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Eildienst 04/02 - Landkreistag NRW

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Hinweise auf Veröffentlichungen<br />

des Subsidiaritätsprinzips, die Bedingungen seiner<br />

Anwendbarkeit und über seine Erscheinungsformen<br />

im geltenden Recht.<br />

Daniel Röder, Die Haftungsfunktion der<br />

Grundrechte, eine Untersuchung zum<br />

anspruchsbewehrten status negativus<br />

compensationis, Reihe: Schriften zum<br />

Öffentlichen Recht, Band 881, 20<strong>02</strong>, 385<br />

Seiten, € 72,00, ISBN 3-428-10659-8,<br />

Duncker & Humblot GmbH, Postfach 4103<br />

29, 12113 Berlin.<br />

Zentrale Bereiche des Staatshaftungsrechts sind<br />

gesetzlich nicht geregelt. Der Versuch der<br />

Rechtsprechung, diese Vakanz durch richterrechtliche<br />

Haftungsinstitute zu schließen, ist<br />

nur teilweise gelungen. Deren Rechtsgrundlagen,<br />

nahezu sämtliche Tatbestandsmerkmale<br />

wie auch ihre Rechtsfolgen sind nach wie vor<br />

stark umstritten. Zunehmende Kritik erfährt vor<br />

allem die Beschränkung der „Rechtswidrigkeitsaufopferung“<br />

auf Eingriffe in das Eigentum<br />

und die Rechtsgüter Leben, körperliche<br />

Unversehrtheit und Freiheit (Art. 2 Abs. 2 GG).<br />

Dabei findet die wissenschaftliche Auseinandersetzung<br />

regelmäßig in den Bahnen und<br />

innerhalb der Grenzen der richterrechtlichen<br />

Haftungsinstitute statt; es geht um Erweiterungsmöglichkeiten<br />

und Beschränkungszwänge<br />

sowie das Verhältnis der einzelnen Rechtsinstitute<br />

untereinander und zum Amtshaftungsrecht.<br />

Üblicherweise wird ihre Existenz auch in<br />

der Lehre unterstellt, Rechtsgrundlagen nur<br />

deklaratorisch benannt.<br />

Im Zuge eines Methodenwechsels wendet<br />

sich Daniel Röder gegen dieses induktive<br />

Denken, das er als die „Achillesferse“ des<br />

deutschen Staatshaftungsrechts erkennt.<br />

Anstelle der „Ansprüche ohne Anspruchsgrundlagen“<br />

entwickelt er ein deduktives<br />

Anspruchssystem, indem er Haftungsansprüche<br />

gegen den Staat aus den Grundrechten<br />

selbst ableitet. Konsequenz dieser „kopernikanischen<br />

Wende“ ist, dass der Folgenbeseitigungsanspruch<br />

ebenso zur bloßen Rechtsfolge<br />

einer Grundrechtsverletzung gerät wie die<br />

Aufopferungsansprüche.<br />

Die Begründung des grundrechtlichen Kompensationsanspruchs<br />

erfolgt in zwei Schritten. In<br />

einem ersten Teil analysiert der Autor die<br />

Rechtsprechung zum Aufopferungsrecht. Dabei<br />

legt er nicht nur eine Vielzahl dogmatischer<br />

Widersprüche offen, sondern zeigt, dass das<br />

gesamte Richterrecht (bruchstückhafte) Umsetzung<br />

grundrechtlicher Vorgaben sein muss, Im<br />

zweiten Teil bestätigt eine teleologische Auslegung<br />

der Grundrechte diese Erkenntnis. Insgesamt<br />

überführt der Autor das Richterrecht in ein<br />

widerspruchsfreies System und denkt es konsequent<br />

fort. Integrativer Bestandteil sind haftungseinschränkende<br />

Kriterien, wodurch der<br />

befürchteten „Überbelastung öffentlicher Haushalte“<br />

effektiv begegnet wird.<br />

Altersteilzeit von Arbeitnehmern in<br />

Öffentlichen Verwaltungen, Einrichtungen,<br />

Unternehmen und Sparkassen von<br />

Detlef D r e s p a, Leiter der Lohn- und Vergütungsprüfung<br />

bei der Stadt Düsseldorf,<br />

Personalamt; Friedrich Meyer, Jurist beim<br />

Landesarbeitsamt NW im Referat Altersteilzeit<br />

und Jürgen Slawik, Referent beim<br />

Kommunalen Arbeitgeberverband; Loseblattwerk,<br />

1 Ordner, z. Zt. ca. 832 Seiten,<br />

EUR 60,--, ISBN 3-472-<strong>04</strong>583-3<br />

Altersteilzeit ist das aktuelle Thema im öffentlichen<br />

Dienst. Älteren Arbeitnehmern wird ein<br />

sozialverträglicher, gleitender Übergang in den<br />

Ruhestand ermöglicht, um dadurch in erster<br />

Linie gefördert durch die Bundesanstalt für<br />

Arbeit, Auszubildenden und Arbeitslosen Beschäftigungschancen<br />

zu eröffnen. Zur Umsetzung<br />

dieser attraktiven Möglichkeit haben der<br />

Gesetzgeber und die Tarifvertragsparteien allerdings<br />

ein äußerst kompliziertes Regelwerk zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

