ergibt<br />

sich der Beurteilungspegel für den Tag zu:<br />

L r, Prüflauf, tags = L Amax,m –6 –3 = L Amax,m – 9 dB.<br />

In Bezug auf die Beurteilungspegel ergeben sich insgesamt die folgenden Relationen:<br />

L r, Prüflauf, tags = L Amax,m – 9 dB.<br />

L r, Prüflauf, nachts = L Amax,m – 3 dB.


BeSB GMBH BERLIN Blatt 48 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

10.2 Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft<br />

Die Berechnungsergebnisse für den neuen Prüfstand für ausgebaute Triebwerke<br />

sind für die in Kap. 5 angegebenen Immissionsorte in Form von Beurteilungspegeln<br />

und Maximalpegeln in Tabelle 16 (Tagwerte) und Tabelle 17<br />

(Nachtwerte) sowie in dem SPVP im Anhang in Form des Maximalpegels angegeben.<br />

Die Berechnungsergebnisse in den Tabellen sind ganzzahlig aufgerundet<br />

ausgewiesen.<br />

Tabelle 16: prognostizierte Beurteilungs- und Maximalpegel und durch den<br />

geplanten Triebwerksprüfstand für ausgebaute Triebwerke - tags<br />

ID Ort Gebietsaus<br />

weisung<br />

Anwendung<br />

Regelung<br />

Gemengelage<br />

IRW<br />

[dB(A)]<br />

L r,tags<br />

L Amax,m<br />

Hat 01<br />

Hattersheim-<br />

Okriftel<br />

WA* Nein 55 21 30<br />

Kel 02 Kelsterbach WA Nein 55 23 32<br />

Kel 03 Kelsterbach WR Nein 50 24 33<br />

Neu 16<br />

Mör 6<br />

Mör 7<br />

Neu-Isenburg,<br />

Zeppelinheim<br />

Gundhof<br />

(Gem. Mörfelden-Walldorf)<br />

Mörfelden-<br />

Walldorf<br />

WR Nein 50 23 32<br />

MD* Nein 60 30 39<br />

WR Ja 50 - 60 30 39<br />

Mör 10 Mörfelden- WA Ja 55 - 60 29 38<br />

Walldorf<br />

* Kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorhanden


BeSB GMBH BERLIN Blatt 49 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

Tabelle 17: prognostizierte Beurteilungs- und Maximalpegel durch den<br />

geplanten Triebwerksprüfstand für ausgebaute Triebwerke - nachts<br />

ID Ort Gebietsaus<br />

weisung<br />

Anwendung<br />

Regelung<br />

Gemengelage<br />

IRW<br />

[dB(A)]<br />

L r,nachts<br />

L Amax,m<br />

Hat 01<br />

Hattersheim-<br />

Okriftel<br />

WA* Nein 40 27 30<br />

Kel 02 Kelsterbach WA Nein 40 29 32<br />

Kel 03 Kelsterbach WR Nein 35 30 33<br />

Neu 16<br />

Mör 6<br />

Mör 7<br />

Neu-Isenburg,<br />

Zeppelinheim<br />

Gundhof<br />

(Gem. Mörfelden-Walldorf)<br />

Mörfelden-<br />

Walldorf<br />

WR Nein 35 29 32<br />

MD* Nein 45 36 39<br />

WR Ja 42 36 39<br />

Mör 10 Mörfelden- WA Ja 42 35 38<br />

Walldorf<br />

* Kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorhanden<br />

Aus der vorstehenden Tabelle ergibt sich, dass die Immissionsrichtwerte an den<br />

maßgeblichen Immissionsorten eingehalten werden. Die Anforderungen an die<br />

Maximalpegel, die am Tage 30 dB und nachts 20 dB über den Immissionsrichtwerten<br />

liegen dürfen, werden ebenfalls in jedem Falle eingehalten.<br />

Zusätzliche schädliche Umwelteinwirkungen sind daher durch den Triebwerksprüfstand<br />

für ausgebaute Triebwerke nicht zu erwarten.


BeSB GMBH BERLIN Blatt 50 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

10.3 Geräuschimmissionen am Arbeitsplatz<br />

Werden die in Kap. 8 beschriebenen Schallschutzmaßnahmen realisiert, so ergibt<br />

sich im neuen Prüfstand die in der nachfolgenden Tabelle dargestellte Situation.<br />

Hierbei ist vorausgesetzt, dass ein Prüflauf von 120 min Dauer während<br />

einer Arbeitsschicht von 8 Stunden durchgeführt wird. Dies führt zu einer Pegelkorrektur<br />

bei der Ermittlung des arbeitsplatzbezogenen Beurteilungspegels<br />

von –6 dB gegenüber dem Mittelungspegel L Aeq .<br />

Die Anforderungen an den Arbeitsschutz werden eingehalten.<br />

Anmerkung:<br />

Der in der Rüsthalle prognostizierte Schalldruckpegel von L Amax,m = 91 dB(A) leitet sich<br />

aus dem im bestehenden Prüfstand gemessenen Pegel in Höhe von L Amax,m, gemessen<br />

= 90 dB(A) bei einem vorhandenen Schalldämmmaß von R' w,gemessen = 46 dB ab. Da<br />

für die Schalldämmung zwischen Prüfzelle und Rüsthalle im geplanten Prüfstand jedoch<br />

nur eine Schalldämmung von R' w = 45 dB angesetzt wurde, kann, wegen der ansonsten<br />

vergleichbaren akustischen Verhältnisse von einem 1 dB höheren Pegel in der<br />

