Eildienst 04/02 - Landkreistag NRW
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Themen / Das Porträt<br />
dauerhafte Wahrnehmung freiwilliger Aufgaben<br />
für den Kreis insgesamt entwickelt<br />
worden sind.<br />
Im Übrigen fällt auf, dass in einigen Kreisen<br />
erst nach der Kommunalwahl bzw. erst<br />
nachdem hauptamtliche Landräte Verantwortung<br />
übernommen hatten, unter dem<br />
Stichwort der Einführung neuer Steuerungsmodelle<br />
Binnenmodernisierungsprozesse in<br />
Angriff genommen wurden. Die hauptamtlichen<br />
Landräte scheinen vielerorts diesem<br />
Bereich gegenüber sehr viel aufgeschlossener<br />
zu sein als dies bei den juristisch vorgebildeten<br />
und möglicherweise stärker an die<br />
traditionelle Erledigung von Verwaltungsaufgaben<br />
gewöhnten Oberkreisdirektoren<br />
der Fall war. Innovation in vielen Verwaltungen,<br />
so lässt sich abschließend feststellen, ist<br />
auch und gerade durch die hauptamtlichen<br />
Landräte, oft gepaart mit neuen Mehrheiten,<br />
ausgelöst worden. Ähnliches gilt für<br />
Bemühungen um mehr Bürgernähe: Öffnungszeiten<br />
für publikumsrelevante Stellen<br />
der Kreise (z. B. der Straßenverkehrsämter)<br />
sind häufig erst nach dem Systemwechsel<br />
auf die Abendstunden und den Samstag<br />
ausgedehnt worden; Bürgerbüros wurden in<br />
manchen Kreisen erst nach diesem Zeitpunkt<br />
eingerichtet.<br />
Freilich: Das Bild wäre nicht vollständig,<br />
würde nicht darauf hingewiesen, dass dies<br />
nicht durchweg der Fall gewesen ist. Nicht<br />
überall sind EVU-Anteile von neuen politischen<br />
Mehrheiten veräußert worden; nicht<br />
alle Landräte haben neue politische Ideen<br />
entwickelt. Vielerorts scheinen vielmehr die<br />
Mitarbeiter der Verwaltung nach wie vor<br />
den bestimmenden Einfluss in der Frage<br />
der politischen Schwerpunktbildung zu<br />
haben mit der Folge, dass vieles seinen<br />
gewohnten Gang geht.<br />
5. Perspektiven und Ausblick<br />
Wie geht es weiter? Eines scheint gewiss zu<br />
sein: Die Rekrutierung der Landräte aus den<br />
bisherigen Führungspersonal, sei es auf der<br />
Verwaltungsseite, sei es auf der politischen<br />
Seite, wird so nicht weitergehen können. Die<br />
ehemaligen Oberkreisdirektoren werden<br />
wegen des Alters vieler der aus dieser Gruppe<br />
stammenden Landräte bei der nächsten<br />
Kommunalwahl nicht mehr die relative<br />
Dominanz wie bei der jetzigen Wahl haben.<br />
Kommt es zu anderen politischen Mehrheitsverhältnissen<br />
wird die Riege derjenigen, die<br />
neu in das Amt des Landrates kommen,<br />
ebenfalls zunehmen. Wichtiger als dies<br />
erscheint aber, dass wegen der Koppelung<br />
der Landratswahl an den Termin der Kommunalwahl<br />
die Parteien versuchen werden,<br />
nach wie vor bestimmenden Einfluss auf die<br />
Kandidatenkür und damit eine Person ihres<br />
Vertrauens zu nehmen. Es ist unrealistisch<br />
annehmen zu wollen, dass sich in Nordrhein-<br />
Westfalen die Landratswahl zu einer reinen<br />
Personenwahl entwickeln wird. Dafür bestehen<br />
derzeit überhaupt keine Anhaltspunkte,<br />
und zwar schon deshalb nicht, weil die Verknüpfungen<br />
zwischen dem Amt des Landrates<br />
und der Fraktion/Partei in Nordrhein-<br />
Westfalen jedenfalls nach dem derzeitigen<br />
Bild ziemlich groß sind. Welche Persönlichkeiten<br />
zukünftig als Landratskandidaten aufgestellt<br />
werden mit der Chance, dieses Amt<br />
zu bekleiden, lässt freilich sich nur schwer<br />
prognostizieren. Sicherlich werden viele der<br />
