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Eildienst 04/02 - Landkreistag NRW

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Themen<br />

Kommunen zudem durch die zum 01.<br />

Januar 2001 von 20 auf 30 % erhöhte<br />

Gewerbesteuerumlage. Grund für die<br />

Erhöhung war die Annahme, dass durch<br />

die Verlängerung der Abschreibungszeiträume<br />

die Gewerbesteuer steigen würde.<br />

Diese Prognose ist nicht eingetroffen.<br />

– Berücksichtigt werden muss in diesem<br />

Zusammenhang auch, dass den Kommunen<br />

– jetzt allerdings bundesweit - in den<br />

nächsten 20 Jahren insgesamt rd. 7 Mrd.<br />

€ an eigenen Einnahmen verloren<br />

gehen, weil die Unternehmen die Ausgaben<br />

für den Kauf der UMTS-Mobilfunklizenzen<br />

steuerlich absetzen können.<br />

Neben sinkenden Einnahmen werden nach<br />

wie vor von Bund und Ländern immer<br />

neue kostenträchtige Aufgaben auf die<br />

kommunale Ebene übertragen, ohne dass<br />

gleichzeitig für eine ausreichende Finanzierung<br />

Sorge getragen wird. Für das Jahr<br />

2003 zeichnen sich insoweit für Nordrhein-<br />

Westfalen folgende Entwicklungen ab:<br />

– Nach dem 2. Modernisierungsgesetz<br />

werden im Haushaltsjahr 2003 weitere<br />

25 % der Ausgaben für die Hilfe zur<br />

Pflege die Kreishaushalte belasten. In<br />

den beiden vergangenen Jahren konnten<br />

die gestiegenen finanziellen Belastungen<br />

aus diesem Bereich bei den Kreisen nicht<br />

durch eine diesen Belastungen entsprechende<br />

Absenkung der Landschaftsumlage<br />

refinanziert werden. Angesichts der<br />

voraussichtlich weiter steigenden Kosten<br />

der Eingliederungshilfe und der auch die<br />

Haushalte der Landschaftsverbände<br />

belastenden Abrechnungsfehlbeträge für<br />

2001 und der voraussichtlichen Mindereinnahmen<br />

als Folge veränderter Umlagegrundlagen<br />

ist es wenig realistisch<br />

annehmen zu wollen, dass im Haushaltsjahr<br />

2003 eine zur Finanzierung ausreichende<br />

Absenkung der Landschaftsumlage<br />

erfolgen wird. Beide Landschaftsverbände<br />

haben angekündigt, dass ihre<br />

derzeitige Haushaltssituation eine<br />

Absenkung der Landschaftsumlage<br />

kaum möglich machen wird.<br />

– Ambulant betreutes Wohnen: Mit dem<br />

Ziel, den Kostenanstieg bei der stationären<br />

Eingliederungshilfe zumindest abzuschwächen,<br />

wird derzeit mit den Landschaftsverbänden<br />

und dem MASQT<br />

eine Diskussion über die Zuständigkeit<br />

für das ambulant betreute Wohnen für<br />

Menschen mit Behinderungen geführt<br />

(vgl. dazu EILDIENST LKT NW Nr.<br />

3/März 20<strong>02</strong>, S. 92 ff). Nach den Darstellungen<br />

der Landschaftsverbände ist<br />

der Aufwand für das ambulant betreute<br />

Wohnen um mindestens zwei Drittel<br />

geringer als er bei einer stationären<br />

Unterbringung wäre. Über die Frage,<br />

wer zukünftig für das ambulant betreute<br />

Wohnen zuständig sein wird, ist eine<br />

Entscheidung zwar noch nicht getroffen;<br />

nach einem Beschluss der Fraktionen der<br />

SPD und Bündnis 90/Die Grünen im<br />

Landtag Nordrhein-Westfalen vom<br />

08.03.20<strong>02</strong> soll die Zuständigkeit jedoch<br />

– zunächst für einen Zeitraum von sieben<br />

Jahren - auf die Landschaftsverbände<br />

übergehen. Sollte eine Hochzonung<br />

der Zuständigkeit von den Kreisen und<br />

kreisfreien Städten auf die Landschaftsverbände<br />

erfolgen, ist mit weiteren<br />

finanziellen Belastungen über einen<br />

Anstieg der Landschaftsumlagen zu<br />

rechnen. Denn die Landschaftsverbände<br />

beabsichtigen, zumindest in den ersten<br />

Jahren zum Ausbau des Angebotes<br />

ambulant betreuter Wohnformen<br />

erhebliche Investitionen zu tätigen, um<br />

einen flächendeckenden, gleichmäßigen<br />

Versorgungsstand in allen Regionen des<br />

Landes zu erreichen.<br />

– Grundsicherung: Zum 01.01.2003 werden<br />

die Kreise (und kreisfreien Städte) in<br />

Nordrhein-Westfalen Grundsicherungsträger<br />

sein, also die zuständigen Behörden<br />

zur Umsetzung des vom Bund in Kraft<br />

gesetzten Grundsicherungsgesetzes für<br />

über 65jährige Personen bzw. Volljährige,<br />

die voll erwerbsgemindert sind. Wenngleich<br />

zu begrüßen ist, dass die in Betracht<br />

kommenden Personen nunmehr ein der<br />