Die daraus resultierenden Fragen werden in diesem<br />

Werk praxisorientiert und detailliert behandelt:<br />

Voraussetzungen und Möglichkeiten der<br />

Altersteilzeit nach dem Altersteilzeitgesetz bzw.<br />

nach dem Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit,<br />

Tarifliche Sonderleistungen, Zusatzversorgungsrechtliche<br />

Fragestellungen, Förderung<br />

durch die Bundesanstalt für Arbeit<br />

(inkl. Durchführungsanweisungen), Sozialversicherungsrechtliche<br />

Aspekte und vor allem konkrete<br />

Berechnungsbeispiele. Die Autoren können<br />

hierbei aufgrund ihrer kontinuierlichen<br />

Beratungstätigkeit auf die tatsächlichen Bedürfnisse<br />

der Praxis zurückgreifen.<br />

Beamtenrecht des Bundes und der Länder<br />

– Gesamtausgabe B – S c h ü t z /Maiw<br />

a l d, 201. Ergänzungslieferung, Stand:<br />

Februar 20<strong>02</strong>, 208 Seiten, € 51,50,<br />

Bestell-Nr. 7685 5470 201, Hüthig Fachverlage,<br />

Im Weiher 10, 69121 Heidelberg<br />

Beihilfenrecht Nordrhein-Westfalen, Kommentar<br />

von K.-H. Mohr und H. Sabolewski,<br />

51. Ergänzungslieferung, 296 Seiten,<br />

DIN A 5, Gesamtwerk, eingeordnet bis<br />

zum Liefertag 2.174 Seiten in zwei Ordnern,<br />

1<strong>04</strong>,-- EUR, ISBN 3-7922-0153-4,<br />

Verlag Reckinger & Co., Siegburg.<br />

Diese Lieferung enthält vor allem die auf Grund<br />

der Währungsumstellung geänderten Vorschriften<br />

der Beihilfenverordnung, der Verwaltungsvorschriften,<br />

der Unterstützungsgrundsätze, der<br />

Vorschussrichtlinien, des Sozialgesetzbuchs und<br />

der BundespflegesatzVO. Überarbeitet wurden<br />

auch die das Beihilferecht ergänzenden Regelungen.<br />

Die Überarbeitung der Erläuterungen<br />

muss späteren Ergänzungslieferungen vorbehalten<br />

sein.<br />

Umsatzsteuer, Offerhaus/Söhn/Lang<br />

e, Kommentar, 146. Ergänzungslieferung,<br />

Stand: Februar 20<strong>02</strong>, 178 Seiten, €<br />

57,00, Bestellnr.: 7719 4113 146, Hüthig<br />

Fachverlage, Im Weiher 10, 69121 Heidelberg.<br />

EG-Förderprogramme für Kommunen,<br />

Leiß/Poth-Mögele, 11. Ergänzungslieferung,<br />

November 2001, 164 Seiten, €<br />

22,00, Verlagsgruppe Jehle Rehm GmbH,<br />

Postfach 80 19 40, 81619 München.<br />

Gunnar Schwarting, Den kommunalen<br />

Haushaltsplan richtig lesen und verstehen,<br />

Leitfaden für Rat und Verwaltung, 2.<br />

Aufl. 20<strong>02</strong>, 128 Seiten, kartoniert, 19,95<br />

€, ISBN 3-503-06619-5, Erich Schmidt<br />

Verlag GmbH & Co., Postfach 10 24 51,<br />

33524 Bielefeld.<br />

Das Verständnis finanzwirtschaftlicher Zusammenhänge<br />

ist für die Arbeit in der kommunalen<br />

Verwaltung ebenso wie für die Tätigkeit im<br />

Gemeinderat oder Kreistag von zentraler Bedeutung.<br />

Aufstellung, Beratung und Verabschiedung<br />

des Haushalts zählen in den Kommunen<br />

