Eildienst 04/02 - Landkreistag NRW
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Hinweise auf Veröffentlichungen<br />
des Subsidiaritätsprinzips, die Bedingungen seiner<br />
Anwendbarkeit und über seine Erscheinungsformen<br />
im geltenden Recht.<br />
Daniel Röder, Die Haftungsfunktion der<br />
Grundrechte, eine Untersuchung zum<br />
anspruchsbewehrten status negativus<br />
compensationis, Reihe: Schriften zum<br />
Öffentlichen Recht, Band 881, 20<strong>02</strong>, 385<br />
Seiten, € 72,00, ISBN 3-428-10659-8,<br />
Duncker & Humblot GmbH, Postfach 4103<br />
29, 12113 Berlin.<br />
Zentrale Bereiche des Staatshaftungsrechts sind<br />
gesetzlich nicht geregelt. Der Versuch der<br />
Rechtsprechung, diese Vakanz durch richterrechtliche<br />
Haftungsinstitute zu schließen, ist<br />
nur teilweise gelungen. Deren Rechtsgrundlagen,<br />
nahezu sämtliche Tatbestandsmerkmale<br />
wie auch ihre Rechtsfolgen sind nach wie vor<br />
stark umstritten. Zunehmende Kritik erfährt vor<br />
allem die Beschränkung der „Rechtswidrigkeitsaufopferung“<br />
auf Eingriffe in das Eigentum<br />
und die Rechtsgüter Leben, körperliche<br />
Unversehrtheit und Freiheit (Art. 2 Abs. 2 GG).<br />
Dabei findet die wissenschaftliche Auseinandersetzung<br />
regelmäßig in den Bahnen und<br />
innerhalb der Grenzen der richterrechtlichen<br />
Haftungsinstitute statt; es geht um Erweiterungsmöglichkeiten<br />
und Beschränkungszwänge<br />
sowie das Verhältnis der einzelnen Rechtsinstitute<br />
untereinander und zum Amtshaftungsrecht.<br />
Üblicherweise wird ihre Existenz auch in<br />
der Lehre unterstellt, Rechtsgrundlagen nur<br />
deklaratorisch benannt.<br />
Im Zuge eines Methodenwechsels wendet<br />
sich Daniel Röder gegen dieses induktive<br />
Denken, das er als die „Achillesferse“ des<br />
deutschen Staatshaftungsrechts erkennt.<br />
Anstelle der „Ansprüche ohne Anspruchsgrundlagen“<br />
entwickelt er ein deduktives<br />
Anspruchssystem, indem er Haftungsansprüche<br />
gegen den Staat aus den Grundrechten<br />
selbst ableitet. Konsequenz dieser „kopernikanischen<br />
Wende“ ist, dass der Folgenbeseitigungsanspruch<br />
ebenso zur bloßen Rechtsfolge<br />
einer Grundrechtsverletzung gerät wie die<br />
Aufopferungsansprüche.<br />
Die Begründung des grundrechtlichen Kompensationsanspruchs<br />
erfolgt in zwei Schritten. In<br />
einem ersten Teil analysiert der Autor die<br />
Rechtsprechung zum Aufopferungsrecht. Dabei<br />
legt er nicht nur eine Vielzahl dogmatischer<br />
Widersprüche offen, sondern zeigt, dass das<br />
gesamte Richterrecht (bruchstückhafte) Umsetzung<br />
grundrechtlicher Vorgaben sein muss, Im<br />
zweiten Teil bestätigt eine teleologische Auslegung<br />
der Grundrechte diese Erkenntnis. Insgesamt<br />
überführt der Autor das Richterrecht in ein<br />
widerspruchsfreies System und denkt es konsequent<br />
fort. Integrativer Bestandteil sind haftungseinschränkende<br />
Kriterien, wodurch der<br />
befürchteten „Überbelastung öffentlicher Haushalte“<br />
effektiv begegnet wird.<br />
Altersteilzeit von Arbeitnehmern in<br />
Öffentlichen Verwaltungen, Einrichtungen,<br />
Unternehmen und Sparkassen von<br />
Detlef D r e s p a, Leiter der Lohn- und Vergütungsprüfung<br />