Sozialhilfe vorgelagertes Leistungsrecht in<br />

Anspruch nehmen können, entsteht den<br />

Kreisen erheblicher finanzieller Mehraufwand<br />

durch die Administration der<br />

Grundsicherung. Nach den Ermittlungen<br />

der Geschäftsstelle des <strong>Landkreistag</strong>es<br />

NW werden je Kreis etwa zwischen 8 und<br />

10 Mitarbeiter mit dieser Aufgabe zusätzlich<br />

beschäftigt sein, wobei auch bei einer<br />

möglichen Delegation der Zuständigkeit<br />

auf die kreisangehörigen Gemeinden<br />

insofern Mehrbedarfe beim Personal entstehen.<br />

Die Höhe der finanziellen Leistungen,<br />

die im Rahmen der Grundsicherung<br />

zu erbringen sein werden, lässt sich derzeit<br />

nur schwer beziffern. Aus Bundesmitteln<br />

in Höhe von ca. 400 Mio. € erwartet das<br />

Land Nordrhein-Westfalen einen Anteil in<br />

Höhe von 25 % = 100 Mio. €. Diese Leistungen<br />

sollen zwar in vollem Umfang den<br />

kommunalen Gebietskörperschaften zur<br />

Verfügung gestellt werden, wobei über<br />

den Verteilungsschlüssel allerdings derzeit<br />

noch keine definitiven Erkenntnisse vorliegen.<br />

Die den Kreisen zur Verfügung<br />

gestellten Mittel werden die Kosten indessen<br />

voraussichtlich kaum abdecken können;<br />

die kommunalen Spitzenverbände<br />

haben eine Gesamtbelastung von mindestens<br />

1 Mrd. € jährlich ermittelt. Hinzu<br />

kommt der Umstand, dass das Leistungsniveau<br />

der Grundsicherung nach Schätzungen<br />

aus der kommunalen Praxis in ca.<br />

40-60% aller Fälle nicht ausreichen wird,<br />

um ergänzende Sozialhilfeansprüche auszuschließen.<br />

Der insofern den Kommunalverwaltungen<br />

entstehende Doppelaufwand<br />

bei der Berechnung der Grundsicherung<br />

einerseits und der in vielen Fällen zu<br />

gewährenden aufstockenden Sozialhilfe<br />

andererseits ist damit noch nicht berücksichtigt.<br />

Weitere finanzielle Mehrbelastungen sind<br />

im übrigen nicht unwahrscheinlich: Die<br />

Kosten der stationären Eingliederungshilfe<br />

insgesamt werden weiter explodieren, ohne<br />

dass ein Ausgleich für die sich abzeichnenden<br />

Mehrbelastungen in Sicht wäre (vgl.<br />

auch EILDIENST LKT NW Nr. 3/März 20<strong>02</strong>,<br />

S. 92 ff). Die Landschaftsverbände rechnen<br />

mit einem Anstieg der Kosten bis zum Jahr<br />

2005 von heute 2,3 Mrd. € (im Jahr 2001)<br />

auf 2,8 Mrd. €. Bis zum Jahr 2010 wird<br />

sogar eine Verdopplung der derzeitigen<br />

Ausgaben prognostiziert. Nach einer finanziellen<br />

Unterstützung der nordrhein-westfälischen<br />

Kommunen durch Bund und Land<br />

für diese Aufgabe sieht es derzeit nicht aus,<br />

obwohl es nicht um kommunale Aufgaben,<br />

sondern die gesamtgesellschaftliche Verantwortung<br />

für Menschen mit Behinderungen<br />

geht, deren Zahl gestiegen ist und als Folge<br />

des medizinischen Fortschritts ebenso wie<br />

die Lebenserwartung allgemein weiter steigen<br />

wird. Veränderungen in der Arbeitslosenhilfe<br />

können ebenfalls zu zusätzlichen<br />

finanziellen Lasten der Kommunen führen.<br />

Wird der Leistungszeitraum reduziert, werden<br />

zwangsläufig mehr Arbeitlose und ihre<br />

Familien sozialhilfebedürftig werden. Für<br />

eine Deckung der zusätzlichen Sozialhilfekosten<br />

haben Bund und Länder in der Vergangenheit<br />

nicht Sorge getragen. Dass dies<br />

jetzt der Fall wäre, ist kaum zu erwarten.<br />

Werden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe in<br />

der Weise zusammengeführt, dass der Leistungstransfer<br />

von den Kommunen zu<br />

erbringen ist, werden erhebliche weitere<br />

finanzielle Lasten auf die Kreisebene<br />

zukommen, die angesichts ihrer Dimension<br />

das bisherige System der Finanzierung der<br />

Kreise über die Kreisumlage sprengen werden<br />

und neue Anforderungen an die Leistungsfähigkeit<br />

des Kommunalfinanzsystems<br />

stellen.<br />

3. Folgerungen<br />

3.1 Reform des Gemeindefinanzsystems<br />

jetzt!<br />

Eine Reform des Gemeindefinanzsystems<br />

muss jetzt in Angriff genommen werden.<br />

Die fortschreitende Auszehrung der Kommunalfinanzen<br />

verträgt kein weiteres<br />

Abwarten. Zumindest die Einnahmeausfälle<br />

bei der Gewerbesteuer müssen schnell kompensiert<br />

werden, um eine weitere Talfahrt<br />

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