Landräte, die jetzt im Amt sind, auch bei der<br />
nächsten Wahl noch einmal antreten. Darüber<br />
hinaus gibt es immerhin die Option,<br />
Kreisdirektoren oder andere Verwaltungsmitarbeiter<br />
auf den Schild zu heben. Was<br />
sich derzeit jedenfalls nicht andeutet und<br />
was nach den Ergebnissen der letzten Kommunalwahl<br />
auch wenig wahrscheinlich ist,<br />
ist, dass die Fraktionsvorsitzenden in dieses<br />
Amt hinüberwechseln. Schon wegen der<br />
Problematik der Versorgung – einen Versorgungsanspruch<br />
erwirbt man erst nach einer<br />
zweiten erfolgreichen Wahl – wird es wohl<br />
auch in Zukunft so sein, dass entweder Mitarbeiter<br />
des öffentlichen Dienstes oder solche<br />
Personen als Kandidaten antreten werden,<br />
die wegen ihres fortgeschrittenen Alters<br />
und anderweitiger Absicherung auf eine<br />
Versorgung aus dem Amt des Landrates<br />
nicht angewiesen sind.<br />
Wer über die Politikinhalte bestimmt,<br />
hängt sicherlich in erster Linie von der<br />
Befähigung und der Durchsetzungskraft<br />
einzelner Personen im politischen Geschehen<br />
in den Kreisen ab. Die rechtliche und<br />
faktische Stellung im Schnittfeld von Verwaltung<br />
und Parteiarbeit gibt den Landräten<br />
jedoch auch in Zukunft eine große<br />
Chance, diejenigen zu sein, die wirklich<br />
über die Kreispolitik bestimmen.<br />
Bei einem wird es jedoch bleiben, falls das<br />
bisherige System der Verknüpfung von<br />
Kommunalwahl und Landratswahl nicht<br />
geändert wird: Der Verbindung von Amt,<br />
Fraktion und Partei. Soll dies aufgelockert<br />
werden zugunsten einer stärker die Verwaltungsarbeit<br />
und die Repräsentation betonenden<br />
Verfahrensweise, wäre es notwendig,<br />
die Termine von Landratswahl und<br />
Kommunalwahl zu entkoppeln und die<br />
Wahlzeit auf acht Jahre zu verlängern. Eine<br />
solche Verlängerung böte wegen der versorgungsrechtlichen<br />
Problematik zudem auch<br />
die Chance, qualifizierte Vertreter außerhalb<br />
des öffentlichen Dienstes für eine Kandidatur<br />
zu gewinnen. Dem Amt des Landrates und<br />
den Kreisen könnte dies nur gut tun.<br />
EILDIENST LKT NW 4/April 20<strong>02</strong><br />
– 10 20-00 –<br />
Das Porträt:<br />
Landrat Günter R osenke<br />
(Kreis Euskirchen)<br />
Seit 1994 ist Günter Rosenke Landrat des<br />
Kreises Euskirchen. Am 12. September<br />
1999 wurde er mit 63,1 % der Stimmen<br />
zum hauptamtlichen Landrat gewählt. Es<br />
zeigte sehr deutlich: Günter Rosenke ist<br />
bürgernah, ein Landrat „zum Anfassen“.<br />
In seinem Grußwort zum Ende 2001<br />
erschienenen Leitbild der Kreisverwaltung<br />
Euskirchen führt er aus: „Im Mittelpunkt<br />
aller Bemühungen steht der Bürger. Auf<br />
seine Bedürfnisse wollen wir noch mehr als<br />
bisher unbürokratisch, flexibel und kundenfreundlich<br />
reagieren“.<br />
Unter seiner Regie wurde die Organisationsstruktur<br />
der Kreisverwaltung modernisiert.<br />
Die Führungsebenen wurden reduziert<br />
und verschlankt. Die Aufgabenzuordnung<br />
wird für den Bürger übersichtlicher<br />
und nachvollziehbarer. Hierdurch können<br />
Bürgeranträge und Entscheidungen beschleunigt<br />
werden. Günter Rosenke betont,<br />
dass die Umstrukturierung der Kreisverwaltung<br />
zu einem Dienstleistungsunternehmen<br />
nur möglich ist, weil die Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter mit hoher Akzeptanz<br />
und Motivation den Prozess begleiten. Das<br />
Landrat Günter Rosenke<br />
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