bei der Stadt Düsseldorf,<br />
Personalamt; Friedrich Meyer, Jurist beim<br />
Landesarbeitsamt NW im Referat Altersteilzeit<br />
und Jürgen Slawik, Referent beim<br />
Kommunalen Arbeitgeberverband; Loseblattwerk,<br />
1 Ordner, z. Zt. ca. 832 Seiten,<br />
EUR 60,--, ISBN 3-472-<strong>04</strong>583-3<br />
Altersteilzeit ist das aktuelle Thema im öffentlichen<br />
Dienst. Älteren Arbeitnehmern wird ein<br />
sozialverträglicher, gleitender Übergang in den<br />
Ruhestand ermöglicht, um dadurch in erster<br />
Linie gefördert durch die Bundesanstalt für<br />
Arbeit, Auszubildenden und Arbeitslosen Beschäftigungschancen<br />
zu eröffnen. Zur Umsetzung<br />
dieser attraktiven Möglichkeit haben der<br />
Gesetzgeber und die Tarifvertragsparteien allerdings<br />
ein äußerst kompliziertes Regelwerk zur<br />
Verfügung gestellt.<br />
Die daraus resultierenden Fragen werden in diesem<br />
Werk praxisorientiert und detailliert behandelt:<br />
Voraussetzungen und Möglichkeiten der<br />
Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz bzw.<br />
nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit,<br />
Tarifliche Sonderleistungen, Zusatzversorgungsrechtliche<br />
Fragestellungen, Förderung<br />
durch die Bundesanstalt für Arbeit<br />
(inkl. Durchführungsanweisungen), Sozialversicherungsrechtliche<br />
Aspekte und vor allem konkrete<br />
Berechnungsbeispiele. Die Autoren können<br />
hierbei aufgrund ihrer kontinuierlichen<br />
Beratungstätigkeit auf die tatsächlichen Bedürfnisse<br />
der Praxis zurückgreifen.<br />
Beamtenrecht des Bundes und der Länder<br />
– Gesamtausgabe B – S c h ü t z /Maiw<br />
a l d, 201. Ergänzungslieferung, Stand:<br />
Februar 20<strong>02</strong>, 208 Seiten, € 51,50,<br />
Bestell-Nr. 7685 5470 201, Hüthig Fachverlage,<br />
Im Weiher 10, 69121 Heidelberg<br />
Beihilfenrecht Nordrhein-Westfalen, Kommentar<br />
von K.-H. Mohr und H. Sabolewski,<br />
51. Ergänzungslieferung, 296 Seiten,<br />
DIN A 5, Gesamtwerk, eingeordnet bis<br />
zum Liefertag 2.174 Seiten in zwei Ordnern,<br />
1<strong>04</strong>,-- EUR, ISBN 3-7922-0153-4,<br />
Verlag Reckinger & Co., Siegburg.<br />
Diese Lieferung enthält vor allem die auf Grund<br />
der Währungsumstellung geänderten Vorschriften<br />
der Beihilfenverordnung, der Verwaltungsvorschriften,<br />
der Unterstützungsgrundsätze, der<br />
Vorschussrichtlinien, des Sozialgesetzbuchs und<br />
der BundespflegesatzVO. Überarbeitet wurden<br />
auch die das Beihilferecht ergänzenden Regelungen.<br />
Die Überarbeitung der Erläuterungen<br />
muss späteren Ergänzungslieferungen vorbehalten<br />
sein.<br />
Umsatzsteuer, Offerhaus/Söhn/Lang<br />
e, Kommentar, 146. Ergänzungslieferung,<br />
Stand: Februar 20<strong>02</strong>, 178 Seiten, €<br />
57,00, Bestellnr.: 7719 4113 146, Hüthig<br />
Fachverlage, Im Weiher 10, 69121 Heidelberg.<br />
EG-Förderprogramme für Kommunen,<br />
Leiß/Poth-Mögele, 11. Ergänzungslieferung,<br />
November 2001, 164 Seiten, €<br />
22,00, Verlagsgruppe Jehle Rehm GmbH,<br />
Postfach 80 19 40, 81619 München.<br />
Gunnar Schwarting, Den kommunalen<br />
Haushaltsplan richtig lesen und verstehen,<br />
Leitfaden für Rat und Verwaltung, 2.<br />
