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Eildienst 04/02 - Landkreistag NRW

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Themen / Das Porträt<br />

dauerhafte Wahrnehmung freiwilliger Aufgaben<br />

für den Kreis insgesamt entwickelt<br />

worden sind.<br />

Im Übrigen fällt auf, dass in einigen Kreisen<br />

erst nach der Kommunalwahl bzw. erst<br />

nachdem hauptamtliche Landräte Verantwortung<br />

übernommen hatten, unter dem<br />

Stichwort der Einführung neuer Steuerungsmodelle<br />

Binnenmodernisierungsprozesse in<br />

Angriff genommen wurden. Die hauptamtlichen<br />

Landräte scheinen vielerorts diesem<br />

Bereich gegenüber sehr viel aufgeschlossener<br />

zu sein als dies bei den juristisch vorgebildeten<br />

und möglicherweise stärker an die<br />

traditionelle Erledigung von Verwaltungsaufgaben<br />

gewöhnten Oberkreisdirektoren<br />

der Fall war. Innovation in vielen Verwaltungen,<br />

so lässt sich abschließend feststellen, ist<br />

auch und gerade durch die hauptamtlichen<br />

Landräte, oft gepaart mit neuen Mehrheiten,<br />

ausgelöst worden. Ähnliches gilt für<br />

Bemühungen um mehr Bürgernähe: Öffnungszeiten<br />

für publikumsrelevante Stellen<br />

der Kreise (z. B. der Straßenverkehrsämter)<br />

sind häufig erst nach dem Systemwechsel<br />

auf die Abendstunden und den Samstag<br />

ausgedehnt worden; Bürgerbüros wurden in<br />

manchen Kreisen erst nach diesem Zeitpunkt<br />

eingerichtet.<br />

Freilich: Das Bild wäre nicht vollständig,<br />

würde nicht darauf hingewiesen, dass dies<br />

nicht durchweg der Fall gewesen ist. Nicht<br />

überall sind EVU-Anteile von neuen politischen<br />

Mehrheiten veräußert worden; nicht<br />

alle Landräte haben neue politische Ideen<br />

entwickelt. Vielerorts scheinen vielmehr die<br />

Mitarbeiter der Verwaltung nach wie vor<br />

den bestimmenden Einfluss in der Frage<br />

der politischen Schwerpunktbildung zu<br />

haben mit der Folge, dass vieles seinen<br />

gewohnten Gang geht.<br />

5. Perspektiven und Ausblick<br />

Wie geht es weiter? Eines scheint gewiss zu<br />

sein: Die Rekrutierung der Landräte aus den<br />

bisherigen Führungspersonal, sei es auf der<br />

Verwaltungsseite, sei es auf der politischen<br />

Seite, wird so nicht weitergehen können. Die<br />

ehemaligen Oberkreisdirektoren werden<br />

wegen des Alters vieler der aus dieser Gruppe<br />

stammenden Landräte bei der nächsten<br />

Kommunalwahl nicht mehr die relative<br />

Dominanz wie bei der jetzigen Wahl haben.<br />

Kommt es zu anderen politischen Mehrheitsverhältnissen<br />

wird die Riege derjenigen, die<br />

neu in das Amt des Landrates kommen,<br />

ebenfalls zunehmen. Wichtiger als dies<br />

erscheint aber, dass wegen der Koppelung<br />

der Landratswahl an den Termin der Kommunalwahl<br />

die Parteien versuchen werden,<br />

nach wie vor bestimmenden Einfluss auf die<br />

Kandidatenkür und damit eine Person ihres<br />

Vertrauens zu nehmen. Es ist unrealistisch<br />

annehmen zu wollen, dass sich in Nordrhein-<br />

Westfalen die Landratswahl zu einer reinen<br />

Personenwahl entwickeln wird. Dafür bestehen<br />

derzeit überhaupt keine Anhaltspunkte,<br />

und zwar schon deshalb nicht, weil die Verknüpfungen<br />

zwischen dem Amt des Landrates<br />

und der Fraktion/Partei in Nordrhein-<br />

Westfalen jedenfalls nach dem derzeitigen<br />

Bild ziemlich groß sind. Welche Persönlichkeiten<br />

zukünftig als Landratskandidaten aufgestellt<br />

werden mit der Chance, dieses Amt<br />

zu bekleiden, lässt freilich sich nur schwer<br />

