Als PDF downloaden - Haufe.de
Als PDF downloaden - Haufe.de
Als PDF downloaden - Haufe.de
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
61<br />
Das Bewerbungsverfahren ist mittlerweile gespickt mit rechtlichen Vorgaben.<br />
Dies ergibt sich aus § 32 Abs. 1 Satz 1<br />
Bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetz. Bewerber<br />
sind nach einem solchen „Background<br />
Check“ im Internet zu informieren.<br />
Mit <strong>de</strong>m geplanten Beschäftigtendatenschutz<br />
soll eine Vorschrift in das Gesetz<br />
eingeführt wer<strong>de</strong>n, die Voraussetzungen<br />
und Grenzen solcher Internetrecherchen<br />
im Rahmen <strong>de</strong>s Bewerbungsverfahrens<br />
<strong>de</strong>tailliert festlegt (lesen Sie dazu die<br />
Hinweise im Kasten zur Gesetzesän<strong>de</strong>rung<br />
auf Seite 63).<br />
Rechtlich problematisch ist die weit<br />
verbreitete Nachfrage bei früheren Arbeitgebern<br />
ohne Einwilligung <strong>de</strong>s Bewerbers.<br />
Für <strong>de</strong>n früheren Arbeitgeber<br />
ist natürlich von Be<strong>de</strong>utung, dass sich<br />
seine Auskünfte nicht in Wi<strong>de</strong>rspruch<br />
zu <strong>de</strong>n Angaben im Arbeitszeugnis setzen<br />
dürfen. Die Vorlage eines polizeilichen<br />
Führungszeugnisses wird nur in<br />
Ausnahmefällen verlangt wer<strong>de</strong>n dürfen.<br />
Grundsätzlich ist davon auszugehen,<br />
dass das polizeiliche Führungszeugnis<br />
– auch – Angaben enthält, die <strong>de</strong>r Arbeitnehmer<br />
nicht offenlegen müsste.<br />
Die generelle Verpflichtung zur Vorlage<br />
eines polizeilichen Führungszeugnisses<br />
dürfte daher unzulässig sein.<br />
Die Nichteinladung kann ein Indiz für<br />
die Benachteiligung sein<br />
Die Einladung o<strong>de</strong>r Nichteinladung zu<br />
einem Vorstellungsgespräch hat vielfältige<br />
rechtliche Relevanz. Zwar gilt auch<br />
im Licht <strong>de</strong>s AGG, dass es keinen allgemeinen<br />
Anspruch auf Einladung zu<br />
einem Vorstellungsgespräch gibt und<br />
dass <strong>de</strong>r private Arbeitgeber in seiner<br />
Entscheidung auch frei ist, einen weniger<br />
qualifizierten Bewerber einzustellen.<br />
Allerdings hat <strong>de</strong>r EuGH in <strong>de</strong>r<br />
Rechtssache „Galina Meister“ entschie<strong>de</strong>n:<br />
Bewirbt sich ein Arbeitnehmer mit<br />
Migrationshintergrund auf eine ausgeschriebene<br />
Stelle und erfüllt er objektiv<br />
© rubysoho / Fotolia.com<br />
die Anfor<strong>de</strong>rungen an diese Stelle, so<br />
kann die Nichteinladung zu einem Bewerbungsgespräch<br />
in Verbindung mit<br />
<strong>de</strong>r Verweigerung jeglicher Auskünfte<br />
darüber, welcher Bewerber aufgrund<br />
welcher Kriterien ausgewählt wur<strong>de</strong>, ein<br />
Indiz für eine Benachteiligung aufgrund<br />
<strong>de</strong>r ethnischen Herkunft darstellen. Dies<br />
wie<strong>de</strong>rum kann zur Umkehr <strong>de</strong>r Beweislast<br />
führen.<br />
Umgekehrt kann das grundlose Ausschlagen<br />
einer Einladung zur Teilnahme<br />
an einem Vorstellungsgespräch ein sicheres<br />
Indiz für die fehlen<strong>de</strong> Ernsthaftigkeit<br />
<strong>de</strong>r Bewerbung darstellen. Sofern<br />
hinreichen<strong>de</strong> Indizien dafür vorliegen,<br />
dass eine Bewerbungsabsicht nicht<br />
ernsthaft ist (bekannt unter <strong>de</strong>m Stichwort<br />
„AGG-Hopping“), kommen Scha<strong>de</strong>nersatz-<br />
o<strong>de</strong>r Entschädigungsansprüche<br />
nach § 15 AGG nicht in Betracht.<br />
Lädt <strong>de</strong>r Arbeitgeber einen Bewerber<br />
zum Vorstellungsgespräch ein, hat <strong>de</strong>r<br />
Bewerber grundsätzlich Anspruch auf<br />
Erstattung <strong>de</strong>r ihm entstan<strong>de</strong>nen Vorstellungskosten.<br />
Dieser Anspruch besteht<br />
unabhängig von einer späteren<br />
Begründung <strong>de</strong>s Arbeitsverhältnisses.<br />
Allerdings ist es zulässig, die Erstattung<br />
<strong>de</strong>r Fahrtkosten auszuschließen. Hierzu<br />
ist eine ausdrückliche und ein<strong>de</strong>utige<br />
Erklärung <strong>de</strong>s Arbeitgebers vor Durchführung<br />
<strong>de</strong>s Bewerbungsgesprächs<br />
erfor<strong>de</strong>rlich. In je<strong>de</strong>m Falle ist es zu<br />
empfehlen, eine ausdrückliche Regelung<br />
über die Erstattung <strong>de</strong>r Vorstellungskosten<br />
und <strong>de</strong>ren Höhe zu empfehlen.<br />
Die entsprechen<strong>de</strong> Regelung sollte zu<br />
Beweiszwecken in die schriftliche Einladung<br />
zum Vorstellungsgespräch aufgenommen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Ohne Fragerecht <strong>de</strong>s Arbeitgebers darf<br />
<strong>de</strong>r Bewerber ungestraft lügen<br />
Kommt es zu einem Vorstellungsgespräch,<br />
sind <strong>de</strong>n Auskunftswünschen<br />
<strong>de</strong>s Arbeitgebers rechtliche Grenzen gesetzt.<br />
Das Fragerecht im Vorstellungsgespräch<br />
wur<strong>de</strong> im Lauf <strong>de</strong>r Jahre durch<br />
die Rechtsprechung mehr und mehr begrenzt.<br />
Gleiches gilt für Fragen in einem<br />
08 / 12 personalmagazin<br />
Bei Fragen wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an thomas.muschiol@personalmagazin.<strong>de</strong>