Aufl. 20<strong>02</strong>, 128 Seiten, kartoniert, 19,95<br />
€, ISBN 3-503-06619-5, Erich Schmidt<br />
Verlag GmbH & Co., Postfach 10 24 51,<br />
33524 Bielefeld.<br />
Das Verständnis finanzwirtschaftlicher Zusammenhänge<br />
ist für die Arbeit in der kommunalen<br />
Verwaltung ebenso wie für die Tätigkeit im<br />
Gemeinderat oder Kreistag von zentraler Bedeutung.<br />
Aufstellung, Beratung und Verabschiedung<br />
des Haushalts zählen in den Kommunen<br />
zu den wichtigsten Vorgängen und Entscheidungen.<br />
Nicht zuletzt auf Grund der Besonderheiten<br />
des öffentlichen Rechnungswesens erschließt<br />
sich der Haushalt nur schwer.<br />
Dieser praktische Leitfaden soll dazu beitragen,<br />
Basis-Informationen über wesentliche Fragestellungen<br />
der kommunalen Finanzwirtschaft zu vermitteln.<br />
Im Vordergrund soll das Verständnis für<br />
finanzwirtschaftliche Zusammenhänge und für<br />
aktuelle finanzpolitische Auseinandersetzungen<br />
stehen. Neben einer gründlichen Überarbeitung<br />
und Aktualisierung wurden die Neuregelungen<br />
bei der Gewerbesteuer sowie die Neuordnung<br />
des Sparkassenwesens jetzt aufgenommen. In<br />
einem eigenen Abschnitt werden schließlich auch<br />
die beabsichtigten Veränderungen des kommunalen<br />
Haushaltsrechts kurz erläutert.<br />
B l u m: Ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit<br />
in der Insolvenz, Band 143 der<br />
Schriften zum Wirtschaftsrecht, 262 Seiten,<br />
2001, € 64,--, ISBN 3-428-10552-4,<br />
Duncker & Humblot, Fax 030 / 79 00 06<br />
31, Internet: http://www.duncker-humblot.de<br />
Das Problem der Behandlung ordnungsrechtlicher<br />
Verantwortlichkeiten in der Insolvenz stellt<br />
sich in der Praxis, wenn von einer Insolvenzmasse<br />
Umweltgefahren ausgehen, z. B. bei Vorhandensein<br />
von Altlasten. Diese Situation konfrontiert<br />
sowohl die zuständige Behörde als auch den<br />
Insolvenzverwalter mit zahlreichen Fragen: Ist<br />
der Erlass einer auf Gefahrenbeseitigung gerichteten<br />
Ordnungsverfügung nach Verfahrenseröffnung<br />
noch zulässig? Wenn ja, an wen ist<br />
diese zu richten, und kann sie mittels Ersatzvornahme<br />
zu Lasten der Masse zwangsweise<br />
durchgesetzt werden? Muss bzw. darf der Insolvenzverwalter<br />
im Hinblick auf seine Pflicht zur<br />
Masseschonung Ordnungsverfügungen befolgen,<br />
und kann er die Masse möglicherweise<br />
durch Freigabe der umweltgefährdenden<br />
Gegenstände vor den Gefahrbeseitigungskosten<br />
schützen? Zur Beantwortung dieser und weiterer<br />
im Schnittfeld zwischen öffentlichem und privatem<br />
Recht liegenden Fragen wird die kaum<br />
mehr überschaubare und äußerst zerstrittene<br />
Rechtsprechung und Literatur ausgewertet und<br />
darauf aufbauend ein sowohl praktisch als auch<br />
rechtlich überzeugender Lösungsvorschlag entwickelt.<br />
Es wird gezeigt, dass die Behörde im<br />
Ergebnis meist nicht den Beschränkungen der<br />
Insolvenzordnung unterworfen ist. In der Regel<br />
kann sie den Insolvenzverwalter durch eine entsprechende<br />
Verfügung zur Gefahrenbeseitigung<br />
anhalten und notfalls zu Lasten der Masse eine<br />
Ersatzvornahme durchführen. Die kann der<br />
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