prognostizieren. Sicherlich werden viele der<br />

Landräte, die jetzt im Amt sind, auch bei der<br />

nächsten Wahl noch einmal antreten. Darüber<br />

hinaus gibt es immerhin die Option,<br />

Kreisdirektoren oder andere Verwaltungsmitarbeiter<br />

auf den Schild zu heben. Was<br />

sich derzeit jedenfalls nicht andeutet und<br />

was nach den Ergebnissen der letzten Kommunalwahl<br />

auch wenig wahrscheinlich ist,<br />

ist, dass die Fraktionsvorsitzenden in dieses<br />

Amt hinüberwechseln. Schon wegen der<br />

Problematik der Versorgung – einen Versorgungsanspruch<br />

erwirbt man erst nach einer<br />

zweiten erfolgreichen Wahl – wird es wohl<br />

auch in Zukunft so sein, dass entweder Mitarbeiter<br />

des öffentlichen Dienstes oder solche<br />

Personen als Kandidaten antreten werden,<br />

die wegen ihres fortgeschrittenen Alters<br />

und anderweitiger Absicherung auf eine<br />

Versorgung aus dem Amt des Landrates<br />

nicht angewiesen sind.<br />

Wer über die Politikinhalte bestimmt,<br />

hängt sicherlich in erster Linie von der<br />

Befähigung und der Durchsetzungskraft<br />

einzelner Personen im politischen Geschehen<br />

in den Kreisen ab. Die rechtliche und<br />

faktische Stellung im Schnittfeld von Verwaltung<br />

und Parteiarbeit gibt den Landräten<br />

jedoch auch in Zukunft eine große<br />

Chance, diejenigen zu sein, die wirklich<br />

über die Kreispolitik bestimmen.<br />

Bei einem wird es jedoch bleiben, falls das<br />

bisherige System der Verknüpfung von<br />

Kommunalwahl und Landratswahl nicht<br />

geändert wird: Der Verbindung von Amt,<br />

Fraktion und Partei. Soll dies aufgelockert<br />

werden zugunsten einer stärker die Verwaltungsarbeit<br />

und die Repräsentation betonenden<br />

Verfahrensweise, wäre es notwendig,<br />

die Termine von Landratswahl und<br />

Kommunalwahl zu entkoppeln und die<br />

Wahlzeit auf acht Jahre zu verlängern. Eine<br />

solche Verlängerung böte wegen der versorgungsrechtlichen<br />

Problematik zudem auch<br />

die Chance, qualifizierte Vertreter außerhalb<br />

des öffentlichen Dienstes für eine Kandidatur<br />

zu gewinnen. Dem Amt des Landrates und<br />

den Kreisen könnte dies nur gut tun.<br />

EILDIENST LKT NW 4/April 20<strong>02</strong><br />

– 10 20-00 –<br />

Das Porträt:<br />

Landrat Günter R osenke<br />

(Kreis Euskirchen)<br />

Seit 1994 ist Günter Rosenke Landrat des<br />

Kreises Euskirchen. Am 12. September<br />

1999 wurde er mit 63,1 % der Stimmen<br />

zum hauptamtlichen Landrat gewählt. Es<br />

zeigte sehr deutlich: Günter Rosenke ist<br />

bürgernah, ein Landrat „zum Anfassen“.<br />

In seinem Grußwort zum Ende 2001<br />

erschienenen Leitbild der Kreisverwaltung<br />

Euskirchen führt er aus: „Im Mittelpunkt<br />

aller Bemühungen steht der Bürger. Auf<br />

seine Bedürfnisse wollen wir noch mehr als<br />

bisher unbürokratisch, flexibel und kundenfreundlich<br />

reagieren“.<br />

Unter seiner Regie wurde die Organisationsstruktur<br />

der Kreisverwaltung modernisiert.<br />

Die Führungsebenen wurden reduziert<br />

und verschlankt. Die Aufgabenzuordnung<br />

wird für den Bürger übersichtlicher<br />

und nachvollziehbarer. Hierdurch können<br />

Bürgeranträge und Entscheidungen beschleunigt<br />

werden. Günter Rosenke betont,<br />

dass die Umstrukturierung der Kreisverwaltung<br />

zu einem Dienstleistungsunternehmen<br />

nur möglich ist, weil die Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter mit hoher Akzeptanz<br />

und Motivation den Prozess begleiten. Das<br />

Landrat Günter Rosenke<br />

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