zu den wichtigsten Vorgängen und Entscheidungen.<br />

Nicht zuletzt auf Grund der Besonderheiten<br />

des öffentlichen Rechnungswesens erschließt<br />

sich der Haushalt nur schwer.<br />

Dieser praktische Leitfaden soll dazu beitragen,<br />

Basis-Informationen über wesentliche Fragestellungen<br />

der kommunalen Finanzwirtschaft zu vermitteln.<br />

Im Vordergrund soll das Verständnis für<br />

finanzwirtschaftliche Zusammenhänge und für<br />

aktuelle finanzpolitische Auseinandersetzungen<br />

stehen. Neben einer gründlichen Überarbeitung<br />

und Aktualisierung wurden die Neuregelungen<br />

bei der Gewerbesteuer sowie die Neuordnung<br />

des Sparkassenwesens jetzt aufgenommen. In<br />

einem eigenen Abschnitt werden schließlich auch<br />

die beabsichtigten Veränderungen des kommunalen<br />

Haushaltsrechts kurz erläutert.<br />

B l u m: Ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit<br />

in der Insolvenz, Band 143 der<br />

Schriften zum Wirtschaftsrecht, 262 Seiten,<br />

2001, € 64,--, ISBN 3-428-10552-4,<br />

Duncker & Humblot, Fax 030 / 79 00 06<br />

31, Internet: http://www.duncker-humblot.de<br />

Das Problem der Behandlung ordnungsrechtlicher<br />

Verantwortlichkeiten in der Insolvenz stellt<br />

sich in der Praxis, wenn von einer Insolvenzmasse<br />

Umweltgefahren ausgehen, z. B. bei Vorhandensein<br />

von Altlasten. Diese Situation konfrontiert<br />

sowohl die zuständige Behörde als auch den<br />

Insolvenzverwalter mit zahlreichen Fragen: Ist<br />

der Erlass einer auf Gefahrenbeseitigung gerichteten<br />

Ordnungsverfügung nach Verfahrenseröffnung<br />

noch zulässig? Wenn ja, an wen ist<br />

diese zu richten, und kann sie mittels Ersatzvornahme<br />

zu Lasten der Masse zwangsweise<br />

durchgesetzt werden? Muss bzw. darf der Insolvenzverwalter<br />

im Hinblick auf seine Pflicht zur<br />

Masseschonung Ordnungsverfügungen befolgen,<br />

und kann er die Masse möglicherweise<br />

durch Freigabe der umweltgefährdenden<br />

Gegenstände vor den Gefahrbeseitigungskosten<br />

schützen? Zur Beantwortung dieser und weiterer<br />

im Schnittfeld zwischen öffentlichem und privatem<br />

Recht liegenden Fragen wird die kaum<br />

mehr überschaubare und äußerst zerstrittene<br />

Rechtsprechung und Literatur ausgewertet und<br />

darauf aufbauend ein sowohl praktisch als auch<br />

rechtlich überzeugender Lösungsvorschlag entwickelt.<br />

Es wird gezeigt, dass die Behörde im<br />

Ergebnis meist nicht den Beschränkungen der<br />

Insolvenzordnung unterworfen ist. In der Regel<br />

kann sie den Insolvenzverwalter durch eine entsprechende<br />

Verfügung zur Gefahrenbeseitigung<br />

anhalten und notfalls zu Lasten der Masse eine<br />

Ersatzvornahme durchführen. Die kann der<br />

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