Rüsthalle ausgegangen werden.<br />

Tabelle 18: Beurteilungspegel an Arbeitsplätzen im geplanten Triebwerksprüfstand<br />

für ausgebaute Triebwerke<br />

Prüfstandwarte<br />

Rüsthalle<br />

L Aeq, Volllast 70 dB(A) 91dB(A)<br />

L Aeq, Prüflauf, 64 dB(A) 85 dB(A)<br />

Beurteilungspegel<br />

Arbeitsplatz<br />

am<br />

58 dB(A) 79 dB(A)<br />

L Aeq, Volllast :<br />

Mittlerer Schalldruckpegel während eines Triebwerksprüflaufs<br />

mit maximaler Leistung


BeSB GMBH BERLIN Anhang 1 Blatt 1 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

Anhang 1:<br />

Lage der Nachweisorte und Übersicht über die rechtskräftigen<br />

Bebauungspläne im Umfeld<br />

Die Nummern in den nachfolgenden Abbildungen geben die Nummer des<br />

Bebauungsplanes der jeweiligen Gemeinde an. Die maßgeblichen Immissionsorte<br />

sind durch einen grünen Punkt (bei nichtfarbiger Darstellung:<br />

grauer Punkt an der Pfeilspitze) und ihre Kurzbezeichnung gekennzeichnet.<br />

Abbildung A1:<br />

Nachweisorte und B-Pläne: Neu-Isenburg, Ortsteil Zeppelinheim<br />

Neu 16


BeSB GMBH BERLIN Anhang 1 Blatt 2 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

Abbildung A2: Nachweisorte und B-Pläne: Mörfelden-Walldorf, Ortsteil<br />

Walldorf<br />

Mör 6<br />

Mör 10<br />

Mör 7


BeSB GMBH BERLIN Anhang 1 Blatt 3 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

Abbildung A3:<br />

Nachweisorte und B-Pläne: Kelsterbach<br />

Kel 03<br />

Kel 02


BeSB GMBH BERLIN Anhang 1 Blatt 4 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

Abbildung A4:<br />

Nachweisorte: Hattersheim, Ortsteil Okriftel<br />

Hat 01


BeSB GMBH BERLIN Anhang 2 Blatt 1 zum Gutachten Nr. 4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

Anhang 2<br />

Genauigkeit der Prognose<br />

Die Genauigkeit der Prognose, d.h. die Abweichung zwischen dem errechneten<br />

und dem tatsächlich auftretenden Schalldruckpegel wird bei den<br />

vorliegenden Entfernungen v.a. durch die Witterung bestimmt.<br />

Für die Genauigkeit der Prognose gilt, dass die im Gutachten berechnete<br />

sog. "mittlere Mitwindlage" nur in seltenen Fällen extremer meteorologischer<br />

Begünstigung der Schallausbreitung die Immissionspegel um bis zu<br />

ca. 3 dB, je nach Entfernung zwischen Quelle und Immissionsort unterschätzen<br />

kann, wie dies in der nachfolgenden Abbildung zum Ausdruck<br />

kommt (schraffierter Bereich oberhalb der 0-dB-Linie). In den meisten Fällen<br />

hingegen sind die an den Immissionsorten messbaren Geräuschpegel<br />

witterungsbedingt niedriger, als berechnet. Die stärkste Überschätzung<br />

ergibt sich bei einer Gegenwindsituation (z.B. in Zeppelinheim bei Ostwind)<br />

mit einer Überschätzung der berechneten Immissionspegel um mehr<br />

als 20 dB(A) (gering schraffierter Bereich in der Abbildung).<br />

Witterungseinfluss bei der Schallausbreitung gemäß VDI 2714


64000<br />

64000<br />

64500<br />

65000<br />

Hat01<br />

64500<br />

65000<br />

65500<br />

65500<br />

66000<br />

66500<br />

Kel02<br />

66000<br />

66500<br />

67000<br />

67500<br />

Kel03<br />

67000<br />

67500<br />

68000<br />

68000<br />

68500<br />

68500<br />

69000<br />

Mör06<br />

69000<br />

69500<br />

69500<br />

70000<br />

Mör07<br />

70000<br />

70500<br />

Mör10<br />

70500<br />

71000<br />

71000<br />

71500<br />

71500<br />

72000<br />

72500<br />

Neu16<br />

72000<br />

72500<br />

BeSB GMBH BERLIN<br />

SCHALLTECHNISCHES BÜRO<br />

____________________________<br />

DLH Prüfstand für<br />

ausgebaute Triebwerke<br />

mittlerer Maximalpegel<br />

während Volllast Testlauf<br />

Berechnungshöhe 6,3m<br />

____________________________<br />

L Amax,m<br />

> 30.0 dB[A]<br />

> 35.0 dB[A]<br />

> 40.0 dB[A]<br />

> 45.0 dB[A]<br />

> 50.0 dB[A]<br />

> 55.0 dB[A]<br />

> 60.0 dB[A]<br />

> 65.0 dB[A]<br />

> 70.0 dB[A]<br />

> 75.0 dB[A]<br />

____________________________<br />

Maßstab 1 : 50000<br />

Anhang 3 zum Gutachten<br />

4060.6-03 vom 02.08.2004<br />

40500<br />

41000<br />

41500<br />

42000<br />

42500<br />

43000<br />

43500<br />

44000<br />

44500<br />

45000<br />

45500<br />

46000<br />

46500<br />

47000<br />

47500<br />

48000<br />

40500<br />

41000<br />

41500<br />

42000<br />

42500<br />

43000<br />

43500<br />

44000<br />

44500<br />

45000<br />

45500<br />

46000<br />

46500<br />

47000<br />

47500<br />

48000

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