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Markenhandel mit Gemeinschaftsmarken und deutschen Marken

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ausführlich untersucht wird, an interessierte K<strong>und</strong>en beschäftigen, attraktiv sein. Die<br />

Gemeinschaftsverordnung sollte auch eine moderne, den aktuellen <strong>und</strong> internationalen<br />

Erkenntnissen auf dem Gebiet des <strong>Marken</strong>rechts folgende Rechtsordnung sein 45 .<br />

Demzufolge mußte sie die Veränderungen der Produktions-, Absatz- <strong>und</strong><br />

Konsumverhältnisse einbeziehen <strong>und</strong> auch im übrigen die Bedürfnisse einer modernen<br />

Wettbewerbswirtschaft berücksichtigen 46 . Die in der Rechtstatsächlichkeit schon häufig<br />

vorgenommene Leerübertragung von <strong>Marken</strong> auf nationaler Ebene wurde von der<br />

<strong>Gemeinschaftsmarken</strong>verordnung beachtet, indem sie die freie Übertragbarkeit der<br />

Marke zuläßt 47 . Auch das in der Wirtschaft immer beliebter werdende Merchandising 48<br />

fand rechtliche Anerkennung in den expliziten Regelungen der <strong>Marken</strong>lizenz <strong>mit</strong><br />

dinglicher Wirkung 49 .<br />

Daß die <strong>Gemeinschaftsmarken</strong>verordnung <strong>mit</strong> ihren angestrebten Zielen <strong>und</strong> deren<br />

Umsetzung auch tatsächlich den gegenwärtigen wirtschaftlichen Bedürfnissen innerhalb<br />

der Europäischen Union entspricht, veranschaulichen plastisch die zahlreichen<br />

<strong>Gemeinschaftsmarken</strong>anmeldungen seit der Eröffnung des <strong>Marken</strong>amtes in Alicante 50 .<br />

3. Die Gr<strong>und</strong>prinzipien der <strong>Gemeinschaftsmarken</strong>verordnung<br />

Die <strong>Gemeinschaftsmarken</strong>verordnung wird von Gr<strong>und</strong>prinzipien getragen; die Zahl der<br />

Gr<strong>und</strong>prinzipien ist nicht enumerativ, sie variiert vielmehr je nach Betrachtungsweise<br />

<strong>und</strong> Gewichtung der einzelnen <strong>Marken</strong>rechtsinstitute 51 . Für die vorliegende Untersuchung<br />

sind die Gr<strong>und</strong>prinzipien der Einheitlichkeit, der Autonomie, der Koexistenz,<br />

der Eintragung <strong>und</strong> der freien Übertragung von besonderer Bedeutung.<br />

a) Das Prinzip der Einheitlichkeit<br />

Das Einheitsprinzip der <strong>Gemeinschaftsmarken</strong>verordnung ist in Art. 1 Abs. 2 manifestiert.<br />

Es war für die Kommission das wesentlichste - unterstrichen wird dies auch<br />

schon durch seine Plazierung am Anfang der <strong>Gemeinschaftsmarken</strong>verordnung -, aber<br />

gleichzeitig auch das problematischste Prinzip 52 . Die für dieses Prinzip synonyme<br />

verwendete Bezeichnung „Alles-oder-nichts-Prinzip“ 53 zeigt anschaulich ihre inhaltliche<br />

45 Denkschrift, GRUR Int. 1976, 481, 487; nach Mühlendahl, GRUR Int. 1989, 353, 355, ist dies gelungen <strong>und</strong> zeigt<br />

sich an der materiell- <strong>und</strong> verfahrensrechtlichen Ausgestaltung.<br />

46 Beier, GRUR Int. 1976, 363, 371<br />

47 Art. 17 Abs. 1 GemMVO<br />

48<br />

Speziell zum Merchandising, Schertz, Merchandising, insbesondere S. 69 ff, allerdings nur unter<br />

Berücksichtigung des <strong>Marken</strong>gesetzes <strong>und</strong> nicht auch der <strong>Gemeinschaftsmarken</strong>verordnung; siehe auch Bericht<br />

für die Deutsche Landesgruppe von Jonas über Rechtsprobleme der Vermarktung (Q 129), GRUR Int. 1995, 232<br />

ff.<br />

49 Art. 22 GemMVO<br />

50 Seit Eröffnung des <strong>Marken</strong>amtes am 1. Jan. 1996 bis zur Aufnahme seiner Tätigkeit am 1. April 1996 sind alleine<br />

21000 Anmeldungen eingegangen, davon mehr als 10000 in der letzten Märzwoche, vgl. v. Mühlendahl, MA<br />

1996, 526, 529. Siehe dazu auch den Artikel in der FAZ v. 4.1.1996, S. 11, der vom starken Andrang beim<br />

<strong>Marken</strong>amt am Eröffnungstag berichtet.<br />

51 Vgl. dazu auch Hackbarth, S. 20, Fn. 1.<br />

52 Beier, EuR 1982, 30, 39; Heil, Festschrift 25 Jahre BPatG, S. 371, 373; Schwanhäuser, WRP 1984, 1; Martino,<br />

WRP 1978, 92, 94 f; Stellungnahme des Fachausschusses für Wettbewerbs- <strong>und</strong> Warenzeichenrecht, GRUR<br />

1982, 87, 88<br />

53 Schwanhäuser, WRP 1984, 1

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